Brauche ich wirklich einen EU- und UK-GDPR-Vertreter von einem einzigen Anbieter?
- EU und UK verlangen je einen lokalen GDPR-Vertreter (Art. 27 EU/UK GDPR)
- Kombi-Anbieter sparen Aufwand, Kosten und minimieren Fehlerquellen
- Preise für beide Vertretungen ab €390/Jahr (REP27), andere ab £41/Monat
- Nicht jeder Anbieter deckt beide Regionen ab – sorgfältig prüfen
- Nicht nötig für Unternehmen mit echter Niederlassung in beiden Gebieten
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | EU (Tschechien) & UK (England) | €390/Jahr (beide, Preis_2026) | Zwei Vertretungen, zwei Zertifikate, mehrsprachige Notice-Texte, Request Desk, QR-Verifizierung, ein Ablaufdatum | Firmen, die beide Märkte abdecken wollen |
| Lionheart SquaredQuelle | UK & Irland | Auf Anfrage | Vertretungsdienste für GDPR, AI Act, DSA, NIS2, angrenzende Rahmenwerke | Unternehmen mit komplexen Compliance-Anforderungen |
| HawsonsQuelle | UK | Auf Anfrage | GDPR-Vertreter- und Übersetzungsdienste in UK und allen 27 EU-Staaten | Firmen mit Bedarf an lokaler Übersetzung und Beratung |
| EuverifyQuelle | UK & Irland | Ab £41/Monat | Inbox & Request Tracker, ROPA Builder, Verifizierungsabzeichen, Compliance-Seite, Teammanagement | KMU mit Fokus auf Prozessautomatisierung |
| UsantisQuelle | USA | Ab $490/Jahr | Offizielle EU-Postanschrift, DSAR-Portal, Compliance-Seite, ROPA-Tresor, Fristverfolgung | US-Firmen mit Fokus auf EU-Vertretung |
| GabsorQuelle | Deutschland & UK | Ab $79/Monat | EU & UK GDPR-Vertreter, DSAR-Portal, Vorfallmanagement, Audit-Trails | Firmen mit Bedarf an Incident Management |
| rep4euQuelle | Deutschland | €348/Jahr | EU GDPR-Vertreter für UK-Unternehmen, Abdeckung aller 27 EU-Staaten | UK-Unternehmen mit EU-Fokus |
Preise wie am 20 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt das Gesetz? (Artikel 27 EU/UK GDPR im Detail)
Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) der EU und die UK-GDPR verpflichten Unternehmen ohne Niederlassung in der EU oder im Vereinigten Königreich, einen lokalen Vertreter zu benennen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an Personen in diesen Gebieten anbieten oder deren Verhalten überwachen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald personenbezogene Daten von EU- oder UK-Bürgern verarbeitet werden. Die Vertretung muss schriftlich erfolgen und die Kontaktdaten des Vertreters müssen in der Datenschutzerklärung veröffentlicht werden.
- Die Pflicht gilt nicht für Unternehmen mit echter Niederlassung in der jeweiligen Region oder für öffentliche Stellen (Art. 27 Abs. 2 GDPR).
- Ein Verstoß gegen die Pflicht kann mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
- Die EU-Vertretung deckt alle 27 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein ab. Die UK-Vertretung gilt ausschließlich für das Vereinigte Königreich.
- Nach dem Brexit sind zwei getrennte Vertreter erforderlich, wenn beide Märkte bedient werden. Ein EU-Vertreter ist im UK nicht anerkannt und umgekehrt.
Praxisbeispiel: Ein US-Unternehmen, das sowohl an deutsche als auch britische Kunden verkauft, benötigt zwei Vertreter – einen in der EU und einen im Vereinigten Königreich. Die Benennung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und sollte vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.
