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Verantwortliche Person nach GPSR in der EU für Amazon-Verkäufer: Anbieter & Preise (2026)

Kurze Antwort: Amazon verlangt von Verkäufern aus Drittländern eine verantwortliche Person in der EU gemäß GPSR Art. 16. Anbieter wie REP27 — Europe Services, SE und andere übernehmen diese Rolle. Die Preise variieren von 150 € bis 890 € pro Jahr (Stand Oktober 2026). Leistungen und Pflichten unterscheiden sich – vergleichen Sie sorgfältig.

Aktualisiert · 5 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

ProviderEstablished inPublished priceWhat the price includesBest for
REP27 — Europe Services, SETschechienEUR 290–890/Jahr (exkl. MwSt.)Benennung als verantwortliche Person, verifizierbares Zertifikat, Adresse für Label, Aufbewahrung technischer Dokumente, Weiterleitung von Anfragen, kein RechtsratAmazon-, TikTok-, Shopify-Verkäufer aus Drittländern, die EU-weite Abdeckung und schnelle Ausstellung benötigen
GPSR-GuardQuelleDeutschlandAuf AnfrageAufbewahrung technischer Dokumentation (10 Jahre), Ansprechpartner für MarktüberwachungsbehördenHersteller mit Fokus auf technische Dokumentation und Behördenkontakt
GPSR KitQuelleVereinigtes KönigreichAuf AnfrageAufbewahrung technischer Dokumentation, Ansprechpartner für MarktüberwachungsbehördenUK-basierte Unternehmen mit EU-Export
Ax Holding GroupQuelleVereinigte StaatenAuf AnfrageAnsprechpartner für Marktüberwachungsbehörden, Unterstützung bei GPSR-EinhaltungUS-Unternehmen mit komplexen Compliance-Anforderungen
Responsible Person FinderQuelleVereinigtes KönigreichAb 150 € pro JahrVergleich von EU-Verantwortlichen, Unterstützung bei der AuswahlPreisbewusste Einsteiger, die Anbieter vergleichen möchten

Preise wie am 15 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was verlangt das Gesetz? (GPSR Art. 16, 19, 22)

Die EU-Verordnung 2023/988 (GPSR) bringt ab 2024 neue, verbindliche Pflichten für Hersteller aus Drittländern, die physische Produkte in der EU verkaufen. Artikel 16 verpflichtet diese Hersteller, eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU zu benennen. Diese verantwortliche Person ist Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden, muss die technische Dokumentation für mindestens 10 Jahre aufbewahren und ist verpflichtet, bei Sicherheitsproblemen mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten (Quelle).

Nach Artikel 19 müssen Name und Adresse der verantwortlichen Person auf dem Produkt, der Verpackung und in jedem Angebot (z.B. auf Amazon) angegeben werden. Dies betrifft alle Produkte, die unter die GPSR fallen – unabhängig davon, ob sie über Marktplätze wie Amazon, eigene Online-Shops oder im Großhandel verkauft werden. Artikel 22 verpflichtet Marktplätze wie Amazon, die Einhaltung der GPSR zu überwachen und bei Verstößen (z.B. fehlende Angaben) Angebote zu deaktivieren (Quelle).

Die verantwortliche Person ist nicht nur ein formaler Ansprechpartner, sondern muss im Ernstfall auch die vollständige technische Dokumentation bereithalten und auf Anfragen von Behörden reagieren. Die Pflicht gilt für alle Hersteller, die erstmals Produkte in der EU in Verkehr bringen – unabhängig davon, ob sie direkt an Endkunden (B2C) oder an Händler (B2B) verkaufen.

Fehlt die Benennung oder sind die Angaben unvollständig, drohen Angebotsdeaktivierungen durch Amazon sowie behördliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern. Die Regelungen gelten auch für White-Label-Produkte und Eigenmarken, sobald der Name des Verkäufers auf dem Produkt steht.

Wie wählt man den passenden Anbieter? (Vergleich & Auswahlkriterien)

Die Auswahl der richtigen verantwortlichen Person ist entscheidend für die Einhaltung der GPSR und den reibungslosen Verkauf auf Amazon und anderen Plattformen. Wichtige Kriterien sind:

Einige Anbieter wie Responsible Person Finder bieten nur den Vergleich und die Vermittlung, nicht die eigentliche Benennung. Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihre Produktkategorie und Ihr Geschäftsmodell tatsächlich abdeckt. Bei komplexen Lieferketten (z.B. White-Label oder Import) ist es wichtig, dass der Anbieter die Rolle des Herstellers und die damit verbundenen Pflichten versteht.

