Appoint us
Kaufberater

Beste Anbieter für Europäischen Verantwortlichen bei Nicht-EU-Marken: Leitfaden 2026

Kurze Antwort: Für Nicht-EU-Marken, die Kosmetika in Europa verkaufen, ist der Europäische Verantwortliche (RP) verpflichtend. REP27 — Europe Services, SE, getGPSR, Eldris und eugpsr bieten spezialisierte Services mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen. Wählen Sie basierend auf Abdeckung, Schnelligkeit der Ernennung, Support und Kostentransparenz. Siehe die aktualisierte Vergleichstabelle von Oktober 2026.

Aktualisiert · 6 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

AnbieterSitzVeröffentlichter PreisLeistungsumfangIdeal für
REP27 — Europe Services, SETschechien (EU)€690/Jahr (bis 5 Produkte), €1.677/Jahr (bis 20 Produkte) [AWS], €290-890/Jahr (DSGVO Art. 27)Ernennung EU+UK, Adresse auf Etikett, PIF-Aufbewahrung, CPSR/Etikettenprüfung, CPNP/SCPN-Meldungen, Behördenanfragen, QR-Zertifikat, mehrsprachiger Support. Verfasst keinen CPSR.Marken, die EU+UK-Abdeckung, Dokumentensupport und öffentliche Prüfung wollen
getGPSRQuelleEuropäische Union€390/JahrErnennung Europäischer Verantwortlicher, Konformitätsprüfung, EU-Adresse und Kontaktpunkt, Dokumentenaufbewahrung, Behördenzusammenarbeit, jährliche VerlängerungMarken, die einen Basis-Service zum Festpreis suchen
EldrisQuelleEstland€224,95 einmalig onboarding + €11,95/MonatErnennung Europäischer Verantwortlicher, Konformitätsdokumente, Zertifikat, Dokumentenaufbewahrung, Behördenkontakt, Amazon-SupportAmazon/Etsy-Verkäufer, die Marktplatz-Support wünschen
eugpsrQuelleEuropäische Union€199/Jahr (1 Produkt)EU-Adresse, Dokumentenaufbewahrung, BehördenkontaktmanagementKleine Marken mit wenigen Produkten und kleinem Budget

Preise wie am 23 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Gesetzliche Anforderungen: Artikel und Pflichten

Für Nicht-EU-Marken, die Kosmetika in der Europäischen Union verkaufen, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, insbesondere die Artikel 4, 11 und 19. Artikel 4 schreibt vor, dass jedes in der EU in Verkehr gebrachte Kosmetikprodukt einen Europäischen Verantwortlichen (RP) mit Sitz in der EU haben muss. Name und Adresse des RP müssen auf dem Etikett angegeben sein (Art. 19). Der RP ist verantwortlich für die Aufbewahrung der Produktinformationsakte (PIF) mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen (Art. 11) und muss Anfragen der Marktüberwachungsbehörden unverzüglich beantworten. Zudem muss der RP jedes Produkt vor dem Verkauf im CPNP-Portal anmelden und schwerwiegende unerwünschte Wirkungen melden (Art. 23).

Zum Schutz personenbezogener Daten schreibt Artikel 27 der DSGVO vor, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der EU, die Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten überwachen, einen schriftlichen Vertreter in der EU benennen müssen. Die Nichtbenennung stellt einen eigenständigen Verstoß dar, der mit bis zu €10 Millionen oder 2% des weltweiten Umsatzes geahndet werden kann (Art. 83 DSGVO).

Es gibt keine Ausnahmen für Mindestmengen oder gelegentliche Verkäufe: Auch der Versand von Proben oder Testern erfordert die Ernennung des RP und die CPNP-Meldung.

