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Gekennzeichnete Verbraucherprodukte für den europäischen Markt

REP27 · GPSR · Pflichtangaben

Verordnung (EU) 2023/988 · Artikel 16 · Kennzeichnung

GPSR-Pflichtangaben: was wirklich auf das Produkt muss.

Die Marktplatzfelder sind der Teil, den Verkäufer sehen. Das Etikett ist der Teil, den die Marktüberwachung sieht. Artikel 16 verlangt Name und Anschrift der verantwortlichen Person auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument, und ein vollständiger Eintrag bei Amazon hilft einem Karton nicht, auf dem nichts steht. Diese Seite listet die Pflichtangaben und die Fehler, die Sendungen tatsächlich aufhalten.

HerstellerVerantwortliche PersonChargennummerWarnhinweiseDeutschAmazon.de

Verantwortliche Person benennen   Ask a question

Die fünf Pflichtangaben

Die Pflichtangaben nach Artikel 16 GPSR auf einem Verbraucherprodukt
Die Pflichtangaben nach Artikel 16 GPSR auf einem Verbraucherprodukt

Zwei davon fehlen fast immer: der vollständige Firmenname des Herstellers und eine verantwortliche Person mit Anschrift in der Union. Eine Marke allein ist keine Identifikation.

Wo die Angaben stehen dürfen

OrtZulässigBewertung in der Praxis
Auf dem ProduktJaAm sichersten: überlebt die Verpackung
Auf der VerpackungJaÜblich, wird aber vom Kunden entsorgt
Auf dem PaketJaFür den Direktversand, das Versandetikett verschwindet
BegleitdokumentJaRettung für bereits gedruckte Bestände
Nur im Online-AngebotNeinGilt als fehlend, auch bei vollständigem Marktplatzeintrag
Nur als QR-CodeNeinErgänzung, kein Ersatz für gedruckte Angaben
Eine Schriftgröße nennt die Verordnung nicht. Angaben, die ohne Lupe nicht lesbar sind, werden jedoch wie fehlende behandelt.

Zugelassen und angehalten

Vollständige und beanstandete Kennzeichnung im direkten Vergleich
Vollständige und beanstandete Kennzeichnung im direkten Vergleich

Britische Händler sind die größte betroffene Gruppe: seit dem Brexit ist eine Anschrift im Vereinigten Königreich eine Drittlandsanschrift, und das Länderfeld der Marktplätze lässt sie nicht zu.

Sprache der Warnhinweise

  1. Landessprache, nicht Englisch

    Warnhinweise müssen in einer Sprache abgefasst sein, die Verbraucher im Verkaufsland leicht verstehen. Englisch auf Amazon.de genügt nicht.

  2. Namen werden nicht übersetzt

    Firmenname und Anschrift bleiben unverändert. Übersetzt werden Warnhinweise und Sicherheitsanweisungen.

  3. Piktogramme reichen nicht

    Sie ergänzen den geschriebenen Warnhinweis, sie ersetzen ihn nicht.

  4. Mehrere Märkte, ein Artwork

    Mit Standardformulierungen je Sprache bedient ein Etikett mehrere Länder ohne neue Druckvorlage.

Was wir liefern

Eine Anschrift zum Drucken

Europe Services, SE, Na Čečeličce 425/4, 150 00 Praha 5, mit einer ASCII-Fassung für Druckdateien, die an Sonderzeichen scheitern.

Eine prüfbare Benennung

Unterzeichnetes Mandat innerhalb von 24 Stunden, mit Zertifikat und Prüfcode.

Warnhinweise je Markt

Standardformulierungen in den Sprachen Ihrer Verkaufsländer.

Unterlagen für zehn Jahre

Technische Dokumentation und Konformitätserklärung, auf Anfrage der Behörden verfügbar.

Wer die Pflichten trägt

Die häufigste Frage aus Deutschland: Wer haftet, wenn das Produkt in Asien gefertigt wird und unter eigener Marke verkauft wird.

