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Cyber Resilience Act 24-Stunden-Schwachstellenmeldung: Anbieter & Preise (2026)

Kurze Antwort: Hersteller außerhalb der EU müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der die 24-Stunden-Schwachstellenmeldung nach dem Cyber Resilience Act (CRA) übernimmt. REP27 — Europe Services, SE bietet diesen Service für 490 €/Jahr an, weitere Anbieter wie kadano und Euverify sind ebenfalls verfügbar. Dieser Service ist für Nicht-EU-Hersteller, die digitale Produkte ab September 2026 in der EU verkaufen, unerlässlich.

Aktualisiert · 8 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

AnbieterSitzVeröffentlichter PreisLeistungsumfang im PreisAm besten geeignet für
REP27 — Europe Services, SETschechische Republik490 €/Jahr (Folgejahr 440 €)Mandat nach Artikel 18, 24-Stunden-Meldestelle, CSIRT/ENISA-Meldungen, Weiterleitung von Anfragen. Keine Rechtsberatung oder SBOM.Nicht-EU-Hersteller, die ein klares, festpreisiges Mandat nach Artikel 18 benötigen
kadanoQuelleÖsterreich999 €/JahrBevollmächtigter Vertreter nach Artikel 18 (Details auf Anfrage)Hersteller, die einen Anbieter mit Sitz in Österreich suchen
EuverifyQuelleIrland£590/JahrBevollmächtigter Vertreter nach CRA Artikel 18 (Details auf Anfrage)Hersteller, die einen irischen Vertreter bevorzugen
ResilienceWPQuelleNicht angegebenAuf AnfrageAbhängigkeits-Scanning, 24-Stunden ENISA-Meldung, SBOM-Erstellung, DokumentationUnternehmen, die gebündelte technische und Meldedienste benötigen
SeentrixQuelleNicht angegebenAuf AnfrageKonformitätsbewertung, Schwachstellenmanagement, DokumentenerstellungFirmen, die umfassendere CRA-Compliance-Unterstützung benötigen

Preise wie am 17 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was das Gesetz verlangt: CRA Artikel 14 & 18

Der Cyber Resilience Act (CRA) führt ein strenges Regime für Hersteller ein, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Artikel 1 definiert den Anwendungsbereich: Hardware und Software mit digitalen Elementen, einschließlich vernetzter Geräte, Firmware und Apps, sind erfasst. Artikel 10 legt wesentliche Anforderungen an Cybersicherheitsmaßnahmen über den gesamten Produktlebenszyklus fest, während Artikel 11 die Pflichten der Hersteller beschreibt, wie Risikobewertung, Umgang mit Schwachstellen und Konformitätsbewertung.

Artikel 14 ist zentral: Er verlangt von Herstellern, jede aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder schwerwiegenden Vorfall, der die Produktsicherheit betrifft innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme über die einheitliche Meldeplattform an ENISA zu melden. Die Meldepflicht wird durch glaubwürdige Hinweise auf Ausnutzung oder ein bedeutendes Sicherheitsereignis ausgelöst, nicht durch bloße Entdeckung einer Schwachstelle. Die 24-Stunden-Frist gilt als Kalenderstunden, inklusive Nächte, Wochenenden und Feiertage.

Für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU verlangt Artikel 18 die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in der EU. Dieser Vertreter ist verantwortlich für die Abwicklung der 24-Stunden-Meldung und fungiert als offizieller Ansprechpartner für EU-Behörden. Importeure und Händler haben eigene Pflichten nach Artikel 12, die Hauptmeldepflicht liegt jedoch beim Hersteller oder dessen bevollmächtigtem Vertreter.

Produkte, die vor dem 11. September 2026 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, sind von der 24-Stunden-Meldepflicht ausgenommen, müssen aber andere CRA-Vorschriften erfüllen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Gesetz ist klar: Sind Sie ein Nicht-EU-Hersteller, der digitale Produkte nach diesem Datum in der EU verkauft, müssen Sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der innerhalb von 24 Stunden auf qualifizierte Vorfälle reagieren kann.

