
REP27 · E-Commerce
Artikel 27 GDPR · Artikel 16 GPSR · E-Commerce
Ein Online-Shop, der physische Waren in die Union verkauft, hat in der Regel zwei separate Verpflichtungen, die durch zwei Verordnungen geregelt sind und zwei verschiedenen Behörden gegenüberstehen. Die meisten Verkäufer entdecken die zweite erst, wenn ein Marktplatz ihre Angebote versteckt, und die erste nur, wenn ein europäischer Käufer fragt. Beide sind Kontaktpunktverpflichtungen, und beide werden auf die gleiche Weise erfüllt: indem man jemanden benennt, der in der Union ansässig ist.

| Was Sie bearbeiten | Artikel 27 GDPR | Artikel 16 GPSR |
|---|---|---|
| Kundennamen und Lieferadressen | Ja | Nein |
| Newsletter-Abonnenten und Analysen | Ja | Nein |
| Physische Verbraucherprodukte | Nein | Ja |
| Produktetiketten und Sicherheitswarnungen | Nein | Ja |
| Rückruf oder Korrekturmaßnahme | Nein | Ja |
| Eine betroffene Person, die nach ihrer Bestellhistorie fragt | Ja | Nein |

Beide Verpflichtungen, immer. Kundendaten auf der einen Seite, Produktkennzeichnung auf der anderen.
Die Plattform zwingt die GPSR-Seite und erwähnt nie die GDPR-Seite. Beide gelten weiterhin für Sie, nicht für die Plattform.
Sie sind der Verantwortliche für Kundendaten und in der Regel der Betreiber, der die Waren auf den Markt bringt. Die Compliance des Lieferanten überträgt sich nicht auf Sie.
Keine GPSR-Verpflichtung, da es kein physisches Produkt gibt. Die GDPR-Seite gilt genau wie zuvor.
GDPR und GPSR stammen aus unterschiedlichen Quellen, ein Jahrzehnt auseinander, und wurden von verschiedenen Personen für unterschiedliche Zwecke verfasst. Für einen Online-Shop erscheinen sie als dasselbe: eine europäische Regel, die einen Namen und eine Adresse auf der Website und auf dem Paket verlangt.
Die Konvergenz ist real, und genau deshalb verkaufen wir sie zusammen. Beide erfordern einen Betreiber, der in der Union ansässig ist. Beide erfordern, dass dieser Betreiber von einer Behörde erreichbar ist. Beide erfordern, dass Dokumentationen aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden. Beide werden von Dritten überprüft — einer Aufsichtsbehörde auf der einen Seite, einem Marktplatz oder einer Marktüberwachungsbehörde auf der anderen — basierend auf Informationen, die Sie veröffentlichen, und nicht aus einer Prüfung.
Die Unterschiede, die zählen, sind praktisch. Der GDPR-Kontaktpunkt befasst sich mit Personen, die nach ihren eigenen Daten fragen, in welcher Sprache auch immer sie wählen. Der GPSR-Kontaktpunkt befasst sich mit Behörden, die nach einem Produkt fragen, normalerweise mit einer Frist und oft über eine Charge, die zwei Jahre zuvor versandt wurde. Der erste benötigt Sprachen; der zweite benötigt Aufzeichnungen.
Ein Shop, der eines gelöst hat, hat normalerweise die Hälfte von dem gebaut, was der andere benötigt, was das Argument dafür ist, sie nicht von zwei Anbietern an zwei Erneuerungsdaten zu kaufen.
Wenn Sie physische Verbraucherprodukte an Personen in der Union verkaufen, normalerweise ja. Artikel 27 GDPR betrifft die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden; Artikel 16 der GPSR betrifft die Sicherheit der Waren. Es sind unterschiedliche Vorschriften mit unterschiedlichen Behörden und unterschiedlichen Kontaktpunkten.
Ja, und es ist einfacher so: ein Onboarding, ein Erneuerungsdatum, eine Rechnung. Wir bieten beides an, was der Multi-Plan abdeckt.
Es macht es normalerweise schlimmer. Sie halten Kundendaten als Verantwortlicher, und Sie sind typischerweise der wirtschaftliche Betreiber, der das Produkt auf dem EU-Markt platziert, sodass beide Verpflichtungen auf Ihnen lasten und nicht auf dem Lieferanten.
Der Marktplatz setzt die GPSR-Seite durch und ignoriert die GDPR-Seite. Keine der Verpflichtungen gehört dem Marktplatz: Sie gehören dem Verkäufer.
So gut wie sicher nicht. Ein Lager, das von einem Logistikdienstleister betrieben wird, ist nicht Ihre Niederlassung; Erwägungsgrund 22 verlangt nach effektiven und realen Aktivitäten durch stabile eigene Vereinbarungen.
Es gibt keinen Schwellenwert. Eine Kundenliste, eine Bestellhistorie und ein Newsletter sind kontinuierliche Verarbeitung, die sofort die Ausnahme für gelegentliche Verarbeitung in Artikel 27(2)(a) nicht erfüllt.
Der Multi-Plan deckt Artikel 27 und die GPSR-verantwortliche Person zusammen ab ab 890 € pro Jahr, im Vergleich zum Kauf von beiden bei zwei Anbietern separat.
Ein Formular, ein Erneuerungsdatum, zwei Bezeichnungen, die zusammen ausgestellt und beide überprüfbar sind.
Die Pläne ansehen