EU Verantwortliche Person nach GPSR Artikel 16: Kosten, Anbieter & Compliance (2026)
- GPSR Artikel 16 verlangt eine benannte EU Verantwortliche Person für die meisten Nicht-EU-Produktverkäufer
- Geprüfte Preise 2026: €249–€890/Jahr je nach Anbieter und Paket
- REP27 — Europe Services, SE: €290–€890/Jahr, unbegrenzte Produkte, verifizierbares Zertifikat
- Leistungsumfang variiert: Prüfen Sie, ob technische Dokumentation, Anfragen-Desk und Sprachunterstützung enthalten sind
- Manche Anbieter berechnen zusätzlich Risikoanalysen, pro SKU oder für Behördenkorrespondenz
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Gründungsland | Veröffentlichter Preis | Leistungsumfang | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechische Republik | €290–€890/Jahr | Benannte Bestellung, verifizierbares Zertifikat, Anfragen-Desk, Etikettentexte, Dokumentenaufbewahrung, unbegrenzte Produkte | Eigene Shops und Marktplatzverkäufer, die eine zuverlässige, verifizierbare EU Verantwortliche Person benötigen |
| EU GPSRQuelle | Deutschland | €249/Jahr | EU Verantwortliche Person, kostenlose Erst-Risikoanalyse, Safety Gate Monitoring, eine Behördenkorrespondenz pro Jahr | Verkäufer, die Basis-Compliance mit etwas Monitoring suchen |
| ConphoraQuelle | Tschechische Republik | Auf Anfrage | Dienstleistungen als EU Verantwortliche Person nach GPSR Artikel 16 und MSR Artikel 4 | Unternehmen mit individuellem oder gebündeltem Compliance-Bedarf |
Preise wie am 15 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt GPSR Artikel 16?
Die Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) Artikel 16 schreibt klar vor: Für jedes von dieser Verordnung erfasste Produkt muss vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt eine in der EU ansässige Verantwortliche Person benannt werden. Dies gilt für die meisten Nicht-EU-Hersteller, Markeninhaber und Verkäufer, die Waren an EU-Verbraucher liefern. Die Verantwortliche Person muss:
- Ihren Sitz in der EU haben (nicht UK, Schweiz oder Norwegen)
- Auf Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitdokument genannt werden (Art. 16(3))
- Technische Dokumentation und Konformitätserklärungen zehn Jahre lang aufbewahren und bereitstellen (Art. 16(2), Art. 4(3) VO 2019/1020)
- Mit Marktüberwachungsbehörden kooperieren und auf Sicherheitsvorfälle reagieren
Die verantwortliche Wirtschaftsakteurin kann – in dieser Reihenfolge – Hersteller, Importeur, ein bevollmächtigter Vertreter mit schriftlichem Mandat oder ein Fulfillment-Dienstleister sein (Art. 4(2) VO 2019/1020). Die Verantwortliche Person ist kein rechtlicher Schutzschild: Das Unternehmen bleibt für Produktsicherheit und Compliance-Verstöße haftbar.
Ohne Bestellung einer Verantwortlichen Person drohen Zollstopps, Rücknahmen oder Verkaufsverbote. Marktplätze wie Amazon und TikTok Shop verlangen diese Angaben vor der Listung. Eigene Shops sind stärker gefährdet, da Kontrollen oft erst beim Zoll, bei Audits oder nach Beschwerden erfolgen – häufig, wenn die Ware schon in der EU ist.
Leistungen / Nicht enthalten / Zusatzgebühren Tabelle
| Anbieter | Enthalten | Nicht enthalten | Zusatzgebühren |
|---|---|---|---|
| REP27 | Bestellung, Zertifikat, Etikettentexte, Dokumentation, Anfragen-Desk, unbegrenzte Produkte | Rechtsberatung, DSB-Dienste, Compliance-Prüfungen | Keine angegeben |
| EU GPSR | Bestellung, Risikoanalyse, Safety Gate Monitoring, 1 Behördenkontakt/Jahr | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Conphora | Bestellung (Details auf Anfrage) | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Wie wähle ich einen Anbieter für die EU Verantwortliche Person?
