Cyber Resilience Act: Verpflichtungen für Hersteller außerhalb der EU
- CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt (Art. 2)
- Hersteller außerhalb der EU müssen einen EU-Vertreter benennen (Art. 15)
- Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen: 24h-Frist (Art. 14)
- Technische Dokumentation und Konformitätserklärung erforderlich (Art. 13)
- Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes (Art. 71)
- CE-Kennzeichnung für konforme Produkte (Art. 13)
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechien | EUR 490/Jahr (CRA), EUR 690/Jahr (CRA+GDPR), EUR 990/Jahr (CRA+GDPR+NIS2) | Artikel 18-Mandat, Benennung als EU-Vertreter, 24h-Desk für Meldungen, öffentliche Zertifikatsprüfung, keine Konformitätsbewertung, keine Tests | Hersteller aller Größen, die eine klare Preisstruktur und schnelle Benennung wünschen |
| kadanoQuelle | Österreich | EUR 999/Jahr (Default/Important, Class I) | On request | Unternehmen mit Fokus auf österreichischen Anbieter |
| EuverifyQuelle | Irland | GBP 590/Jahr (nur CRA-Vertretung) | On request | Hersteller, die einen irischen Anbieter bevorzugen |
Preise wie am 23 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt das Gesetz? (mit Artikelnummern)
Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – unabhängig vom Herstellungsland (Art. 2). Hersteller außerhalb der EU müssen gemäß Art. 15 einen autorisierten Vertreter in der EU benennen. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Hardware als auch Software, die in der EU vertrieben wird. Der Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Behörden und übernimmt die Kommunikation im Namen des Herstellers.
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher entwickelt werden und keine bekannten, ausnutzbaren Schwachstellen enthalten (Art. 13). Sie sind verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen muss innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an ENISA und das zuständige CSIRT erfolgen (Art. 14). Eine erste Bewertung ist innerhalb von 72 Stunden, ein Abschlussbericht innerhalb von 14 bis 30 Tagen einzureichen.
Zusätzlich verlangt der CRA die Erstellung und Bereitstellung technischer Dokumentation sowie eine EU-Konformitätserklärung, die die Einhaltung der Anforderungen belegt (Art. 13). Produkte müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, um die Konformität sichtbar zu machen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Bußgeldern führen – bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 71).
| Provider | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Artikel 18-Mandat, 24h-Desk, Zertifikat | Konformitätsbewertung, Tests, SBOM-Generierung, Reporting | Keine |
| kadano | On request | On request | On request |
| Euverify | On request | On request | On request |
Wie wählt man den passenden Anbieter?
Die Auswahl eines CRA-Vertreters sollte auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen. Entscheidend sind:
- Transparenz der Preisstruktur: Achten Sie darauf, dass der Anbieter alle Preise offenlegt, insbesondere auch die Verlängerungskosten. REP27 veröffentlicht sämtliche Preise und garantiert einen festen Verlängerungspreis, während andere Anbieter diese Information meist nur auf Anfrage bereitstellen.
- Leistungsumfang: Prüfen Sie, ob der Anbieter einen 24h-Desk für Meldungen, ein öffentlich prüfbares Zertifikat und eine rechtssichere Benennung (z.B. eIDAS-Signatur) bietet. REP27 hebt sich hier durch ein vollständiges, öffentlich prüfbares Zertifikat und einen 24h-Desk hervor.
- Reaktionszeiten und Erreichbarkeit: Da die Meldefristen (24h/72h) sehr knapp sind, ist eine durchgehende Erreichbarkeit essenziell. REP27 garantiert eine 24/7-Besetzung, auch an Feiertagen und Wochenenden.
- Klare Abgrenzung: Ein seriöser Anbieter listet explizit auf, was nicht im Mandat enthalten ist (z.B. keine Konformitätsbewertung, keine technischen Tests). Dies schützt vor späteren Überraschungen.