Wie man einen CRA-Bevollmächtigten auswählt

Die Wahl des richtigen bevollmächtigten Vertreters ist entscheidend für Compliance und operative Effizienz. Prüfen Sie zunächst die Rechtspersönlichkeit des Anbieters, dessen EU-Sitz und Erfahrung. Zum Beispiel ist REP27 — Europe Services, SE in Prag, Tschechische Republik, ansässig und seit 2018 aktiv, mit Mandaten für Unternehmen in 24 Ländern.

Wichtige Auswahlkriterien sind:

Gebündelte Leistungen (z. B. technisches Scanning, SBOM-Erstellung) können nützlich sein, wenn interne Ressourcen fehlen, prüfen Sie jedoch versteckte Kosten, unklare Verlängerungspreise oder vage Leistungsbeschreibungen. Fordern Sie den Prozess schriftlich an, inklusive Bearbeitungszeiten, Sprachen und Erreichbarkeiten.

Stellen Sie abschließend sicher, dass das Mandat des Anbieters verifizierbar ist und dass die Weiterleitung von Behördenanfragen zügig und dokumentiert erfolgt. Dies ist nicht nur eine Compliance-Formalität – Verzögerungen oder Missverständnisse können rechtliche und kommerzielle Folgen haben.

Was der Preis wirklich beinhaltet: Anbieter-Vergleich

Es ist wichtig zu verstehen, was im veröffentlichten Preis enthalten ist, um Überraschungen zu vermeiden. Nachfolgend ein detaillierter Vergleich der Leistungen der einzelnen Anbieter basierend auf verfügbaren Daten:

AnbieterEnthaltenNicht enthaltenZusätzliche Gebühren
REP27Mandat nach Artikel 18, 24-Stunden besetzte Meldestelle, CSIRT/ENISA-Meldungen, Weiterleitung von Anfragen, verifizierbares Zertifikat, öffentliche ÜberprüfungRechtsberatung, SBOM-Erstellung, Konformitätsbewertung, technische Tests, DSB-Dienste, Compliance-BewertungenKeine angegeben
kadanoBevollmächtigter Vertreter nach Artikel 18Auf AnfrageAuf Anfrage
EuverifyBevollmächtigter Vertreter nach Artikel 18Auf AnfrageAuf Anfrage
ResilienceWPAbhängigkeits-Scanning, 24-Stunden ENISA-Meldung, SBOM-Erstellung, DokumentationAuf AnfrageAuf Anfrage
SeentrixKonformitätsbewertung, Schwachstellenmanagement, DokumentenerstellungAuf AnfrageAuf Anfrage

Der Preis von REP27 (490 €/Jahr, 440 € Verlängerung) gilt nur für das Mandat nach Artikel 18 mit klaren Ausnahmen. Kadano und Euverify veröffentlichen Preise, machen aber keine Angaben zu Leistungen oder Ausnahmen. Anbieter wie ResilienceWP und Seentrix bieten zusätzliche technische Services (SBOM, Scanning, Dokumentation) an, Preise und Umfang nur auf Anfrage.

Fordern Sie immer eine detaillierte Leistungsbeschreibung und eine Bestätigung der Verlängerungspreise vor Vertragsabschluss an. Der teuerste Fehler ist die Annahme, technische Compliance oder Rechtsberatung sei inklusive, wenn dem nicht so ist.

Versteckte Kosten & Was Anbieter meist nicht sagen

Der Grundpreis ist wichtig, aber versteckte Kosten und Ausnahmen können Ihr Compliance-Budget und das operationelle Risiko erheblich beeinflussen. Folgendes wird oft nicht offen kommuniziert:

Zusammengefasst umfasst die tatsächliche Compliance-Kosten nicht nur die Vertretergebühr, sondern auch interne Engineering-, technische Compliance- und 24/7-Incident-Response-Kosten. Fordern Sie vor Vertragsabschluss eine vollständige Aufschlüsselung und schriftliche Bestätigung aller Bedingungen an.