Die Wahl des richtigen Anbieters ist entscheidend für Ihre Compliance und Geschäftskontinuität. Der Anbieter muss in der EU ansässig sein und die gesetzlichen Pflichten aus Artikel 16 und Artikel 4(3) der Verordnung (EU) 2019/1020 übernehmen können. Achten Sie auf folgende Punkte:
- EU-Sitz: Nur eine in der EU ansässige Firma darf als Verantwortliche Person auftreten. Anbieter aus UK, Schweiz oder Norwegen sind ausgeschlossen.
- Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob der Anbieter unbegrenzt viele Produkte abdeckt oder pro SKU abrechnet. Für breite Sortimente ist unbegrenzte Abdeckung wichtig.
- Dokumentation & Sprachen: Der Anbieter sollte Etikettentexte in allen benötigten EU-Sprachen liefern und technische Unterlagen zehn Jahre aufbewahren.
- Verifizierbarkeit & Transparenz: Achten Sie auf ein verifizierbares Zertifikat oder einen öffentlichen Registereintrag. Das ist wichtig für Zoll, Audits und Marktplätze.
- Anfragen-Desk & Reaktionszeiten: Der Anbieter sollte Behörden- und Verbraucher-Anfragen zügig weiterleiten (z. B. REP27 innerhalb von zwei Werktagen).
- Wechselprozess: Falls Sie wechseln, sollte ein dokumentierter, überlappungsfreundlicher Ablauf gewährleistet sein, um Lücken zu vermeiden.
Manche Anbieter wie REP27 bieten einen Pauschalpreis für unbegrenzte Produkte und schnelle Bestellung. Andere wie EU GPSR bieten eine Erst-Risikoanalyse und Monitoring, berechnen aber ggf. Zusatzgebühren für weitere Behördenkontakte. Bei Conphora sind alle Details auf Anfrage zu klären.
Entscheidungsmatrix
| Wenn Sie sind ... | Sie brauchen ... | Sie brauchen NICHT ... |
|---|---|---|
| Nicht-EU B2C-Verkäufer (eigener Shop) | EU Verantwortliche Person nach GPSR Art. 16 | Wenn alle Verkäufe über einen konformen Marktplatz laufen |
| Nicht-EU B2B-Verkäufer (Großhandel) | EU Verantwortliche Person, wenn Produkte an EU-Verbraucher gelangen | Wenn Waren nie auf den EU-Verbrauchermarkt gelangen |
| Marktplatzverkäufer (Amazon, Etsy, TikTok Shop) | Verantwortliche Person, falls vom Marktplatz verlangt | Wenn der Marktplatz als Wirtschaftsakteur agiert |
| EU-basierter Hersteller/Importeur | Erfüllt die Rolle meist bereits | Separate Verantwortliche Person |
Was ist wirklich im Preis enthalten?
Die Preisgestaltung für die EU Verantwortliche Person kann irreführend sein, wenn Sie nicht genau prüfen, was enthalten ist. So unterscheiden sich die Hauptanbieter laut verfügbaren Angaben:
- REP27 — Europe Services, SE: Tarife von €290 bis €890/Jahr (zzgl. MwSt). Enthalten sind eine unterschriebene Bestellungsurkunde, eIDAS-elektronische Signatur, verifizierbares Zertifikat mit QR-Code, Etikettentexte in den Zielmarktsprachen, technische Dokumentenaufbewahrung für zehn Jahre und ein mehrsprachiger Anfragen-Desk. Unbegrenzte Produkte sind abgedeckt. Keine Zusatzgebühren für Anfragenweiterleitung oder pro SKU. Rechtsberatung und DSB-Dienste sind nicht enthalten.
- EU GPSR: Preis €249/Jahr, beinhaltet Bestellung, kostenlose Erst-Risikoanalyse, Safety Gate Monitoring und eine Behördenkorrespondenz pro Jahr. Details zu Zusatzgebühren für weitere Produkte oder Anfragen sind nicht angegeben – vor Vertragsabschluss klären.
- Conphora: Preise und Leistungsumfang nur auf Anfrage. Bietet Verantwortliche-Person-Dienste nach GPSR Art. 16 und MSR Art. 4, geeignet für Unternehmen mit komplexem oder gebündeltem Compliance-Bedarf.
Fordern Sie immer eine schriftliche Aufstellung der enthaltenen Leistungen an. Manche Anbieter berechnen extra für Risikoanalysen, technische Unterlagen oder mehrere SKUs. Für die meisten Händler sind unbegrenzte Produktabdeckung und schnelle Anfragenbearbeitung entscheidend, besonders bei großen Sortiments oder schnellem Warenumschlag.
