Verantwortliche Person nach GPSR in der EU für Amazon-Verkäufer: Anbieter & Preise (2026)
- GPSR Art. 16 verlangt eine verantwortliche Person in der EU für Amazon-Verkäufer aus Drittländern
- Pflicht: Ansprechpartner für Behörden, Aufbewahrung technischer Dokumentation (10 Jahre)
- Fehlende Angabe kann zur Angebotsdeaktivierung führen
- Preise: ab 150 € bis 890 € pro Jahr (Stand Oktober 2026)
- Leistungen, Haftung und Zusatzkosten unterscheiden sich je Anbieter
- Nicht jeder Verkäufer braucht den Service – siehe Entscheidungs-Matrix
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechien | EUR 290–890/Jahr (exkl. MwSt.) | Benennung als verantwortliche Person, verifizierbares Zertifikat, Adresse für Label, Aufbewahrung technischer Dokumente, Weiterleitung von Anfragen, kein Rechtsrat | Amazon-, TikTok-, Shopify-Verkäufer aus Drittländern, die EU-weite Abdeckung und schnelle Ausstellung benötigen |
| GPSR-GuardQuelle | Deutschland | Auf Anfrage | Aufbewahrung technischer Dokumentation (10 Jahre), Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden | Hersteller mit Fokus auf technische Dokumentation und Behördenkontakt |
| GPSR KitQuelle | Vereinigtes Königreich | Auf Anfrage | Aufbewahrung technischer Dokumentation, Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden | UK-basierte Unternehmen mit EU-Export |
| Ax Holding GroupQuelle | Vereinigte Staaten | Auf Anfrage | Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden, Unterstützung bei GPSR-Einhaltung | US-Unternehmen mit komplexen Compliance-Anforderungen |
| Responsible Person FinderQuelle | Vereinigtes Königreich | Ab 150 € pro Jahr | Vergleich von EU-Verantwortlichen, Unterstützung bei der Auswahl | Preisbewusste Einsteiger, die Anbieter vergleichen möchten |
Preise wie am 15 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt das Gesetz? (GPSR Art. 16, 19, 22)
Die EU-Verordnung 2023/988 (GPSR) bringt ab 2024 neue, verbindliche Pflichten für Hersteller aus Drittländern, die physische Produkte in der EU verkaufen. Artikel 16 verpflichtet diese Hersteller, eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU zu benennen. Diese verantwortliche Person ist Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden, muss die technische Dokumentation für mindestens 10 Jahre aufbewahren und ist verpflichtet, bei Sicherheitsproblemen mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten (Quelle).
Nach Artikel 19 müssen Name und Adresse der verantwortlichen Person auf dem Produkt, der Verpackung und in jedem Angebot (z.B. auf Amazon) angegeben werden. Dies betrifft alle Produkte, die unter die GPSR fallen – unabhängig davon, ob sie über Marktplätze wie Amazon, eigene Online-Shops oder im Großhandel verkauft werden. Artikel 22 verpflichtet Marktplätze wie Amazon, die Einhaltung der GPSR zu überwachen und bei Verstößen (z.B. fehlende Angaben) Angebote zu deaktivieren (Quelle).
Die verantwortliche Person ist nicht nur ein formaler Ansprechpartner, sondern muss im Ernstfall auch die vollständige technische Dokumentation bereithalten und auf Anfragen von Behörden reagieren. Die Pflicht gilt für alle Hersteller, die erstmals Produkte in der EU in Verkehr bringen – unabhängig davon, ob sie direkt an Endkunden (B2C) oder an Händler (B2B) verkaufen.
Fehlt die Benennung oder sind die Angaben unvollständig, drohen Angebotsdeaktivierungen durch Amazon sowie behördliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern. Die Regelungen gelten auch für White-Label-Produkte und Eigenmarken, sobald der Name des Verkäufers auf dem Produkt steht.
