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Kosten für 24h-Schwachstellenmeldung bei Nicht-EU-Herstellern (CRA 2026)

Kurze Antwort: Die Meldung von Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden für Nicht-EU-Hersteller, vorgeschrieben durch den Cyber Resilience Act (Artikel 14), kostet ab €490/Jahr bei REP27 — Europe Services, SE. Andere Anbieter veröffentlichen Preise zwischen €690 und €999/Jahr. Der Service umfasst die schnelle Meldung an ENISA und CSIRT, beinhaltet jedoch keine technische Bewertung oder Sicherheitstests.

Aktualisiert · 7 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

AnbieterSitzVeröffentlichter PreisLeistungsumfangIdeal für
REP27 — Europe Services, SETschechische Republik€490/Jahr (Verlängerung €440)Mandat als Vertreter Art. 18 CRA, 24h-Meldekanal, Weiterleitung an CSIRT/ENISA, keine technische Bewertung oder TestsNicht-EU-Hersteller, die digitale Produkte in der EU verkaufen
KadanoQuelleÖsterreich€999/JahrMandat als Vertreter CRA (Details zu Leistungen nicht veröffentlicht)Unternehmen, die einen österreichischen Anbieter bevorzugen
EuverifyQuelleIrland£590/Jahr (~€690)Mandat als Vertreter CRA (Details zu Leistungen nicht veröffentlicht)Unternehmen, die einen irischen Anbieter bevorzugen

Preise wie am 22 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Gesetzliche Anforderungen: Artikel 14 CRA

Artikel 14 des Cyber Resilience Act (EU-Verordnung 2024/2847) führt eine sehr strenge Meldepflicht für alle Hersteller digitaler Produkte ein, die in der Europäischen Union verkauft werden, unabhängig vom Sitz des Herstellers. Ab dem 11. September 2026 muss jeder Hersteller innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall melden, der das Produkt betrifft. Die Meldung erfolgt über die von ENISA betriebene zentrale Plattform und wird an das koordinierende CSIRT des jeweiligen EU-Landes weitergeleitet.

Bei Nichtmeldung oder Verzögerung drohen Bußgelder bis zu €15 Millionen oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ist. Diese Regelungen gelten für alle, die digitale Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, einschließlich Software-, Hardware-, IoT-Geräte, SaaS und mehr.

Quellen: NIS2.gov.ie, Licentium

Anbieterauswahl: Praktische Kriterien und Vergleich

Die Wahl des richtigen Anbieters für die Schwachstellenmeldung gemäß CRA erfordert die Beachtung mehrerer praktischer Aspekte neben dem Preis. Die wichtigsten Kriterien sind:

Detaillierter Vergleich:

AnbieterInklusiveNicht inklusiveZusatzkosten
REP27Mandat Art. 18, 24h-Meldekanal, Weiterleitung der MeldungenTechnische Bewertungen, Tests, SBOM, Erstellung von RichtlinienKeine
KadanoMandat als Vertreter CRAAuf AnfrageAuf Anfrage
EuverifyMandat als Vertreter CRAAuf AnfrageAuf Anfrage

Praktischer Tipp: Fragen Sie immer vorab, was genau enthalten ist, ob Einzelmeldungen extra kosten und wie die Verlängerung abläuft. Bevorzugen Sie Anbieter, die ein öffentlich überprüfbares Zertifikat und klare Angaben zur Rechtsform sowie geografischen Abdeckung machen.

Was der Preis wirklich beinhaltet: Praktische Details

Der veröffentlichte Preis der Anbieter deckt ausschließlich das Mandat als Vertreter zur Meldung von Schwachstellen gemäß Art. 18 CRA ab. Das bedeutet, der Vertreter:

Im Grundpreis nicht enthalten sind:

Beispielsweise stellt REP27 klar, dass "Konformitätsbewertung von benannten Stellen, Tests von Sicherheitsfirmen, SBOM-Erstellung in Ihrer Build-Pipeline und Meldung an Ihr Sicherheitsteam" gehören. Das Mandat umfasst nur die Übermittlung und den Empfang der Anfragen von Behörden. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten pro Meldung oder Upselling.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie intern die Kompetenzen haben, um Meldungen vorzubereiten und auf Rückfragen der Behörden zu reagieren.

Versteckte Kosten, Servicegrenzen und praktische Risiken

Die Kosten für das Mandat als Vertreter sind nur ein Teil des Budgets für die Einhaltung des Cyber Resilience Act. Versteckte Kosten und Servicegrenzen werden oft übersehen:

Praktische Risiken:

Empfehlung: Betrachten Sie das Mandat als "Prozessversicherung", nicht als technische Lösung. Die tatsächliche Compliance hängt von Ihrer internen Organisation ab.