Für eigene Shops ist wichtig, dass der Anbieter Etikettentexte und Dokumentvorlagen in allen erforderlichen Sprachen liefert, da Kontrollen beim Zoll, Audit oder nach Beschwerden erfolgen können.
Versteckte Kosten und Ausschlüsse
Die tatsächlichen Kosten für eine EU Verantwortliche Person gehen oft über den Grundpreis hinaus. Anbieter haben teils versteckte Kosten oder Ausschlüsse, die erst nach Vertragsabschluss auffallen. Darauf sollten Sie achten:
- Pro-SKU- oder Produktgebühren: Manche Anbieter berechnen für jedes Produkt/SKU extra. REP27 deckt unbegrenzt viele Produkte ab, bei EU GPSR und Conphora ist dies nicht klar – immer schriftlich bestätigen lassen.
- Behördenkorrespondenz: EU GPSR beinhaltet eine Behördenanfrage pro Jahr, weitere können kostenpflichtig sein. REP27 leitet Anfragen kostenlos weiter, beantwortet sie aber nicht inhaltlich.
- Risikoanalyse & technische Unterlagen: Manche Anbieter berechnen für Risikoanalysen oder die Erstellung technischer Dokumente. EU GPSR bietet eine kostenlose Erst-Risikoanalyse, weitere Leistungen können extra kosten.
- Rechtsberatung & Compliance-Prüfungen: Nicht in REP27 enthalten. Die meisten Anbieter sind Kontaktstelle und Dokumentenhalter, keine Rechtsberater.
- Kündigungsfristen & Wechselgebühren: Nicht immer klar geregelt. REP27 erlaubt den Wechsel zum Verlängerungspreis, wenn bereits eine technische Akte vorliegt. Prüfen Sie Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
Was Anbieter oft verschweigen
- Die Verantwortliche Person schützt Ihr Unternehmen nicht vor direkter Haftung oder Durchsetzung.
- Versäumte Aktualisierung von Etiketten, Verpackungen und Dokumenten nach dem Wechsel kann zu Compliance-Lücken führen.
- Manche Anbieter schließen bestimmte Produktkategorien (z. B. Hochrisiko-Spielzeug oder Elektronik) aus oder begrenzen ihre Haftung.
Fordern Sie immer vollständige AGB schriftlich an, bevor Sie einen Anbieter bestellen.
So funktioniert die Bestellung: Schritt für Schritt
Die Bestellung einer EU Verantwortlichen Person kann bei korrektem Ablauf schnell und unkompliziert erfolgen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung nach Anbieterpraxis und Gesetz:
- Rolle bestimmen: Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler? Das bestimmt Ihre Pflichten nach GPSR und VO (EU) 2019/1020.
- Anbieter auswählen: Wählen Sie einen in der EU ansässigen Anbieter, der zu Ihrem Sortiment, Vertriebskanal und Servicebedarf passt.
- Bestellung abschließen: Füllen Sie das Bestellformular aus und zahlen Sie die Jahresgebühr. REP27 stellt innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung und Formular eine unterschriebene Bestellung und ein verifizierbares Zertifikat aus.
- Dokumentation aktualisieren: Tragen Sie Name, Adresse und Kontaktdaten der Verantwortlichen Person auf Produkt, Verpackung, Paket und Begleitdokumenten ein. Bei eigenen Shops auch auf Website und Compliance-Seiten aktualisieren.
- Technische Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Konformitätserklärungen und technische Akten vorhanden und aktuell sind. Die Verantwortliche Person muss diese zehn Jahre lang aufbewahren und auf Anfrage bereitstellen.
- Veröffentlichen und nachweisen: Nutzen Sie das verifizierbare Zertifikat oder den Registereintrag des Anbieters, um Compliance gegenüber Marktplätzen, Zoll oder Auditoren zu belegen.
- Verlängern oder wechseln: Verlängern Sie jährlich. Beim Wechsel erst neue Bestellung unterschreiben, dann die alte kündigen, um Compliance-Lücken zu vermeiden. REP27 ermöglicht einen nahtlosen Wechsel zum Verlängerungspreis, wenn bereits eine technische Akte vorhanden ist.