Wie man den richtigen Anbieter auswählt

Die Wahl des Europäischen Verantwortlichen ist entscheidend für die Compliance und den Verkaufserfolg. Zu bewertende Faktoren sind:

Leistungstabelle:

AnbieterInklusiveNicht inklusiveZusatzkosten
REP27Ernennung EU+UK, CPSR/Etikettenprüfung, Meldungen, Anfragen, QR-ZertifikatCPSR-Erstellung, Rechtsberatung (extra)Rechtsberatung auf Anfrage
getGPSRErnennung, Konformitätsprüfung, Adresse, DokumentenaufbewahrungCPSR-Erstellung, Marktplatz-SupportAuf Anfrage
EldrisErnennung, Dokumentation, Zertifikat, Amazon-SupportCPSR-ErstellungAuf Anfrage
eugpsrAdresse, Dokumentenaufbewahrung, BehördenkontaktCPSR-Erstellung, Meldungen, Marktplatz-SupportAuf Anfrage

Die Wahl hängt von Kataloggröße, Zielmärkten und gewünschtem Support ab.

Was der Preis wirklich umfasst

Der veröffentlichte Preis der RP-Anbieter deckt in der Regel ab:

Einige Anbieter wie REP27 bieten zusätzlich:

Andere, z.B. eugpsr, bieten nur Adresse und Dokumentenaufbewahrung, während die Produktvorbereitung und Meldung Sache des Brands bleibt.
Die Erstellung des Cosmetic Product Safety Report (CPSR) ist nie im Preis enthalten: Dieses Dokument muss von einem qualifizierten Safety Assessor extern erstellt werden. Rechtsberatung, Streitbeilegung oder Werbeaussagen sind zusätzliche Leistungen, die auf Anfrage erhältlich sind und nicht im Grundpreis enthalten.
Achten Sie auch auf die Anzahl der im Tarif enthaltenen Produkte/Formeln: Überschreitungen können Zusatzkosten oder einen Tarifwechsel erfordern.

Versteckte Kosten und Einschränkungen

Vor der Auswahl eines Anbieters sollten versteckte Kosten und vertragliche Grenzen geprüft werden. Folgendes ist zu beachten:

Viele Anbieter nennen keine Haftungsgrenzen: Der RP haftet nur für Dokumentenkonformität und Weiterleitung von Anfragen, nicht für die Produktsicherheit (diese liegt beim Safety Assessor und Brand).

Ablauf der Ernennung: Schritt für Schritt

  1. Angebot anfordern: Wählen Sie den passenden Tarif basierend auf Produktanzahl und Märkten (EU, UK oder beides). Anbieter wie REP27 bieten Online-Tools zur schnellen Preisermittlung.
  2. Onboarding-Formular ausfüllen: Geben Sie Firmendaten, Produktliste ein und laden Sie Etikettenentwürfe hoch. Oft ist eine elektronische Unterschrift erforderlich.
  3. Dokumente vorbereiten: Stellen Sie den von einem qualifizierten Safety Assessor unterschriebenen CPSR, den vollständigen PIF und Etiketten in allen geforderten Sprachen bereit.
  4. Dokumentenprüfung: Der RP (z.B. REP27) prüft Vollständigkeit und Konformität vor Annahme. Fehlende Unterlagen werden klar benannt.
  5. Ernennung und Zertifikat: Nach Genehmigung erhalten Sie die Ernennungsurkunde, das Zertifikat (oft mit QR-Code) und das Etikettenplakat mit RP-Daten.
  6. Produktmeldung: Melden Sie (oder erhalten Sie Unterstützung bei) die CPNP (EU) und SCPN (UK) Meldungen vor dem Verkauf.
  7. Inverkehrbringen: Erst nach Bestätigung von Ernennung und Meldung dürfen Produkte mit RP-Daten verkauft werden.
  8. Nachbetreuung: Der RP bewahrt den PIF auf, beantwortet Behördenanfragen und meldet schwerwiegende unerwünschte Wirkungen.

Der Prozess kann bei REP27 innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein, wenn alle Dokumente vorliegen; andere Anbieter nennen keine festen Fristen.

Risiken und Sanktionen bei fehlender Ernennung

Die Nichtbenennung eines Europäischen Verantwortlichen zieht konkrete Risiken und empfindliche Sanktionen nach sich:

Eine rechtzeitige und dokumentierte Ernennung des RP ist der einzige wirksame Schutz vor Blockaden, Bußgeldern und Reputationsschäden.

