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Anbieter für 24-Stunden-Vulnerabilitätsberichterstattung: Marktüberblick & Preise (2026)

Kurze Antwort: Unterstützung für die 24-Stunden-Vulnerabilitätsberichterstattung nach CRA Art. 14 bieten REP27 — Europe Services, SE, kadano und Euverify an. Die Preise liegen zwischen EUR 490 und EUR 999 pro Jahr (Stand: Oktober 2026). Die Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Mandat. Nicht alle Unternehmen benötigen diese Dienstleistung.

Aktualisiert · 4 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

ProviderEstablished inPublished priceWhat the price includesBest for
REP27 — Europe Services, SETschechienEUR 490 pro Jahr (CRA-Vertretung), EUR 690 im Bundle mit GDPR (Preis Stand Oktober 2026, price_verified_on_source_page)Artikel 18-Mandat, 24h-Desk, Annahme & Weiterleitung von Meldungen, keine technische Prüfung, keine SBOM-Erstellung, keine KonformitätsbewertungHersteller außerhalb der EU, die eine schnelle, schriftliche Mandatserteilung und klar abgegrenzte Leistungen suchen
kadanoQuelleÖsterreichEUR 999 pro Jahr (Default | Important, Class I, price_verified_on_source_page)On requestOn request
EuverifyQuelleIrlandGBP 590 pro Jahr (nur CRA-Vertretung, price_verified_on_source_page)On requestOn request

Preise wie am 25 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was verlangt das Gesetz? (CRA Art. 14, Art. 18)

Die EU Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet ab dem 11. September 2026 Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, aktiv ausgenutzte Schwachstellen oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis zu melden (Artikel 14). Die Meldung erfolgt über das zentrale ENISA-Portal und richtet sich an das zuständige CSIRT des Mitgliedstaats. Die Fristen sind strikt: 24 Stunden für die Frühwarnung, 72 Stunden für die erste vollständige Meldung und 14 Tage für den Abschlussbericht. Die Uhr läuft in Echtzeit – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Hersteller außerhalb der EU müssen nach Artikel 18 CRA einen bevollmächtigten Vertreter in der EU benennen. Dieser Vertreter fungiert als Meldekanal und Ansprechpartner für Behörden. Ohne einen solchen Vertreter ist die Meldung nicht rechtskonform möglich. Importeure, Distributoren und Marktplatzhändler (z.B. auf Amazon, Etsy, eBay), die keine Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringen, sind von der Pflicht ausgenommen. Für Open-Source-Projekte mit nicht-kommerzieller Ausrichtung gilt ein reduziertes Melde-Regime, aber eine Meldepflicht bleibt bestehen.

Die genaue Definition, was eine meldepflichtige Schwachstelle ist, ist entscheidend: Nur aktiv ausgenutzte Schwachstellen oder schwerwiegende Vorfälle, die die Sicherheit des Produkts betreffen, lösen die Pflicht aus. Unentdeckte oder nicht ausgenutzte Schwachstellen sind nicht meldepflichtig. Die Verantwortung zur Einhaltung der Fristen liegt beim Hersteller – Verzögerungen oder Fehlmeldungen können zu empfindlichen Sanktionen führen.

Leistungen im Vergleich: Was ist enthalten, was nicht?

Die Anbieter unterscheiden sich deutlich in der Transparenz und im Umfang der angebotenen Leistungen. REP27 veröffentlicht als einziger Anbieter alle Preise und listet klar auf, was im Mandat enthalten ist und was nicht. Das Mandat umfasst die rechtliche Vertretung nach Artikel 18 CRA, einen 24-Stunden-Desk in Europa, Annahme und Weiterleitung von Meldungen an die zuständigen Behörden sowie eine öffentliche Verifizierung des Mandats. REP27 übernimmt ausdrücklich keine technischen Prüfungen, keine SBOM-Erstellung, keine Konformitätsbewertungen und kein Testing – diese Aufgaben liegen beim Hersteller oder müssen separat beauftragt werden.

Bei kadano und Euverify sind die Preise veröffentlicht, aber Details zu den enthaltenen Leistungen, möglichen Zusatzkosten oder Ausschlüssen sind "On request". Es ist daher ratsam, vor Vertragsabschluss schriftlich nachzufragen, welche Leistungen konkret abgedeckt sind und ob Zusatzgebühren für bestimmte Vorgänge (z.B. pro Meldung, pro Sprache, für außerordentliche Anfragen) anfallen.

