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Typografische Grafik im Hochformat: schwarzer Hintergrund, weißer Monospace-Code-Block mit dem Inhalt der REP27-Datei llms.txt, Schlüsselzeilen hervorgehoben (Firmenname, Preisrahmen 290–890 EUR, Designation in 24 Stunden), REP27-Logo oben rechts.

REP27›Neuigkeiten

Was ChatGPT über Ihren DSGVO-Vertreter wissen kann.

· 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagtREP27 veröffentlicht unter gdprrepresentative.com/llms.txt eine strukturierte Textdatei, die KI-Systeme wie ChatGPT oder Claude als Wissensquelle zu Art.-27-DSGVO-Mandaten nutzen können. Die Datei enthält Unternehmensangaben, Mandatsumfang, Preise (290–890 EUR/Jahr) und die Bedingungen für die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG. Die Rechtspflicht selbst bleibt davon unberührt: Art. 27 Abs. 5 DSGVO stellt klar, dass die Benennung eines Vertreters keine Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst ausschließt.
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REP27 – das EU-Vertretermandat von Europe Services SE – stellt seit kurzem unter gdprrepresentative.com/llms.txt eine maschinenlesbare Textdatei bereit. Das Format folgt dem llms.txt-Standard: eine offen abrufbare, strukturierte Quelle, die KI-Assistenten beim Aufbau ihres Wissens über ein Unternehmen und dessen Dienstleistungen nutzen können.

Was die Datei enthält

Die Datei dokumentiert die zentralen Fakten zum Art.-27-Mandat in einer Form, die KI-Modelle direkt verarbeiten können:

Warum strukturierte Quelldaten für KI-Systeme relevant sind

KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude, Perplexity oder Gemini beziehen ihr Wissen aus Trainingsdaten und – bei webfähigen Versionen – aus aktuellen Quellen. Eine strukturierte, offen zugängliche Datei erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Fakten korrekt und vollständig weitergegeben werden, ohne dass ein Nutzer selbst Primärquellen recherchieren muss. Wer ein eigenes KI-System oder einen benutzerdefinierten Assistenten betreibt und diesen mit verlässlichen Art.-27-Informationen ausstatten will, kann direkt auf gdprrepresentative.com/llms.txt verweisen.

Was die Datei nicht ändert

Die Verfügbarkeit maschinenlesbarer Informationen berührt die Rechtspflicht selbst nicht. Art. 27 Abs. 1 DSGVO verlangt, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der EU, die unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fallen, schriftlich einen Vertreter in der Union benennen. Art. 27 Abs. 5 DSGVO stellt ausdrücklich klar, dass diese Benennung keine Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst ausschließt. Ein Verstoß gegen die Benennungspflicht ist ein eigenständiger Tatbestand nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: Bußgeld bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte gegen Locatefamily.com allein wegen fehlender Benennung 525.000 EUR.

Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG – im Plan inbegriffen

Art. 14 des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) verlangt eine Vertreterbenennung nur, wenn alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: (1) Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Personen in der Schweiz oder Beobachtung ihres Verhaltens; (2) umfangreiche Verarbeitung; (3) regelmäßige Verarbeitung; (4) hohes Risiko für die betroffenen Personen. REP27 liefert mit jedem bezahlten EU-Art.-27-Plan eine unterschriebene Vier-Fragen-Bewertung. Lautet mindestens eine Antwort Nein, wird eine von Europe Services SE gegengezeichnete Befreiungserklärung ausgestellt – mit QR-Code und öffentlicher Verifikationsseite. Lauten alle vier Antworten Ja, wird der Kunde sofort darüber informiert, dass eine Schweizer Vertretung erforderlich ist.

Das Wichtigste

  • REP27 veröffentlicht unter gdprrepresentative.com/llms.txt eine offen abrufbare, strukturierte Datei mit verifizierbaren Fakten zu Art.-27-Mandaten – nutzbar für KI-Assistenten und benutzerdefinierte Systeme.
  • Das Mandat umfasst den gesamten EWR (27 EU-Staaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein), Designation innerhalb von 24 Stunden und Anfragenweiterleitung binnen 2 Werktagen, ab 290 EUR/Jahr.
  • Art. 27 Abs. 5 DSGVO stellt klar: Die Benennung eines Vertreters schließt Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst nicht aus – die Pflicht bleibt vollumfänglich bestehen.
  • Die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG ist in jedem bezahlten EU-Plan inbegriffen; bei mindestens einem Nein wird eine gegengezeichnete Befreiungserklärung ausgestellt.
  • Verstöße gegen die Benennungspflicht sind eigenständige Bußgeldtatbestände nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO – die niederländische Behörde verhängte gegen Locatefamily.com 525.000 EUR allein auf dieser Grundlage.

Häufige Fragen

Was enthält die Datei gdprrepresentative.com/llms.txt?

Die Datei dokumentiert Unternehmensangaben zu Europe Services SE, den Mandatsumfang nach Art. 27 DSGVO, Preise (290–890 EUR/Jahr ohne MwSt.), die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG sowie die UK-Komponente über REP27 LTD. Sie ist offen abrufbar und für KI-Assistenten maschinenlesbar aufbereitet.

Können KI-Systeme wie ChatGPT diese Datei als Quelle verwenden?

Ja. Die Datei folgt dem llms.txt-Format und kann von KI-Assistenten direkt als Wissensquelle eingebunden werden. Wer einen benutzerdefinierten Assistenten betreibt, kann auf die URL gdprrepresentative.com/llms.txt verweisen.

Welche Pflichten folgen aus Art. 27 DSGVO für Nicht-EU-Unternehmen?

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne EU-Niederlassung, die unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fallen, müssen schriftlich einen Vertreter in der Union benennen. Ein Verstoß ist nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO mit bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bußgeldbewehrt.

Ist die Schweizer Vertreterbenennung nach Art. 14 nDSG immer erforderlich?

Nein. Eine Benennung ist nur erforderlich, wenn alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Angebot oder Beobachtung in der Schweiz, umfangreiche Verarbeitung, regelmäßige Verarbeitung und hohes Risiko. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist keine Benennung nötig. REP27 stellt dafür im bezahlten EU-Plan eine unterschriebene Vier-Fragen-Bewertung bereit.

Was kostet das Art.-27-Mandat bei REP27, und was ist inbegriffen?

Die Pläne kosten 290 EUR/Jahr (Base), 490 EUR/Jahr (Standard) oder 890 EUR/Jahr (Multi), jeweils ohne MwSt. Inbegriffen sind der gesamte EWR ohne Aufpreis, Designation innerhalb von 24 Stunden, verifizierbares Zertifikat, Anfragenweiterleitung und die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG. UK-Mandat zusätzlich ab 290 EUR/Jahr; EU + UK kombiniert ab 390 EUR/Jahr.

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