Vergleichen Sie die Anbieter anhand der Tabelle und prüfen Sie, ob alle für Sie relevanten Leistungen enthalten sind. Fragen Sie gezielt nach Zusatzkosten, Haftungsbeschränkungen und Kündigungsfristen.

Was ist im Preis enthalten? (Leistungsvergleich & Fallstricke)

Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich teils erheblich. Nicht jeder Service umfasst alle GPSR-Pflichten. Ein detaillierter Leistungsvergleich hilft, versteckte Kosten und Lücken zu vermeiden:

AnbieterEnthaltenNicht enthaltenZusatzgebühren
REP27Benennung, verifizierbares Zertifikat, Label-Adresse, Aufbewahrung technischer Dokumente, Weiterleitung von AnfragenRechtsberatung, DPO-Service, Compliance-PrüfungKeine (laut Website)
GPSR-GuardDokumentation, BehördenkontaktUnbekanntAuf Anfrage
GPSR KitDokumentation, BehördenkontaktUnbekanntAuf Anfrage
Ax Holding GroupBehördenkontakt, Compliance-UnterstützungUnbekanntAuf Anfrage
Responsible Person FinderAnbietervergleich, VermittlungBenennung selbstAuf Anfrage

Wichtige Unterschiede:

Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter im Ernstfall auch kurzfristig reagieren kann und ob die technische Dokumentation jederzeit zugänglich ist. Achten Sie auf die Form der Zertifikate und ob diese von Marktplätzen wie Amazon akzeptiert werden.

Entscheidungsmatrix: Wer braucht die verantwortliche Person?

Ob Sie eine verantwortliche Person nach GPSR benötigen, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Sitz und Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Die folgende Matrix hilft bei der Einordnung:

Wenn Sie sind ...Sie brauchen ...Sie brauchen es nicht ...
Hersteller außerhalb der EU, verkaufen an EU-Endkunden (B2C, z.B. Amazon, Shopify)Verantwortliche Person nach GPSR Art. 16–
Hersteller außerhalb der EU, verkaufen nur B2B (Großhandel, keine Endkunden)Meist ja, da GPSR auch B2B umfasst–
EU-Hersteller–Nein, eigene Adresse reicht
Nur auf Marktplätzen (Amazon, Etsy, eBay) mit Lager in der EUJa, Pflicht durch Marktplatz–
Nur digitale Produkte/SaaSNeinJa
Händler, die nur EU-Produkte weiterverkaufenMeist nein (Pflicht beim Hersteller)Ja

Beispiele:

Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Anbieter – aber keine Rechtsberatung ist im Service enthalten.

Checkliste: In 6 Schritten zur Compliance

  1. Eigene Rolle prüfen: Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler? Steht Ihr Name auf dem Produkt oder der Verpackung?
  2. Passenden Anbieter auswählen: Nutzen Sie die Vergleichstabelle, um einen Anbieter mit EU-Sitz und vollständigem Leistungsumfang zu wählen.
  3. Vertrag abschließen: Übermitteln Sie die erforderlichen Unternehmensdaten und Produktinformationen. Bei REP27 erfolgt die Ausstellung der Benennung und des Zertifikats innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung.
  4. Angaben umsetzen: Tragen Sie Name und Adresse der verantwortlichen Person auf Produkt, Verpackung, Beipackzettel und in Ihr Amazon-Angebot ein. Prüfen Sie, ob die Angaben in allen relevanten Sprachen vorliegen.
  5. Technische Dokumentation bereitstellen: Halten Sie Konformitätserklärung, Risikobewertung und technische Unterlagen bereit und stellen Sie diese der verantwortlichen Person zur Verfügung.
  6. Regelmäßig aktualisieren: Halten Sie die Angaben aktuell, reagieren Sie auf Behördenanfragen und passen Sie die Dokumentation bei Produktänderungen an.

Wichtig: Bei Anbieterwechsel zuerst die neue Benennung sichern, dann die Angaben aktualisieren, erst danach den alten Vertrag kündigen. So vermeiden Sie Angebotslücken.

Was Anbieter oft nicht sagen (Ausschlüsse, Fristen, Haftung)

Fragen Sie gezielt nach diesen Punkten, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Prüfen Sie auch, wie die Kommunikation im Ernstfall (z.B. bei Produktrückrufen) abläuft und ob der Anbieter Erfahrung mit Ihrer Produktkategorie hat.

Risiken & Bußgelder bei Nichtbeachtung

Die Folgen fehlender oder fehlerhafter Benennung sind erheblich:

Die Benennung einer verantwortlichen Person ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern schützt auch Ihr Geschäft vor teuren Unterbrechungen und Sanktionen. Besonders für Amazon-Verkäufer aus Drittländern ist die Einhaltung zwingend, da Marktplätze die Kontrolle automatisiert und ohne Kulanz durchführen.

