
REP27 · Welcher Mitgliedstaat
Artikel 27 DSGVO · Auswahl eines Landes
Unternehmen fragen nach Irland, weil es englischsprachig ist, nach Deutschland, weil es rigoros erscheint, nach den Niederlanden, weil ihr Anwalt es vorgeschlagen hat. Fast nichts davon hat rechtliche Auswirkungen. Artikel 27 ist eine Verordnung, keine Richtlinie: Sie gilt Wort für Wort in allen siebenundzwanzig Staaten, und nichts an der Bezeichnung ändert sich, wenn sich die Postleitzahl ändert. Hier ist die kurze Liste dessen, was sich tatsächlich unterscheidet.
Das ist die Annahme, die es zuerst zu korrigieren gilt, denn darauf basieren ganze Entscheidungen.
Artikel 77 gibt jedem Betroffenen das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaates zu beschweren, in dem er lebt, arbeitet oder in dem der angebliche Verstoß stattgefunden hat. Ein Kunde in Mailand beschwert sich beim Garante. Ein Kunde in Warschau beschwert sich bei der UODO. Keiner von ihnen wird nach Dublin geleitet, weil Ihr Vertreter eine Adresse in Dublin hat.
Der One-Stop-Shop-Mechanismus, der Fälle bei einer einzigen Hauptbehörde konzentriert, gilt für Verantwortliche mit einer Hauptniederlassung innerhalb der Union. Ein Unternehmen, das sich auf Artikel 27 stützt, hat definitionsgemäß keine Niederlassung in der Union — deshalb benötigt es einen Vertreter — daher gilt der Mechanismus nicht und jede der siebenundzwanzig Behörden kann Ihren Vertreter direkt ansprechen.
Irland wird mehr als jeder andere Mitgliedstaat zusammen genannt, aus drei Gründen — und die ersten beiden überstehen keinen Kontakt mit dem Artikel.
| Annahme | Realität |
|---|---|
| Englischsprachig, also einfachere Korrespondenz | Behörden schreiben in ihrer eigenen Sprache und Betroffene können jede offizielle EU-Sprache verwenden. Die Sprachabdeckung des Schreibtisches ist wichtig; die des Büros nicht. |
| Große Technologie ist dort, also muss es der richtige Ort sein | Sie sind dort als Verantwortliche mit einer Hauptniederlassung, was den One-Stop-Shop auslöst. Dieser Mechanismus steht einem Unternehmen, das Artikel 27 nutzt, nicht zur Verfügung. |
| Vertraut mit anglo-amerikanischen Käufern | Stimmt, und der einzige wirkliche Punkt. Es ist einen bescheidenen Aufpreis wert, keinen großen — und ein verifizierbares Zertifikat beantwortet denselben Zweifel. |
| Fallrückstand bei der irischen Behörde | Relevant für Verantwortliche mit Sitz in Irland. Irrelevant für ein Nicht-EU-Unternehmen, das keine Hauptbehörde hat, durch die es verzögert werden könnte. |
Europe Services SE ist seit 2018 ein aktives tschechisches Unternehmen und hält das Mandat direkt und nicht über ein Agenturnetzwerk. Die Betriebskosten in Tschechien sind ein Bruchteil von Dublin oder Frankfurt, was der gesamte Grund ist, warum unsere Eintrittsgebühr 290 € statt 600 € beträgt, und keine der rechtlichen Eigenschaften unterscheidet sich: dieselbe Verordnung, dieselben siebenundzwanzig Behörden, dieselbe durchsetzbare Bezeichnung.
Wohin wir den Unterschied investieren, ist in den Teil, der nicht geografisch ist — ein Anfrage-Schreibtisch, der in acht Sprachen liest und antwortet, Aufzeichnungen, die auf Anfrage gehalten und erstellt werden, und ein Zertifikat, das jeder anhand des Codes verifizieren kann.

Nicht für rechtliche Zwecke. Eine betroffene Person kann in jeder Amtssprache der Union schreiben, und eine Behörde kann in ihrer eigenen Sprache korrespondieren. Entscheidend ist, ob die Stelle die Sprachen lesen und beantworten kann, die Ihre Kunden tatsächlich verwenden, nicht die Sprache, die dort gesprochen wird, wo sich das Büro befindet.
Nein. Beschwerden werden von der Behörde bearbeitet, bei der die betroffene Person lebt. Eine Beschwerde eines Kunden in Mailand geht unabhängig davon, wo sich Ihr Vertreter befindet, an den Garante in Italien. Der One-Stop-Shop-Mechanismus gilt für Verantwortliche mit einer Hauptniederlassung in der Union, was genau das ist, was ein Unternehmen, das sich auf Artikel 27 stützt, nicht hat.
Gelegentlich erwartet ein Käufer eine vertraute Stadt. Ein Zertifikat mit einem Verifizierungscode, den jeder überprüfen kann, klärt die Frage schneller als eine Postleitzahl und kostet viel weniger als eine Adresse in Dublin oder Frankfurt.
Ja. Die Tschechische Republik ist ein Mitgliedstaat und Artikel 27 ist eine Verordnung, die in allen siebenundzwanzig Mitgliedstaaten identisch gilt. Unsere tschechische Einheit, Europe Services SE, ist seit 2018 aktiv und hält das Mandat direkt.
Ja, aber es gibt keinen Vorteil. Eine Bezeichnung deckt die Union ab. Mehrere Vertreter vervielfachen die Kosten und schaffen Unklarheiten darüber, wer antwortet, was das Gegenteil dessen ist, wofür der Artikel gedacht ist.
Artikel 27(5) macht deutlich, dass die Benennung eines Vertreters rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen selbst nicht beeinflusst. Die Zuständigkeit folgt den gewöhnlichen Regeln, nicht der Adresse des Vertreters.
Es betrifft Verantwortliche, deren Hauptniederlassung in Irland ist und die daher auf die irische Behörde als Leitbehörde angewiesen sind. Es betrifft kein Nicht-EU-Unternehmen, das sich auf Artikel 27 stützt, da es in dieser Situation keine Leitbehörde gibt.
Ja. Eine Bezeichnung kann widerrufen und eine neue ausgestellt werden, und die Änderung wird in Ihrer Datenschutzerklärung und auf der öffentlichen Verifizierungsseite reflektiert. Nichts von der früheren Ernennung wird übernommen.
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Bezeichnung innerhalb von 24 Stunden unterzeichnet, Aufzeichnungen innerhalb der Union gehalten, und ein Zertifikat, das jeder Käufer anhand des Codes überprüfen kann.
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