
Verordnung (EU) 2023/988 · Artikel 16 · Kennzeichnung
Die Marktplatzfelder sind der Teil, den Verkäufer sehen. Das Etikett ist der Teil, den die Marktüberwachung sieht. Artikel 16 verlangt Name und Anschrift der verantwortlichen Person auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument, und ein vollständiger Eintrag bei Amazon hilft einem Karton nicht, auf dem nichts steht. Diese Seite listet die Pflichtangaben und die Fehler, die Sendungen tatsächlich aufhalten.
HerstellerVerantwortliche PersonChargennummerWarnhinweiseDeutschAmazon.de

Zwei davon fehlen fast immer: der vollständige Firmenname des Herstellers und eine verantwortliche Person mit Anschrift in der Union. Eine Marke allein ist keine Identifikation.
| Ort | Zulässig | Bewertung in der Praxis |
|---|---|---|
| Auf dem Produkt | Ja | Am sichersten: überlebt die Verpackung |
| Auf der Verpackung | Ja | Üblich, wird aber vom Kunden entsorgt |
| Auf dem Paket | Ja | Für den Direktversand, das Versandetikett verschwindet |
| Begleitdokument | Ja | Rettung für bereits gedruckte Bestände |
| Nur im Online-Angebot | Nein | Gilt als fehlend, auch bei vollständigem Marktplatzeintrag |
| Nur als QR-Code | Nein | Ergänzung, kein Ersatz für gedruckte Angaben |

Britische Händler sind die größte betroffene Gruppe: seit dem Brexit ist eine Anschrift im Vereinigten Königreich eine Drittlandsanschrift, und das Länderfeld der Marktplätze lässt sie nicht zu.
Warnhinweise müssen in einer Sprache abgefasst sein, die Verbraucher im Verkaufsland leicht verstehen. Englisch auf Amazon.de genügt nicht.
Firmenname und Anschrift bleiben unverändert. Übersetzt werden Warnhinweise und Sicherheitsanweisungen.
Sie ergänzen den geschriebenen Warnhinweis, sie ersetzen ihn nicht.
Mit Standardformulierungen je Sprache bedient ein Etikett mehrere Länder ohne neue Druckvorlage.
Europe Services, SE, Na Čečeličce 425/4, 150 00 Praha 5, mit einer ASCII-Fassung für Druckdateien, die an Sonderzeichen scheitern.
Unterzeichnetes Mandat innerhalb von 24 Stunden, mit Zertifikat und Prüfcode.
Standardformulierungen in den Sprachen Ihrer Verkaufsländer.
Technische Dokumentation und Konformitätserklärung, auf Anfrage der Behörden verfügbar.
Die häufigste Frage aus Deutschland: Wer haftet, wenn das Produkt in Asien gefertigt wird und unter eigener Marke verkauft wird.
| Konstellation | Wer ist Hersteller im Sinne der Verordnung |
|---|---|
| Eigene Marke, Fertigung in China | Sie, weil das Produkt unter Ihrem Namen in Verkehr gebracht wird |
| Handelsware fremder Marke, Import aus Drittland | Sie als Einführer, mit eigenen Pflichten |
| Kauf bei einem EU-Großhändler | Der Großhändler oder Einführer, Sie sind Händler |
| Wesentliche Veränderung des Produkts | Sie, für die veränderten Aspekte |
| Dropshipping direkt aus Drittland | Sie, weil der Kaufvertrag mit Ihnen zustande kommt |
Vollständiger Firmenname und Anschrift der verantwortlichen Person, lesbar ohne Hilfsmittel.
Deutsch beim Verkauf in Deutschland, unabhängig davon, wo bestellt wurde.
Charge oder Seriennummer, damit ein Rückruf begrenzt werden kann.
Auf Anfrage innerhalb kurzer Frist vorzulegen, nicht erst zu erstellen.
Ob unter der angegebenen Anschrift tatsächlich jemand antwortet.