Entscheidungsmatrix: Ist ein RP wirklich nötig?

Die Pflicht zur Ernennung eines Europäischen Verantwortlichen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die folgende Tabelle hilft bei der Entscheidung:

Wenn Sie…Benötigen Sie einen Europäischen Verantwortlichen?Bemerkungen
Nicht-EU-Marke, die Kosmetika in der EU verkauftJaPflicht für jedes Produkt (Art. 4 VO 1223/2009)
EU-MarkeNeinKein RP nötig, aber PIF und Konformität erforderlich
Marktplatzverkäufer (Amazon/Etsy) außerhalb der EUJaMarktplätze verlangen RP für Listungen
EU-Distributor/Importeur, der RP-Rolle akzeptiertNeinNur wenn schriftlich akzeptiert
Reiner B2B-Verkauf ohne EU-VerbraucherKommt darauf anWenn kein Inverkehrbringen in der EU, evtl. nicht nötig
Gelegentlicher Verkauf, kostenlose ProbenJaAuch Proben gelten als Inverkehrbringen

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Vorabprüfung: Viele Anbieter (z.B. REP27) bieten kostenlose Checks zur Pflichtklärung an.

Checkliste für Compliance heute

  1. Prüfen Sie, ob Sie Kosmetika an Verbraucher in EU/UK verkaufen oder anbieten (auch über Marktplätze oder Distributoren)
  2. Ermitteln Sie, wer aktuell Ihr RP ist (falls vorhanden) und ob dieser formal benannt und akzeptiert ist
  3. Bereiten Sie den von einem qualifizierten Safety Assessor unterschriebenen Cosmetic Product Safety Report (CPSR) vor
  4. Erstellen Sie die vollständige Produktinformationsakte (PIF) gemäß Art. 11 VO 1223/2009
  5. Erstellen Sie Etiketten in allen für Zielmärkte erforderlichen Sprachen
  6. Wählen Sie den passenden RP-Anbieter (Abdeckung, Preis, Leistungen)
  7. Füllen Sie das Ernennungsformular aus und unterschreiben Sie den Vertrag
  8. Erhalten Sie die Ernennungsurkunde und aktualisieren Sie die Etiketten mit RP-Daten
  9. Melden Sie (oder lassen Sie melden) alle Produkte im CPNP/SCPN
  10. Bewahren Sie alle Dokumente (PIF, CPSR, Meldungen, Etiketten) mindestens 10 Jahre nach letztem Verkauf auf
  11. Überwachen Sie schwerwiegende unerwünschte Wirkungen und melden Sie diese unverzüglich über den RP

Die Einhaltung dieser Schritte minimiert Risiken von Blockaden, Bußgeldern und Beanstandungen durch Behörden oder Marktplätze.

Was Anbieter oft nicht sagen

Praxisbeispiele: Welchen Weg wählen?

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die richtige Anbieterwahl und Dokumentenvorbereitung für den internationalen Verkaufserfolg und die Rechtssicherheit sind.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Brauche ich wirklich einen Europäischen Verantwortlichen, wenn ich nur wenige Stück verkaufe?

Ja. Es gibt keine Ausnahmen bezüglich Menge oder Volumen: Auch ein einzelnes Produkt, das an einen EU-Verbraucher verkauft wird, erfordert die Ernennung eines RP und die CPNP/SCPN-Meldung. Das Gesetz kennt keine Mindestgrenzen.

Kann mein Importeur/Distributor mein RP sein?

Ja, aber nur wenn dieser dies schriftlich formal akzeptiert. Andernfalls bleibt die Verantwortung beim Brand. Viele Marken bevorzugen einen unabhängigen RP, um Kontrolle zu behalten und den Distributor leichter wechseln zu können.

Was passiert, wenn ich den RP-Anbieter wechsle?

Sie müssen den PIF übertragen, CPNP/SCPN-Meldungen aktualisieren und Etiketten anpassen. Zuverlässige Anbieter unterstützen den Übergang, prüfen Sie aber immer Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen. Während des Wechsels dürfen Produkte nicht mit der alten Adresse verkauft werden.

