Preise von autorisierten Vertretern für die EUDR vergleichen: Anbieter, Leistungen & 2026 Kosten
- Nur bestimmte Unternehmen außerhalb der EU benötigen einen EUDR-Vertreter (Art. 6 EUDR).
- Die Preise variieren stark je nach Anbieter und Leistungsumfang.
- REP27 bietet keine Haftungsübernahme, sondern nur Einreichung und Korrespondenz.
- Viele Unternehmen benötigen nach der EUDR-Änderung 2025 keinen Vertreter mehr.
- Vermeiden Sie unnötige Ausgaben: Erst prüfen, ob die Pflicht besteht.
- Im Preisvergleich: Leistungen, Zusatzkosten und Gültigkeit für verschiedene Länder beachten.
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechien | EUR 290-890 pro Jahr | EUDR-Vertretung für alle EWR-Länder, Einreichung von Sorgfaltserklärungen, Korrespondenz, Dokumentenaufbewahrung, keine Haftungsübernahme | Nicht-EU-Primärbetreiber/Exporteure mit EUDR-Pflicht |
| Westwood SourcingQuelle | Niederlande | EUR 150 pro Jahr | EU-Vertreter für GPSR, weitere Details auf Anfrage | GPSR-Pflichtige Hersteller/Händler |
| AuraDPP (LIMASE s.r.o.)Quelle | Slowakei | EUR 99 pro Monat | EU AR Starter, Details auf Anfrage | GPSR/Produktsicherheits-Vertretung |
| GPSR SolutionsQuelle | Deutschland | EUR 500 pro Jahr | Starter Bundle, Details auf Anfrage | GPSR/Produktsicherheits-Vertretung |
| EAS European Authorized ServiceQuelle | Niederlande | EUR 199 pro Jahr | GPSR 1 (ein Produkttyp), Details auf Anfrage | GPSR/Produktsicherheits-Vertretung |
| 24hour‑ARQuelle | Niederlande | EUR 1150 pro Jahr | Foundation, Details auf Anfrage | GPSR/Produktsicherheits-Vertretung |
| Cert‑RepQuelle | Deutschland | EUR 1190 pro Jahr | Bis zu 5.000 Artikel, Details auf Anfrage | GPSR/Produktsicherheits-Vertretung |
| Grüner Baum GmbHQuelle | Deutschland | EUR 249 pro Jahr | Starter, Details auf Anfrage | GPSR/Produktsicherheits-Vertretung |
Preise wie am 24 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt das Gesetz? (EUDR, Artikel 6 & 2025/2650)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115, zuletzt geändert durch 2025/2650) verpflichtet bestimmte Unternehmen außerhalb der EU, einen autorisierten Vertreter in der EU zu benennen. Diese Pflicht betrifft Primärbetreiber und Exporteure, die bestimmte Rohstoffe oder Produkte (siehe Anhang I der EUDR) auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Die Pflicht gilt ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen sowie ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern sie am 31. Dezember 2024 diesen Status hatten.
Die EUDR wurde mehrfach verschoben und im Dezember 2025 grundlegend geändert. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen wurde für viele Unternehmen in der Lieferkette abgeschafft. Nach der Änderung müssen die meisten Downstream-Operatoren keine eigenen Erklärungen mehr abgeben und benötigen daher keinen Vertreter. Nur der erste Downstream-Operator muss noch die Referenznummer weitergeben. Für Unternehmen, die lediglich von anderen Downstream-Operatoren kaufen, entfällt die Verpflichtung vollständig.
Der autorisierte Vertreter übernimmt keine Haftung für die Einhaltung der EUDR. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bleibt beim Betreiber. Der Vertreter reicht lediglich die Sorgfaltserklärung im Informationssystem ein, hält Dokumente bereit und kommuniziert mit den zuständigen Behörden. Die Haftungsfrage ist in Artikel 6 EUDR ausdrücklich geregelt.
Die Bußgelder für Verstöße werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und orientieren sich am Umweltschaden und Warenwert. Die Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters ist ein eigenständiger Verstoß, der auch ohne weitere Pflichtverletzungen geahndet werden kann.
Wie wähle ich den richtigen Anbieter?
Die Auswahl eines autorisierten Vertreters für die EUDR sollte sorgfältig erfolgen, da die Anbieter unterschiedliche Leistungen und Preisstrukturen haben. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen nach der aktuellen Rechtslage (insbesondere nach der Änderung 2025/2650) tatsächlich verpflichtet ist, einen Vertreter zu benennen. Viele Unternehmen, die sich zuvor auf die EUDR vorbereitet haben, benötigen nach der Änderung keinen Vertreter mehr, insbesondere wenn sie nicht als Primärbetreiber oder Exporteur auftreten.
