Preise von GDPR-Vertretern für EU und UK vergleichen
- Artikel 27 DSGVO: Vertreterpflicht außerhalb der EU/UK
- Kombipreise oft günstiger als Einzelkäufe
- Prüfen Sie die Abdeckung EU + UK, Sprachen, Zertifikate
- Achten Sie auf versteckte Gebühren und Leistungsausschlüsse
- Die Wahl hängt vom Zielmarkt und der Art der Tätigkeit ab
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Sitz in | Veröffentlichter Preis | Leistungsumfang | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | EU (Tschechien) + UK (Suffolk) | €390/Jahr (Basis kombiniert EU+UK), €590 (Standard), €990 (Multi) | Benennung EU+UK, separate Zertifikate, mehrsprachige Formulierungen, QR-Codes, Anfrageverwaltung, einmalige Verlängerung, kostenlose Schweiz-Bewertung | Unternehmen außerhalb EU/UK, die in beiden Gebieten verkaufen |
| GabsorQuelle | Nicht angegeben | 79 $/Monat | GDPR-Vertretung EU+UK, Compliance-Badge, Plattform, ROPA, E-Mail-Support, 1 Einheit, 2 Teammitglieder | Kleine Unternehmen mit Plattformbedarf und Badge |
| GDPR Gateway LimitedQuelle | Vereinigtes Königreich | 860 €/Jahr | Formelle EU-Benennung, EU-Adresse, Anfrageweiterleitung, Bestätigungsschreiben, Formulierungen, jährliche Verlängerung | Außerhalb EU ansässige Firmen mit Fokus auf EU-Markt |
| EuverifyQuelle | Nicht angegeben | 41 £/Monat | GDPR-Vertretung EU+UK, Postfach, Anfrage-Tracking, ROPA, Badge, Audit-Trail, bis zu 5 Mitarbeiter oder <500.000 £ Umsatz | Kleine Unternehmen oder Start-ups mit geringem Umsatz |
Preise wie am 24 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Gesetzliche Anforderungen: Schlüsselfragen und Pflichten
Die Benennung eines GDPR-Vertreters ist für Unternehmen außerhalb der EU oder des Vereinigten Königreichs gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von Personen in diesen Gebieten überwachen. Artikel 27 der DSGVO (EU) verlangt diese Benennung für jede Einheit außerhalb des EWR, die den europäischen Markt anvisiert, während das Vereinigte Königreich seit dem Brexit eine vergleichbare Pflicht gemäß Artikel 27 UK DSGVO anwendet. Diese Pflichten sind unabhängig voneinander: Eine EU-Benennung gilt nicht für das Vereinigte Königreich und umgekehrt. Der offizielle Text von Artikel 27 DSGVO (Link) schreibt vor, dass der Vertreter in der EU ansässig und schriftlich beauftragt sein muss. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Artikel 83(4)(a) DSGVO).
Seit dem 1. Januar 2021 gilt der UK DSGVO separat: Ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs, das britische Kunden anvisiert, muss einen lokalen Vertreter benennen (z. B. REP27 LTD in Suffolk). Für beide Gebiete sind daher zwei getrennte Benennungen erforderlich, wenn ein Unternehmen außerhalb von EU und UK in beiden verkauft. Für die Schweiz schreibt Artikel 14 nFADP eine ähnliche Pflicht vor, allerdings nur bei Erfüllung von vier kumulativen Bedingungen (Angebot, Volumen, Regelmäßigkeit, hohes Risiko). REP27 bietet mit jedem kombinierten EU/UK-Tarif eine kostenlose Schweizer Bewertung an, um unnötige Benennungen zu vermeiden.
Zusammengefasst: Jedes Unternehmen außerhalb der EU/UK, das einen der Märkte bedient, muss für jedes Gebiet einen eigenen Vertreter benennen, sofern es keinen festen und dauerhaften Sitz im jeweiligen Gebiet hat.