KonstellationWer ist Hersteller im Sinne der Verordnung
Eigene Marke, Fertigung in ChinaSie, weil das Produkt unter Ihrem Namen in Verkehr gebracht wird
Handelsware fremder Marke, Import aus DrittlandSie als Einführer, mit eigenen Pflichten
Kauf bei einem EU-GroßhändlerDer Großhändler oder Einführer, Sie sind Händler
Wesentliche Veränderung des ProduktsSie, für die veränderten Aspekte
Dropshipping direkt aus DrittlandSie, weil der Kaufvertrag mit Ihnen zustande kommt
Die letzte Zeile überrascht am häufigsten: Wer die Ware nie anfasst, bringt sie trotzdem in Verkehr.

Was Behörden zuerst prüfen

  1. Die Kennzeichnung auf der Verpackung

    Vollständiger Firmenname und Anschrift der verantwortlichen Person, lesbar ohne Hilfsmittel.

  2. Die Sprache der Warnhinweise

    Deutsch beim Verkauf in Deutschland, unabhängig davon, wo bestellt wurde.

  3. Die Rückverfolgbarkeit

    Charge oder Seriennummer, damit ein Rückruf begrenzt werden kann.

  4. Die technischen Unterlagen

    Auf Anfrage innerhalb kurzer Frist vorzulegen, nicht erst zu erstellen.

  5. Die Erreichbarkeit

    Ob unter der angegebenen Anschrift tatsächlich jemand antwortet.

Was auf dem Etikett tatsächlich steht

Ein Beispiel sagt mehr als eine Aufzählung. So sieht eine vollständige Kennzeichnung für ein einfaches Verbraucherprodukt aus, das aus einem Drittland nach Deutschland verkauft wird.

ZeileInhaltWarum
HerstellerVollständiger Firmenname, Straße, Ort, LandEine Marke allein identifiziert niemanden
Verantwortliche PersonEurope Services, SE, Na Čečeličce 425/4, 150 00 Praha 5, TschechienMuss in der Union niedergelassen sein
KennungModell, Charge oder SeriennummerOhne sie trifft ein Rückruf das ganze Produkt
KontaktE-Mail oder Website für VerbraucherErgänzt die Postanschrift, ersetzt sie nicht
WarnhinweiseAuf Deutsch, mit Piktogramm wo vorgesehenSprache des Verkaufslandes ist Pflicht

Die tschechischen Sonderzeichen sind der praktische Stolperstein: viele Druck- und Listing-Systeme stellen sie falsch dar. Wir liefern deshalb zusätzlich eine ASCII-Fassung, die rechtlich dieselbe Anschrift bezeichnet und in jedem System funktioniert.

Häufige Fragen aus dem deutschen Handel

Amazon fragt nach dem Verantwortlichen

Gemeint ist der Wirtschaftsakteur nach Artikel 16, nicht der Datenschutzbeauftragte. Zwei völlig verschiedene Rollen.

Wir verkaufen nur B2B

Entscheidend ist, ob das Produkt vernünftigerweise bei Verbrauchern landen kann. Derselbe Artikel auf einem Verbrauchermarktplatz beendet dieses Argument.

Wir sind selbst in Deutschland ansässig

Dann können Sie sich selbst benennen. Die verantwortliche Person muss lediglich in der Union niedergelassen sein.

Unser Lieferant hat ein CE-Zeichen

Ein Zeichen ohne Prüfberichte und Konformitätserklärung ist wertlos. Fordern Sie die Unterlagen an, bevor Sie bestellen.

Reicht die Angabe im Impressum?

Nein. Das Impressum betrifft den Telemedienauftritt, nicht das Produkt in der Hand des Kunden.

Brauchen wir auch Artikel 27 DSGVO?

Wenn Sie außerhalb der Union sitzen und Kundendaten verarbeiten, ja. Beides bekommen Sie bei uns auf einer Rechnung.

Ablauf einer Benennung

Von der Anfrage bis zum druckfertigen Wortlaut vergeht ein Arbeitstag. So sieht der Ablauf aus.

