Vergleich der Sicherheitsbeauftragten für Produktverkäufer außerhalb Großbritanniens auf Amazon und eBay
- Seit 16. Juli 2021 ist eine EU-Verantwortliche Person für den Verkauf von CE-Produkten auf Amazon/eBay erforderlich
- Preise und Leistungen variieren: prüfen Sie, was enthalten ist und welche Abdeckung besteht
- Nichtbeachtung führt zu Produktentfernung und Bußgeldern bis zu 10 Mio. Euro
- Manche Anbieter bieten nur die Benennung, andere auch Dokumentationssupport
- Achten Sie auf Zusatzkosten und Ausschlüsse (z. B. Haftungsgrenzen, pro Produkt, pro Anfrage)
- Die Wahl hängt vom Drittland, Vertriebskanal und Produkttyp ab
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Sitz | Veröffentlichter Preis | Leistungsumfang | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechien | EUR 290-890/Jahr | Benennung als Verantwortliche Person GPSR, unterschriebener Brief, verifizierbares Zertifikat, mehrsprachige Dokumentation, Anfrage-Desk, keine Produktbegrenzung, EWR-Abdeckung, kostenloser Verantwortlichenwechsel, kostenlose Schweiz-Bewertung | Drittland-Verkäufer auf Amazon, eBay, TikTok Shop, Shopify mit großen Katalogen oder GDPR-Bedarf |
| EldrisQuelle | Estland | GBP 195 einmalig | Benennung als Verantwortliche Person (EU & UK) | Kleine Verkäufer mit kleinem Katalog und kleinem Budget |
| Westwood SourcingQuelle | Niederlande | EUR 150/Jahr | EU-Bevollmächtigter (GPSR) | Verkäufer, die die günstigste Jahreslösung suchen |
| EAS ProjectQuelle | Niederlande | EUR 199/Jahr | GPSR 1 (1 Produkttyp) | Verkäufer mit wenigen Produkten und jährlichem Servicebedarf |
| Fluxy.OneQuelle | Lettland | EUR 249/Jahr | Nur Verantwortliche Person | Verkäufer, die nur die Benennung ohne Zusatzleistungen wünschen |
| EuverifyQuelle | [EU/UK nicht spezifiziert] | GBP 490/Jahr | Starter (bis zu 5 Produktfamilien) | Verkäufer mit mittelkleinen Katalogen und Dokumentationssupport |
| EaseCertQuelle | [nicht spezifiziert] | EUR 400 einmalig | Einmalige Einrichtung | Verkäufer, die Einmalzahlung bevorzugen |
| EUSellKitQuelle | [nicht spezifiziert] | €14 einmalig (1 Produkt), €39 (5 Produkte), €99 (25 Produkte), Seller Pro €19/Monat oder €190/Jahr | Kostenlose Prüfung, EU-Pakete, Seller Pro: Monitoring, Safety Gate Warnungen, 10 Jahre Archiv, 3 neue Pakete/Monat | Verkäufer, die modulare Services und kontinuierliches Monitoring suchen |
Preise wie am 23 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Gesetzliche Anforderungen: Artikel und Pflichten
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) (EU 2023/988) schreibt vor, dass alle Konsumprodukte, die in der Europäischen Union verkauft werden, einschließlich über Marktplätze wie Amazon und eBay, den EU-Sicherheitsstandards entsprechen müssen. Artikel 16 GPSR verlangt, dass jedes Produkt eine Verantwortliche Person in der EU benannt hat, die als Ansprechpartner für Behörden und Verbraucher fungiert und die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre aufbewahrt.
Seit dem 16. Juli 2021 verlangt auch die Marktüberwachungsverordnung, dass CE-gekennzeichnete Produkte eine EU-Verantwortliche Person haben, wie von Amazons Compliance-Richtlinien bestätigt (Quelle). eBay erlaubt über seine regulatorische Support-Seite (Quelle) den Vergleich von Anbietern und verlangt die klare Angabe der Verantwortlichen Person in den Angeboten.
- Die Verantwortliche Person muss schriftlich benannt werden, und deren Daten (Name, Adresse) müssen auf Etikett, Verpackung und ggf. in Marktplatzfeldern angegeben sein.
- Fehlende Benennung führt zur Entfernung der Angebote und hohen Bußgeldern bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes (Art. 83(4)(a) DSGVO für personenbezogene Daten, ähnlich GPSR).