Auswahl des GDPR-Vertreters EU/UK: Kriterien und Vergleich
Die Wahl eines GDPR-Vertreters hängt von mehreren praktischen und strategischen Kriterien ab. Die wichtigsten Vergleichspunkte sind:
- Veröffentlichter Jahrespreis: Einige Anbieter bieten einen kombinierten EU+UK-Tarif an (z. B. REP27, Euverify), andere berechnen die Gebiete separat. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über ein und mehrere Jahre, da manche Anbieter Rabatte bei Verlängerung gewähren (z. B. REP27: kombinierte Verlängerung günstiger als zwei Einzelabos).
- Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob die Benennung formal (unterzeichnetes Schreiben, Zertifikat, QR-Code), mehrsprachige Formulierungen für die Datenschutzerklärung, Bearbeitung von Anfragen (Anzahl, Sprachen), Synchronisierung der Verlängerungen und Zusatzleistungen wie Schweizer Bewertung (bei REP27 inklusive) enthalten sind.
- Onboarding-Prozess: Ein einziges Formular für EU+UK erleichtert die Anmeldung (z. B. REP27), während zwei Anbieter zwei separate Prozesse, Dokumentensätze und Verlängerungstermine bedeuten.
- Sprachen und Support: Manche Anbieter bieten mehrsprachigen Support (REP27: 8 Sprachen), andere nur Englisch oder E-Mail-Support.
- Zusatzoptionen: Für Verkäufer physischer Produkte prüfen Sie, ob ein GPSR-Produktverantwortlicher oder CE-Vertreter benannt werden kann (REP27 Multi).
Übersicht zu Inklusivleistungen, Ausschlüssen und Zusatzkosten:
| Anbieter | Inklusive Leistungen | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | EU+UK, Zertifikat, QR-Code, 8 Sprachen, Anfrageverwaltung, Schweiz-Bewertung | Rechtsberatung, Datenschutzbeauftragter, Audits, Kinder, Krypto, Pharma etc. | Nein (einheitlicher Preis, keine Gebühren pro Anfrage bei Standard/Multi) |
| Gabsor | EU+UK, Badge, Plattform, ROPA, E-Mail-Support | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| GDPR Gateway | EU, Adresse, Anfrageweiterleitung, Bestätigung | UK, Plattform, mehrsprachiger Support | Auf Anfrage |
| Euverify | EU+UK, ROPA, Badge, Audit-Trail | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
In der Praxis hängt die Wahl vom Zusammenspiel dieser Kriterien mit Ihren spezifischen Anforderungen (Zielmärkte, Anfragevolumen, branchenspezifische Vorgaben) ab.
Was der Preis wirklich umfasst: Details und Fallstricke
Der angegebene Preis deckt nicht immer dieselben Leistungen ab. Prüfen Sie konkret:
- Formale Benennung: Unterzeichnetes Schreiben, namentliches Zertifikat, QR-Code und öffentliche Prüfseite sind wichtig für den Nachweis der Konformität. REP27 stellt zwei separate Zertifikate (EU und UK) mit unterschiedlichen Codes aus, was die Überprüfung für Kunden und Behörden erleichtert.
- Anfrageverwaltung: Manche Tarife begrenzen die Anzahl der bearbeiteten Anfragen (z. B. REP27 Basis: 10/Jahr, Standard/Multi unbegrenzt). Prüfen Sie, ob der Support mehrsprachig ist und die Einhaltung der DSGVO-Frist (30 Tage) überwacht wird.
- Formulierungen für Datenschutzerklärung: Mehrsprachige und gebietsspezifische Texte vermeiden häufige Fehler (z. B. EU-Vertreter für UK anzugeben ist falsch).
- Jährliche Verlängerung: Eine gemeinsame Verlängerung erleichtert die Verwaltung und senkt das Risiko von Compliance-Lücken (REP27: ein Termin für EU+UK).