Entscheidungsmatrix:
| Wenn Sie ... sind | Sie brauchen ... | Sie brauchen es nicht, wenn ... |
|---|---|---|
| Hersteller außerhalb der EU, B2C/B2B, eigene Marke | CRA-Vertreter | Sie keine Produkte mit digitalen Elementen im EU-Markt anbieten |
| EU-Hersteller | Keinen Vertreter | --- |
| Amazon/Etsy/eBay-Verkäufer außerhalb der EU | CRA-Vertreter, wenn Sie als Hersteller auftreten | Sie nur als Händler/Distributor auftreten |
| Open Source Steward, nicht-kommerziell | Reduzierte Pflichten, aber Meldepflicht bleibt | --- |
Praktischer Tipp: Holen Sie ein schriftliches Angebot ein, in dem alle Leistungen und Ausschlüsse sowie der Verlängerungspreis festgehalten sind. Prüfen Sie, ob der Anbieter eine öffentliche Überprüfung des Zertifikats ermöglicht – dies ist im Ernstfall entscheidend.
Was ist im Preis wirklich enthalten?
Die im Preis enthaltenen Leistungen variieren je nach Anbieter erheblich. Bei REP27 umfasst das Basispaket für EUR 490/Jahr (CRA) folgende Leistungen:
- Schriftliches Mandat als autorisierter Vertreter gemäß Artikel 18 CRA
- 24-Stunden-Desk für Schwachstellenmeldungen und Kommunikation mit ENISA/CSIRT
- Öffentlich prüfbares Zertifikat mit QR-Code zur Nachweisführung gegenüber Behörden und Geschäftspartnern
- Verwaltung und Weiterleitung von Behördenanfragen innerhalb von zwei Werktagen
- Mehrsprachige Vorlagen für die notwendige Kommunikation
Wichtig: REP27 übernimmt keine Konformitätsbewertung, keine technischen Tests, keine SBOM-Erstellung und keine Incident-Analyse. Diese Aufgaben liegen beim Hersteller selbst oder bei externen Fachfirmen. Bei anderen Anbietern wie kadano oder Euverify sind die im Preis enthaltenen Leistungen auf deren Webseiten nicht detailliert veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Zusatzkosten, beispielsweise für zusätzliche Dienstleistungen, sind daher nur auf Anfrage zu erfahren.
Ein Vergleich der Leistungen:
| Leistung | REP27 | kadano | Euverify |
|---|---|---|---|
| Artikel 18-Mandat | Ja | On request | On request |
| 24h-Desk | Ja | On request | On request |
| Öffentlich prüfbares Zertifikat | Ja | On request | On request |
| Konformitätsbewertung | Nein | On request | On request |
| Technische Tests | Nein | On request | On request |
Für Unternehmen, die Wert auf eine klare Trennung von Verantwortlichkeiten und eine transparente Preisgestaltung legen, ist REP27 derzeit der einzige Anbieter mit vollständig veröffentlichtem Leistungsumfang und Preisstruktur.
Versteckte Kosten & typische Ausschlüsse
Die größten Kostenfaktoren bei der CRA-Compliance liegen außerhalb des Vertretungsmandats. Die Benennung eines CRA-Vertreters ist nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten. Die eigentlichen Aufwände entstehen durch:
- Konformitätsbewertung: Für Produkte der Klassen "wichtig" oder "kritisch" ist eine externe Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich. Diese Kosten liegen meist im vier- bis fünfstelligen Bereich und sind nicht im Vertreterhonorar enthalten.
- Sicherheitsupdates: Hersteller müssen für mindestens fünf Jahre Sicherheitsupdates bereitstellen und dies organisatorisch und finanziell absichern. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Vertretungsmandat.
- Technische Dokumentation und SBOM: Die Erstellung und laufende Pflege der technischen Unterlagen und der Software Bill of Materials (SBOM) ist Pflicht des Herstellers.
Was Anbieter meist nicht sagen:
- REP27 schließt ausdrücklich Konformitätsbewertung, technische Tests, SBOM-Generierung und Incident-Analyse aus. Es gibt keine versteckten Verlängerungskosten, alle Preise sind vor Vertragsschluss veröffentlicht.
- Bei kadano und Euverify sind Details zu Zusatzkosten, Haftungsgrenzen oder Kündigungsfristen nicht öffentlich einsehbar (Stand Oktober 2026).
