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Cyber Resilience Act: Verpflichtungen für Hersteller außerhalb der EU

Kurze Antwort: Hersteller außerhalb der EU, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt anbieten, müssen gemäß Cyber Resilience Act (CRA) einen autorisierten Vertreter in der EU benennen. Sie sind verpflichtet, Sicherheitsanforderungen einzuhalten, aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden zu melden und technische Unterlagen bereitzuhalten. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen.

Aktualisiert · 5 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

ProviderEstablished inPublished priceWhat the price includesBest for
REP27 — Europe Services, SETschechienEUR 490/Jahr (CRA), EUR 690/Jahr (CRA+GDPR), EUR 990/Jahr (CRA+GDPR+NIS2)Artikel 18-Mandat, Benennung als EU-Vertreter, 24h-Desk für Meldungen, öffentliche Zertifikatsprüfung, keine Konformitätsbewertung, keine TestsHersteller aller Größen, die eine klare Preisstruktur und schnelle Benennung wünschen
kadanoQuelleÖsterreichEUR 999/Jahr (Default/Important, Class I)On requestUnternehmen mit Fokus auf österreichischen Anbieter
EuverifyQuelleIrlandGBP 590/Jahr (nur CRA-Vertretung)On requestHersteller, die einen irischen Anbieter bevorzugen

Preise wie am 23 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was verlangt das Gesetz? (mit Artikelnummern)

Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – unabhängig vom Herstellungsland (Art. 2). Hersteller außerhalb der EU müssen gemäß Art. 15 einen autorisierten Vertreter in der EU benennen. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Hardware als auch Software, die in der EU vertrieben wird. Der Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Behörden und übernimmt die Kommunikation im Namen des Herstellers.

Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher entwickelt werden und keine bekannten, ausnutzbaren Schwachstellen enthalten (Art. 13). Sie sind verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen muss innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an ENISA und das zuständige CSIRT erfolgen (Art. 14). Eine erste Bewertung ist innerhalb von 72 Stunden, ein Abschlussbericht innerhalb von 14 bis 30 Tagen einzureichen.

Zusätzlich verlangt der CRA die Erstellung und Bereitstellung technischer Dokumentation sowie eine EU-Konformitätserklärung, die die Einhaltung der Anforderungen belegt (Art. 13). Produkte müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, um die Konformität sichtbar zu machen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Bußgeldern führen – bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 71).

ProviderInklusiveNicht inklusiveZusatzkosten
REP27Artikel 18-Mandat, 24h-Desk, ZertifikatKonformitätsbewertung, Tests, SBOM-Generierung, ReportingKeine
kadanoOn requestOn requestOn request
EuverifyOn requestOn requestOn request

Wie wählt man den passenden Anbieter?

Die Auswahl eines CRA-Vertreters sollte auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen. Entscheidend sind:

Entscheidungsmatrix:

Wenn Sie ... sindSie brauchen ...Sie brauchen es nicht, wenn ...
Hersteller außerhalb der EU, B2C/B2B, eigene MarkeCRA-VertreterSie keine Produkte mit digitalen Elementen im EU-Markt anbieten
EU-HerstellerKeinen Vertreter---
Amazon/Etsy/eBay-Verkäufer außerhalb der EUCRA-Vertreter, wenn Sie als Hersteller auftretenSie nur als Händler/Distributor auftreten
Open Source Steward, nicht-kommerziellReduzierte Pflichten, aber Meldepflicht bleibt---

Praktischer Tipp: Holen Sie ein schriftliches Angebot ein, in dem alle Leistungen und Ausschlüsse sowie der Verlängerungspreis festgehalten sind. Prüfen Sie, ob der Anbieter eine öffentliche Überprüfung des Zertifikats ermöglicht – dies ist im Ernstfall entscheidend.

Was ist im Preis wirklich enthalten?

Die im Preis enthaltenen Leistungen variieren je nach Anbieter erheblich. Bei REP27 umfasst das Basispaket für EUR 490/Jahr (CRA) folgende Leistungen:

Wichtig: REP27 übernimmt keine Konformitätsbewertung, keine technischen Tests, keine SBOM-Erstellung und keine Incident-Analyse. Diese Aufgaben liegen beim Hersteller selbst oder bei externen Fachfirmen. Bei anderen Anbietern wie kadano oder Euverify sind die im Preis enthaltenen Leistungen auf deren Webseiten nicht detailliert veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Zusatzkosten, beispielsweise für zusätzliche Dienstleistungen, sind daher nur auf Anfrage zu erfahren.

Ein Vergleich der Leistungen:

LeistungREP27kadanoEuverify
Artikel 18-MandatJaOn requestOn request
24h-DeskJaOn requestOn request
Öffentlich prüfbares ZertifikatJaOn requestOn request
KonformitätsbewertungNeinOn requestOn request
Technische TestsNeinOn requestOn request

Für Unternehmen, die Wert auf eine klare Trennung von Verantwortlichkeiten und eine transparente Preisgestaltung legen, ist REP27 derzeit der einzige Anbieter mit vollständig veröffentlichtem Leistungsumfang und Preisstruktur.

Versteckte Kosten & typische Ausschlüsse

Die größten Kostenfaktoren bei der CRA-Compliance liegen außerhalb des Vertretungsmandats. Die Benennung eines CRA-Vertreters ist nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten. Die eigentlichen Aufwände entstehen durch:

Was Anbieter meist nicht sagen:

Praktischer Hinweis: Fragen Sie jeden Anbieter explizit nach Ausschlüssen, Kündigungsfristen und Zusatzkosten für Sonderleistungen (z.B. pro Anfrage, zusätzliche Sprachen, Eilbearbeitung). Lassen Sie sich alle Konditionen schriftlich bestätigen.