So funktioniert die Bestellung: Schritt für Schritt

Die Bestellung eines CRA-Bevollmächtigten erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation. Hier eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung basierend auf aktuellen Best Practices und gesetzlichen Anforderungen:

  1. Geltungsbereich prüfen: Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt ein digitales Element (Hardware/Software) ist, das nach dem 11. September 2026 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Dann gilt die 24-Stunden-Meldepflicht.
  2. Anbieter auswählen: Vergleichen Sie Anbieter anhand veröffentlichter Preise, Umfang, Ausnahmen und Reputation. Fordern Sie alle Bedingungen und Verlängerungspreise schriftlich an.
  3. Vertrag und Mandat: Schließen Sie ein schriftliches Mandat mit dem gewählten Vertreter ab. REP27 stellt innerhalb von 24 Stunden ein unterschriebenes Mandat nach Artikel 18 und ein verifizierbares Zertifikat aus. Stellen Sie sicher, dass die Rechtspersönlichkeit in der EU registriert und im Handelsregister eingetragen ist.
  4. Dokumentation aktualisieren: Erfassen Sie die Vertreterdaten im Compliance-Runbook. Bereiten Sie einen klaren Meldeprozess vor, inklusive wer Vorfälle melden darf und wie Beweise dokumentiert werden.
  5. Interne Vorbereitung: Benennen Sie mindestens zwei Mitarbeiter als Einreicher für die ENISA-Plattform, idealerweise in unterschiedlichen Zeitzonen. Erstellen Sie Vorlagen für Frühwarnungen und benennen Sie Verantwortliche für die 72-Stunden-Benachrichtigung und Nutzerkommunikation.
  6. Vorfallreaktion: Bei Erkennung einer qualifizierenden Schwachstelle oder eines Vorfalls benachrichtigen Sie sofort den Vertreter. Dieser meldet die Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden an ENISA/CSIRT und folgt mit der 72-Stunden-Benachrichtigung sowie dem Abschlussbericht.
  7. Dokumentation: Führen Sie detaillierte Protokolle über Kenntnisnahme, Einreichungszeiten und Kommunikation. Dies ist wichtig, falls die Behörden Ihre Compliance prüfen.
  8. Laufende Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Prozesse und aktualisieren Sie Kontaktinformationen, Vorlagen und Zuständigkeiten.

Dieser Prozess stellt sicher, dass Sie die strengen CRA-Fristen einhalten und Strafen vermeiden. Der Schlüssel ist Vorbereitung: Definieren Sie Auslöser, benennen Sie Rollen und proben Sie den Ablauf vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Risiken, Bußgelder und Fristen

Der Cyber Resilience Act bringt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bei Nicht-Einhaltung mit sich. Artikel 15 beschreibt Durchsetzungsverfahren und Sanktionen. Das größte Risiko ist das Versäumen der 24-Stunden-Meldefrist für aktiv ausgenutzte Schwachstellen oder schwerwiegende Vorfälle. Die Frist beginnt mit Kenntnisnahme, nicht mit Abschluss der Untersuchung. Verzögerungen können Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Weitere Risiken sind:

Die Fristen sind strikt: Die 24-Stunden-Meldepflicht gilt ab dem 11. September 2026 für neue Produkte. Altprodukte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, sind von der 24-Stunden-Regel ausgenommen, müssen aber andere CRA-Vorgaben erfüllen. Die Unterstützungsfrist für Sicherheitsupdates – mindestens fünf Jahre – ist ein weiterer versteckter Kostenfaktor, der als Produktlinie geplant und budgetiert werden muss, nicht als einmaliges Projekt.

Zusammengefasst sind die Risiken bei Nicht-Compliance erheblich, und die Kosten für fehlende Vorbereitung übersteigen die Kosten für einen qualifizierten Vertreter bei Weitem.

Entscheidungsmatrix: Brauchen Sie einen CRA-Bevollmächtigten?

