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Bester Anbieter für GDPR-Vertreter EU & UK: Leitfaden & Vergleich 2026

Kurze Antwort: Um einen GDPR-Vertreter sowohl für die Europäische Union als auch für das Vereinigte Königreich zu benennen, ist die praktischste Lösung, einen Anbieter zu wählen, der beide Rechtsräume mit nur einer Bestellung abdeckt. REP27 — Europe Services, SE bietet diese Möglichkeit ab 390 €/Jahr an. Weitere Optionen wie Euverify und Gabsor sind verfügbar, unterscheiden sich jedoch in Preis und Leistungen. Siehe Tabelle für den detaillierten Vergleich.

Aktualisiert · 7 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

AnbieterFirmensitzVeröffentlichter PreisLeistungen im Preis enthaltenIdeal für
REP27 — Europe Services, SETschechische Republik (EU) & Vereinigtes Königreich390 €/Jahr (Basis), 590 €/Jahr (Standard), 990 €/Jahr (Multi) — price_verified_on_source_pageBenennung EU und UK, 2 Zertifikate, verifizierbares Badge, Datenschutzhinweis in 8 Sprachen, Anfragen-Desk, ROPA-Management (ab Standard), GPSR/CE (Multi), kostenlose Schweiz-BewertungUnternehmen außerhalb EU/UK, die in beiden Regionen verkaufen oder überwachen
EuverifyQuelleVereinigtes Königreich£41/Monat (Startup), £58/Monat (Growth), £83/Monat (Scale Up)GDPR-Vertreter EU und UK, ROPA-Builder, Zertifikat, DSR-Postfach, Badge, Audit-Trail, Übersetzung von Anfragen (Growth/Scale Up)Startups und KMU, die integrierte Tools und Badge suchenhttps://euverify.com/
GabsorQuelleUSA$79/Monat (Essential), $159/Monat (Professional), $279/Monat (Business)GDPR-Vertreter EU und UK, DSAR-Portal, Vorfallmanagement, Audit-Trail, Behörden-Case-Manager, Badge, ROPA-Builder, E-Mail-SupportUS-Unternehmen, die erweitertes Vorfall- und DSAR-Management wünschenhttps://gabsor.com/

Preise wie am 19 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Gesetzliche Anforderungen: Artikel 27 GDPR und UK GDPR

Artikel 27 der DSGVO verlangt von jedem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der EU, der Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbietet oder deren Verhalten überwacht, einen Vertreter in einem Mitgliedstaat, in dem sich die betroffenen Personen befinden (Quelle). Diese Person fungiert als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene, muss schriftlich benannt und die Benennung dokumentiert und auf Anfrage verfügbar sein. Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich ein eigenes GDPR-Regime (UK GDPR) eingeführt, das die Pflicht zur Benennung eines lokalen Vertreters für Unternehmen außerhalb des UK, die Daten britischer Einwohner verarbeiten, wiederholt. Ein einziger Vertreter für beide Gebiete reicht nicht aus: Behörden verlangen, dass die Benennung von in der jeweiligen Jurisdiktion ansässigen Einheiten erfolgt. Die Nichtbenennung stellt eine eigenständige Verletzung dar und kann mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, gemäß Artikel 83(4)(a) DSGVO (Quelle). Ein konkretes Beispiel: Locatefamily.com wurde von der niederländischen Behörde mit 525.000 € Bußgeld belegt, weil kein EU-Vertreter benannt wurde. Die Pflicht entfällt, wenn das Unternehmen eine feste Niederlassung in EU und UK hat oder Daten nur für ausgeschlossene Tätigkeiten (nationale Sicherheit, Verteidigung, Strafjustiz) verarbeitet.

Zusammenfassend: Wer Produkte, Dienstleistungen anbietet oder Nutzer in EU und/oder UK überwacht, ohne lokale Präsenz, muss zwei getrennte Vertreter benennen, einen für jede Region, um vollständig compliant zu sein.

Auswahl des EU- und UK-Vertreters: praktische Kriterien & Vergleich

Die Wahl des GDPR-Vertreters für EU und UK sollte auf konkreten Kriterien beruhen, nicht nur auf dem Preis. Wichtige Aspekte sind:

Inklusions-/Exklusionstabelle:

AnbieterInklusive LeistungenNicht enthaltenZusatzkosten
REP27Benennung EU+UK, 2 Zertifikate, Badge, Datenschutzhinweis in 8 Sprachen, Anfragen-Desk, Schweiz-BewertungRechtsberatung, DSB, inhaltliche Anfragenbearbeitung, sensible Daten, Minderjährige, HochrisikotätigkeitenKeine für Basistarif; Upgrade auf Standard/Multi für unbegrenzte Anfragen oder GPSR
EuverifyBenennung EU+UK, ROPA, Badge, DSR-Postfach, Audit-TrailDetails zu Behördenmanagement, GPSR/CE, SchweizAuf Anfrage
GabsorBenennung EU+UK, DSAR, Vorfallmanagement, Audit-Trail, ROPADetails zu verifizierbarem Badge, GPSR/CE, SchweizAuf Anfrage

Fazit: Wählen Sie einen Anbieter, der Klarheit über Leistungen, Ausschlüsse und rechtliche Präsenz in beiden Gebieten bietet.