- Zusatzleistungen: REP27 bietet eine kostenlose Schweiz-Bewertung, um unnötige Schweizer Benennungen zu vermeiden. Für physische Produkte ist die GPSR/CE-Verantwortlichenfunktion im Multi-Tarif enthalten.
Einige Anbieter (z. B. Gabsor, Euverify) bieten Tools wie ROPA, Badge und Audit-Trail an, jedoch sind Nutzungsgrenzen (Anzahl Einheiten, Teammitglieder, Umsatz) zu beachten. GDPR Gateway deckt nur die EU, nicht das UK ab.
Versteckte Kosten und häufige Ausschlüsse: Was Sie beachten sollten
Versteckte Kosten und Ausschlüsse sind in diesem Bereich häufig. Achten Sie auf:
- Gebühren pro Anfrage: Manche Tarife begrenzen die Anzahl der bearbeiteten Anfragen oder berechnen Gebühren bei Überschreitung (z. B. REP27 Basis: 10 Anfragen/Jahr, danach Upgrade auf Standard erforderlich).
- Onboarding- oder Transfergebühren: Nicht immer transparent. Bei REP27 wird der Wechsel von einem anderen Anbieter mit dem Verlängerungspreis berechnet, nicht als neue Benennung.
- Branchenausschlüsse: REP27 akzeptiert keine Kunden aus bestimmten Bereichen (Kinder, Krypto, Pharma, Glücksspiel, Waffen, umfangreiche sensible Daten etc.). Prüfen Sie die Ausschlussliste immer genau, da eine nicht abgedeckte Tätigkeit zur sofortigen Kündigung führen kann.
- Haftungsbeschränkungen: Der Vertreter haftet nie für die gesamte Compliance, sondern nur für die Weiterleitung von Anfragen und die Führung von Registern (Artikel 30 DSGVO bei manchen Tarifen).
- Kündigungsfristen: REP27 verlangt eine schriftliche Kündigung 30 Tage vor dem Jahrestag. Andere Anbieter können abweichende Bedingungen haben.
Siehe obige Tabelle zu Inklusivleistungen, Ausschlüssen und Zusatzkosten je Anbieter.
Ablauf der Benennung: Konkrete Schritte und Checkliste
Die Benennung eines GDPR-Vertreters für EU/UK erfolgt meist in folgenden Schritten:
- Bedarfsanalyse: Bestimmen Sie, ob Sie EU, UK oder beide Märkte bedienen. Nutzen Sie die untenstehende Entscheidungshilfe.
- Anbieterauswahl: Vergleichen Sie Angebote anhand Ihrer Zielmärkte, Anfragevolumen, Sprachen und Branchenausschlüsse.
- Dokumentenvorbereitung: Beschreibung der Verarbeitung, Artikel-30-Register, Firmenangaben, bevollmächtigte Unterzeichner.
- Formularausfüllung: Bei REP27 reicht ein Formular für EU+UK. Andere Anbieter verlangen zwei separate Prozesse.
- Prüfung und Unterzeichnung: Der Anbieter überprüft die Daten und unterzeichnet die Benennung (bei REP27 zwei Einheiten: SE für EU, LTD für UK).
- Übergabe von Zertifikaten und Formulierungen: Sie erhalten zwei Zertifikate, zwei QR-Codes und zwei Textversionen für Ihre Datenschutzerklärung.
- Aktualisierung der Datenschutzerklärung: Fügen Sie zwei getrennte Zeilen für EU und UK gemäß den Anweisungen des Anbieters hinzu.
- Verlängerung: Prüfen Sie das einheitliche Verlängerungsdatum (REP27) oder verwalten Sie zwei Termine bei zwei Anbietern.