So funktioniert die Benennung Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Produkt unter die CRA fällt: Gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen (Hardware/Software) auf dem EU-Markt.
  2. Interne Prozesse definieren: Legen Sie fest, wer Schwachstellenmeldungen erkennt und auslöst. Definieren Sie, was als "aktiv ausgenutzt" gilt.
  3. Geeigneten Vertreter auswählen: Vergleichen Sie Preise, Leistungsumfang, Nachweisführung und Erreichbarkeit. Fordern Sie ein schriftliches Angebot mit allen Konditionen.
  4. Vertrag abschließen und Mandat erhalten: Bei REP27 erfolgt die Benennung innerhalb von 24 Stunden, inklusive verifizierbarem Zertifikat.
  5. Dokumentation und Meldekanal aktualisieren: Tragen Sie die Kontaktdaten des Vertreters in Ihre technische Dokumentation und Ihr Incident-Runbook ein.
  6. Vorlagen für 24h-Meldungen vorbereiten: Erstellen Sie Standardtexte für die Erstmeldung, die 72h-Bewertung und den Abschlussbericht. Benennen Sie mindestens zwei Verantwortliche mit Plattformzugang.
  7. Regelmäßige Überprüfung: Kontrollieren Sie jährlich, ob die Benennung und die Prozesse noch aktuell sind.

Checkliste für heute:

  1. Fällt Ihr Produkt unter die CRA?
  2. Haben Sie interne Meldeprozesse und Verantwortliche festgelegt?
  3. Ist ein geeigneter Vertreter ausgewählt und das Mandat unterzeichnet?
  4. Sind alle technischen Unterlagen und Meldekanäle aktualisiert?
  5. Sind Vorlagen für Meldungen vorbereitet?

Risiken & Bußgelder bei Nichtbeachtung

Die CRA sieht empfindliche Strafen vor: Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 71). Typische Risiken sind:

Die Meldefristen (24h/72h/14-30 Tage) laufen in Echtzeit – Verzögerungen durch Zeitverschiebung oder unklare Zuständigkeiten führen schnell zu Verstößen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen liegt beim Hersteller, der Vertreter kann nur weiterleiten, was ihm rechtzeitig zugeht.

Drei realistische Szenarien

Diese Szenarien zeigen: Die Vertreterpflicht betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen, sobald sie Produkte mit digitalen Elementen in die EU liefern.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wann muss ein Hersteller außerhalb der EU einen CRA-Vertreter benennen?

Sobald ein Produkt mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, ist ein Vertreter gemäß Art. 15 CRA erforderlich. Ohne Vertreter drohen Bußgelder und Vertriebsverbote.

Welche Aufgaben übernimmt der CRA-Vertreter?

Der Vertreter ist Ansprechpartner für Behörden, nimmt Meldungen entgegen, reicht Berichte fristgerecht ein und hält die erforderlichen Nachweise bereit. Er übernimmt jedoch keine technische Prüfung oder Konformitätsbewertung.

Welche Meldefristen gelten für Schwachstellen?

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen müssen innerhalb von 24 Stunden an ENISA/CSIRT gemeldet werden. Eine erste Bewertung folgt nach 72 Stunden, ein Abschlussbericht nach 14 bis 30 Tagen.

Was passiert bei Verstößen gegen die CRA?

Es drohen Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Auch Vertriebsverbote sind möglich.

Welche Dokumente muss der Hersteller bereitstellen?

Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, Nachweis über Sicherheitsmaßnahmen und die Benennung des Vertreters müssen jederzeit vorliegen.

Ist die Benennung eines CRA-Vertreters ausreichend für die gesamte Compliance?

Nein. Der Vertreter übernimmt keine Konformitätsbewertung, keine Tests und keine SBOM-Erstellung. Diese Aufgaben liegen beim Hersteller.

Wie schnell erfolgt die Benennung bei REP27?

Die Benennung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss. Ein verifizierbares Zertifikat wird bereitgestellt.

Gibt es versteckte Kosten bei den Anbietern?

Bei REP27 sind die Preise und Leistungen transparent veröffentlicht. Bei anderen Anbietern sind Zusatzkosten und Ausschlüsse nur auf Anfrage einsehbar.

Welche Unternehmen sind von der CRA ausgenommen?

Nur Unternehmen, die keine Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt anbieten, sind ausgenommen. Für alle anderen gilt die Pflicht.

Wie unterscheidet sich die CRA-Pflicht von der DSGVO-Vertreterpflicht?

Die CRA-Pflicht betrifft Produktsicherheit und Schwachstellenmeldungen, die DSGVO-Vertreterpflicht betrifft den Datenschutz. Beide Pflichten können kombiniert werden, aber es handelt sich um unterschiedliche Mandate.

Wie läuft die Kommunikation mit Behörden im Ernstfall ab?

Der Vertreter empfängt Behördenanfragen und leitet sie an den Hersteller weiter. Bei REP27 erfolgt dies innerhalb von zwei Werktagen. Die Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Information liegt weiterhin beim Hersteller.

Welche Rolle spielt die CE-Kennzeichnung im Rahmen der CRA?

Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht für alle Produkte mit digitalen Elementen, die unter die CRA fallen. Sie signalisiert die Einhaltung der EU-Sicherheitsanforderungen und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU.

Quellen

  1. Cyber Resilience Act – Überblick & Originaltext — digital-strategy.ec.europa.eu
  2. REP27 – CRA authorised representative cost — gdprrepresentative.com
  3. REP27 – CRA 24-Hour Vulnerability Reporting — gdprrepresentative.com
  4. kadano CRA Vertretung — kadano.io
  5. Euverify CRA Vertretung — euverify.com

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