Wie wähle ich den richtigen Anbieter? (Vergleich & Praxistipps)
Die Auswahl des passenden GDPR-Vertreters hängt von mehreren Faktoren ab: geografische Abdeckung, Preisstruktur, Leistungsumfang und Servicequalität. Nicht jeder Anbieter ist in beiden Jurisdiktionen rechtlich etabliert – das ist aber Voraussetzung, um beide Märkte mit nur einem Vertrag abzudecken. Prüfen Sie, ob der Anbieter tatsächlich Niederlassungen in EU und UK hat und ob Sie ein Kombi-Angebot erhalten können.
- Ein Kombi-Anbieter wie REP27 stellt sicher, dass beide Mandate konsistent sind und aufeinander abgestimmt ausgestellt werden.
- Separate Anbieter für EU und UK bedeuten doppelten Aufwand bei Onboarding, Dokumentation und Verlängerung – und erhöhen das Risiko von Fehlern in der Datenschutzerklärung.
- Prüfen Sie, ob Sie Zusatzleistungen wie mehrsprachige Notice-Texte, öffentliche Verifizierungsseiten oder einen zentralen Request Desk erhalten.
- Vergleichen Sie die Kündigungsfristen und Verlängerungsmodalitäten, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Beide Vertretungen, Zertifikate, Notice-Texte, Desk, QR-Code | Keine Rechtsberatung, kein DPO, keine Spezialfälle (z.B. Glücksspiel) | Keine (außer Planwechsel) |
| Lionheart Squared | GDPR, AI Act, DSA, NIS2 | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Hawsons | GDPR-Vertreter, Übersetzung | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Euverify | Inbox, ROPA, Badge, Compliance-Seite | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Usantis | EU-Adresse, DSAR-Portal, Compliance-Seite | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Gabsor | EU & UK-Vertreter, DSAR-Portal, Audit | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| rep4eu | EU-Vertreter für UK-Firmen | Kein UK-Vertreter | Keine |
Praxis-Tipp: Kombinieren Sie möglichst beide Vertretungen bei einem Anbieter, um Konsistenz und Nachweisbarkeit zu gewährleisten.
Was ist im Preis wirklich enthalten? (Leistungsumfang konkret vergleichen)
Die Preisgestaltung und der Leistungsumfang unterscheiden sich erheblich je nach Anbieter. Während manche nur das gesetzliche Minimum abdecken, bieten andere Zusatzleistungen wie mehrsprachige Notice-Texte, öffentliche Verifizierungsseiten oder ein zentrales Request Desk. Bei Kombi-Angeboten wie von REP27 erhalten Sie zwei getrennte Zertifikate (EU und UK), beide mit QR-Code und öffentlicher Nachweisbarkeit, sowie Notice-Texte in bis zu acht Sprachen. Auch die Verwaltung von Anfragen (DSARs) und die Bereitstellung von Vorlagen für die Datenschutzerklärung sind enthalten.
- REP27 bietet ab €390/Jahr beide Vertretungen, zwei Zertifikate, ein Ablaufdatum und eine zentrale Anlaufstelle für Anfragen.
- Andere Anbieter verlangen oft separate Gebühren für EU und UK (z.B. je €290/Jahr oder mehr), was die Kosten verdoppeln kann.
- Zusatzleistungen wie rechtliche Beratung, DPO-Services oder Compliance-Audits sind meist nicht enthalten.
- Die meisten Anbieter geben keine Details zu Zusatzkosten oder inkludierten Leistungen auf ihrer Website an – Nachfragen ist ratsam.
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Beide Vertretungen, Zertifikate, Notice-Texte, Desk, QR-Code | Keine Rechtsberatung, kein DPO, keine Spezialfälle | Keine |
| Euverify | Inbox, ROPA, Badge, Compliance-Seite | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Gabsor | EU & UK-Vertreter, DSAR-Portal, Audit | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Fazit: Prüfen Sie genau, welche Leistungen Sie wirklich benötigen und ob diese im Preis enthalten sind.