- Vergleichen Sie die veröffentlichten Preise und prüfen Sie, ob die Leistungen (Einreichung, Korrespondenz, Dokumentenaufbewahrung) im Preis enthalten sind.
- Achten Sie darauf, dass der Anbieter explizit EUDR-Vertretung anbietet. Viele veröffentlichen nur Preise für GPSR/Produktsicherheitsvertretung, was für die EUDR nicht ausreicht.
- Prüfen Sie, ob der Anbieter alle EWR-Länder abdeckt und ob Zusatzleistungen wie mehrsprachige Dokumente oder eIDAS-Signatur enthalten sind.
- Fragen Sie nach versteckten Kosten (z.B. pro Produkt, pro Anfrage, pro Jahr oder pro Einreichung) und nach der Vertragslaufzeit.
Einige Anbieter, wie REP27, bieten eine umfassende EUDR-Vertretung für alle EWR-Länder an. Andere, wie Westwood Sourcing, AuraDPP oder GPSR Solutions, konzentrieren sich auf GPSR/Produktsicherheitsvertretung. Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen bei den wichtigsten Anbietern enthalten sind:
| Anbieter | Enthalten | Nicht enthalten | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Einreichung, Korrespondenz, Dokumentenaufbewahrung, EWR-Abdeckung | Haftungsübernahme, Due Diligence | Keine |
| Westwood Sourcing | GPSR-Vertretung | EUDR-Vertretung, Haftungsübernahme | On request |
| AuraDPP | GPSR/Produktsicherheit | EUDR-Vertretung, Haftungsübernahme | On request |
| GPSR Solutions | GPSR/Produktsicherheit | EUDR-Vertretung, Haftungsübernahme | On request |
Wählen Sie einen Anbieter, der Ihre spezifischen Anforderungen abdeckt, und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Leistungen im Preis enthalten sind.
Was ist im Preis wirklich enthalten?
Die Preisgestaltung für EUDR-Vertretung ist nicht einheitlich und hängt stark vom Anbieter und vom Umfang der gewünschten Leistungen ab. Bei REP27 sind die wichtigsten Leistungen im Preis (EUR 290-890 pro Jahr) enthalten: Einreichung der Sorgfaltserklärung im Informationssystem, Korrespondenz mit Behörden, Dokumentenaufbewahrung für fünf Jahre und Abdeckung aller EWR-Länder. Die Mandatsurkunde wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt. Es gibt keine Zusatzgebühren für die Abdeckung mehrerer Länder oder für die Korrespondenz mit Behörden.
Andere Anbieter, wie Westwood Sourcing, AuraDPP, GPSR Solutions, EAS European Authorized Service, 24hour‑AR, Cert‑Rep und Grüner Baum GmbH, veröffentlichen Preise für GPSR/Produktsicherheitsvertretung, nicht explizit für EUDR. Die Leistungen beziehen sich meist auf die Übernahme der Rolle als verantwortliche Person nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), nicht auf die Einreichung von EUDR-Sorgfaltserklärungen. Zusatzleistungen oder Gebühren, etwa für mehrere Produkte, zusätzliche Anfragen oder Dokumentenaufbewahrung, werden meist nicht transparent ausgewiesen ("On request").
Die folgende Übersicht zeigt, was bei den wichtigsten Anbietern im Preis enthalten ist:
| Anbieter | Im Preis enthalten | Zusatzkosten |
|---|---|---|
| REP27 | Einreichung, Korrespondenz, Dokumentenaufbewahrung, EWR-Abdeckung | Keine |
| Westwood Sourcing | GPSR-Vertretung | On request |
| AuraDPP | GPSR/Produktsicherheit | On request |
| GPSR Solutions | GPSR/Produktsicherheit | On request |
Fragen Sie bei Anbietern ohne klare EUDR-Leistungen gezielt nach, ob sie die Einreichung von EUDR-Sorgfaltserklärungen übernehmen und welche Kosten für zusätzliche Leistungen anfallen.
Versteckte Kosten und typische Ausschlüsse
Viele Anbieter veröffentlichen keine vollständige Übersicht über mögliche Zusatzkosten oder Einschränkungen. Bei REP27 sind alle wesentlichen Leistungen im Preis enthalten, es gibt keine Zusatzgebühren für die Abdeckung mehrerer Länder, für die Korrespondenz mit Behörden oder für die Aufbewahrung von Dokumenten. Auch die Ausstellung der Mandatsurkunde und die Übermittlung der Referenznummer sind inklusive.