  1. Formular

    Firmendaten, zeichnungsberechtigte Person und eine kurze Beschreibung der Produkte. Zehn Minuten, kein Fragebogen.

  2. Mandat

    Wir prüfen die Angaben und gegenzeichnen innerhalb von 24 Stunden.

  3. Zertifikat

    Mit Prüfcode auf einer öffentlichen Seite, den Marktplätze und Kunden selbst kontrollieren können.

  4. Wortlaut fürs Etikett

    Die genaue Zeile zum Drucken, mit ASCII-Fassung für Systeme, die Sonderzeichen nicht darstellen.

  5. Unterlagen

    Wir hinterlegen Ihre Konformitätserklärung und technische Dokumentation für zehn Jahre.

  6. Danach

    Anfragen von Behörden und Verbrauchern werden protokolliert, beantwortet und am selben Arbeitstag an Sie weitergeleitet.

Was wir nicht tun

Keine Prüfberichte

Wir sind kein Prüflabor und stellen keine CE-Kennzeichnung aus. Wo Sektorrecht gilt, führt kein Weg an einem akkreditierten Labor vorbei.

Keine Konformitätserklärung

Diese unterzeichnet, wer das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Das sind in der Regel Sie.

Keine Rechtsberatung

Wir benennen, verwahren und antworten. Für Auslegungsfragen im Einzelfall brauchen Sie eine Kanzlei.

Kein Mandat ohne Unterlagen

Für ein Produkt ohne jede Bewertung unterschreiben wir nicht. Unser Name stünde sonst auf etwas, das niemand geprüft hat.

Kurz zusammengefasst

Artikel 16 verlangt fünf Angaben, und zwei davon fehlen in der Praxis fast immer: der vollständige Firmenname des Herstellers und eine verantwortliche Person mit Anschrift in der Union. Ein vollständiger Marktplatzeintrag ersetzt sie nicht, ein QR-Code ersetzt sie nicht, und das Impressum der Website ersetzt sie erst recht nicht. Entscheidend ist, was auf dem Produkt steht, das der Kunde in der Hand hält.

Wer aus einem Drittland unter eigener Marke verkauft, trägt die Herstellerpflichten selbst, auch beim Dropshipping. Die Benennung kostet ab 290 Euro im Jahr, ist innerhalb von 24 Stunden unterzeichnet und gilt für den gesamten Katalog und alle europäischen Marktplätze. Was sie nicht ersetzt, sind Prüfberichte und Konformitätserklärung: dafür gibt es Labore und den Hersteller, und wir sagen das lieber vorher als hinterher.

Praktischer Einstieg: prüfen Sie eine Verpackung aus Ihrem aktuellen Bestand gegen die fünf Zeilen weiter oben. Fehlt eine davon, fehlt sie auf jedem Stück, das bereits unterwegs ist, und ein dauerhaftes Zusatzetikett vor der Bereitstellung ist die schnellste Korrektur.

Zeitplan und Kosten im Überblick

SchrittDauerKosten
Benennung der verantwortlichen Person24 Stunden nach vollständigem Formularab 290 Euro im Jahr
Paket mit Vertreter nach Artikel 27 DSGVOgleichzeitig890 Euro im Jahr
Verlängerungjährlich, ein Rechnungsdatum240 Euro
Wechsel von einem anderen Anbietergleicher Tag, ohne Lückezum Wechselpreis
Etikettenanpassungabhängig von Ihrer Druckereinur Ihre Druckkosten
Laborprüfungen, falls Sektorrecht giltWochenbeim Labor, nicht bei uns

Der letzte Punkt ist der einzige, der nennenswert Zeit kostet. Wer Spielzeug, Elektrogeräte oder Kosmetik verkauft, sollte die Prüfung zuerst planen und die Benennung als letzten Schritt einordnen, nicht umgekehrt.

