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Kosten, Pflichten & Anbieter: EU-Verantwortlicher für Kosmetika nach Verordnung 1223/2009

Kurze Antwort: Ein EU-Verantwortlicher für Kosmetika nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 kostet ab 690 €/Jahr (REP27 — Europe Services, SE, bis 5 Produkte; Stand Oktober 2026). Andere Anbieter verlangen ab ca. 540 $/Jahr oder auf Anfrage. Die Preise variieren je nach Produktanzahl und enthalten meist Adresse für das Label, PIF-Verwahrung und Behördenkontakt. Der Sicherheitsbericht (CPSR) ist fast nie im Preis enthalten.

Aktualisiert · 7 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

ProviderEstablished inPublished priceWhat the price includesBest for
REP27 — Europe Services, SETschechische Republikab 690 €/Jahr (bis 5 Produkte) price_verified_on_source_pageAdresse für das Label, Verwahrung der Produktinformationsdatei (PIF), Behördenkontakt, Prüfung von CPSR/PIF/Label, CPNP-Meldung möglich, keine Erstellung des SicherheitsberichtsKosmetik- und Parfumhersteller außerhalb der EU, die schnell und vollständig alle 27 EU-Länder abdecken wollen
Certified CosmeticsQuelleVereinigte Staaten$539,82/Jahr price_verified_on_source_pageEU-Verantwortlicher, Vertretung bei Behörden, Unterstützung bei CPSR, PIF, CPNP und KennzeichnungMarken, die eine Komplettlösung für die Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung suchen
BioriusQuelleBelgienAuf AnfrageEU-Verantwortlicher, rechtliche Verantwortung, wissenschaftliche Bewertung, Interaktion mit BehördenUnternehmen mit komplexen Produktportfolios und Bedarf an wissenschaftlicher Begleitung
CE.wayQuelleDeutschlandAuf AnfrageEU-Verantwortlicher, Unterstützung bei Einhaltung der Verordnung, Beratung und ProduktregistrierungMarken, die individuelle Beratung und Unterstützung bei der Produktzulassung wünschen

Preise wie am 25 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was verlangt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 konkret?

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist seit 11. Juli 2013 die verbindliche Rechtsgrundlage für alle kosmetischen Mittel, die in der EU verkauft werden. Nach Artikel 4 muss jedes kosmetische Produkt, das auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, eine verantwortliche Person mit Sitz in der Union haben. Diese Person ist für die Einhaltung sämtlicher Anforderungen der Verordnung verantwortlich – von der Produktsicherheit über die Kennzeichnung bis hin zum Behördenkontakt.

Die verantwortliche Person kann Hersteller, Importeur, Händler oder ein beauftragter Dritter sein, muss aber schriftlich benannt werden. Ohne verantwortliche Person drohen Verkaufsverbote und Strafen. Produkte, die nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen, dürfen nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Wichtig: Auch Proben und Tester gelten als Inverkehrbringen und benötigen eine verantwortliche Person und eine CPNP-Meldung. Die Verordnung gilt für B2C- und B2B-Produkte gleichermaßen.

Wie wählt man den richtigen Anbieter? Entscheidungshilfen und Matrix

Die Auswahl des passenden EU-Verantwortlichen hängt von mehreren Faktoren ab: Produktanzahl, Markteintrittsgeschwindigkeit, Serviceumfang, Marktplatzanforderungen (Amazon, Etsy, eBay) und gewünschte Zusatzleistungen. Anbieter unterscheiden sich in Preisstruktur, Leistungsumfang und Zusatzangeboten. Prüfen Sie vor der Auswahl:

Entscheidungsmatrix:

Wenn Sie sind …Sie brauchen …Sie brauchen es nicht …
Marke außerhalb der EU, B2C oder B2BEU-VerantwortlichenNie
EU-Importeur übernimmt schriftlichKeinen eigenen VerantwortlichenImporteur übernimmt Rolle
Nur B2B, keine Endkunden in der EUKommt auf Vertriebsweg anWenn Importeur übernimmt
Nur auf Amazon/Etsy/eBayEU-Verantwortlichen (Pflicht für Listung)Nie
Hersteller mit Sitz in der EUKeinen zusätzlichen VerantwortlichenBereits abgedeckt

Praktisch: Viele Marken wählen einen unabhängigen Verantwortlichen, um flexibel zu bleiben, falls sie den Importeur oder Distributor wechseln. Marktplätze verlangen meist einen Nachweis (z.B. Zertifikat mit QR-Code), den nicht jeder Anbieter sofort liefern kann.