Wie wählt man den passenden Anbieter? (Vergleich & Auswahlkriterien)
Die Auswahl der richtigen verantwortlichen Person ist entscheidend für die Einhaltung der GPSR und den reibungslosen Verkauf auf Amazon und anderen Plattformen. Wichtige Kriterien sind:
- EU-Ansässigkeit: Die verantwortliche Person muss ihren Sitz in der EU haben. Anbieter aus Drittstaaten (z.B. UK nach Brexit, USA) können diese Rolle nicht übernehmen.
- Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob der Anbieter nicht nur die Benennung, sondern auch die Aufbewahrung der technischen Dokumentation, die Weiterleitung von Behördenanfragen und die Bereitstellung einer verifizierbaren Adresse für das Produktlabel übernimmt.
- Zertifikat & Nachweis: Ein verifizierbares Zertifikat (z.B. mit QR-Code, wie bei REP27) erleichtert die Kommunikation mit Marktplätzen und Behörden.
- Reaktionszeit: Wie schnell erfolgt die Benennung? Bei REP27 beispielsweise innerhalb von 24 Stunden.
- Preisstruktur: Sind alle Leistungen im Preis enthalten, oder gibt es Zusatzkosten pro Produkt, Anfrage oder Zertifikat?
- Erfahrung mit Ihrer Produktkategorie: Anbieter sollten mit Ihrer Branche vertraut sein, insbesondere bei risikobehafteten Kategorien wie Spielzeug, Elektronik oder Kosmetik.
Einige Anbieter wie Responsible Person Finder bieten nur den Vergleich und die Vermittlung, nicht die eigentliche Benennung. Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihre Produktkategorie und Ihr Geschäftsmodell tatsächlich abdeckt. Bei komplexen Lieferketten (z.B. White-Label oder Import) ist es wichtig, dass der Anbieter die Rolle des Herstellers und die damit verbundenen Pflichten versteht.
Vergleichen Sie die Anbieter anhand der Tabelle und prüfen Sie, ob alle für Sie relevanten Leistungen enthalten sind. Fragen Sie gezielt nach Zusatzkosten, Haftungsbeschränkungen und Kündigungsfristen.
Was ist im Preis enthalten? (Leistungsvergleich & Fallstricke)
Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich teils erheblich. Nicht jeder Service umfasst alle GPSR-Pflichten. Ein detaillierter Leistungsvergleich hilft, versteckte Kosten und Lücken zu vermeiden:
| Anbieter | Enthalten | Nicht enthalten | Zusatzgebühren |
|---|---|---|---|
| REP27 | Benennung, verifizierbares Zertifikat, Label-Adresse, Aufbewahrung technischer Dokumente, Weiterleitung von Anfragen | Rechtsberatung, DPO-Service, Compliance-Prüfung | Keine (laut Website) |
| GPSR-Guard | Dokumentation, Behördenkontakt | Unbekannt | Auf Anfrage |
| GPSR Kit | Dokumentation, Behördenkontakt | Unbekannt | Auf Anfrage |
| Ax Holding Group | Behördenkontakt, Compliance-Unterstützung | Unbekannt | Auf Anfrage |
| Responsible Person Finder | Anbietervergleich, Vermittlung | Benennung selbst | Auf Anfrage |
Wichtige Unterschiede:
- Bei REP27 sind alle Produkte und Anfragen abgedeckt, keine Zusatzkosten pro SKU oder Anfrage (laut Website).
- Andere Anbieter geben Preise und Zusatzleistungen nur auf Anfrage an. Hier empfiehlt sich eine genaue Nachfrage nach versteckten Kosten, z.B. für zusätzliche Produktzertifikate, Dokumentationsprüfung oder pro Anfrage.
- Rechtsberatung, Compliance-Prüfung oder DPO-Services sind bei keinem der Anbieter im Standardpaket enthalten.
Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter im Ernstfall auch kurzfristig reagieren kann und ob die technische Dokumentation jederzeit zugänglich ist. Achten Sie auf die Form der Zertifikate und ob diese von Marktplätzen wie Amazon akzeptiert werden.
Entscheidungsmatrix: Wer braucht die verantwortliche Person?
Ob Sie eine verantwortliche Person nach GPSR benötigen, hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Sitz und Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Die folgende Matrix hilft bei der Einordnung:
| Wenn Sie sind ... | Sie brauchen ... | Sie brauchen es nicht ... |
|---|---|---|
| Hersteller außerhalb der EU, verkaufen an EU-Endkunden (B2C, z.B. Amazon, Shopify) | Verantwortliche Person nach GPSR Art. 16 | – |
| Hersteller außerhalb der EU, verkaufen nur B2B (Großhandel, keine Endkunden) | Meist ja, da GPSR auch B2B umfasst | – |
| EU-Hersteller | – | Nein, eigene Adresse reicht |
| Nur auf Marktplätzen (Amazon, Etsy, eBay) mit Lager in der EU | Ja, Pflicht durch Marktplatz | – |
| Nur digitale Produkte/SaaS | Nein | Ja |
| Händler, die nur EU-Produkte weiterverkaufen | Meist nein (Pflicht beim Hersteller) | Ja |
Beispiele:
- Ein chinesischer Amazon-Händler, der eigene Markenprodukte in die EU liefert, braucht zwingend eine verantwortliche Person.
- Ein US-Unternehmen, das nur Software verkauft, ist nicht betroffen.
- Ein britischer Händler mit White-Label-Produkten (eigene Marke auf fremder Ware) gilt als Hersteller und muss eine verantwortliche Person benennen.
Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Anbieter – aber keine Rechtsberatung ist im Service enthalten.
Checkliste: In 6 Schritten zur Compliance
- Eigene Rolle prüfen: Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler? Steht Ihr Name auf dem Produkt oder der Verpackung?
- Passenden Anbieter auswählen: Nutzen Sie die Vergleichstabelle, um einen Anbieter mit EU-Sitz und vollständigem Leistungsumfang zu wählen.
- Vertrag abschließen: Übermitteln Sie die erforderlichen Unternehmensdaten und Produktinformationen. Bei REP27 erfolgt die Ausstellung der Benennung und des Zertifikats innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung.
- Angaben umsetzen: Tragen Sie Name und Adresse der verantwortlichen Person auf Produkt, Verpackung, Beipackzettel und in Ihr Amazon-Angebot ein. Prüfen Sie, ob die Angaben in allen relevanten Sprachen vorliegen.
- Technische Dokumentation bereitstellen: Halten Sie Konformitätserklärung, Risikobewertung und technische Unterlagen bereit und stellen Sie diese der verantwortlichen Person zur Verfügung.
- Regelmäßig aktualisieren: Halten Sie die Angaben aktuell, reagieren Sie auf Behördenanfragen und passen Sie die Dokumentation bei Produktänderungen an.
Wichtig: Bei Anbieterwechsel zuerst die neue Benennung sichern, dann die Angaben aktualisieren, erst danach den alten Vertrag kündigen. So vermeiden Sie Angebotslücken.
Was Anbieter oft nicht sagen (Ausschlüsse, Fristen, Haftung)
- Zusatzkosten: Viele Anbieter berechnen Gebühren pro Produkt, pro Anfrage oder für zusätzliche Zertifikate. Bei REP27 sind laut Website alle Produkte und Anfragen abgedeckt, andere Anbieter geben Preise nur auf Anfrage an.
- Haftung: Die Benennung als verantwortliche Person entbindet Sie nicht von der Herstellerhaftung. Behörden können sich weiterhin direkt an Ihr Unternehmen wenden. Die verantwortliche Person ist nur Ansprechpartner und Dokumentationshalter.
- Leistungsumfang: Rechtsberatung, Compliance-Prüfung und DPO-Services sind bei keinem Anbieter im Standardpaket enthalten. Sie erhalten lediglich die formale Benennung und Weiterleitung von Anfragen.