Einkäufer-Checkliste:
- Marktziele definieren (EU, UK, Schweiz…)
- Prüfen, ob Sie außerhalb EU/UK sind
- Angebote analysieren (Preis, Leistungen, Ausschlüsse)
- Dokumente vorbereiten (Register, Verarbeitungsbeschreibungen)
- Onboarding-Prozess prüfen
- Bestellen, unterschreiben, Datenschutzerklärung aktualisieren
- Verlängerung und Anfrage-Tracking planen
Entscheidungshilfe: Wer braucht was? Matrix und Beispiele
Die Notwendigkeit eines Vertreters hängt von Ihrem Standort, Ihrer Tätigkeit und Ihren Zielmärkten ab. Nutzen Sie die folgende Matrix zur Entscheidung:
| Situation | Sie benötigen… | Sie benötigen KEINEN… |
|---|---|---|
| US-Unternehmen verkauft in EU und UK | Vertreter EU + UK | Wenn fester Sitz in beiden Gebieten |
| UK-Unternehmen verkauft in EU | Vertreter EU | Vertreter UK |
| EU-Unternehmen verkauft in UK | Vertreter UK | Vertreter EU |
| Unternehmen mit echter Tochter in EU und UK | Keinen | Vertreter |
| Amazon/Etsy-Verkäufer außerhalb EU/UK | Vertreter EU und/oder UK je nach Markt | Wenn lokaler Bestand und echter Sitz vorhanden |
| Reines B2B ohne Personenbezug oder Tracking | Meist keinen | Vertreter außer in Ausnahmefällen |
Konkrete Szenarien:
- US-SaaS verkauft in Frankreich und UK: Muss zwei Vertreter benennen (EU + UK). Einfachste Lösung: ein kombinierter Anbieter (z. B. REP27 oder Euverify).
- Chinesischer Verkäufer auf Amazon Deutschland und UK: Benötigt einen EU-Vertreter (für Deutschland) und einen UK-Vertreter (für UK). Prüfen Sie, ob GPSR/CE-Vertretung für physische Produkte angeboten wird.
- Britischer Online-Shop verkauft nur in UK: Kein EU-Vertreter nötig. Bei Verkauf in die EU nur EU-Vertreter erforderlich.
Was Anbieter oft verschweigen: Ausschlüsse, Grenzen und Fallstricke
Viele Anbieter geben wichtige Einschränkungen oder Ausschlüsse nicht klar an:
- Vertreter ist kein Datenschutzbeauftragter (DPO): Er bietet keine Rechtsberatung, Audits oder inhaltliche Antworten auf Anfragen. Er leitet nur Anfragen weiter und führt Register, wenn im Tarif vorgesehen.
- Branchenausschlüsse: REP27 schließt Kunden aus, die umfangreiche sensible Daten verarbeiten, Dienste für Kinder, Krypto, Datenhandel, Glücksspiel, Waffen oder Apotheken anbieten. Diese Ausschlüsse werden bei Wettbewerbern selten deutlich kommuniziert.
- Gebühren pro Anfrage oder Nutzer: Manche Tarife begrenzen Anfragen oder Nutzerzahlen. Bei REP27 ist ein Upgrade von Basis auf Standard ab 11 Anfragen/Jahr Pflicht.
- Kündigungsfristen: REP27 verlangt 30 Tage schriftliche Kündigung. Prüfen Sie die Bedingungen bei jedem Anbieter.
- Haftungsbeschränkung: Der Vertreter haftet nie für die Gesamt-Compliance, nur für Weiterleitung und Registerführung.
- Verlängerungssynchronisation: Zwei Anbieter bedeuten zwei Verlängerungstermine, was das Risiko von Compliance-Lücken erhöht.
Prüfen Sie diese Punkte unbedingt in den AGB und FAQs des gewählten Anbieters.
Wann Sie das nicht brauchen
- Unternehmen mit echtem Sitz und stabiler Tätigkeit in EU und UK (kein reiner Postfachservice)
- Reines B2B ohne Personenbezug oder Tracking in EU/UK
- Öffentliche Stellen oder lokale Vereine mit Standort in den jeweiligen Gebieten
Häufige Fragen
Muss ich für EU und UK jeweils einen eigenen Vertreter benennen?