Versteckte Kosten und was Anbieter selten sagen
Viele Anbieter verlangen separate Gebühren für EU- und UK-Vertretung, was die Kosten schnell verdoppeln kann. Auch unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen führen zu Lücken im Schutz, wenn ein Mandat ausläuft und das andere noch aktiv ist. Bei REP27 gibt es ein gemeinsames Ablaufdatum und einen Wechselservice, der einen lückenlosen Übergang ermöglicht. Nicht enthalten sind bei allen Anbietern: Rechtsberatung zu Einzelfällen, DPO-Services, Compliance-Audits sowie Vertretung für spezielle Branchen (z.B. Glücksspiel, Biometrie, Kinder).
- Per-Request-Gebühren können anfallen, wenn das Anfragevolumen überschritten wird (z.B. bei REP27 ab dem 11. Request/Jahr im Basisplan).
- Die Haftung des Vertreters ist meist auf die reine Weiterleitung von Anfragen beschränkt – eine rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung trägt weiterhin das Unternehmen selbst.
- Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen sind zu beachten, um unerwünschte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
- Einige Anbieter bieten keine öffentliche Verifizierungsseite oder keine mehrsprachigen Notice-Texte an, was die Nachweisbarkeit erschwert.
Praxis-Tipp: Lesen Sie die AGB und Leistungsbeschreibungen genau und fragen Sie gezielt nach versteckten Kosten oder Einschränkungen.
Wie läuft die Bestellung Schritt für Schritt ab? (Ablauf und Praxisbeispiele)
- Bedarf prüfen: Analysieren Sie, ob Ihr Unternehmen außerhalb von EU und/oder UK sitzt und ob Sie an Endkunden in diesen Märkten verkaufen oder deren Verhalten überwachen.
- Anbieter wählen: Entscheiden Sie sich für einen Anbieter mit Niederlassung in beiden Regionen, falls Sie beide Märkte bedienen.
- Online-Formular ausfüllen: Geben Sie Angaben zu Ihrer Firma, den Datenverarbeitungszwecken, Kategorien betroffener Personen und Empfängern an.
- Dokumente prüfen: Der Anbieter erstellt zwei Mandate (EU & UK), prüft die Konsistenz und sorgt dafür, dass keine Widersprüche entstehen.
- Signatur: Beide Vertretungen werden separat signiert (z.B. bei REP27: Europe Services SE für die EU, REP27 LTD für UK).
- Zertifikate und Notice-Texte erhalten: Sie bekommen für beide Märkte eigene Zertifikate mit QR-Code und die passenden Formulierungen für Ihre Datenschutzerklärung.
- Datenschutzerklärung aktualisieren: Fügen Sie beide Vertreter mit den korrekten Angaben in Ihre Datenschutzerklärung ein.
- Verifizierungslink und QR-Code aufbewahren: So können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie die Pflicht erfüllen.
Praxisbeispiel: Bei REP27 dauert der gesamte Prozess in der Regel weniger als 24 Stunden ab Einreichung aller Unterlagen.
Entscheidungsmatrix: Wer braucht was? (Matrix für alle Unternehmensformen)
| Wenn Sie ... | Sie brauchen ... | Sie brauchen es nicht |
|---|---|---|
| US-Unternehmen, verkauft an EU & UK | EU- und UK-Vertreter | - |
| UK-Unternehmen, verkauft nur an EU | EU-Vertreter | UK-Vertreter |
| EU-Unternehmen, verkauft nur an UK | UK-Vertreter | EU-Vertreter |
| Unternehmen mit echter Niederlassung in beiden Regionen | - | EU- und UK-Vertreter |
| Nur B2B, keine personenbezogenen Daten aus EU/UK | - | EU- und UK-Vertreter |
| Nur auf Marktplätzen (Amazon, Etsy, eBay) aktiv | Wenn Endkunden in EU/UK: Vertreter nötig | Wenn keine Endkunden in EU/UK: nicht nötig |
Praxis-Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Ihr Geschäftsmodell oder Ihre Zielmärkte ändern, um rechtzeitig auf neue Pflichten zu reagieren.
Checkliste: Heute noch compliant werden (Schritt-für-Schritt-Anleitung)
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen außerhalb von EU und/oder UK sitzt.