- Kündigungsfristen: Beim Anbieterwechsel ist darauf zu achten, dass keine Lücke entsteht. REP27 verlangt den Nachweis der bisherigen Benennung und übernimmt die Dokumentation nahtlos.
- Dokumentationspflicht: Die vollständige technische Dokumentation muss vom Hersteller bereitgestellt werden. Die verantwortliche Person bewahrt diese nur auf und leitet sie weiter.
Fragen Sie gezielt nach diesen Punkten, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Prüfen Sie auch, wie die Kommunikation im Ernstfall (z.B. bei Produktrückrufen) abläuft und ob der Anbieter Erfahrung mit Ihrer Produktkategorie hat.
Risiken & Bußgelder bei Nichtbeachtung
Die Folgen fehlender oder fehlerhafter Benennung sind erheblich:
- Angebotsdeaktivierung: Amazon und andere Marktplätze sind verpflichtet, Angebote ohne ordnungsgemäße Angabe der verantwortlichen Person zu deaktivieren (Quelle).
- Behördliche Maßnahmen: Marktüberwachungsbehörden können Produkte vom Markt nehmen, Rückrufe anordnen oder Bußgelder verhängen.
- Bußgelder: Die GPSR sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Die verantwortliche Person ist verpflichtet, bei Sicherheitsproblemen mit den Behörden zusammenzuarbeiten und die technische Dokumentation bereitzustellen (Quelle).
- Reputationsrisiko: Fehlende Compliance kann zu negativen Bewertungen, Imageschäden und Vertrauensverlust bei Kunden führen.
Die Benennung einer verantwortlichen Person ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern schützt auch Ihr Geschäft vor teuren Unterbrechungen und Sanktionen. Besonders für Amazon-Verkäufer aus Drittländern ist die Einhaltung zwingend, da Marktplätze die Kontrolle automatisiert und ohne Kulanz durchführen.
Drei Szenarien aus der Praxis (konkrete Beispiele)
- US-SaaS-Anbieter: Verkauft ausschließlich digitale Produkte (z.B. Software, Cloud-Dienste) an EU-Kunden. Keine Pflicht zur Benennung einer verantwortlichen Person nach GPSR, da keine physischen Produkte vertrieben werden.
- Chinesischer Amazon-Verkäufer: Listet eigene Markenprodukte auf Amazon.de und lagert diese in einem EU-Fulfillment-Center. Muss zwingend eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen, Name und Adresse müssen auf Produkt, Verpackung und im Amazon-Angebot stehen. Die technische Dokumentation wird der verantwortlichen Person zur Verfügung gestellt. Bei REP27 erfolgt die Ausstellung innerhalb von 24 Stunden.
- UK-Onlineshop mit Eigenmarke: Nach Brexit gilt das Unternehmen als Drittland. Verkauft White-Label-Produkte (eigene Marke auf zugekaufter Ware) über Amazon und eigenen Shop an EU-Kunden. Benötigt ebenfalls eine verantwortliche Person in der EU. Anbieter wie REP27 oder GPSR-Guard übernehmen diese Rolle, die vollständige technische Dokumentation muss bereitgestellt werden.
Diese Beispiele zeigen: Die Pflicht zur Benennung hängt nicht vom Vertriebskanal, sondern von der Rolle als Hersteller/Importeur und dem Sitz außerhalb der EU ab. Prüfen Sie Ihre Lieferkette und Produktkennzeichnung sorgfältig.
Wann Sie das nicht brauchen
- Hersteller mit Sitz in der EU (eigene Adresse genügt)
- Händler, die ausschließlich EU-Produkte weiterverkaufen und nicht als Hersteller auftreten
- Verkauf nur digitaler Produkte (z.B. SaaS, Software-Downloads)
Häufige Fragen
Wer muss eine verantwortliche Person nach GPSR benennen?