Bei anderen Anbietern, insbesondere solchen, die sich auf GPSR/Produktsicherheitsvertretung spezialisiert haben, können Zusatzkosten anfallen, etwa:
- Gebühren pro Produkt oder Produktgruppe
- Gebühren pro Einreichung oder Anfrage
- Zusatzkosten für die Abdeckung mehrerer Länder
- Kosten für die Aufbewahrung von Dokumenten oder für die Kommunikation mit Behörden
Diese Kosten werden meist nicht transparent ausgewiesen und sind nur auf Anfrage erhältlich. Zudem übernehmen die Anbieter keine Haftung für die Einhaltung der EUDR – die Verantwortung bleibt immer beim Betreiber. Auch die Durchführung der eigentlichen Sorgfaltspflichten (Geolokation, Risikoanalyse, Risikominderung) ist nicht im Preis enthalten und muss vom Unternehmen selbst erbracht werden.
Typische Ausschlüsse sind:
- Keine Haftungsübernahme durch den Vertreter
- Keine Durchführung der Due Diligence (Sorgfaltspflichten)
- Keine Beratung zur Lieferkettengestaltung
- Keine Unterstützung bei der Beschaffung von Geolokationsdaten
Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche nicht. Achten Sie auf Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und mögliche Zusatzgebühren.
Wie läuft die Bestellung ab? Schritt-für-Schritt
Die Bestellung eines EUDR-Vertreters folgt einem klaren Ablauf. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, den Prozess effizient und rechtssicher zu gestalten:
- Prüfen Sie Ihre Verpflichtung: Lesen Sie die aktuelle EUDR und die Änderung 2025/2650. Ermitteln Sie, ob Sie als Primärbetreiber oder Exporteur agieren und ob Ihr Produkt unter Anhang I fällt.
- Position in der Lieferkette klären: Sind Sie Downstream-Operator, der nur von anderen Downstream-Operatoren kauft, benötigen Sie keinen Vertreter.
- Anbieter vergleichen: Nutzen Sie die obige Tabelle, um Anbieter, Preise und Leistungen zu vergleichen. Fragen Sie gezielt nach EUDR-Leistungen, wenn diese nicht klar ausgewiesen sind.
- Vertrag abschließen: Wählen Sie einen Anbieter und schließen Sie den Vertrag ab. Bei REP27 erhalten Sie die Mandatsurkunde innerhalb von 24 Stunden.
- Daten bereitstellen: Übermitteln Sie alle erforderlichen Informationen (z. B. Sorgfaltserklärung, Geolokationsdaten, Nachweise zur Legalität, Risikoanalyse).
- Einreichung im Informationssystem: Der Vertreter reicht die Sorgfaltserklärung für Sie ein und übermittelt die Referenznummer, die Sie in Ihrer Lieferkette weitergeben.
- Dokumentation und Kommunikation: Der Vertreter bewahrt alle relevanten Dokumente für fünf Jahre auf und leitet Anfragen von Behörden innerhalb von zwei Werktagen weiter.
Checkliste für Käufer:
- Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage und Ihre Position in der Lieferkette.
- Vergleichen Sie Anbieter und Leistungen.
- Fragen Sie nach Zusatzkosten und Ausschlüssen.
- Schließen Sie erst dann einen Vertrag ab.
Risiken, Bußgelder und typische Fehler
Die Benennung eines autorisierten Vertreters ist ein eigenständiges Compliance-Erfordernis der EUDR. Wird diese Pflicht verletzt, drohen Bußgelder, die von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Höhe orientiert sich am Umweltschaden und Warenwert. Auch der Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe und die Beschlagnahme von Waren sind möglich.
Typische Fehler und Risiken:
- Falsche Annahme, dass der Vertreter die Haftung übernimmt: Die Haftung bleibt immer beim Betreiber. Der Vertreter reicht nur die Erklärung ein und kommuniziert mit Behörden.
- Unnötige Ausgaben: Viele Unternehmen kaufen Vertretungsdienste, obwohl sie nach der Änderung 2025/2650 keine Pflicht mehr haben (z. B. reine Downstream-Operatoren).
- Unvollständige oder fehlerhafte Daten: Wenn Sie dem Vertreter unvollständige oder fehlerhafte Informationen liefern, kann die Sorgfaltserklärung abgelehnt werden oder zu Sanktionen führen.