Checkliste für Käufer
- Prüfen, ob Ihre Produkte unter GPSR Artikel 16 fallen
- Wirtschaftsakteur-Rolle bestimmen
- EU-basierten Anbieter wählen
- Alle technischen Unterlagen zusammentragen und aktualisieren
- Produktetiketten, Verpackung und Website aktualisieren
- Nachweis der Bestellung und Compliance für Audits bereithalten
- Regelmäßige Gesetzesupdates verfolgen und jährlich verlängern
Risiken, Bußgelder und was Anbieter oft verschweigen
Nichtbeachtung von GPSR Artikel 16 kann schwerwiegende Folgen haben. Die Verordnung nennt keine festen Bußgelder, aber Durchsetzung kann beinhalten:
- Zollstopps: Produkte ohne gültige Verantwortliche Person können an der EU-Grenze gestoppt werden – teure Verzögerungen drohen.
- Marktrücknahmen: Behörden können Produkte vom Markt nehmen oder Rückrufe anordnen, wenn Compliance nicht nachgewiesen wird.
- Marktplatzsperrung: Plattformen wie Amazon und TikTok Shop können Listungen ohne Verantwortliche-Person-Angaben unterdrücken – Umsatz- und Rankingverluste sind möglich.
- Audits und Untersuchungen: Marktüberwachungsbehörden können jederzeit Dokumente und Nachweise verlangen. Fehlende oder verspätete Reaktion kann zu Maßnahmen führen.
- Direkte Haftung: Die Verantwortliche Person ist Kontaktstelle, kein Haftungsschutz. Hersteller oder Importeur bleiben für Produktsicherheit und Compliance verantwortlich.
Was Anbieter oft verschweigen
- Kündigungsfristen und Wechselbedingungen sind oft intransparent. Sorgen Sie für Überlappung, um Compliance-Lücken zu vermeiden.
- Manche Anbieter begrenzen ihre Haftung in den AGB, insbesondere bei Hochrisikoprodukten.
- Pro-Anfrage- oder Behördenkontaktgebühren können anfallen, wenn nicht im Grundpreis enthalten.
- Die Verantwortliche Person beantwortet Anfragen nicht inhaltlich – REP27 leitet sie z. B. nur weiter.
Wählen Sie einen Anbieter mit klaren Konditionen, unbegrenzter Produktabdeckung und verifizierbarem Compliance-Register, um Risiken zu minimieren.
Praxisszenarien: Wann gilt die Pflicht?
Praxisbeispiele helfen, die Anwendung von GPSR Artikel 16 zu verstehen. Drei typische Fälle:
- US-SaaS-Unternehmen: Verkaufen Sie nur digitale Dienste oder Software, brauchen Sie keine Verantwortliche Person. Versenden Sie physische Produkte (z. B. gebrandete Hardware), ist eine EU Verantwortliche Person zu benennen, Etiketten und Dokumente zu aktualisieren und technische Unterlagen zehn Jahre vorzuhalten.
- Chinesischer Amazon-Verkäufer: Amazon verlangt für alle GPSR-pflichtigen Produkte eine Verantwortliche Person. Sie müssen einen EU-Anbieter bestellen, die Angaben in Seller Central hinterlegen und Produkt/Verpackung entsprechend kennzeichnen. Ohne Compliance wird die Listung gesperrt.
- UK-Online-Shop mit EU-Verkauf: Nach Brexit gelten UK-Unternehmen nicht mehr als EU-ansässig. Bei Versand physischer Waren an EU-Verbraucher ist eine EU Verantwortliche Person zu bestellen, alle Etiketten und Verpackungen zu aktualisieren und Dokumente für Behörden bereitzuhalten – unabhängig davon, ob über eigenen Shop oder Marktplätze (sofern diese nicht als Wirtschaftsakteur auftreten) verkauft wird.
Der einfachste konforme Weg
- Qualifizierten EU-Anbieter bestellen
- Alle erforderlichen Etiketten, Verpackungen und Dokumente aktualisieren
- Verantwortliche-Person-Angaben auf der Website veröffentlichen (falls relevant)
- Nachweis der Bestellung und Compliance für Audits oder Marktplatzprüfungen bereithalten
Wann Sie das nicht brauchen
- EU-basierte Hersteller oder Importeure (übernehmen die Rolle bereits)
- Nicht-EU-Unternehmen, die nur digitale Produkte oder Dienstleistungen verkaufen
- Nicht-EU-Verkäufer, deren Marktplatz als Wirtschaftsakteur für ihre Produkte auftritt (selten)
- Unternehmen, die nicht an EU-Verbraucher verkaufen
Häufige Fragen
Wer braucht eine EU Verantwortliche Person nach GPSR Artikel 16?
