Alternativen zur Beauftragung einer verantwortlichen Person für die Produktsicherheit in Großbritannien
- Verantwortliche Person für die meisten Nicht-EU/UK-Verkäufer gemäß GPSR erforderlich
- Anbieter bieten Leistungen von EUR 150/Jahr bis GBP 490/Jahr (Okt 2026)
- Leistungsumfang variiert: Benennung, Dokumentation, Anfragenservice, Zertifikat
- Nicht alle Verkäufer benötigen eine verantwortliche Person (B2B-only oder Wiederverkäufer können ausgenommen sein)
- Anbieterwechsel ist erlaubt und kann nahtlos erfolgen, wenn korrekt durchgeführt
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Sitz | Veröffentlichter Preis | Leistungsumfang | Am besten geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechische Republik | EUR 290-890 pro Jahr | Benennung, EU-Adresse, Etikettierung, Dokumentation, Anfragenservice, Zertifikat, unbegrenzte Produkte | Eigene-Shop- und Marktplatzverkäufer, die volle Compliance und verifizierbare Zertifizierung benötigen |
| EldrisQuelle | Estland | GBP 195 einmalig | Auf Anfrage | Verkäufer, die eine günstige Einmalgebühr für verantwortliche Person suchen |
| Westwood SourcingQuelle | Niederlande | EUR 150 pro Jahr | Auf Anfrage | Preisbewusste Verkäufer, die einen einfachen EU-Bevollmächtigten benötigen |
| EAS ProjectQuelle | Niederlande | EUR 199 pro Jahr | Auf Anfrage | Verkäufer mit begrenzter Produktvielfalt |
| Fluxy.OneQuelle | Lettland | EUR 249 pro Jahr | Auf Anfrage | Verkäufer, die nur den Dienst der verantwortlichen Person benötigen |
| EuverifyQuelle | [nicht spezifiziert EU/UK] | GBP 490 pro Jahr | Auf Anfrage | Verkäufer mit bis zu 5 Produktfamilien |
| EaseCertQuelle | [nicht spezifiziert] | EUR 400 einmalig | Auf Anfrage | Verkäufer, die eine einmalige Einrichtung bevorzugen |
Preise wie am 18 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Gesetzliche Anforderungen: Wann ist eine verantwortliche Person nötig?
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in der EU und im Vereinigten Königreich verlangt, dass Hersteller außerhalb dieser Märkte eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich benennen. Dies ist in Artikel 16 der EU-GPSR geregelt, mit ähnlichen Anforderungen im Vereinigten Königreich. Die verantwortliche Person fungiert als offizieller Ansprechpartner für Produktsicherheitsbehörden, hält die technischen Unterlagen und sorgt dafür, dass die in Verkehr gebrachten Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Name und Adresse der verantwortlichen Person müssen deutlich auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein.
Für Verkäufer, die Marktplätze wie Amazon oder TikTok Shop nutzen, muss die verantwortliche Person vor der Veröffentlichung der Angebote benannt werden, da diese Plattformen die Einhaltung bereits beim Onboarding durchsetzen. Für eigene Shops erfolgt die Durchsetzung oft später – beim Zoll, nach Verbraucherbeschwerden oder während einer Großhandelsprüfung – häufig nachdem die Ware bereits versandt wurde. Diese Verzögerung führt dazu, dass viele eigene Shop-Verkäufer unwissentlich nicht konform sind.
Es gibt Ausnahmen: B2B-Verkäufer benötigen möglicherweise keine verantwortliche Person, wenn ihre Produkte nie Endverbraucher erreichen. Wiederverkäufer von Fremdmarken gelten in der Regel nicht als Hersteller gemäß GPSR und können ausgenommen sein, da der Markeninhaber verantwortlich ist. Wenn Sie jedoch Produkte modifizieren, mit eigenem Branding versehen oder White-Label-Waren verkaufen, gelten Sie als Hersteller und müssen eine verantwortliche Person benennen.
Die Nichteinhaltung kann zu Zollstopps, Produktrücknahmen oder Bußgeldern führen. Die verantwortliche Person ist für die meisten Nicht-EU/UK-Unternehmen, die Konsumgüter in diese Märkte verkaufen, gesetzlich vorgeschrieben.
Wie wählt man einen Anbieter aus: Worauf kommt es an?
Die Wahl eines Anbieters für die verantwortliche Person hängt nicht nur vom Preis ab. Der richtige Anbieter sollte umfassenden Schutz, klare Dokumentation und reaktionsschnellen Support bieten. Wichtige Kriterien sind:
- Abdeckung: Deckt der Anbieter alle EU/UK-Länder ab, in die Sie verkaufen? Manche decken nur die EU ab, die UK-Abdeckung ist oft separat.