- Vertragsfallen: Einige Anbieter haben Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen, die nicht immer transparent sind.
- Versteckte Kosten: Zusatzgebühren pro Produkt, Anfrage oder Jahr sind bei vielen Anbietern nicht klar ausgewiesen.
Um Risiken zu minimieren, sollten Sie:
- Ihre Verpflichtung sorgfältig prüfen
- Nur Anbieter mit klaren EUDR-Leistungen wählen
- Alle relevanten Daten vollständig und korrekt bereitstellen
- Vertragsbedingungen und Zusatzkosten vor Abschluss klären
Entscheidungsmatrix: Wer braucht einen EUDR-Vertreter?
Die folgende Matrix hilft Ihnen, schnell zu erkennen, ob Ihr Unternehmen einen EUDR-Vertreter benötigt:
| Wenn Sie ... | Brauchen Sie einen EUDR-Vertreter? |
|---|---|
| Primärbetreiber außerhalb der EU, bringen Ware auf den EU-Markt | Ja |
| Exporter außerhalb der EU | Ja |
| Downstream-Operator, kaufen nur von anderen Downstream-Operatoren | Nein |
| Erster Downstream-Operator | Nein, Referenznummer weitergeben |
| Marktplatzhändler (Amazon, Etsy, eBay) ohne eigene Einfuhr | Meist nein |
| EU-Unternehmen | Nein |
| Nur B2B, keine Endkunden in der EU | Kommt auf die Lieferkette an |
Beispiele:
- US-Unternehmen, das Rohstoffe nach EU exportiert: Ja, Vertreter erforderlich
- Chinesischer Amazon-Händler, der selbst importiert: Ja, Vertreter erforderlich
- UK-Shop, der nur an EU-Distributoren verkauft: Nein, kein Vertreter erforderlich
Was Anbieter oft nicht sagen
Viele Anbieter veröffentlichen nur Preise und Leistungen für GPSR/Produktsicherheitsvertretung, nicht für die EUDR. Das kann zu Fehlkäufen führen, wenn Sie explizit eine EUDR-Vertretung benötigen. Weitere typische Punkte, die oft nicht klar kommuniziert werden:
- Keine Haftungsübernahme: Kein Anbieter übernimmt die rechtliche Verantwortung für die EUDR-Compliance. Die Haftung bleibt immer beim Betreiber.
- Keine Durchführung der Sorgfaltspflichten: Die Erhebung von Geolokationsdaten, Risikoanalyse und Risikominderung muss vom Unternehmen selbst erbracht werden. Der Vertreter reicht nur die Erklärung ein.
- Vertragsbedingungen: Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen sind oft nicht transparent. Bei REP27 ist keine Mindestlaufzeit genannt, bei anderen Anbietern sollten Sie gezielt nachfragen.
- Zusatzkosten: Viele Anbieter verlangen Zusatzgebühren pro Produkt, Anfrage oder Jahr, diese sind aber meist nicht auf der Website ausgewiesen ("On request").
Vor Abschluss eines Vertrags sollten Sie sich alle Leistungen, Ausschlüsse und Kosten schriftlich bestätigen lassen. Achten Sie auch darauf, dass der Anbieter tatsächlich EUDR-Leistungen anbietet und nicht nur GPSR-Vertretung.
Drei realistische Szenarien
- US-SaaS-Unternehmen: Ein reines SaaS-Unternehmen, das keine physischen Produkte oder Rohstoffe nach Anhang I der EUDR auf den EU-Markt bringt, benötigt keinen EUDR-Vertreter. Die EUDR betrifft nur physische Waren. Erst wenn das Unternehmen beginnt, z. B. Kaffee oder Holzprodukte in die EU zu exportieren, besteht eine Pflicht.
- Chinesischer Amazon-Händler: Ein Händler mit Sitz in China, der als Primärbetreiber oder Exporteur EUDR-pflichtige Produkte (z. B. Möbel, Lederwaren) direkt in die EU einführt, muss einen EUDR-Vertreter benennen. Verkauft der Händler jedoch nur an einen EU-Distributor, der die Ware importiert, entfällt die Pflicht.
- UK-Onlineshop: Ein britischer Onlineshop, der direkt EUDR-pflichtige Produkte an Endkunden in der EU verschickt, gilt als Exporteur und benötigt einen EUDR-Vertreter. Verkauft der Shop ausschließlich an EU-Großhändler, die selbst importieren, ist keine Vertretung nötig.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, die eigene Position in der Lieferkette und die aktuelle Rechtslage genau zu prüfen, bevor ein Vertretungsvertrag abgeschlossen wird.