Ist die Erstellung des CPSR im Service enthalten?

Nein. Kein RP-Anbieter erstellt den Cosmetic Product Safety Report; dieser muss von einem qualifizierten Safety Assessor angefertigt werden. Der RP prüft nur, ob der CPSR vorhanden und konform ist, bevor er das Produkt annimmt.

Wie lange dauert die Ernennung?

Bei REP27 kann die Ernennung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Dokumente und Zahlung erfolgen. Andere Anbieter nennen keine festen Fristen; prüfen Sie dies vor dem Kauf, besonders bei engen Launch- oder Versandterminen.

Kann ich mit demselben RP in UK und EU verkaufen?

Nein. Nach dem Brexit ist ein separater RP für das Vereinigte Königreich erforderlich. REP27 bietet einen kombinierten EU+UK-Service mit separaten Adressen und Meldungen, was die Verwaltung für Verkäufer in beiden Regionen erleichtert.

Welche Risiken habe ich ohne RP?

Sie riskieren die Entfernung von Produkten auf Marktplätzen, Zollblockaden und Bußgelder. Für die DSGVO können Strafen bis zu €10 Millionen oder 2% des globalen Umsatzes verhängt werden. Für Kosmetika können Behörden Rückrufe und weitere Sanktionen anordnen.

Sind alle Meldungen und Produkte im Preis enthalten?

Das hängt vom Anbieter ab: Einige begrenzen die Anzahl der Produkte/Formeln oder berechnen Extragebühren für CPNP/SCPN-Meldungen. Prüfen Sie immer die Vertragsdetails und fordern Sie eine klare Leistungsübersicht vor Vertragsabschluss an.

Gilt die Pflicht auch für Gratisproben oder Tester?

Ja. Auch Proben und Tester gelten als "Inverkehrbringen" und erfordern RP, Meldung und Dokumentenkonformität. Kostenlose Verteilung entbindet nicht von den gesetzlichen Pflichten.

Kann der RP eine natürliche Person sein?

Ja. Das Gesetz erlaubt sowohl natürliche als auch juristische Personen als RP, sofern sie in der EU (bzw. UK für den britischen Markt) niedergelassen und formal benannt sind. Die meisten Anbieter sind jedoch Unternehmen wegen Zuverlässigkeit und Kontinuität.

Deckt der Service auch die Schweiz ab?

Nein. Die Schweiz hat eigene Regelungen und verlangt nur in bestimmten Fällen einen lokalen Vertreter. REP27 bietet eine kostenlose Prüfung, ob ein Service auch für die Schweiz nötig ist, aber der EU-RP-Service gilt nicht für die Schweiz.

Kann ich monatlich zahlen?

Bei REP27 und einigen anderen Anbietern ist monatliche Zahlung für Tarife bis 20 Produkte möglich. Für größere Produktlinien wird meist jährlich oder auf Anfrage abgerechnet. Prüfen Sie die verfügbaren Zahlungsoptionen vorab.

Welche Unterlagen muss ich für die Ernennung bereitstellen?

Sie müssen Firmendaten, Produktliste, den von einem qualifizierten Safety Assessor unterschriebenen CPSR, den vollständigen PIF und Etiketten in allen geforderten Sprachen bereitstellen. Manche Anbieter verlangen auch eine elektronische Unterschrift und Bestätigung der CPNP/SCPN-Meldungen.

Quellen

  1. REP27 — Europe Services, SE: Responsible Person per cosmetici — gdprrepresentative.com
  2. getGPSR: servizi e prezzi — getgpsr.eu
  3. Eldris: prezzi e inclusioni — eldris.ai
  4. eugpsr: servizi e prezzi — eugpsr.eu
  5. Regolamento (CE) 1223/2009 — eur-lex.europa.eu
  6. Articolo 27 GDPR: obblighi rappresentante UE — gdpr-law.eu

Verwandte Ratgeber

REP27 — Europe Services, SEWas REP27 genau enthält →