Alle Hersteller aus Drittländern (außerhalb der EU), die physische Produkte an Endkunden oder Händler in der EU verkaufen, müssen eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Dies gilt unabhängig davon, ob über Amazon, eigene Shops oder andere Marktplätze verkauft wird.
Was passiert, wenn ich keine verantwortliche Person angebe?
Amazon kann Ihre Angebote deaktivieren. Behörden können Produkte vom Markt nehmen oder Bußgelder verhängen. Die verantwortliche Person ist Pflicht laut GPSR Art. 16 und Art. 19.
Wie schnell erfolgt die Benennung bei REP27?
Laut REP27 wird die Benennung und das Zertifikat innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss und Zahlung ausgestellt. Damit können Sie die Angaben kurzfristig in Ihren Angeboten und auf dem Produkt umsetzen.
Muss die Adresse der verantwortlichen Person auf das Produkt?
Ja. Artikel 19 GPSR verlangt, dass Name und Adresse der verantwortlichen Person auf Produkt, Verpackung und in Angeboten angegeben werden. Die Angaben müssen dauerhaft und gut lesbar sein.
Was kostet der Service?
Die Preise liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen 150 € und 890 € pro Jahr (Stand Oktober 2026). Einige Anbieter geben Preise nur auf Anfrage an. Bei REP27 sind alle Produkte und Anfragen im Preis enthalten.
Wer übernimmt die Haftung bei Problemen?
Die verantwortliche Person ist Ansprechpartner für Behörden, die Haftung für Produktsicherheit bleibt aber beim Hersteller. Die Benennung ersetzt keine Compliance-Prüfung und entbindet nicht von der Verantwortung für die Produktsicherheit.
Kann ich die verantwortliche Person wechseln?
Ja. Der Wechsel ist möglich, sollte aber ohne Unterbrechung erfolgen. REP27 verlangt den Nachweis der bisherigen Benennung und übernimmt die Dokumentation nahtlos. Erst nach erfolgreicher Umstellung sollten Sie den alten Vertrag kündigen.
Brauche ich den Service auch für B2B-Verkäufe?
In der Regel ja, da die GPSR auch für den Großhandel gilt, wenn Sie als Hersteller auftreten und Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen. Die Pflicht besteht unabhängig vom Vertriebskanal.
Was ist mit White-Label-Produkten?
Sobald Ihr Name oder Ihre Marke auf dem Produkt steht, gelten Sie als Hersteller und benötigen eine verantwortliche Person in der EU. Dies gilt auch, wenn Sie Produkte von Dritten unter eigenem Namen verkaufen.
Gibt es Unterschiede zwischen Marktplatz- und eigenen Shop-Verkäufen?
Nein, die Pflicht gilt unabhängig vom Vertriebskanal. Marktplätze wie Amazon kontrollieren die Einhaltung jedoch strenger und deaktivieren Angebote bei Verstößen. Auch im eigenen Shop sind die Angaben Pflicht.
Welche Dokumente muss ich bereitstellen?
Sie müssen eine vollständige technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung für jedes Produkt bereithalten und der verantwortlichen Person zur Verfügung stellen. Diese bewahrt die Unterlagen für 10 Jahre auf.
Was ist, wenn ich nur digitale Produkte verkaufe?
Für rein digitale Produkte (z.B. Software, SaaS) besteht keine Pflicht zur Benennung einer verantwortlichen Person nach GPSR, da die Verordnung nur für physische Produkte gilt.
Quellen
- REP27 — Europe Services, SE: GPSR Responsible Person — gdprrepresentative.com
- GPSR-Guard: Verantwortliche Person Art. 16 — gpsr-software.de
- GPSR Kit: EU Responsible Person Cost — gpsr-kit.com
- Ax Holding Group: GPSR Responsible Person for Amazon — axholdinggroup.com
- Responsible Person Finder — responsiblepersonfinder.com