- Ermitteln Sie, ob Sie an Endkunden in EU/UK verkaufen oder deren Verhalten überwachen.
- Entscheiden Sie, ob Sie beide Märkte bedienen oder nur einen.
- Wählen Sie einen Anbieter mit Niederlassungen in beiden Regionen (z.B. REP27).
- Füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie die erforderlichen Angaben ein.
- Prüfen Sie die erhaltenen Mandate und Zertifikate auf Richtigkeit.
- Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung mit den korrekten Angaben für beide Vertreter.
- Speichern Sie die Verifizierungslinks und QR-Codes für Nachweise bei Behörden oder Geschäftspartnern.
- Planen Sie rechtzeitig die Verlängerung, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
Mit dieser Checkliste sind Sie in wenigen Schritten rechtssicher aufgestellt.
Risiken und Bußgelder bei Verstößen (Fallstricke & Beispiele)
Die Nichteinhaltung von Artikel 27 EU/UK GDPR ist ein eigenständiger Verstoß und kann mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Die Aufsichtsbehörden können zudem Vertriebsstopps verhängen oder öffentliche Warnungen aussprechen. Ein prominentes Beispiel ist die Strafe gegen Locatefamily.com, das von der niederländischen Behörde mit 525.000 EUR belegt wurde, weil kein Vertreter benannt war.
- Auch Reputationsschäden und Vertriebsverbote sind möglich.
- Fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben in der Datenschutzerklärung können zu weiteren Prüfungen führen.
- Ein fehlender Vertreter kann dazu führen, dass Anfragen von Betroffenen oder Behörden nicht korrekt weitergeleitet werden – mit weiteren rechtlichen Folgen.
Praxis-Tipp: Halten Sie alle Nachweise und Zertifikate aktuell und stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung stets korrekt ist.
Drei Szenarien aus der Praxis (konkrete Beispiele & Lösungen)
- US-SaaS-Anbieter: Verkauft Software an Kunden in Deutschland und UK. Benötigt beide Vertreter. Mit einem Kombi-Anbieter wie REP27 kann der gesamte Prozess in einem Schritt erledigt werden – zwei Zertifikate, ein Ablaufdatum, weniger Aufwand.
- Chinesischer Amazon-Händler: Listet Produkte auf Amazon.de und Amazon.co.uk. Da Endkunden in beiden Märkten bedient werden, sind zwei Vertreter erforderlich. Ein Kombi-Angebot reduziert Fehlerquellen und vereinfacht die Nachweisführung gegenüber Marktplätzen und Behörden.
- Britischer Online-Shop: Verkauft ausschließlich an deutsche Kunden. Benötigt nur einen EU-Vertreter, keinen UK-Vertreter. Die Bestellung kann gezielt auf die EU-Vertretung beschränkt werden.
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die korrekte Einschätzung der eigenen Marktaktivitäten und die Wahl eines passenden Anbieters sind.
Wann Sie das nicht brauchen
- Unternehmen mit echter Niederlassung und operativer Tätigkeit in EU und UK
- Reine B2B-Firmen ohne Verarbeitung personenbezogener Daten aus EU/UK
- Öffentliche Stellen und Behörden (ausgenommen, Art. 27 Abs. 2 GDPR)
- Unternehmen, die ausschließlich außerhalb von EU und UK tätig sind
Häufige Fragen
Brauche ich wirklich zwei Vertreter, wenn ich in EU und UK tätig bin?
Ja, seit dem Brexit sind zwei getrennte Vertretungen erforderlich: eine in der EU und eine im Vereinigten Königreich. Ein Vertreter kann nur dann beide Rollen übernehmen, wenn er rechtlich in beiden Regionen etabliert ist.
Kann ich einfach einen EU-Vertreter für beide Märkte benennen?
Nein, die UK-GDPR verlangt einen Vertreter mit Sitz im Vereinigten Königreich. Ein EU-Vertreter hat keine rechtliche Stellung vor der britischen Aufsichtsbehörde (ICO), und umgekehrt.