Ja, seit dem Brexit verlangen EU und Vereinigtes Königreich jeweils eine separate Benennung. Ein einziger Vertreter reicht nur, wenn er in beiden Gebieten ansässig ist und zwei getrennte Mandate unterschreibt.
Deckt ein EU-Vertreter auch die Schweiz ab?
Nein, die Schweiz hat ihr eigenes Datenschutzgesetz (nFADP). REP27 bietet mit jedem bezahlten Tarif eine kostenlose Bewertung an, agiert aber nicht als Schweizer Vertreter, wenn alle Schweizer Bedingungen erfüllt sind.
Welche Risiken bestehen ohne Vertreter?
Das Fehlen eines Vertreters ist eine eigenständige Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes laut Artikel 83(4)(a) DSGVO. Behörden können zudem die Namen der Verstöße veröffentlichen.
Muss ich meine Datenschutzerklärung ändern?
Ja, für jedes Gebiet muss der lokale Vertreter mit einer eigenen Zeile genannt werden. Ein einziger Name für beide Gebiete ist falsch und kann bei Prüfungen zu Sanktionen führen.
Wie läuft die Verlängerung ab?
Bei REP27 werden beide Benennungen (EU und UK) gemeinsam zu einem Termin verlängert, was die Verwaltung erleichtert. Bei anderen Anbietern prüfen Sie, ob Verlängerungen synchronisiert sind, um Ausfälle zu vermeiden.
Gibt es versteckte Kosten oder Begrenzungen?
Manche Tarife begrenzen Anfragen oder Nutzerzahlen oder verlangen Zusatzgebühren bei Überschreitung. Lesen Sie die Ausschlüsse und Bedingungen jeder Offerte genau, um Überraschungen zu vermeiden.
Kann der Vertreter Anfragen in meinem Namen beantworten?
Nein, der Vertreter leitet Anfragen von Betroffenen und Behörden nur weiter. Die inhaltliche Antwort und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben bleiben beim Verantwortlichen.
Welche Tätigkeiten sind bei REP27 ausgeschlossen?
REP27 akzeptiert keine Kunden, die umfangreiche sensible Daten verarbeiten, Dienste für Kinder, Krypto, Datenhandel, Glücksspiel, Waffen oder Apotheken anbieten.
Wie kann ich die Benennung nachweisen?
Sie erhalten ein unterschriebenes Zertifikat, meist mit QR-Code und öffentlicher Prüfseite. Dieses Dokument muss auf Anfrage Behörden oder Betroffenen vorgelegt werden, um die Konformität zu belegen.
Wie lange dauert die Benennung?
Bei REP27 erfolgt die Benennung meist innerhalb von 24 Stunden nach vollständigem Eingang der Informationen. Andere Anbieter können unterschiedliche Fristen haben.
Kann ich den Vertreter leicht wechseln?
Ja, der Wechsel ist ein dokumentarischer Vorgang: Die neue Benennung wird unterschrieben, die Datenschutzerklärung aktualisiert und die alte Benennung beendet, ohne Compliance-Lücke. Bei REP27 wird der Wechsel zum Verlängerungspreis berechnet.
Brauche ich einen Vertreter, wenn ich nur B2B tätig bin?
Wenn Sie keine Personen in der EU/UK gezielt ansprechen oder überwachen, ist meist kein Vertreter erforderlich. Verarbeiten Sie jedoch personenbezogene Daten von Privatkunden, ist die Benennung verpflichtend.
Quellen
- Artikel 27 DSGVO (offizieller Text) — eur-lex.europa.eu
- REP27 — Europe Services, SE — EU & UK Representative — gdprrepresentative.com
- REP27 — Europe Services, SE — Combined EU and UK Representative Cost — gdprrepresentative.com
- REP27 — Europe Services, SE — Pricing — gdprrepresentative.com
- Gabsor — Pricing — gabsor.com
- GDPR Gateway Limited — Pricing — gdprgateway.com
- Euverify — GDPR Pricing — euverify.com
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