Drei Fehler, die wir jede Woche sehen

Marke statt Gesellschaft

Im Feld Hersteller steht der Markenname. Behörden suchen eine Rechtsperson mit Anschrift, und ein Markenname ist keine.

Angaben nur digital

QR-Code oder Produktseite statt Aufdruck. Das gilt als fehlende Kennzeichnung, unabhängig davon, wie vollständig die Seite ist.

Englische Warnhinweise in Deutschland

Sprachlich verständlich heißt: Sprache des Verkaufslandes. Englisch genügt auf Amazon.de nicht.

Anfrage der Marktüberwachung zu den Pflichtangaben eines Produkts
Anfrage der Marktüberwachung zu den Pflichtangaben eines Produkts
Prüfung der Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen in der EU

Questions we are actually asked

Genügt der Eintrag bei Amazon?

Nein. Der Marktplatz prüft ein Datenfeld, die Marktüberwachung prüft die Verpackung. Beides muss stimmen.

Reicht ein QR-Code?

Nein. Digitale Angaben ergänzen die gedruckten, ersetzen sie aber nicht. Ein Produkt nur mit QR-Code gilt als nicht gekennzeichnet.

Welche Schriftgröße ist vorgeschrieben?

Keine. Verlangt wird Sichtbarkeit und Lesbarkeit; Angaben, die man ohne Hilfsmittel nicht lesen kann, werden beanstandet.

Genügt eine E-Mail-Adresse?

Nein. Eine Postanschrift in der Union ist erforderlich, eine E-Mail-Adresse kann ergänzend angegeben werden.

Funktioniert eine britische Anschrift?

Nein. Seit dem Brexit ist sie eine Drittlandsanschrift; die verantwortliche Person muss in der Union niedergelassen sein.

Müssen wir bereits gedruckte Verpackungen wegwerfen?

Meist nicht. Ein dauerhaftes Zusatzetikett oder ein Beipackzettel vor der Bereitstellung genügt.

Gilt das auch für gebrauchte Waren?

Ja, wenn Sie geschäftlich verkaufen. Antiquitäten und Waren, die ausdrücklich zur Reparatur abgegeben werden, sind ausgenommen.

Was ist mit Ersatzteilen?

Getrennt an Verbraucher verkauft sind sie eigenständige Produkte und tragen dieselben Pflichten.

Wie lange sind Unterlagen aufzubewahren?

Zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen, auf Anfrage vorzulegen. Wir halten eine Kopie bereit.

Deckt eine Benennung den ganzen Katalog?

Ja. Eine Benennung gilt für alle Artikel und alle europäischen Marktplätze.

Brauchen wir zusätzlich einen Vertreter nach Artikel 27 DSGVO?

Wenn Sie personenbezogene Daten von Kunden in der Union verarbeiten, in der Regel ja. Das ist eine eigene Verordnung mit eigener Benennung.

Was passiert bei fehlenden Angaben?

Marktplätze sperren das Angebot, Behörden halten Sendungen an. Beides wird mit gültigen Angaben schnell behoben.

Wer haftet, wenn der Hersteller in China sitzt?

Wer das Produkt unter eigenem Namen in der Union in Verkehr bringt, übernimmt die Herstellerpflichten.

Können Sie CE-Kennzeichnungen ausstellen?

Nein. Wir sind benannte verantwortliche Person, kein Prüflabor. Prüfberichte und Konformitätserklärung liegen beim Hersteller.

Wie schnell geht die Benennung?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigem Formular, mit Zertifikat und Prüfcode.

Was kostet es?

Ab 290 Euro im Jahr für die verantwortliche Person, 890 Euro für das Paket mit dem Vertreter nach Artikel 27.

Verwandt: die vollständigen Kennzeichnungspflichten · welche Produkte erfasst sind

Eine Anschrift, die Sie drucken dürfen

Europe Services, SE in Prag als Ihre verantwortliche Person nach Artikel 16, benannt innerhalb von 24 Stunden, mit prüfbarem Zertifikat und dem genauen Wortlaut für das Etikett.

Verantwortliche Person benennen