Nutzen Sie die folgende Matrix, um zu bestimmen, ob Sie einen CRA-Bevollmächtigten benötigen:

Wenn Sie...Benötigen Sie...Benötigen Sie nicht, wenn...
Nicht-EU-Hersteller, der digitale Produkte in der EU verkauft (B2B oder B2C)Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für Meldungen nach Artikel 18Sie eine EU-Tochtergesellschaft haben, die Meldungen übernimmt
EU-HerstellerDirekte Meldung an CSIRT/ENISANiemals (Pflicht ist direkt)
Importeur oder HändlerNur wenn Produkte unter eigenem Namen in Verkehr gebracht werdenHersteller oder dessen Vertreter die Meldung übernimmt
Marktplatzanbieter (Amazon, Etsy, eBay)Wenn Sie Hersteller sind und außerhalb der EU ansässigWenn Plattform oder Importeur die Verantwortung übernimmt
Produkt vor dem 11. Sep 2026 in Verkehr gebrachtErfüllung anderer CRA-PflichtenKeine 24-Stunden-Meldepflicht

Diese Matrix deckt die meisten Szenarien ab. Im Zweifel konsultieren Sie Ihren Rechtsbeistand oder kontaktieren Sie einen Anbieter zur Klärung. Denken Sie daran: Die Pflicht liegt beim Hersteller oder dessen bevollmächtigtem Vertreter, nicht beim Importeur oder Händler, sofern dieser das Produkt nicht unter eigenem Namen in Verkehr bringt.

Checkliste: Schritte zur CRA 24-Stunden-Melde-Compliance

  1. Produkte erfassen: Listen Sie alle digitalen Produkte auf, die in der EU verkauft werden, inklusive Markteinführungsdatum.
  2. Interne Prozesse prüfen: Überprüfen Sie, wie Schwachstellen erkannt, eskaliert und dokumentiert werden.
  3. Vertreter auswählen: Vergleichen Sie Anbieter, fordern Sie schriftliche Bestätigung aller Gebühren, Verlängerungspreise und Leistungsumfänge an.
  4. Mandat unterschreiben: Erhalten Sie ein unterschriebenes Mandat nach Artikel 18 und ein verifizierbares Zertifikat vom gewählten Anbieter.
  5. Dokumentation aktualisieren: Fügen Sie Vertreterdaten ins Runbook und Compliance-Dokumentation ein. Bereiten Sie Frühwarn- und Benachrichtigungsvorlagen vor.
  6. Meldeverantwortliche benennen: Bestimmen Sie mindestens zwei Einreicher für die ENISA-Plattform, idealerweise in unterschiedlichen Zeitzonen.
  7. Ablauf testen: Führen Sie eine Übung mit simuliertem Schwachstellenfall durch, damit alle Verantwortlichen ihre Aufgaben und Fristen kennen.
  8. Team schulen: Schulen Sie Mitarbeiter, was die 24-Stunden-Frist auslöst und wie Vorfälle eskaliert werden.
  9. Regulatorische Updates beobachten: Bleiben Sie informiert über Änderungen bei CRA-Anforderungen oder Meldeplattformen vor September 2026.
  10. Regelmäßig überprüfen: Überarbeiten Sie Prozesse und Dokumentation jährlich oder nach größeren Vorfällen.

Mit dieser Checkliste sind Sie gut vorbereitet, um die strengen CRA-Meldepflichten einzuhalten und teure Strafen zu vermeiden.

Realistische Szenarien: Welcher Weg gilt?

Diese Szenarien zeigen die Bedeutung, Lieferketten zu erfassen und Zuständigkeiten zu klären. Der einfachste konforme Weg ist die Bestellung eines Vertreters, Dokumentation des Prozesses und Schulung des Teams für schnelle Reaktion.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer muss einen CRA-Bevollmächtigten benennen?

Jeder Hersteller mit Sitz außerhalb der EU, der Produkte mit digitalen Elementen nach dem 11. September 2026 auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss einen in der EU ansässigen bevollmächtigten Vertreter für die 24-Stunden-Schwachstellenmeldung nach Artikel 18 des Cyber Resilience Act benennen.

Was löst die 24-Stunden-Meldepflicht nach CRA aus?

Die 24-Stunden-Frist beginnt, sobald Sie von einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder einem schwerwiegenden Vorfall, der die Produktsicherheit betrifft, Kenntnis erlangen. Die bloße Entdeckung einer Schwachstelle löst keine Meldepflicht aus – es muss ein Nachweis für Ausnutzung oder ein bedeutendes Sicherheitsereignis vorliegen.