Praktischer Hinweis: Fragen Sie jeden Anbieter explizit nach Ausschlüssen, Kündigungsfristen und Zusatzkosten für Sonderleistungen (z.B. pro Anfrage, zusätzliche Sprachen, Eilbearbeitung). Lassen Sie sich alle Konditionen schriftlich bestätigen.
So funktioniert die Benennung Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Ihr Produkt unter die CRA fällt: Gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen (Hardware/Software) auf dem EU-Markt.
- Interne Prozesse definieren: Legen Sie fest, wer Schwachstellenmeldungen erkennt und auslöst. Definieren Sie, was als "aktiv ausgenutzt" gilt.
- Geeigneten Vertreter auswählen: Vergleichen Sie Preise, Leistungsumfang, Nachweisführung und Erreichbarkeit. Fordern Sie ein schriftliches Angebot mit allen Konditionen.
- Vertrag abschließen und Mandat erhalten: Bei REP27 erfolgt die Benennung innerhalb von 24 Stunden, inklusive verifizierbarem Zertifikat.
- Dokumentation und Meldekanal aktualisieren: Tragen Sie die Kontaktdaten des Vertreters in Ihre technische Dokumentation und Ihr Incident-Runbook ein.
- Vorlagen für 24h-Meldungen vorbereiten: Erstellen Sie Standardtexte für die Erstmeldung, die 72h-Bewertung und den Abschlussbericht. Benennen Sie mindestens zwei Verantwortliche mit Plattformzugang.
- Regelmäßige Überprüfung: Kontrollieren Sie jährlich, ob die Benennung und die Prozesse noch aktuell sind.
Checkliste für heute:
- Fällt Ihr Produkt unter die CRA?
- Haben Sie interne Meldeprozesse und Verantwortliche festgelegt?
- Ist ein geeigneter Vertreter ausgewählt und das Mandat unterzeichnet?
- Sind alle technischen Unterlagen und Meldekanäle aktualisiert?
- Sind Vorlagen für Meldungen vorbereitet?
Risiken & Bußgelder bei Nichtbeachtung
Die CRA sieht empfindliche Strafen vor: Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 71). Typische Risiken sind:
- Verspätete oder fehlende Meldung von Schwachstellen: Die 24h-Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, nicht erst nach Abschluss der Analyse. Zeitverschiebungen oder unklare Zuständigkeiten führen schnell zu Verstößen.
- Fehlende oder fehlerhafte Benennung eines Vertreters: Ohne gültigen Vertreter kann das Produkt vom Markt genommen werden. Behördenanfragen laufen ins Leere, was die Bußgeldgefahr erhöht.
- Unvollständige technische Dokumentation: Bei einer Marktüberwachung müssen alle Unterlagen sofort vorgelegt werden können. Verzögerungen oder Lücken führen zu Sanktionen.
- Falsche oder fehlende CE-Kennzeichnung: Produkte ohne gültige CE-Kennzeichnung dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Meldefristen (24h/72h/14-30 Tage) laufen in Echtzeit – Verzögerungen durch Zeitverschiebung oder unklare Zuständigkeiten führen schnell zu Verstößen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen liegt beim Hersteller, der Vertreter kann nur weiterleiten, was ihm rechtzeitig zugeht.
Drei realistische Szenarien
- US-SaaS-Anbieter: Ein Softwareunternehmen aus den USA bietet eine Cloud-Lösung für europäische Unternehmen an. Da die Software auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss ein CRA-Vertreter benannt werden. Der Anbieter wählt REP27, erhält das Mandat und das Zertifikat innerhalb von 24 Stunden, richtet einen 24h-Meldekanal ein und hinterlegt die Kontaktdaten in der technischen Dokumentation. Die eigentliche Konformitätsbewertung und die Pflege der Sicherheitsupdates erfolgen intern oder durch externe Fachfirmen.
- Chinesischer Amazon-Händler: Ein Unternehmen aus China verkauft IoT-Geräte unter eigenem Namen auf Amazon.de. Da es als Hersteller auftritt, ist ein CRA-Vertreter erforderlich. Der Händler nutzt einen Anbieter wie kadano oder Euverify (je nach Präferenz), stellt die CE-Kennzeichnung sicher und bereitet die technische Dokumentation vor. Ohne Vertreter drohen Bußgelder und ein Verkaufsverbot auf dem Marktplatz.