Was ist im Preis enthalten? – Anbieter-Vergleich im Detail

Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich teils deutlich. Ein genauer Blick auf die enthaltenen und ausgeschlossenen Leistungen ist entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier ein Vergleich der wichtigsten Anbieter:

LeistungREP27Certified CosmeticsBioriusCE.way
Adresse für LabelInklusiveInklusiveInklusiveInklusive
PIF-VerwahrungInklusiveInklusiveInklusiveInklusive
BehördenkontaktInklusiveInklusiveInklusiveInklusive
Prüfung CPSR/PIF/LabelInklusiveUnterstützungWissenschaftliche BewertungBeratung
CPNP-MeldungOptional, möglichUnterstützungInklusiveBeratung
Erstellung CPSRNeinUnterstützungJaBeratung
ZusatzgebührenKeine laut SeiteOn requestOn requestOn request

Wichtig: Die Erstellung des Sicherheitsberichts (CPSR) ist fast nie im Preis enthalten und muss separat von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter beauftragt werden. Auch die CPNP-Meldung ist nicht immer inklusive oder kann Zusatzkosten verursachen. Prüfen Sie, wie viele Produkte im Grundpreis abgedeckt sind und wie Zusatzprodukte berechnet werden.

Versteckte Kosten, Ausschlüsse und typische Vertragsdetails

Viele Anbieter schließen bestimmte Leistungen aus oder berechnen sie separat. Die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

Praxistipp: Lassen Sie sich alle Leistungen und Ausschlüsse schriftlich bestätigen und fragen Sie gezielt nach Zusatzgebühren für Produktänderungen, Nachmeldungen oder Sonderleistungen.

So läuft die Bestellung ab – Schritt-für-Schritt & Checkliste

Der Weg zur Ernennung eines EU-Verantwortlichen folgt meist einem klaren Ablauf. So stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt schnell und rechtssicher auf den Markt kommt:

  1. Anbieter auswählen: Preise und Leistungen vergleichen, Angebot einholen.
  2. Informationen bereitstellen: Firmen- und Produktdaten, ggf. Sicherheitsbericht (CPSR), PIF, Labelentwurf.
  3. Vertrag abschließen und bezahlen: Nach Unterzeichnung und Zahlung erhalten Sie die Adresse für das Label und ggf. ein Zertifikat mit QR-Code.
  4. Label und Dokumente vorbereiten: Adresse des Verantwortlichen auf das Etikett drucken, PIF und CPSR finalisieren.
  5. Prüfung durch Anbieter: Anbieter prüft CPSR, PIF und Label. Fehlende Unterlagen werden klar benannt.
  6. CPNP-Meldung: Produkt im CPNP-Portal anmelden (selbst oder durch Anbieter).
  7. Verkauf starten: Sobald alle Unterlagen geprüft und die Meldung erfolgt ist, kann das Produkt in der EU verkauft werden.

Checkliste für heute:

  1. Haben Sie eine schriftliche Vereinbarung mit einem EU-Importeur als Verantwortlichen? Wenn nein, Anbieter wählen.
  2. Ist Ihr Sicherheitsbericht (CPSR) fertig? Wenn nein, beauftragen.
  3. PIF vollständig und aktuell?
  4. Label mit EU-Adresse vorbereitet?
  5. CPNP-Meldung geplant oder bereits erfolgt?

Bei REP27 erfolgt die Ernennung und Bereitstellung der Labeldaten unmittelbar nach Zahlung und Formulareingabe. Produkte dürfen erst nach erfolgreicher Prüfung und Meldung verkauft werden.

Risiken, Strafen und Haftung – Was droht bei Verstößen?

Die Benennung einer verantwortlichen Person ist keine Formalität, sondern eine zentrale Voraussetzung für den Marktzugang. Wer keinen EU-Verantwortlichen benennt oder die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 nicht erfüllt, riskiert erhebliche Konsequenzen:

Praxistipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob alle Unterlagen aktuell sind und die verantwortliche Person erreichbar bleibt. Bei Anbieterwechsel muss die PIF und die CPNP-Meldung rechtzeitig übertragen werden.

Was Anbieter oft nicht sagen – Exklusives Praxiswissen

Praxistipp: Lassen Sie sich alle Leistungen, Ausschlüsse und Zusatzkosten schriftlich bestätigen. Fragen Sie gezielt nach, wie viele Produkte im Grundpreis enthalten sind und wie Zusatzprodukte abgerechnet werden.

Drei typische Szenarien – Wer braucht was und wie geht man vor?

Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Markteintritt, ob Ihr Vertriebsmodell einen eigenen Verantwortlichen erfordert oder ob Ihr Importeur/Händler diese Rolle übernimmt. Für Marktplatzverkäufe ist ein unabhängiger Verantwortlicher meist Pflicht.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer muss einen EU-Verantwortlichen für Kosmetika benennen?