AnbieterEnthaltenNicht enthaltenZusatzkosten
REP27Mandat, 24h-Desk, Annahme & Weiterleitung von Meldungen, schriftliche Mandatserteilung, öffentliche VerifizierungTechnische Prüfung, SBOM-Erstellung, Konformitätsbewertung, TestingKeine (Preis pauschal, Bundle möglich)
kadanoOn requestOn requestOn request
EuverifyOn requestOn requestOn request

Wichtig: Die eigentliche technische Aufarbeitung, das Erstellen von SBOMs (Software Bill of Materials) und die Durchführung von Sicherheitsprüfungen sind grundsätzlich nicht im Preis für die Vertretung enthalten. Wer diese Leistungen benötigt, muss sie separat bei spezialisierten Dienstleistern beauftragen.

Entscheidungsmatrix: Wer braucht was?

Ob Sie einen CRA-Vertreter und die 24h-Berichterstattung benötigen, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette, Ihrem Sitz und Ihrer Vertriebsstruktur ab. Die folgende Matrix hilft bei der schnellen Einordnung:

Wenn Sie sind ...Brauchen Sie eine 24h-Vertretung?Begründung
Hersteller außerhalb der EU (B2B/B2C)JaPflicht nach CRA Art. 14 & 18
Hersteller mit Sitz in der EUNein (eigene Meldung)Direkte Meldepflicht, kein Vertreter nötig
Importeur/DistributorNeinNur wenn Produkt unter eigenem Namen vertrieben wird
Amazon/Etsy/eBay Händler (kein Hersteller)NeinKeine Meldepflicht, da nicht Hersteller
Open-Source-Projekt (nicht-kommerziell)Reduzierte PflichtLaut REP27: Lighter regime, aber Meldepflicht bleibt

Praktische Beispiele: Ein US-Softwareanbieter, der SaaS-Lösungen an EU-Kunden verkauft, benötigt einen Vertreter und muss die 24h-Meldung einrichten. Ein chinesischer IoT-Hersteller, der eigene Produkte unter eigenem Namen in die EU verkauft, ist ebenfalls verpflichtet. Ein britischer Online-Shop, der nur als Händler auftritt und keine Eigenmarke nutzt, benötigt keinen Vertreter und keine 24h-Berichterstattung.

Checkliste für Käufer: So gehen Sie vor

  1. Rolle prüfen: Sind Sie Hersteller eines Produkts mit digitalen Elementen, das in der EU vertrieben wird?
  2. Sitz feststellen: Liegt Ihr Unternehmenssitz außerhalb der EU?
  3. Anbieter vergleichen: Wählen Sie einen Anbieter mit veröffentlichtem Preis und klar definiertem Mandat. Prüfen Sie, ob der Preis alle Leistungen abdeckt oder Zusatzkosten möglich sind.
  4. Leistungen und Ausschlüsse schriftlich bestätigen lassen: Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, was im Mandat enthalten ist und was nicht.
  5. Interne Prozesse vorbereiten: Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die 24h-Meldung zuständig ist. Erstellen Sie ein Runbook mit klaren Zuständigkeiten und Meldevorlagen.
  6. Vertreterdaten hinterlegen: Tragen Sie den Vertreter und dessen Kontaktdaten in Ihre Compliance-Dokumentation ein und informieren Sie Ihr Team.
  7. Meldeprozess testen: Führen Sie vor dem Stichtag eine Simulation der 24h-Meldung durch, um Schwachstellen im Ablauf zu erkennen.
  8. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie jährlich, ob sich an Ihrer Vertriebsstruktur oder Produktpalette Änderungen ergeben haben, die Auswirkungen auf die Meldepflicht haben könnten.

Mit dieser Checkliste vermeiden Sie typische Fehler und stellen sicher, dass Sie zum Stichtag compliant sind.

Was Anbieter oft nicht sagen (Ausschlüsse, Fristen, Gebühren)

Viele Anbieter kommunizieren nicht offen, welche Leistungen im Mandat tatsächlich enthalten sind und welche nicht. REP27 listet ausdrücklich auf, dass technische Prüfungen, Konformitätsbewertung, SBOM-Erstellung und Testing nicht Teil des Mandats sind. Auch Zusatzleistungen wie die Erstellung von Vorlagen, die Unterstützung bei der technischen Analyse oder die Kommunikation mit Endkunden sind ausgeschlossen.

Ein häufiger Irrtum: Das Mandat deckt nicht die gesamte CRA-Compliance ab. Die kostenintensiven und aufwändigen Teile (z.B. Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, SBOM) müssen separat organisiert werden. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert Verzögerungen und Bußgelder.

Drei Szenarien aus der Praxis: Wer muss was tun?