- Die Verantwortung umfasst nicht nur die Namensnennung, sondern auch die Aufbewahrung der technischen Dokumentation und die Bearbeitung von Anfragen von Behörden und Verbrauchern.
Wer auch in der Schweiz verkauft, muss prüfen, ob die Bedingungen des Art. 14 nFADP (nLPD/nDSG) erfüllt sind: REP27 bietet mit jedem Plan eine kostenlose Bewertung, ob ein Schweizer Vertreter nötig ist.
Wie wähle ich den richtigen Anbieter: praktische Kriterien und Entscheidung
Die Wahl des Sicherheitsbeauftragten hängt von verschiedenen praktischen Faktoren ab:
- Herkunftsland: Drittland-Verkäufer (USA, UK post-Brexit, China, Türkei etc.) müssen eine EU-Verantwortliche Person benennen, um an Verbraucher in der EU zu verkaufen.
- Anzahl Produkte/Familien: Manche Anbieter begrenzen die Anzahl der Produkte oder Familien, andere (z. B. REP27) decken unbegrenzte Kataloge ab.
- Vertriebskanal: Marktplätze (Amazon, eBay, TikTok Shop) verlangen die Benennung bereits beim Onboarding; bei eigenen Shops (Shopify, WooCommerce) entsteht die Pflicht bei Zollkontrollen, Beschwerden oder Audits.
- Zusatzleistungen: Einige Anbieter bieten nur die Benennung, andere auch GDPR-Support, Anfrage-Desk, mehrsprachige Dokumentation und kostenlosen Verantwortlichenwechsel.
- Budget & Zahlungsweise: Es gibt Jahrespläne, Einmalzahlungen, modulare oder Abo-Modelle.
Entscheidungstabelle:
| Wenn Sie sind... | Benötigen Sie eine Verantwortliche Person? | Benötigen Sie keine, wenn... |
|---|---|---|
| Drittland-Verkäufer auf Amazon/eBay | Ja, Pflicht | Nur B2B und kein Verkauf an EU-Verbraucher |
| UK-Verkäufer nach Brexit | Ja, Pflicht für EU | Verkauf nur in UK |
| Eigener Shop (Shopify) | Ja, bei Versand an EU-Verbraucher | Nur Dropshipping ohne Lager in EU |
| EU-Distributor für Fremdmarken | Nur bei Produktänderungen | Weiterverkauf ohne Änderungen und Hersteller hat bereits Verantwortlichen |
Vor der Wahl prüfen Sie, ob der Anbieter Ihren gesamten Katalog abdeckt, Anfragen von Behörden unterstützt und die Benennung öffentlich verifizierbar ist. Auch Schnelligkeit der Ausstellung und Vertragsbedingungen sind wichtig.
Was ist wirklich im Preis enthalten: detaillierter Vergleich
Nicht alle Anbieter bieten denselben Serviceumfang, Unterschiede bestehen bei Abdeckung und Support. Hier eine Vergleichstabelle basierend auf veröffentlichten Daten:
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Benennung, verifizierbares Zertifikat, mehrsprachige Dokumentation, Anfrage-Desk, Verantwortlichenwechsel, Schweiz-Bewertung | Schweizer Vertretung (falls erforderlich) | Keine angegeben |
| Eldris | Benennung EU & UK | Dokumentationssupport, Anfrage-Desk | Auf Anfrage |
| Westwood Sourcing | GPSR-Benennung | GDPR-Support, Anfrage-Desk | Auf Anfrage |
| EAS Project | 1 Produkttyp inklusive | Große Kataloge, Anfrage-Desk | Auf Anfrage |
| Fluxy.One | Nur Benennung | Dokumentationssupport | Auf Anfrage |
| Euverify | Bis zu 5 Produktfamilien | Große Kataloge | Auf Anfrage |
| EaseCert | Einmalige Einrichtung | Kontinuierlicher Support | Auf Anfrage |
| EUSellKit | Monitoring, Safety Gate, 10 Jahre Archiv | Rechtliche Benennung als Verantwortliche Person | Auf Anfrage |
REP27 bietet Benennung für unbegrenzte Kataloge, mehrsprachige Dokumentation, Anfrage-Desk und Verantwortlichenwechsel inklusive, andere Anbieter begrenzen Produkte oder schließen Support aus. EUSellKit bietet Monitoring und Archiv, aber keine rechtliche Benennung. Prüfen Sie vor der Wahl genau, was enthalten ist und ob Zusatzkosten für Anfragen, neue Produkte oder Wechsel anfallen.