Drei Szenarien aus der Praxis (konkrete Beispiele)

Diese Beispiele zeigen: Die Pflicht zur Benennung hängt nicht vom Vertriebskanal, sondern von der Rolle als Hersteller/Importeur und dem Sitz außerhalb der EU ab. Prüfen Sie Ihre Lieferkette und Produktkennzeichnung sorgfältig.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer muss eine verantwortliche Person nach GPSR benennen?

Alle Hersteller aus Drittländern (außerhalb der EU), die physische Produkte an Endkunden oder Händler in der EU verkaufen, müssen eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Dies gilt unabhängig davon, ob über Amazon, eigene Shops oder andere Marktplätze verkauft wird.

Was passiert, wenn ich keine verantwortliche Person angebe?

Amazon kann Ihre Angebote deaktivieren. Behörden können Produkte vom Markt nehmen oder Bußgelder verhängen. Die verantwortliche Person ist Pflicht laut GPSR Art. 16 und Art. 19.

Wie schnell erfolgt die Benennung bei REP27?

Laut REP27 wird die Benennung und das Zertifikat innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss und Zahlung ausgestellt. Damit können Sie die Angaben kurzfristig in Ihren Angeboten und auf dem Produkt umsetzen.

Muss die Adresse der verantwortlichen Person auf das Produkt?

Ja. Artikel 19 GPSR verlangt, dass Name und Adresse der verantwortlichen Person auf Produkt, Verpackung und in Angeboten angegeben werden. Die Angaben müssen dauerhaft und gut lesbar sein.

Was kostet der Service?

Die Preise liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen 150 € und 890 € pro Jahr (Stand Oktober 2026). Einige Anbieter geben Preise nur auf Anfrage an. Bei REP27 sind alle Produkte und Anfragen im Preis enthalten.

Wer übernimmt die Haftung bei Problemen?

Die verantwortliche Person ist Ansprechpartner für Behörden, die Haftung für Produktsicherheit bleibt aber beim Hersteller. Die Benennung ersetzt keine Compliance-Prüfung und entbindet nicht von der Verantwortung für die Produktsicherheit.

Kann ich die verantwortliche Person wechseln?

Ja. Der Wechsel ist möglich, sollte aber ohne Unterbrechung erfolgen. REP27 verlangt den Nachweis der bisherigen Benennung und übernimmt die Dokumentation nahtlos. Erst nach erfolgreicher Umstellung sollten Sie den alten Vertrag kündigen.

Brauche ich den Service auch für B2B-Verkäufe?

In der Regel ja, da die GPSR auch für den Großhandel gilt, wenn Sie als Hersteller auftreten und Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen. Die Pflicht besteht unabhängig vom Vertriebskanal.

Was ist mit White-Label-Produkten?

Sobald Ihr Name oder Ihre Marke auf dem Produkt steht, gelten Sie als Hersteller und benötigen eine verantwortliche Person in der EU. Dies gilt auch, wenn Sie Produkte von Dritten unter eigenem Namen verkaufen.

Gibt es Unterschiede zwischen Marktplatz- und eigenen Shop-Verkäufen?

Nein, die Pflicht gilt unabhängig vom Vertriebskanal. Marktplätze wie Amazon kontrollieren die Einhaltung jedoch strenger und deaktivieren Angebote bei Verstößen. Auch im eigenen Shop sind die Angaben Pflicht.

Welche Dokumente muss ich bereitstellen?

Sie müssen eine vollständige technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung für jedes Produkt bereithalten und der verantwortlichen Person zur Verfügung stellen. Diese bewahrt die Unterlagen für 10 Jahre auf.

Was ist, wenn ich nur digitale Produkte verkaufe?

Für rein digitale Produkte (z.B. Software, SaaS) besteht keine Pflicht zur Benennung einer verantwortlichen Person nach GPSR, da die Verordnung nur für physische Produkte gilt.

Quellen

  1. REP27 — Europe Services, SE: GPSR Responsible Person — gdprrepresentative.com
  2. GPSR-Guard: Verantwortliche Person Art. 16 — gpsr-software.de
  3. GPSR Kit: EU Responsible Person Cost — gpsr-kit.com
  4. Ax Holding Group: GPSR Responsible Person for Amazon — axholdinggroup.com
  5. Responsible Person Finder — responsiblepersonfinder.com
REP27 — Europe Services, SEWas REP27 genau enthält →