Was der Preis wirklich beinhaltet: detaillierter Anbieter-Vergleich

Die veröffentlichten Preise der Anbieter decken sehr unterschiedliche Leistungen ab. Eine genaue Analyse ist wichtig, um Überraschungen zu vermeiden:

Zusammenfassungstabelle:

AnbieterQR-ZertifikatBadgeMehrsprachiger DatenschutzhinweisAnfragenmanagementROPASchweizGPSR/CE
REP27JaJaJa (8 Sprachen)Bis 10/Jahr (Basis), unbegrenzt (Standard/Multi)Ab StandardJa (Bewertung & Erklärung)Nur Multi
EuverifyAuf AnfrageJaAuf AnfrageJa (DSR-Postfach)JaAuf AnfrageAuf Anfrage
GabsorAuf AnfrageJaAuf AnfrageJa (DSAR)JaAuf AnfrageAuf Anfrage

Fazit: Prüfen Sie stets die Details jedes Tarifs und fragen Sie bei Unklarheiten vor dem Kauf nach.

Versteckte Kosten und Grenzen: Was Anbieter oft verschweigen

Viele Anbieter weisen nicht auf Aspekte hin, die Kosten und Verwaltung beeinflussen können:

Grenzen-/Ausschlusstabelle:

AnbieterAnfragelimitAusschlüsseKündigungsfrist
REP2710/Jahr (Basis), unbegrenzt (Standard/Multi)Sensible Daten, Minderjährige, Profilierung, Brokerage, Erwachsene, Glücksspiel, Krypto, Waffen, Medikamente, fehlende Lizenzen30 Tage
EuverifyAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
GabsorAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage

Empfehlung: Fordern Sie stets schriftliche Bedingungen zu Limits, Ausschlüssen und Verlängerungen an.

Ablauf der Benennung: Schritt-für-Schritt & praktische Checkliste

Die Benennung des GDPR-Vertreters für EU und UK folgt einem klaren Verfahren. So funktioniert es bei REP27 und was Sie von anderen Anbietern erwarten können:

  1. Ausfüllen eines einzigen Formulars: Der Kunde gibt einmalig Unternehmensdaten und Beschreibung der Verarbeitung für beide Regionen ein.
  2. Prüfung und Erstellung der Benennungen: Der Anbieter prüft die Angaben und erstellt zwei getrennte Benennungen, eine für die EU (unterzeichnet von Europe Services, SE) und eine für UK (unterzeichnet von REP27 LTD).
  3. Ausstellung der Zertifikate: Sie erhalten zwei separate Zertifikate, jeweils mit QR-Code und öffentlicher Verifizierungsseite. Jedes Zertifikat gilt nur in seiner Jurisdiktion.
  4. Datenschutzhinweis: Sie erhalten zwei Textzeilen für den Datenschutzhinweis: eine für EU, eine für UK. Es ist wichtig, nicht nur eine Zeile für beide Märkte zu verwenden.
  5. Anfragen-Desk: Der Anbieter leitet Anfragen von Betroffenen und Behörden innerhalb der vorgesehenen Fristen weiter (bei REP27 Basis innerhalb von 2 Werktagen, bei Standard/Multi am selben Tag).
  6. Verlängerung: Ein einheitliches Ablaufdatum und eine einzige Rechnung für beide Benennungen verhindern Vergessen oder Unterbrechungen.

Praktische Checkliste für heute:

  1. Prüfen, ob Sie Waren/Dienstleistungen anbieten oder Nutzer in EU und/oder UK überwachen.
  2. Informationen zu Verarbeitungen, Zielstaaten, erwarteten Anfragen sammeln.
  3. Anbieter und Preise vergleichen, inkl. Leistungen und Ausschlüssen sorgfältig lesen.
  4. Benennungsformular des gewählten Anbieters ausfüllen.
  5. Datenschutzhinweis mit beiden Zeilen aktualisieren.
  6. Zertifikate aufbewahren und öffentliche Verifizierung prüfen.

So gelingt eine schnelle Benennung mit dokumentierter Compliance.

Risiken und Sanktionen: Folgen ohne Vertreter

Die Nichtbenennung eines GDPR-Vertreters für EU oder UK bei Pflicht führt zu erheblichen Risiken und hohen Strafen:

Fazit: Die Benennung ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein wirksamer Schutz für Unternehmen und Kunden.

Entscheidungsmatrix: Wer braucht den Service wirklich?

