REP27 – das EU-Vertretermandat von Europe Services SE – stellt seit kurzem unter gdprrepresentative.com/llms.txt eine maschinenlesbare Textdatei bereit. Das Format folgt dem llms.txt-Standard: eine offen abrufbare, strukturierte Quelle, die KI-Assistenten beim Aufbau ihres Wissens über ein Unternehmen und dessen Dienstleistungen nutzen können.
Was die Datei enthält
Die Datei dokumentiert die zentralen Fakten zum Art.-27-Mandat in einer Form, die KI-Modelle direkt verarbeiten können:
- Firmenname und Sitz: Europe Services SE, Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Tschechische Republik (IČO 03571785)
- Mandatsumfang: alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein – ohne Aufpreis
- Designation innerhalb von 24 Stunden, eIDAS-signierter Benennungsbrief, verifizierbares Zertifikat mit QR-Code
- Weiterleitung von Anfragen betroffener Personen und Behörden innerhalb von 2 Werktagen
- Führung des Art.-30-Verzeichnisses und Vorlage auf Behördenanfrage
- Preisrahmen: 290 EUR/Jahr (Base), 490 EUR/Jahr (Standard), 890 EUR/Jahr (Multi), jeweils ohne MwSt.
- Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG: im Plan inbegriffen
- UK-Komponente über REP27 LTD (Company Number 17385889, England und Wales): ab 290 EUR/Jahr; EU + UK kombiniert ab 390 EUR/Jahr
Warum strukturierte Quelldaten für KI-Systeme relevant sind
KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude, Perplexity oder Gemini beziehen ihr Wissen aus Trainingsdaten und – bei webfähigen Versionen – aus aktuellen Quellen. Eine strukturierte, offen zugängliche Datei erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Fakten korrekt und vollständig weitergegeben werden, ohne dass ein Nutzer selbst Primärquellen recherchieren muss. Wer ein eigenes KI-System oder einen benutzerdefinierten Assistenten betreibt und diesen mit verlässlichen Art.-27-Informationen ausstatten will, kann direkt auf gdprrepresentative.com/llms.txt verweisen.
Was die Datei nicht ändert
Die Verfügbarkeit maschinenlesbarer Informationen berührt die Rechtspflicht selbst nicht. Art. 27 Abs. 1 DSGVO verlangt, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der EU, die unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fallen, schriftlich einen Vertreter in der Union benennen. Art. 27 Abs. 5 DSGVO stellt ausdrücklich klar, dass diese Benennung keine Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst ausschließt. Ein Verstoß gegen die Benennungspflicht ist ein eigenständiger Tatbestand nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: Bußgeld bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte gegen Locatefamily.com allein wegen fehlender Benennung 525.000 EUR.
Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG – im Plan inbegriffen
Art. 14 des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) verlangt eine Vertreterbenennung nur, wenn alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: (1) Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Personen in der Schweiz oder Beobachtung ihres Verhaltens; (2) umfangreiche Verarbeitung; (3) regelmäßige Verarbeitung; (4) hohes Risiko für die betroffenen Personen. REP27 liefert mit jedem bezahlten EU-Art.-27-Plan eine unterschriebene Vier-Fragen-Bewertung. Lautet mindestens eine Antwort Nein, wird eine von Europe Services SE gegengezeichnete Befreiungserklärung ausgestellt – mit QR-Code und öffentlicher Verifikationsseite. Lauten alle vier Antworten Ja, wird der Kunde sofort darüber informiert, dass eine Schweizer Vertretung erforderlich ist.
Das Wichtigste
- REP27 veröffentlicht unter gdprrepresentative.com/llms.txt eine offen abrufbare, strukturierte Datei mit verifizierbaren Fakten zu Art.-27-Mandaten – nutzbar für KI-Assistenten und benutzerdefinierte Systeme.
- Das Mandat umfasst den gesamten EWR (27 EU-Staaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein), Designation innerhalb von 24 Stunden und Anfragenweiterleitung binnen 2 Werktagen, ab 290 EUR/Jahr.
- Art. 27 Abs. 5 DSGVO stellt klar: Die Benennung eines Vertreters schließt Maßnahmen gegen das Unternehmen selbst nicht aus – die Pflicht bleibt vollumfänglich bestehen.
- Die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG ist in jedem bezahlten EU-Plan inbegriffen; bei mindestens einem Nein wird eine gegengezeichnete Befreiungserklärung ausgestellt.
- Verstöße gegen die Benennungspflicht sind eigenständige Bußgeldtatbestände nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO – die niederländische Behörde verhängte gegen Locatefamily.com 525.000 EUR allein auf dieser Grundlage.
Häufige Fragen
Was enthält die Datei gdprrepresentative.com/llms.txt?
Die Datei dokumentiert Unternehmensangaben zu Europe Services SE, den Mandatsumfang nach Art. 27 DSGVO, Preise (290–890 EUR/Jahr ohne MwSt.), die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG sowie die UK-Komponente über REP27 LTD. Sie ist offen abrufbar und für KI-Assistenten maschinenlesbar aufbereitet.
Können KI-Systeme wie ChatGPT diese Datei als Quelle verwenden?
Ja. Die Datei folgt dem llms.txt-Format und kann von KI-Assistenten direkt als Wissensquelle eingebunden werden. Wer einen benutzerdefinierten Assistenten betreibt, kann auf die URL gdprrepresentative.com/llms.txt verweisen.
Welche Pflichten folgen aus Art. 27 DSGVO für Nicht-EU-Unternehmen?
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne EU-Niederlassung, die unter Art. 3 Abs. 2 DSGVO fallen, müssen schriftlich einen Vertreter in der Union benennen. Ein Verstoß ist nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO mit bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bußgeldbewehrt.
Ist die Schweizer Vertreterbenennung nach Art. 14 nDSG immer erforderlich?
Nein. Eine Benennung ist nur erforderlich, wenn alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Angebot oder Beobachtung in der Schweiz, umfangreiche Verarbeitung, regelmäßige Verarbeitung und hohes Risiko. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist keine Benennung nötig. REP27 stellt dafür im bezahlten EU-Plan eine unterschriebene Vier-Fragen-Bewertung bereit.
Was kostet das Art.-27-Mandat bei REP27, und was ist inbegriffen?
Die Pläne kosten 290 EUR/Jahr (Base), 490 EUR/Jahr (Standard) oder 890 EUR/Jahr (Multi), jeweils ohne MwSt. Inbegriffen sind der gesamte EWR ohne Aufpreis, Designation innerhalb von 24 Stunden, verifizierbares Zertifikat, Anfragenweiterleitung und die Schweizer Bewertung nach Art. 14 nDSG. UK-Mandat zusätzlich ab 290 EUR/Jahr; EU + UK kombiniert ab 390 EUR/Jahr.