Jede Marke mit Sitz außerhalb der EU, die kosmetische Produkte in der EU verkaufen möchte, muss eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Das gilt unabhängig davon, ob der Verkauf über eigene Shops, Amazon, Etsy oder Distributoren erfolgt. Auch B2B-Produkte sind betroffen.

Kann mein Importeur oder Händler die Rolle übernehmen?

Ja, wenn der EU-Importeur oder Händler schriftlich zustimmt, kann er als verantwortliche Person fungieren. Viele Marken wählen dennoch einen unabhängigen Dritten, um flexibel zu bleiben, falls sie den Vertriebspartner wechseln.

Was ist im Preis eines EU-Verantwortlichen enthalten?

Meist enthalten: Adresse für das Label, Verwahrung der Produktinformationsdatei (PIF), Behördenkontakt und Prüfung der Unterlagen. Die Erstellung des Sicherheitsberichts (CPSR) ist fast nie im Preis enthalten und muss separat beauftragt werden. CPNP-Meldung ist teils inklusive, teils optional.

Wie viele Produkte sind im Grundpreis abgedeckt?

Bei REP27 sind bis zu 5 Produkte (Formeln) im Grundpreis enthalten. Verschiedene Größen derselben Formel zählen als ein Produkt. Für weitere Produkte gibt es gestaffelte Preise oder individuelle Angebote. Andere Anbieter machen hierzu Angaben auf Anfrage.

Wie schnell kann ich mit dem Verkauf starten?

Nach Vertragsabschluss und Bereitstellung aller Unterlagen (CPSR, PIF, Label) sowie erfolgter CPNP-Meldung kann das Produkt in der EU verkauft werden. Bei REP27 erfolgt die Ernennung und Bereitstellung der Labeldaten unmittelbar nach Zahlung und Formulareingabe.

Was passiert, wenn ich keinen Verantwortlichen benenne?

Ohne verantwortliche Person dürfen Ihre Produkte nicht in der EU verkauft werden. Marktplätze wie Amazon entfernen solche Produkte, und Behörden können Verkaufsverbote und Strafen verhängen. Es droht der vollständige Verlust des Marktzugangs.

Muss ich für jedes EU-Land einen eigenen Verantwortlichen benennen?

Nein. Ein Verantwortlicher mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat deckt alle 27 EU-Länder ab. Die Adresse muss auf dem Etikett stehen, aber die Ernennung gilt EU-weit. Unterschiede bestehen nur bei den Sprachvorgaben für das Label.

Was ist eine Produktinformationsdatei (PIF)?

Die PIF enthält alle relevanten Unterlagen zum Produkt: Sicherheitsbericht (CPSR), Herstellungsprozess, Nachweise zu Werbeaussagen und ggf. Tierversuchsdaten. Sie muss 10 Jahre lang nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden und jederzeit für Behörden verfügbar sein.

Kann ich den Verantwortlichen wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich. Die PIF und alle CPNP-Meldungen müssen auf den neuen Verantwortlichen übertragen werden. Beachten Sie die Kündigungsfristen im Vertrag und planen Sie den Wechsel rechtzeitig, um Lieferunterbrechungen zu vermeiden.

Sind Proben und Tester ebenfalls betroffen?

Ja. Auch kostenlose Muster und Tester gelten als Inverkehrbringen und benötigen eine verantwortliche Person sowie eine CPNP-Meldung. Es gibt keine Ausnahmen für kleine Mengen oder Gratisproben.

Was ist mit Produkten für professionelle Anwender (B2B)?

Auch B2B-Produkte (z. B. für Friseure oder Kosmetikstudios) benötigen einen EU-Verantwortlichen, sobald sie im EU-Markt bereitgestellt werden. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Zielgruppe.

Wie läuft die CPNP-Meldung ab?

Die verantwortliche Person oder der Hersteller meldet das Produkt vor dem Verkauf im CPNP-Portal der EU an. Einige Anbieter übernehmen dies vollständig, andere unterstützen nur oder verlangen einen Aufpreis. Die Meldung ist Pflicht vor dem ersten Inverkehrbringen.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetikverordnung) — lexisnexis.com
  2. REP27 — Europe Services, SE: EU & UK Responsible Person für Kosmetika — gdprrepresentative.com
  3. Certified Cosmetics – EU-Verantwortlicher für Kosmetika — certifiedcosmetics.com
  4. Biorius – EU-Verantwortliche Person — biorius.com
  5. CE.way – EU-Verantwortliche Person — ceway.eu
  6. EU-Kommission: CPNP — single-market-economy.ec.europa.eu
  7. Verbrauchergesundheit Österreich: Kosmetikrecht — verbrauchergesundheit.gv.at

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