DSGVO Artikel 27 verlangt nicht nur die Benennung eines EU-Vertreters – die Kontaktdaten müssen auch in der Datenschutzerklärung und im Verarbeitungsverzeichnis stehen.
Fehlt dieser Eintrag, hat die Aufsichtsbehörde keinen Ansprechpartner. Die Benennung existiert auf dem Papier, wirkt aber nicht.
REP27 von Europe Services SE begleitet Sie durch die formalen Anforderungen. Eine 7-tägige Testphase ist verfügbar – ohne Bindung.