Versteckte Kosten und Grenzen: Fragen vor Vertragsabschluss
Viele Anbieter veröffentlichen Basispreise, die nur einen Teil der tatsächlichen Anforderungen abdecken. Prüfen Sie folgende Punkte:
- Produkt-/Familienbegrenzungen: Manche Pläne decken nur 1-5 Produkte/Familien ab, für weitere fallen Zusatzkosten an.
- Kosten für Behörden- oder Verbraucheranfragen: Einige Anbieter berechnen Gebühren pro bearbeiteter Anfrage oder für technische Dokumentation.
- Haftungsausschlüsse: Die rechtliche Haftung des Anbieters kann im Vertrag begrenzt sein, was Sie im Streitfall belasten kann.
- Wechselvorlaufzeit: Der Wechsel des Anbieters kann Lücken verursachen, wenn nicht vorzeitig ein neuer Vertrag unterschrieben wird (REP27 empfiehlt Überlappung).
- Gültigkeit der Benennung: Prüfen Sie, ob die Benennung öffentlich verifizierbar ist und das Zertifikat aktuell bleibt (REP27 bietet QR-Code und öffentliche Prüfseite).
Fragen vor Vertragsabschluss:
- Wie viele Produkte/Familien deckt der Plan ab?
- Gibt es Zusatzkosten für Behördenanfragen oder neue Produkte?
- Wie läuft der Verantwortlichenwechsel ab und wie lange dauert er?
- Ist die Benennung öffentlich verifizierbar?
- Welche Haftung übernimmt der Anbieter bei Streitfällen?
Ablauf der Benennung: Schritt-für-Schritt und praktische Tipps
- Katalog und Vertriebskanäle analysieren: Prüfen Sie, ob Sie GPSR-pflichtige Produkte verkaufen und ob über Marktplätze oder eigenen Shop.
- Anbieter und passenden Plan wählen: Berücksichtigen Sie Abdeckung, Leistungen, Limits und Schnelligkeit.
- Benennungsmandat unterschreiben: Die meisten Anbieter bieten digitale Unterschrift; REP27 stellt die Benennung innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung aus.
- Dokumentation erhalten: Brief/Zertifikat, Etiketten- und Verpackungsdetails sowie Anleitungen für Marktplatz-Updates.
- Daten in Marktplätzen aktualisieren: Verantwortliche Person in erforderlichen Feldern eintragen (z. B. Amazon Seller Central, TikTok Seller Centre).
- Etiketten und Verpackungen anpassen: Neue Produktionen mit aktualisierten Daten versehen; für bereits gedruckte Bestände ist meist ein Überkleber akzeptiert.
- Technische Dokumentation aufbewahren: Konformitätserklärung und technische Unterlagen mindestens 10 Jahre bereitstellen.
- Anfragen bearbeiten: Anbieter sollte einen Desk haben, der Anfragen von Behörden und Verbrauchern schnell weiterleitet (REP27 garantiert Weiterleitung binnen 2 Werktagen).
- Bei Anbieterwechsel: Zuerst neuen Vertrag unterschreiben, Daten sofort aktualisieren und erst danach alten Vertrag beenden, um Lücken zu vermeiden.
Praktischer Tipp: Planen Sie Etiketten- und Verpackungsänderungen vor der nächsten Produktion, um Nachdruckkosten oder Korrekturaufkleber zu vermeiden.
Risiken und Sanktionen: Folgen bei Nicht-Einhaltung
Das Fehlen einer EU-Verantwortlichen Person oder eine nicht konforme Benennung bringt erhebliche Risiken und Strafen mit sich:
- Unmittelbare Entfernung von Angeboten: Amazon, eBay und andere Marktplätze können Angebote sperren oder löschen, sobald eine fehlende oder fehlerhafte Benennung erkannt wird.
- Zollblockaden und Warenbeschlagnahmungen: Zollbehörden können Produkte ohne EU-Verantwortliche Person oder mit veralteten Daten zurückhalten.
- Dokumentationsanfragen: EU-Behörden können jederzeit Konformitätserklärung und technische Unterlagen anfordern; fehlende oder unvollständige Antworten führen zu Sanktionen.
- Bußgelder: Strafen können bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen (für DSGVO, ähnlich streng für GPSR).
- Zivil- und Strafhaftung: Bei Unfällen oder unsicheren Produkten kann die Verantwortliche Person gemeinsam mit dem Hersteller haftbar gemacht werden.