Ablauf der Bestellung: Schritt-für-Schritt und Checkliste

Die Bestellung des CRA-Vertreters folgt einem klaren Ablauf. Hier die praktischen Schritte und eine Checkliste:

  1. Prüfen, ob Sie digitale Produkte in der EU verkaufen: Falls ja, prüfen, ob Sie Hersteller sind (nicht nur Händler/Importeur).
  2. Anbieter auswählen: Preise, Leistungen, Ausschlüsse und Vertragsklarheit vergleichen.
  3. Online Service anfordern: Anfrageformular ausfüllen und Mandat Art. 18 erhalten.
  4. Mandat unterschreiben und archivieren: Mandat muss von beiden Seiten unterschrieben und für Kontrollen aufbewahrt werden.
  5. Vertreterdaten in Unternehmensdokumentation eintragen: Runbooks, interne Richtlinien und Compliance-Dokumente aktualisieren.
  6. Interne Meldeprozedur vorbereiten: Festlegen, wer Schwachstellen melden darf, wie Beweise gesammelt und Meldetemplates (Frühwarnung, Benachrichtigung, Abschlussbericht) ausgefüllt werden.
  7. Mindestens zwei Submitter benennen: Sicherstellen, dass zwei Personen Zugang zur ENISA-Plattform haben, um Ausfälle zu vermeiden.
  8. Alle Schritte dokumentieren: Nachverfolgen, wer wann welche Meldung gemacht hat – wichtig für Audits.

Checkliste:

  1. Eigene Rolle prüfen (Hersteller, Importeur, Händler)
  2. Vertreter auswählen und bestellen
  3. Interne Meldeprozedur aufsetzen
  4. Submitter benennen und Dokumentation aktualisieren
  5. Meldetemplates vorbereiten
  6. Jede Meldung und Kommunikation dokumentieren

Tipp: Klare Abläufe sind der größte Mehrwert des Vertreterservices.

Entscheidungsmatrix: Wer braucht den Service?

Nicht alle Unternehmen benötigen ein Mandat für die Schwachstellenmeldung. Hier eine Entscheidungsmatrix basierend auf realen Fällen:

Wenn Sie...Benötigen Sie 24h-Meldung?Grund
Nicht-EU-Hersteller (USA, UK, China etc.), der digitale Produkte in der EU verkauftJaDirekte Pflicht nach Art. 14 CRA
EU-Importeur/HändlerNeinPflicht nur bei Verkauf unter eigenem Namen
Nicht-EU-Verkäufer auf Marktplätzen (Amazon, Etsy, eBay)Ja, wenn HerstellerDirekte Pflicht, wenn Produkt selbst hergestellt
Nicht-kommerzielle Open-Source-SoftwareReduziertes ProgrammErleichterte Regelung, aber Meldung bei ausgenutzter Schwachstelle Pflicht
EU-Unternehmen mit Hauptsitz in der EUKein Vertreter, direkte MeldungMeldung direkt an nationales CSIRT

Tipp: Wenn Sie nur Händler oder Importeur sind und das Produkt nicht unter eigenem Namen in Verkehr bringen, brauchen Sie kein Mandat. Als Nicht-EU-Hersteller ist die Bestellung eines Vertreters unerlässlich, um Bußgelder zu vermeiden.

Was Anbieter nicht sagen (aber Sie wissen sollten)

Viele Anbieter veröffentlichen keine wichtigen Details, die Ihre Compliance und tatsächlichen Kosten beeinflussen können:

Tipp: Fordern Sie immer eine schriftliche Liste der Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen vor Vertragsabschluss an.

Praxisbeispiele: Drei reale Fälle und einfachster Weg

In allen Fällen sind interne Vorbereitung und klare Abläufe entscheidend, um Fristen einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer muss einen Vertreter für die CRA-Schwachstellenmeldung benennen?

Jeder Hersteller digitaler Produkte, der in der EU verkauft und keinen Sitz in der EU hat, muss einen bevollmächtigten Vertreter für die Schwachstellenmeldung gemäß Art. 18 CRA benennen. Die Pflicht gilt nicht für Importeure oder Händler, die das Produkt nicht unter eigenem Namen in Verkehr bringen.

Deckt der Service auch technische Bewertungen der Schwachstellen ab?