Wann Sie das nicht brauchen
- EU-Unternehmen benötigen keinen EUDR-Vertreter.
- Downstream-Operatoren, die nur von anderen Downstream-Operatoren kaufen, sind nach der Änderung 2025/2650 von der Pflicht befreit.
- Unternehmen, die keine der sieben EUDR-Rohstoffe oder Produkte nach Anhang I auf den EU-Markt bringen, brauchen keinen Vertreter.
- Reine Dienstleister (z.B. SaaS ohne physische Waren) sind nicht betroffen.
Häufige Fragen
Wer muss nach der EUDR einen autorisierten Vertreter benennen?
Nur Primärbetreiber und Exporteure außerhalb der EU, die EUDR-pflichtige Rohstoffe oder Produkte auf den EU-Markt bringen oder exportieren, müssen einen Vertreter benennen. Die meisten Downstream-Operatoren sind nach der Änderung 2025/2650 von der Pflicht befreit.
Übernimmt der Vertreter die Haftung für die EUDR-Compliance?
Nein. Die Haftung bleibt immer beim Betreiber oder Exporteur. Der Vertreter reicht lediglich Erklärungen ein, hält Dokumente bereit und kommuniziert mit Behörden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Preise für EUDR-Vertretung liegen (Stand Oktober 2026) zwischen EUR 290 und 890 pro Jahr bei REP27. Andere Anbieter veröffentlichen meist nur Preise für GPSR/Produktsicherheitsvertretung. Zusatzkosten sind bei vielen Anbietern nicht transparent.
Was ist der Unterschied zwischen EUDR- und GPSR-Vertreter?
EUDR-Vertreter sind speziell für die EU-Entwaldungsverordnung zuständig. GPSR-Vertreter beziehen sich auf die Produktsicherheitsverordnung. Viele Anbieter bieten nur GPSR-Vertretung an, nicht aber EUDR.
Wie läuft die Benennung eines EUDR-Vertreters ab?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Mandatsurkunde. Sie übermitteln die erforderlichen Daten, der Vertreter reicht die Erklärung im System ein und leitet die Referenznummer an Sie weiter. Dokumente werden fünf Jahre aufbewahrt.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Bei REP27 ist keine Mindestlaufzeit genannt. Bei anderen Anbietern können Laufzeiten oder Kündigungsfristen gelten – Details sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Welche Daten muss ich dem Vertreter liefern?
Sie müssen alle für die Sorgfaltserklärung erforderlichen Daten bereitstellen: Geolokationsdaten, Nachweise zur Legalität, Risikoanalyse und ggf. Risikominderungsmaßnahmen.
Was passiert, wenn ich keinen Vertreter benenne?
Das ist ein eigenständiger Verstoß gegen die EUDR. Die Bußgelder werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und orientieren sich am Umweltschaden und Warenwert.
Kann ich den Vertreter jederzeit wechseln?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei REP27 ist keine Bindung genannt. Bei anderen Anbietern sollten Sie Kündigungsfristen und Wechselmodalitäten prüfen.
Brauche ich als Amazon/Etsy/eBay-Händler einen EUDR-Vertreter?
Nur wenn Sie als Primärbetreiber oder Exporteur auftreten und selbst EUDR-pflichtige Waren in die EU einführen. Bei reinem Verkauf über EU-Distributoren oder Marktplätze meist nicht.
Sind die Preise bei allen Anbietern gleich?
Nein. Die Preise variieren stark, je nach Anbieter, Leistungsumfang und Produktanzahl. Viele veröffentlichen keine EUDR-spezifischen Preise.
Welche Fristen gelten für die Benennung eines EUDR-Vertreters?
Die Pflicht gilt ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen sowie ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern sie am 31. Dezember 2024 diesen Status hatten.
Quellen
- EUDR Authorised Representative | REP27 — gdprrepresentative.com
- EUDR Deadlines and Scope | REP27 — gdprrepresentative.com
- EUDR Due Diligence Statement | REP27 — gdprrepresentative.com
- Westwood Sourcing — westwoodsourcing.com
- AuraDPP (LIMASE s.r.o.) — auradpp.com
- GPSR Solutions — gpsrsolutions.com
- EAS European Authorized Service — eu-rep.sellerguardrails.com
- 24hour‑AR — 24hour-ar.com
- Cert‑Rep — eu-rep.sellerguardrails.com
- Grüner Baum GmbH — eugpsr.de
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