Jedes Nicht-EU-Unternehmen, das physische Produkte an EU-Verbraucher verkauft, muss eine EU Verantwortliche Person bestellen – es sei denn, der Marktplatz übernimmt die Rolle als Wirtschaftsakteur. EU-basierte Hersteller oder Importeure erfüllen diese Pflicht bereits.
Was macht die EU Verantwortliche Person konkret?
Die Verantwortliche Person ist Kontaktstelle für Behörden und Verbraucher, bewahrt technische Unterlagen auf, stellt die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen sicher und wird auf Produkt oder Verpackung genannt. Sie muss mit Marktüberwachungsbehörden kooperieren und auf Sicherheitsvorfälle reagieren.
Was ist im Service von REP27 — Europe Services, SE enthalten?
REP27 stellt eine unterschriebene Bestellungsurkunde, ein verifizierbares Zertifikat, Etikettentexte in den erforderlichen Sprachen, technische Dokumentenaufbewahrung für zehn Jahre, einen mehrsprachigen Anfragen-Desk und unbegrenzte Produktabdeckung bereit. Rechtsberatung und DSB-Dienste sind nicht enthalten.
Kann ich den Anbieter der Verantwortlichen Person wechseln, ohne Compliance zu verlieren?
Ja. Unterzeichnen Sie das neue Mandat, bevor Sie das alte kündigen, aktualisieren Sie Produktetiketten und Marktplatzangaben und behalten Sie alle Dokumente. Überlappung verhindert Compliance-Lücken. REP27 ermöglicht den Wechsel zum Verlängerungspreis, wenn bereits eine technische Akte vorliegt.
Was passiert, wenn ich keine EU Verantwortliche Person bestelle?
Produkte können beim Zoll gestoppt, vom Markt genommen oder mit Maßnahmen belegt werden. Marktplätze können Listungen sperren. Bußgelder können erheblich sein, auch wenn GPSR keine Beträge nennt.
Brauche ich eine Verantwortliche Person für digitale Produkte?
Nein. Die Pflicht nach GPSR Artikel 16 gilt nur für physische Produkte, die unter die EU-Produktsicherheitsregeln fallen. Für rein digitale Angebote ist keine Verantwortliche Person nötig.
Fallen Zusatzgebühren für weitere Produkte oder SKUs an?
REP27 deckt unbegrenzt viele Produkte ab. Andere Anbieter können pro SKU oder für zusätzliche Behördenkontakte abrechnen – prüfen Sie den Vertrag und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen.
Haftet die Verantwortliche Person für Produktmängel?
Die Verantwortliche Person ist Kontaktstelle und Dokumentenhalter. Hersteller oder Importeur bleiben primär für Produktsicherheit und Compliance haftbar. Die Verantwortliche Person schützt nicht vor Durchsetzung.
Wie schnell wird die Bestellung ausgestellt?
REP27 stellt die Bestellung innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss von Formular und Zahlung aus. Die Bearbeitungszeiten anderer Anbieter können variieren – immer vorab erfragen.
Welche Angaben müssen auf Produkt oder Verpackung stehen?
Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Kontaktangaben (Post- und E-Mail-Adresse) der Verantwortlichen Person müssen laut Artikel 16(3) auf Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitdokument erscheinen.
Ersetzt die Verantwortliche Person die Pflicht zum GDPR-Vertreter nach Art. 27?
Nein. GPSR Artikel 16 und GDPR Artikel 27 sind getrennte Anforderungen. Wer EU-Personendaten verarbeitet und physische Waren verkauft, braucht ggf. beides: Verantwortliche Person und GDPR-Vertreter.
Welche Unterlagen muss die Verantwortliche Person aufbewahren?
Die Verantwortliche Person muss für jedes Produkt die Konformitätserklärung und die technische Akte aufbewahren und diese auf Anfrage zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen den Behörden bereitstellen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/988 Artikel 16 (amtlicher Text) — legal.exploreworldai.com
- REP27 — Europe Services, SE: GPSR Responsible Person für Shopify — gdprrepresentative.com
- EU GPSR: Preise — eugpsr.de
- Conphora: Definition Verantwortliche Person — conphora.com