Nicht alle Unternehmen müssen einen GDPR-Vertreter für EU und UK benennen. Hier eine Entscheidungsübersicht basierend auf realen Fällen:

Wenn Sie...StandortVerkaufen/Überwachen inPflicht EU-VertreterPflicht UK-Vertreter
US SaaSUSAEU + UKJaJa
UK E-CommerceUKEUJaNein
EU-MarktplatzverkäuferDeutschlandUKNeinJa
Unternehmen mit Niederlassung in EU und UKBeideBeideNeinNein
Nur B2B, keine Verbraucher oder ÜberwachungAußerhalb EU/UKEU/UKAuf AnfrageAuf Anfrage

Hinweis: Die Pflicht entfällt, wenn eine feste Niederlassung in EU und UK besteht oder nur ausgeschlossene Tätigkeiten (nationale Sicherheit, Verteidigung, Strafjustiz) betroffen sind.

Praxisbeispiele: Verpflichtung und praktische Lösung

Diese Beispiele zeigen, dass die Anbieter- und Tarifwahl von geografischer Präsenz und Zielmärkten abhängt.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Muss ich wirklich zwei verschiedene Vertreter für EU und UK benennen?

Ja: Seit dem 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich ein eigenes GDPR-Regime. Für jede Region ist eine spezifische Benennung durch lokale Einheiten erforderlich. Ein einziger Vertreter gilt nicht für beide.

Was passiert, wenn ich nur den EU-Vertreter benenne, aber auch in UK verkaufe?

Sie riskieren Bußgelder durch die ICO (UK-Behörde) und sind für britische Nutzer oder Behörden möglicherweise nicht erreichbar. Die EU-Benennung hat im UK keine rechtliche Gültigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Basis, Standard und Multi bei REP27?

Basis: bis zu 10 Anfragen/Jahr, kein GPSR/CE-Service, keine erweiterte Verwaltung. Standard: unbegrenzte Anfragen, ROPA-Management, mehrsprachiger Desk. Multi: zusätzlich GPSR- und CE-Vertretung. Preise von 390 bis 990 €/Jahr.

Sind im veröffentlichten Preis alle Leistungen enthalten oder gibt es Zusatzkosten?

Das hängt vom Anbieter ab. REP27 verlangt keine Zusatzgebühren für Basisleistungen, aber Upgrades für unbegrenzte Anfragen oder GPSR. Andere Anbieter können Zusatzkosten für erweiterte Tools oder Vorfallmanagement haben.

Wie aktualisiere ich den Datenschutzhinweis nach der Benennung?

Jeder Anbieter liefert eine eigene Textzeile für EU und eine für UK. Beide müssen eingefügt werden; es ist nicht zulässig, nur einen Vertreter für alle Märkte zu nennen.

Wie lange dauert es, bis die Benennung erfolgt?

REP27 stellt beide Benennungen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Daten und Zahlung aus. Andere Anbieter: Zeitangaben auf Anfrage.

Kann ich den Anbieter ohne Risiko wechseln?

Ja: Die neue Benennung wird unterzeichnet und veröffentlicht, der Datenschutzhinweis aktualisiert, und die alte Benennung wird unmittelbar danach beendet, ohne Unterbrechung des Schutzes.

Deckt der Service auch die Schweiz ab?

REP27 beinhaltet eine kostenlose Bewertung für die Schweiz (Art. 14 nFADP). Falls kein Schweizer Vertreter nötig ist, erhalten Sie eine Befreiungserklärung.

Reagiert der Vertreter auf Anfragen von Betroffenen?

Der Vertreter leitet Anfragen an das Unternehmen innerhalb der Fristen weiter. Er beantwortet sie nicht inhaltlich, bietet keine Rechtsberatung und verarbeitet keine Daten selbst.

Was passiert, wenn ich das jährliche Anfragelimit überschreite?

Bei REP27 müssen Sie bei mehr als 10 Anfragen/Jahr im Basistarif auf Standard upgraden. Bei anderen Anbietern gelten individuelle Bedingungen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig verlängere?

Eine verspätete Verlängerung kann zu einer Deckungslücke führen, mit Risiko von Bußgeldern und Datenblockade. Ein Anbieter, der beide Benennungen mit einem Ablaufdatum verwaltet, minimiert dieses Risiko.

Kann der Vertreter auch Datenschutzbeauftragter oder Berater sein?

Nein: Die Rolle des Vertreters ist gesetzlich als formaler Ansprechpartner definiert, nicht als Berater oder DSB. Keiner der analysierten Anbieter bietet Rechtsberatung oder DSB-Dienste inklusive an.

Quellen

  1. REP27 — Europe Services, SE: EU and UK Representative — gdprrepresentative.com
  2. REP27 — Combined EU and UK Representative Cost — gdprrepresentative.com
  3. REP27 — Pricing — gdprrepresentative.com
  4. Euverify GDPR Pricing — euverify.com
  5. Gabsor Pricing — gabsor.com
  6. GDPR Article 27 (text) — gdpr-info.eu
  7. GDPR Article 83 (fines) — gdpr-info.eu

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