Ein Beispiel sagt mehr als eine Aufzählung. So sieht eine vollständige Kennzeichnung für ein einfaches Verbraucherprodukt aus, das aus einem Drittland nach Deutschland verkauft wird.
| Zeile | Inhalt | Warum |
|---|---|---|
| Hersteller | Vollständiger Firmenname, Straße, Ort, Land | Eine Marke allein identifiziert niemanden |
| Verantwortliche Person | Europe Services, SE, Na Čečeličce 425/4, 150 00 Praha 5, Tschechien | Muss in der Union niedergelassen sein |
| Kennung | Modell, Charge oder Seriennummer | Ohne sie trifft ein Rückruf das ganze Produkt |
| Kontakt | E-Mail oder Website für Verbraucher | Ergänzt die Postanschrift, ersetzt sie nicht |
| Warnhinweise | Auf Deutsch, mit Piktogramm wo vorgesehen | Sprache des Verkaufslandes ist Pflicht |
Die tschechischen Sonderzeichen sind der praktische Stolperstein: viele Druck- und Listing-Systeme stellen sie falsch dar. Wir liefern deshalb zusätzlich eine ASCII-Fassung, die rechtlich dieselbe Anschrift bezeichnet und in jedem System funktioniert.
Gemeint ist der Wirtschaftsakteur nach Artikel 16, nicht der Datenschutzbeauftragte. Zwei völlig verschiedene Rollen.
Entscheidend ist, ob das Produkt vernünftigerweise bei Verbrauchern landen kann. Derselbe Artikel auf einem Verbrauchermarktplatz beendet dieses Argument.
Dann können Sie sich selbst benennen. Die verantwortliche Person muss lediglich in der Union niedergelassen sein.
Ein Zeichen ohne Prüfberichte und Konformitätserklärung ist wertlos. Fordern Sie die Unterlagen an, bevor Sie bestellen.
Nein. Das Impressum betrifft den Telemedienauftritt, nicht das Produkt in der Hand des Kunden.
Wenn Sie außerhalb der Union sitzen und Kundendaten verarbeiten, ja. Beides bekommen Sie bei uns auf einer Rechnung.
Von der Anfrage bis zum druckfertigen Wortlaut vergeht ein Arbeitstag. So sieht der Ablauf aus.
Firmendaten, zeichnungsberechtigte Person und eine kurze Beschreibung der Produkte. Zehn Minuten, kein Fragebogen.
Wir prüfen die Angaben und gegenzeichnen innerhalb von 24 Stunden.
Mit Prüfcode auf einer öffentlichen Seite, den Marktplätze und Kunden selbst kontrollieren können.
Die genaue Zeile zum Drucken, mit ASCII-Fassung für Systeme, die Sonderzeichen nicht darstellen.
Wir hinterlegen Ihre Konformitätserklärung und technische Dokumentation für zehn Jahre.
Anfragen von Behörden und Verbrauchern werden protokolliert, beantwortet und am selben Arbeitstag an Sie weitergeleitet.
Wir sind kein Prüflabor und stellen keine CE-Kennzeichnung aus. Wo Sektorrecht gilt, führt kein Weg an einem akkreditierten Labor vorbei.
Diese unterzeichnet, wer das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Das sind in der Regel Sie.
Wir benennen, verwahren und antworten. Für Auslegungsfragen im Einzelfall brauchen Sie eine Kanzlei.
Für ein Produkt ohne jede Bewertung unterschreiben wir nicht. Unser Name stünde sonst auf etwas, das niemand geprüft hat.
Artikel 16 verlangt fünf Angaben, und zwei davon fehlen in der Praxis fast immer: der vollständige Firmenname des Herstellers und eine verantwortliche Person mit Anschrift in der Union. Ein vollständiger Marktplatzeintrag ersetzt sie nicht, ein QR-Code ersetzt sie nicht, und das Impressum der Website ersetzt sie erst recht nicht. Entscheidend ist, was auf dem Produkt steht, das der Kunde in der Hand hält.
Wer aus einem Drittland unter eigener Marke verkauft, trägt die Herstellerpflichten selbst, auch beim Dropshipping. Die Benennung kostet ab 290 Euro im Jahr, ist innerhalb von 24 Stunden unterzeichnet und gilt für den gesamten Katalog und alle europäischen Marktplätze. Was sie nicht ersetzt, sind Prüfberichte und Konformitätserklärung: dafür gibt es Labore und den Hersteller, und wir sagen das lieber vorher als hinterher.