Behörden können zudem öffentliche Warnungen (Safety Gate) veröffentlichen, die den Ruf des Verkäufers schädigen. Die Benennung ist somit kein bloßer Formalismus, sondern ein wichtiger Schutz für Geschäft und Verbraucher.
Was Anbieter oft verschweigen: Grenzen, Ausschlüsse und Hinweise
- Abdeckungsgrenzen: Viele Services decken nur wenige Produkte oder Familien ab; REP27 bietet unbegrenzte Abdeckung, andere verlangen Upgrades oder Zusatzkosten pro Produkt.
- Zusatzkosten für Anfragen: Manche Anbieter berechnen Gebühren für jede Behörden- oder Verbraucheranfrage oder für technische Dokumentation.
- Begrenzte Haftung: Die rechtliche Haftung des Anbieters kann vertraglich eingeschränkt sein; prüfen Sie, was bei Streitfällen oder Unfällen gilt.
- Wechselvorlauf und Fristen: Ein Anbieterwechsel kann Lücken verursachen, wenn nicht vorher ein neuer Vertrag unterschrieben wird (REP27 empfiehlt Überlappung der Mandate).
- Nicht verifizierbare Benennung: Einige Anbieter bieten kein öffentliches Register oder verifizierbare Zertifikate, was bei Kontrollen Probleme bereiten kann.
- Benennung allein reicht nicht: Technische und dokumentarische Produktsicherheit bleibt beim Verkäufer; die Verantwortliche Person ist nur Ansprechpartner und entbindet nicht von anderen Pflichten.
Fragen Sie vor Vertragsabschluss immer nach einem Musterzertifikat, den Servicebedingungen und dem Ablauf bei Behördenanfragen oder Anbieterwechsel.
Praktische Szenarien und einfachster Weg: konkrete Beispiele
- US-SaaS-Verkäufer: Bieten Sie nur digitale Dienste (SaaS) an, benötigen Sie keine GPSR-Verantwortliche Person. Falls Sie personenbezogene EU-Daten verarbeiten, ist ggf. ein GDPR-Vertreter nötig (siehe andere Guides auf dieser Seite).
- China-Verkäufer auf Amazon: Für physische Produkte an EU-Verbraucher ist eine EU-Verantwortliche Person pro Produkt Pflicht. Wählen Sie einen Anbieter mit voller Katalogabdeckung und schneller Benennung. Aktualisieren Sie sofort Amazon-Daten und Etiketten. REP27 bietet Benennung in 24 Stunden und unbegrenzte Abdeckung.
- UK-Shop nach Brexit: Verkaufen Sie in die EU, müssen Sie eine EU-Verantwortliche Person benennen. Für die Schweiz prüfen Sie die Bedingungen des Art. 14 nFADP: REP27 bietet mit jedem Plan eine kostenlose Bewertung und eine Befreiungserklärung, falls nicht alle Bedingungen erfüllt sind.
Der einfachste Weg:
- Prüfen, ob Ihr Produkt GPSR-pflichtig ist
- Wählen Sie einen Anbieter mit passender Abdeckung
- Unterschreiben Sie das Mandat und aktualisieren Sie Etiketten und Angebote
- Bewahren Sie technische Dokumentation auf und bereiten Sie sich auf Behördenanfragen vor
Checkliste für sofortige Konformität: konkrete Schritte
- Prüfen, ob Sie GPSR-pflichtige Produkte verkaufen (Konsumprodukte, nicht nur B2B)
- Ermitteln, wer laut GPSR Hersteller ist (siehe REP27-Rollenübersicht)
- Wählen Sie einen Anbieter mit Abdeckung für Ihren Katalog und Vertriebskanäle
- Unterschreiben Sie das Mandat und erhalten Sie die Dokumentation
- Aktualisieren Sie Etiketten, Verpackung und Marktplatzangebote mit Daten der Verantwortlichen Person
- Bewahren Sie Konformitätserklärung und technische Unterlagen 10 Jahre auf
- Erstellen Sie eine Compliance-Seite für EU-Kunden
- Stellen Sie sicher, dass ein Anfrage-Desk für Behörden und Verbraucher vorhanden ist
- Bei Anbieterwechsel zuerst neuen Vertrag unterschreiben und Daten sofort aktualisieren
- Überwachen Sie regelmäßig Gesetzesänderungen und Marktplatzanforderungen
So minimieren Sie Risiko für Sperrungen, Bußgelder und Streitfälle und sichern dauerhafte Konformität Ihres Geschäfts.