Diese Szenarien zeigen, wie entscheidend die genaue Einordnung der eigenen Rolle ist. Fehler in der Bewertung führen zu unnötigen Kosten oder Compliance-Lücken.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer ist nach CRA Artikel 14 zur 24-Stunden-Meldung verpflichtet?

Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU vertrieben werden, sind ab 11.09.2026 verpflichtet, aktiv ausgenutzte Schwachstellen oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Für Hersteller außerhalb der EU ist ein bevollmächtigter Vertreter nach Artikel 18 CRA erforderlich.

Was kostet die Bestellung eines CRA-Vertreters für die 24h-Berichterstattung?

Die veröffentlichten Preise im Oktober 2026 liegen bei REP27 bei EUR 490 pro Jahr (EUR 690 im Bundle mit GDPR), bei kadano bei EUR 999 pro Jahr und bei Euverify bei GBP 590 pro Jahr. Die Preise beziehen sich jeweils auf das reine Mandat ohne technische Zusatzleistungen.

Welche Leistungen sind im Preis enthalten?

Bei REP27 sind das Mandat, ein 24h-Desk, Annahme und Weiterleitung von Meldungen sowie eine öffentliche Verifizierung enthalten. Technische Prüfungen, SBOM-Erstellung und Konformitätsbewertungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei anderen Anbietern liegen keine detaillierten Angaben vor.

Wer braucht keinen CRA-Vertreter?

Importeure, Distributoren und Marktplatzhändler, die keine Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringen, benötigen keinen Vertreter. Hersteller mit Sitz in der EU melden direkt an das nationale CSIRT und benötigen ebenfalls keinen Vertreter.

Wie läuft die Bestellung eines CRA-Vertreters ab?

Sie wählen einen Anbieter, erhalten ein schriftliches Mandat (bei REP27 innerhalb von 24 Stunden), hinterlegen die Vertreterdaten in Ihren Compliance-Unterlagen und richten interne Prozesse für die 24h-Meldung ein. Die eigentliche Meldung erfolgt dann über den Vertreter an das zuständige CSIRT und ENISA.

Was passiert, wenn ich keine Meldung abgebe oder keinen Vertreter bestelle?

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht oder die Pflicht zur Vertreterbestellung kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Die genaue Höhe ist im Gesetz nicht festgelegt, aber Verstöße gegen zentrale Pflichten werden in der Regel streng geahndet.

Sind technische Prüfungen oder SBOM-Erstellung im Preis enthalten?

Nein. Bei REP27 sind technische Prüfungen, SBOM-Erstellung und Konformitätsbewertungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Leistungen müssen separat beauftragt werden. Bei anderen Anbietern liegen keine Angaben dazu vor.

Gibt es versteckte Kosten oder automatische Preiserhöhungen?

Bei REP27 ist der Erneuerungspreis festgelegt und vor Vertragsabschluss bekannt. Bei anderen Anbietern sind Informationen zu Zusatzkosten, Kündigungsfristen oder Preisanpassungen "On request".

Wie schnell erfolgt die Mandatserteilung?

Bei REP27 wird das Mandat innerhalb von 24 Stunden ausgestellt. Angaben zu den Bearbeitungszeiten anderer Anbieter liegen nicht vor.

Kann ein Ereignis mehrere Meldepflichten auslösen?

Ja. Ein schwerwiegender Vorfall kann gleichzeitig Meldepflichten nach CRA, NIS2, GDPR und GPSR auslösen. Die Meldungen gehen an unterschiedliche Stellen und unterliegen unterschiedlichen Fristen.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich compliant bin?

Nutzen Sie die Checkliste in diesem Leitfaden, prüfen Sie Ihre Rolle als Hersteller, wählen Sie einen Anbieter mit transparenten Leistungen und Preisen und richten Sie interne Prozesse für die 24h-Meldung ein.

Welche Risiken bestehen bei verspäteter oder fehlender Meldung?

Verspätete oder unterlassene Meldungen können zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Zudem kann die Marktaufsicht weitere Maßnahmen ergreifen, etwa Vertriebsverbote oder Rückrufe. Die Verantwortung bleibt beim Hersteller, auch wenn ein Vertreter bestellt wurde.

Quellen

  1. REP27 — Europe Services, SE: CRA-Vertretung & 24h-Berichtspflicht — gdprrepresentative.com
  2. REP27 — Europe Services, SE: CRA 24-Stunden-Berichterstattung — gdprrepresentative.com
  3. kadano: CRA Representation — kadano.io
  4. Euverify: CRA Representation — euverify.com

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