Was passiert, wenn ich keinen Vertreter benenne?
Das Fehlen eines Vertreters ist ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 27 GDPR und kann zu Bußgeldern bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Zudem drohen Vertriebsstopps und Reputationsverluste.
Sind Kombi-Angebote günstiger als zwei Einzelverträge?
Ja, beispielsweise bietet REP27 beide Vertretungen ab €390/Jahr an. Zwei Einzelverträge kosten meist das Doppelte. Auch der Verwaltungsaufwand sinkt erheblich, da nur ein Ablaufdatum und eine zentrale Anlaufstelle bestehen.
Welche Angaben muss ich dem Vertreter zur Verfügung stellen?
Sie müssen Informationen zu Ihrem Unternehmen, den Datenverarbeitungszwecken, Kategorien betroffener Personen, Empfängern und ggf. Auftragsverarbeitern bereitstellen. Diese Daten sind Grundlage für das Mandat und die Zertifikate.
Wie schnell erhalte ich die Zertifikate?
Bei REP27 erfolgt die Ausstellung in der Regel am selben Tag, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung aller Unterlagen. Andere Anbieter machen dazu meist keine Angaben.
Was ist in den Basispreisen meist nicht enthalten?
Nicht enthalten sind Rechtsberatung, DPO-Services, Compliance-Audits sowie Vertretung für spezielle Branchen (z.B. Glücksspiel, Biometrie, Kinder). Auch die Bearbeitung von Anfragen auf inhaltlicher Ebene bleibt beim Unternehmen.
Wie aktualisiere ich meine Datenschutzerklärung?
Sie erhalten von Ihrem Vertreter die korrekten Formulierungen für beide Märkte. Diese müssen in Ihrer Datenschutzerklärung klar und getrennt aufgeführt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Bei REP27 wird der Wechsel als Dokumentenübung ohne rechtliches Risiko beschrieben: Neues Mandat unterschreiben, Datenschutzerklärung aktualisieren, altes Mandat beenden.
Wie läuft die Verlängerung ab?
Bei Kombi-Anbietern wie REP27 erhalten Sie eine Rechnung für beide Vertretungen mit identischem Ablaufdatum. So vermeiden Sie Lücken durch unterschiedliche Verlängerungszyklen. Bei anderen Anbietern können separate Verlängerungen nötig sein.
Was passiert, wenn ich nur in einem Markt tätig werde?
Dann genügt die Benennung eines Vertreters in der jeweiligen Jurisdiktion. Ein Kombi-Angebot ist nicht nötig. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Ihr Geschäftsmodell ändert.
Gibt es Unterschiede für Marktplatzhändler (Amazon, Etsy, eBay)?
Ja, sobald Sie Endkunden in EU oder UK bedienen, gelten die Vertreterpflichten. Der Marktplatz selbst ersetzt nicht die Pflicht zur Benennung eines eigenen Vertreters. Dies gilt auch für SaaS-Anbieter und Onlineshops.
Quellen
- REP27 — Europe Services, SE: EU und UK GDPR-Vertreter — gdprrepresentative.com
- REP27 — Kombinierte EU und UK Vertreter Kosten — gdprrepresentative.com
- REP27 — Preise — gdprrepresentative.com
- Lionheart Squared — lionheartsquared.com
- Hawsons — hawsons.co.uk
- Euverify — euverify.com
- Usantis — usantis.com
- Gabsor — gabsor.com
- rep4eu — rep4.eu
Verwandte Ratgeber
- GDPR-Vertreterpreise EU & UK vergleichen: Komplettguide 2026
- Bester GDPR-Vertreter für EU & UK: Preise & Vergleich 2026
- Brauche ich EU- und UK-GDPR-Vertreter? Anbieter & Preise 2026
- Alternativen zu EU- und UK-GDPR-Vertretern vom selben Anbieter
- EU- und UK-GDPR-Vertretung von einem Anbieter erhalten?
- EU- und UK-GDPR-Vertreter Preise vergleichen (2026 Guide)