Wann Sie das nicht brauchen
- Verkäufer, die ausschließlich B2B handeln und nicht an EU-Verbraucher verkaufen
- Distributoren, die Produkte weiterverkaufen, die bereits von einem Hersteller mit Verantwortlicher Person abgedeckt sind
- Verkäufer, die nur digitale Dienste oder SaaS ohne physische Produkte anbieten
Häufige Fragen
Wer muss eine EU-Verantwortliche Person für Produkte auf Amazon oder eBay benennen?
Jeder Drittland-Verkäufer, der GPSR-pflichtige Konsumprodukte, einschließlich CE-gekennzeichneter Waren, an Verbraucher in der EU über Amazon, eBay oder andere Marktplätze verkauft, muss eine EU-Verantwortliche Person benennen. Die Pflicht gilt nicht für reine B2B-Verkäufe oder Produkte, die vom Reglement ausgenommen sind.
Welche Informationen müssen auf Etikett und im Marktplatz angegeben werden?
Name und Adresse der EU-Verantwortlichen Person müssen auf Etikett, Verpackung und, falls verlangt, in Marktplatzfeldern (z. B. Amazon Seller Central, TikTok Seller Centre) angegeben sein.
Was passiert, wenn ich keine Verantwortliche Person benenne?
Amazon, eBay und andere Marktplätze können Ihre Angebote entfernen oder den Verkauf sperren. EU-Behörden können Waren beschlagnahmen und Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes verhängen.
Kann ich den Anbieter der Verantwortlichen Person wechseln, ohne Angebote zu verlieren?
Ja, wenn Sie zuerst den neuen Vertrag unterschreiben und die Daten im Marktplatz sofort aktualisieren. Bereits versandte Produkte können mit alten Daten verkauft werden, neue Produktionen müssen die aktuellen Daten tragen.
Gilt die Pflicht auch für die Schweiz?
Nur wenn alle Bedingungen des Art. 14 nFADP erfüllt sind. REP27 bietet mit jedem Plan eine kostenlose Bewertung; falls alle Fragen mit Ja beantwortet werden, ist ein Schweizer Vertreter nötig (REP27 übernimmt diese Rolle nicht).
Wie viele Produkte deckt die Benennung ab?
Das hängt vom Anbieter ab: REP27 deckt unbegrenzte Kataloge ab, andere setzen Produkt- oder Familienlimits. Prüfen Sie das vor der Wahl.
Wie lange dauert es, bis ich die Benennung erhalte?
Bei REP27 wird die Benennung innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung und Mandatsunterschrift ausgestellt. Andere Anbieter: auf Anfrage.
Ist im Service auch die GDPR-Vertretung enthalten?
Nur einige Anbieter bieten auch GDPR-Vertretung an (z. B. REP27 mit Multi-Plan). Prüfen Sie, ob Sie auch Datenschutzabdeckung benötigen.
Was muss ich 10 Jahre aufbewahren?
Konformitätserklärung und technische Produktunterlagen müssen den EU-Behörden mindestens 10 Jahre ab Marktinverkehrbringung zur Verfügung stehen.
Muss ich Etiketten nach Verantwortlichenwechsel sofort aktualisieren?
Ja, neue Produktionen müssen die aktuellen Daten tragen. Für bereits gedruckte Bestände ist meist ein Überkleber zulässig.
Kann mein 3PL oder Spediteur Verantwortliche Person sein?
Nein, nur ein in der EU ansässiges Unternehmen, das die Pflichten formal übernimmt, kann diese Rolle ausüben. 3PL, Spediteure und Marktplätze sind ausgeschlossen.
Was passiert bei einer Behördenanfrage?
Der Anbieter muss die Anfrage unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. REP27 garantiert Weiterleitung innerhalb von 2 Werktagen. Andere Anbieter: auf Anfrage.
Quellen
- REP27 GPSR Responsible Person per Shopify — gdprrepresentative.com
- Eldris Responsible Person Service — responsible.eldris.ai
- Westwood Sourcing — westwoodsourcing.com
- EAS Project GPSR — easproject.com
- Fluxy.One Responsible Person — checkedsource.com
- Euverify Pricing — euverify.com
- EaseCert Comparison — responsiblepersonfinder.com
- EUSellKit — eusellkit.com
- Amazon Soluzioni Conformità — sell.amazon.it
- eBay Regulatory Compliance Support — ebay.com
- eBay Regulatory Contacts — ebay.it
- EaseCert Blog – GPSR Consulting — easecert.com
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