Praktischer Einstieg: prüfen Sie eine Verpackung aus Ihrem aktuellen Bestand gegen die fünf Zeilen weiter oben. Fehlt eine davon, fehlt sie auf jedem Stück, das bereits unterwegs ist, und ein dauerhaftes Zusatzetikett vor der Bereitstellung ist die schnellste Korrektur.
| Schritt | Dauer | Kosten |
|---|---|---|
| Benennung der verantwortlichen Person | 24 Stunden nach vollständigem Formular | ab 290 Euro im Jahr |
| Paket mit Vertreter nach Artikel 27 DSGVO | gleichzeitig | 890 Euro im Jahr |
| Verlängerung | jährlich, ein Rechnungsdatum | 240 Euro |
| Wechsel von einem anderen Anbieter | gleicher Tag, ohne Lücke | zum Wechselpreis |
| Etikettenanpassung | abhängig von Ihrer Druckerei | nur Ihre Druckkosten |
| Laborprüfungen, falls Sektorrecht gilt | Wochen | beim Labor, nicht bei uns |
Der letzte Punkt ist der einzige, der nennenswert Zeit kostet. Wer Spielzeug, Elektrogeräte oder Kosmetik verkauft, sollte die Prüfung zuerst planen und die Benennung als letzten Schritt einordnen, nicht umgekehrt.
Im Feld Hersteller steht der Markenname. Behörden suchen eine Rechtsperson mit Anschrift, und ein Markenname ist keine.
QR-Code oder Produktseite statt Aufdruck. Das gilt als fehlende Kennzeichnung, unabhängig davon, wie vollständig die Seite ist.
Sprachlich verständlich heißt: Sprache des Verkaufslandes. Englisch genügt auf Amazon.de nicht.


Nein. Der Marktplatz prüft ein Datenfeld, die Marktüberwachung prüft die Verpackung. Beides muss stimmen.
Nein. Digitale Angaben ergänzen die gedruckten, ersetzen sie aber nicht. Ein Produkt nur mit QR-Code gilt als nicht gekennzeichnet.
Keine. Verlangt wird Sichtbarkeit und Lesbarkeit; Angaben, die man ohne Hilfsmittel nicht lesen kann, werden beanstandet.
Nein. Eine Postanschrift in der Union ist erforderlich, eine E-Mail-Adresse kann ergänzend angegeben werden.
Nein. Seit dem Brexit ist sie eine Drittlandsanschrift; die verantwortliche Person muss in der Union niedergelassen sein.
Meist nicht. Ein dauerhaftes Zusatzetikett oder ein Beipackzettel vor der Bereitstellung genügt.
Ja, wenn Sie geschäftlich verkaufen. Antiquitäten und Waren, die ausdrücklich zur Reparatur abgegeben werden, sind ausgenommen.
Getrennt an Verbraucher verkauft sind sie eigenständige Produkte und tragen dieselben Pflichten.
Zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen, auf Anfrage vorzulegen. Wir halten eine Kopie bereit.
Ja. Eine Benennung gilt für alle Artikel und alle europäischen Marktplätze.
Wenn Sie personenbezogene Daten von Kunden in der Union verarbeiten, in der Regel ja. Das ist eine eigene Verordnung mit eigener Benennung.
Marktplätze sperren das Angebot, Behörden halten Sendungen an. Beides wird mit gültigen Angaben schnell behoben.
Wer das Produkt unter eigenem Namen in der Union in Verkehr bringt, übernimmt die Herstellerpflichten.
Nein. Wir sind benannte verantwortliche Person, kein Prüflabor. Prüfberichte und Konformitätserklärung liegen beim Hersteller.
Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigem Formular, mit Zertifikat und Prüfcode.
Ab 290 Euro im Jahr für die verantwortliche Person, 890 Euro für das Paket mit dem Vertreter nach Artikel 27.
Verwandt: die vollständigen Kennzeichnungspflichten · welche Produkte erfasst sind
Europe Services, SE in Prag als Ihre verantwortliche Person nach Artikel 16, benannt innerhalb von 24 Stunden, mit prüfbarem Zertifikat und dem genauen Wortlaut für das Etikett.
Verantwortliche Person benennen