Nein, kein hier genannter Anbieter bietet technische Bewertungen oder Sicherheitstests im Grundpreis an. Der Service umfasst nur die Übermittlung der Meldungen an die zuständigen Stellen. Die technische Vorbereitung der Meldungen liegt beim Hersteller.

Was passiert, wenn ich eine Schwachstelle nicht innerhalb von 24 Stunden melde?

Die Nichteinhaltung der Fristen kann Bußgelder bis zu €15 Millionen oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen, zusätzlich zu Reputationsrisiken und möglichen Verkaufsverboten in der EU. Behörden können auch weitere Audits oder Bewertungen anfordern.

Kann der Vertreter auch der GDPR-Vertreter sein?

Ja, einige Anbieter (z.B. REP27) bieten Pakete an, die sowohl das GDPR-Mandat Art. 27 als auch das CRA-Mandat Art. 18 umfassen. Die Aufgaben sind jedoch getrennt, und die Preise variieren je nach Paket. Prüfen Sie stets die enthaltenen Leistungen und Ausschlüsse jedes Pakets.

Wie wird der 24h-Meldeservice aktiviert?

Nach Auswahl des Anbieters unterschreiben Sie das Mandat und tragen die Vertreterdaten in Ihre Dokumentation ein. Bei einem Vorfall übermitteln Sie die Meldung an den Vertreter, der sie an CSIRT/ENISA weiterleitet. Eine klare interne Prozedur und vorgefertigte Templates sind entscheidend.

Ist der Service auch an Wochenenden und Feiertagen 24/7 aktiv?

Ja, zumindest bei REP27 ist der Meldekanal rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres aktiv, inklusive Nächten, Wochenenden und Feiertagen. Prüfen Sie bei anderen Anbietern, ob der Service tatsächlich 24/7 verfügbar ist und Meldungen zeitnah bearbeitet werden.

Wie lange gilt das Mandat und wie funktioniert die Verlängerung?

Das Mandat gilt für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung. REP27 veröffentlicht den Verlängerungspreis (€440), andere Anbieter tun dies nicht immer offen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss immer nach Verlängerungskosten und Wechselbedingungen.

Was muss ich intern vorbereiten, um konform zu sein?

Sie müssen eine interne Prozedur einrichten, die definiert, wer Schwachstellen melden darf, wie Beweise gesammelt werden und wie die Meldetemplates ausgefüllt werden. Der Vertreter übermittelt nur die erhaltenen Meldungen; die Verantwortung für deren Richtigkeit liegt bei Ihnen.

Ist der Service auch für Verkäufe über Marktplätze verpflichtend?

Wenn Sie Hersteller des digitalen Produkts sind, das auf Marktplätzen (Amazon, Etsy etc.) verkauft wird, ja. Wenn Sie nur Händler oder Wiederverkäufer sind, nein. Klären Sie stets Ihre vertragliche Rolle, bevor Sie einen Vertreter bestellen.

Übernimmt der Vertreter auch GDPR- oder NIS2-Meldungen?

Nein, das CRA-Mandat umfasst nur Meldungen nach dem Cyber Resilience Act. Für GDPR oder NIS2 sind separate Mandate erforderlich, auch wenn einige Anbieter Pakete anbieten. Die Meldeverfahren sind getrennt und müssen separat verwaltet werden.

Was passiert, wenn ich den Anbieter im laufenden Jahr wechsle?

Prüfen Sie die vertraglichen Bedingungen: REP27 nennt klar Wechselpreise, andere Anbieter könnten Strafgebühren oder Kündigungsfristen verlangen. Planen Sie den Wechsel sorgfältig, um Lücken oder doppelte Abrechnungen zu vermeiden.

Deckt der Service auch die Schweiz ab?

Nein, die CRA-Vertretung gilt nur für die EU. REP27 bietet eine kostenlose Einschätzung für die Schweiz (nFADP) an, agiert aber nicht als Schweizer Vertreter. Wenn Sie auch in der Schweiz verkaufen, prüfen Sie dortige gesetzliche Pflichten.

Quellen

  1. Cyber Resilience Act offizieller Text — nis2.gov.ie
  2. REP27 — Europe Services, SE | CRA Authorised Representative Cost — gdprrepresentative.com
  3. Kadano CRA Representation — kadano.io
  4. Euverify CRA Representation — euverify.com
  5. Licentium: EU Cyber Resilience Act – Vulnerability Reporting — licentium.io
  6. ITPro: Cyber Resilience Act Bußgelder — itpro.com
  7. EU-representa: Cyber Resilience Act Reporting — eu-representa.com

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