- UK-Onlineshop: Ein britischer Onlinehändler verkauft Hardwareprodukte mit Firmware-Updates an Endkunden in der EU. Auch hier ist ein CRA-Vertreter Pflicht. Der Händler entscheidet sich für ein Kombipaket (z.B. REP27: CRA+GDPR), um sowohl die CRA- als auch die DSGVO-Vertreterpflicht abzudecken. Die Meldekanäle und Dokumentation werden entsprechend angepasst.
Diese Szenarien zeigen: Die Vertreterpflicht betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen, sobald sie Produkte mit digitalen Elementen in die EU liefern.
Wann Sie das nicht brauchen
- Hersteller, die keine Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt anbieten
- EU-ansässige Hersteller (keine Vertreterpflicht)
- Distributoren und Importeure, sofern sie nicht als Hersteller auftreten
- Reine Händler, die keine eigenen Produkte vertreiben
Häufige Fragen
Wann muss ein Hersteller außerhalb der EU einen CRA-Vertreter benennen?
Sobald ein Produkt mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, ist ein Vertreter gemäß Art. 15 CRA erforderlich. Ohne Vertreter drohen Bußgelder und Vertriebsverbote.
Welche Aufgaben übernimmt der CRA-Vertreter?
Der Vertreter ist Ansprechpartner für Behörden, nimmt Meldungen entgegen, reicht Berichte fristgerecht ein und hält die erforderlichen Nachweise bereit. Er übernimmt jedoch keine technische Prüfung oder Konformitätsbewertung.
Welche Meldefristen gelten für Schwachstellen?
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen müssen innerhalb von 24 Stunden an ENISA/CSIRT gemeldet werden. Eine erste Bewertung folgt nach 72 Stunden, ein Abschlussbericht nach 14 bis 30 Tagen.
Was passiert bei Verstößen gegen die CRA?
Es drohen Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Auch Vertriebsverbote sind möglich.
Welche Dokumente muss der Hersteller bereitstellen?
Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, Nachweis über Sicherheitsmaßnahmen und die Benennung des Vertreters müssen jederzeit vorliegen.
Ist die Benennung eines CRA-Vertreters ausreichend für die gesamte Compliance?
Nein. Der Vertreter übernimmt keine Konformitätsbewertung, keine Tests und keine SBOM-Erstellung. Diese Aufgaben liegen beim Hersteller.
Wie schnell erfolgt die Benennung bei REP27?
Die Benennung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss. Ein verifizierbares Zertifikat wird bereitgestellt.
Gibt es versteckte Kosten bei den Anbietern?
Bei REP27 sind die Preise und Leistungen transparent veröffentlicht. Bei anderen Anbietern sind Zusatzkosten und Ausschlüsse nur auf Anfrage einsehbar.
Welche Unternehmen sind von der CRA ausgenommen?
Nur Unternehmen, die keine Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt anbieten, sind ausgenommen. Für alle anderen gilt die Pflicht.
Wie unterscheidet sich die CRA-Pflicht von der DSGVO-Vertreterpflicht?
Die CRA-Pflicht betrifft Produktsicherheit und Schwachstellenmeldungen, die DSGVO-Vertreterpflicht betrifft den Datenschutz. Beide Pflichten können kombiniert werden, aber es handelt sich um unterschiedliche Mandate.
Wie läuft die Kommunikation mit Behörden im Ernstfall ab?
Der Vertreter empfängt Behördenanfragen und leitet sie an den Hersteller weiter. Bei REP27 erfolgt dies innerhalb von zwei Werktagen. Die Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Information liegt weiterhin beim Hersteller.
Welche Rolle spielt die CE-Kennzeichnung im Rahmen der CRA?
Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht für alle Produkte mit digitalen Elementen, die unter die CRA fallen. Sie signalisiert die Einhaltung der EU-Sicherheitsanforderungen und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU.
Quellen
- Cyber Resilience Act – Überblick & Originaltext — digital-strategy.ec.europa.eu
- REP27 – CRA authorised representative cost — gdprrepresentative.com
- REP27 – CRA 24-Hour Vulnerability Reporting — gdprrepresentative.com
- kadano CRA Vertretung — kadano.io
- Euverify CRA Vertretung — euverify.com
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