Was deckt die REP27-Gebühr von 490 €/Jahr ab?

Sie umfasst das Mandat nach Artikel 18, eine 24-Stunden besetzte Meldestelle in Europa, Weiterleitung von CSIRT/ENISA-Meldungen und Anfragen. Rechtsberatung, SBOM-Erstellung oder technische Compliance-Bewertungen sind nicht enthalten.

Gibt es versteckte Kosten bei CRA-Vertretern?

Einige Anbieter veröffentlichen keine Verlängerungspreise oder verlangen Gebühren pro Anfrage. Fordern Sie stets schriftliche Bestätigung aller Gebühren, Verlängerungsbedingungen und Ausnahmen vor Vertragsabschluss an. Technische Compliance-Kosten (SBOM, Konformitätsbewertung) sind nie im reinen Vertretermandat enthalten.

Können Importeure oder Händler diesen Service nutzen?

Nur wenn sie Produkte unter eigenem Namen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Ansonsten liegt die 24-Stunden-Schwachstellenmeldungspflicht beim Hersteller oder dessen bevollmächtigtem Vertreter.

Was passiert, wenn ich keinen Vertreter benenne?

Das Versäumnis, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, kann Marktzugangsverzögerungen, Durchsetzungsmaßnahmen und Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Ist Rechtsberatung im Vertreter-Service enthalten?

Nein. REP27 und die meisten Wettbewerber bieten keine Rechtsberatung, DSB-Dienste oder technische Compliance-Bewertungen im Rahmen des Mandats nach Artikel 18 an. Diese Leistungen müssen separat bezogen werden.

Wie schnell kann ich einen CRA-Vertreter bestellen?

REP27 stellt innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss ein unterschriebenes Mandat nach Artikel 18 und ein verifizierbares Zertifikat aus. Die Zeitpläne anderer Anbieter können variieren – bitte vor Vertragsabschluss bestätigen.

Sind Altprodukte von der 24-Stunden-Meldepflicht ausgenommen?

Produkte, die vor dem 11. September 2026 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, sind von der 24-Stunden-Schwachstellenmeldungspflicht ausgenommen, müssen aber andere CRA-Vorschriften erfüllen.

Kann ein Anbieter Mandate für CRA, DSGVO und GPSR abdecken?

Ja, REP27 bietet gebündelte Mandate für CRA, DSGVO Artikel 27 und GPSR Artikel 16 zu einem Kombipreis an. Fragen Sie bei anderen Anbietern nach ähnlichen Optionen und bestätigen Sie Verlängerungsbedingungen.

Welche Dokumentation sollte ich für CRA-Compliance vorbereiten?

Bereiten Sie ein Compliance-Runbook mit den Vertreterdaten, Meldeabläufen, Frühwarn- und Benachrichtigungsvorlagen vor und benennen Sie mindestens zwei Einreicher für die ENISA-Plattform. Führen Sie Protokolle über Vorfälle, Kenntnisnahmen und Meldungen.

Wie stelle ich sicher, dass mein Meldeprozess die 24-Stunden-Frist einhält?

Definieren Sie klare Auslöser für Meldungen, benennen Sie verantwortliche Mitarbeiter, erstellen Sie Vorlagen vorab und proben Sie den Ablauf mit Simulationen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertreter rund um die Uhr erreichbar ist und alle Kontaktdaten aktuell sind.

Quellen

  1. Cyber Resilience Act summary (European Commission) — digital-strategy.ec.europa.eu
  2. REP27 — CRA Authorised Representative Cost — gdprrepresentative.com
  3. REP27 — CRA 24-Hour Reporting — gdprrepresentative.com
  4. kadano — CRA Representation — kadano.io
  5. Euverify — CRA Representation — euverify.com
  6. ResilienceWP — CRA Compliance — resiliencewp.com
  7. Seentrix — CRA Compliance — seentrix.com
  8. ITPro — CRA Fines — itpro.com

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