- Benennung und Verifikation: Ist die Benennung nachweisbar? Suchen Sie nach Anbietern, die Zertifikate mit QR-Codes oder öffentliche Register zur Bestätigung der Beziehung zu Behörden oder Marktplätzen anbieten.
- Dokumentationsverwaltung: Hält der Anbieter Ihre technische Dokumentation und Konformitätserklärung für die vorgeschriebenen zehn Jahre?
- Kommunikation: Wie schnell leitet der Anbieter Anfragen von Behörden und Verbrauchern weiter? Gibt es einen dedizierten Anfragenservice?
- Volumen und Flexibilität: Sind unbegrenzt viele Produkte eingeschlossen oder fallen Gebühren pro Produkt oder Produktfamilie an?
- Reputation und Erfahrung: Berücksichtigen Sie den Ruf des Anbieters und ob er in einer seriösen EU/UK-Jurisdiktion ansässig ist.
Nachfolgend ein Vergleich der enthaltenen Leistungen je Anbieter, basierend auf verfügbaren Daten:
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Benennung, Adresse, Zertifikat, Etikettierung, Dokumentation, Anfragenservice, unbegrenzte Produkte | Schweizer/UK-Vertretung (separat) | Keine angegeben |
| Eldris | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Westwood Sourcing | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| EAS Project | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Fluxy.One | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Euverify | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| EaseCert | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Fordern Sie stets eine detaillierte Leistungsbeschreibung an, bevor Sie sich binden, da manche Anbieter für Zertifikate, Eil-Anfragen oder pro Produkt zusätzliche Gebühren erheben können.
Was der Preis wirklich beinhaltet (und versteckte Kosten)
Die veröffentlichten Preise für verantwortliche Personen-Dienste im Oktober 2026 reichen von EUR 150 pro Jahr (Westwood Sourcing) bis GBP 490 pro Jahr (Euverify), einige Anbieter verlangen Einmalgebühren (Eldris: GBP 195, EaseCert: EUR 400). Allerdings sind die enthaltenen Leistungen oft nicht transparent. Manche Anbieter begrenzen die Anzahl der Produktarten oder -familien, die vom Grundpreis abgedeckt sind, während andere (wie REP27) unbegrenzte Produkte und ein verifizierbares Zertifikat standardmäßig enthalten.
Wichtige Punkte vor Vertragsabschluss:
- Produktabdeckung: Deckt der Preis alle Ihre Produkte ab oder nur eine bestimmte Anzahl? Fallen Zusatzkosten für weitere SKUs oder Produktfamilien an?
- Dokumentation: Ist das Halten und Bereitstellen der technischen Unterlagen inklusive oder eine Zusatzleistung?
- Anfragenbearbeitung: Werden Verbraucher- und Behördenanfragen zügig weitergeleitet und ist das im Preis enthalten?
- Zertifikat und Register: Wird ein verifizierbares Zertifikat oder ein Eintrag in ein öffentliches Register bereitgestellt oder ist das optional?
- Einrichtungs- und Verlängerungsgebühren: Gibt es versteckte Gebühren für Einrichtung, Verlängerung oder Eilbearbeitung?
Beispielsweise beinhaltet REP27 unbegrenzte Produkte, ein verifizierbares Zertifikat, mehrsprachige Etikettierung und einen Anfragenservice ohne Zusatzkosten. Andere Anbieter geben diese Details nicht öffentlich an, daher ist es wichtig, schriftlich zu bestätigen, was enthalten ist. Manche erheben Extra-Gebühren für technische Datei-Prüfung, Übersetzungen oder Eil-Support.
Fragen Sie immer nach einer Aufschlüsselung der enthaltenen Leistungen und möglichen Zusatzkosten, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
So funktioniert die Benennung: Schritt für Schritt
Die Benennung einer verantwortlichen Person ist ein strukturierter Prozess, der sorgfältig eingehalten werden muss, um durchgehende Compliance sicherzustellen. Typischer Ablauf:
- Bedarf prüfen: Ermitteln Sie, ob Ihre Produkte und Vertriebskanäle eine verantwortliche Person erfordern. Nutzen Sie die untenstehende Entscheidungshilfe.
- Anbieter vergleichen: Prüfen Sie Abdeckung, Preis und enthaltene Leistungen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
- Mandat unterschreiben: Füllen Sie das Benennungsformular des Anbieters aus und unterschreiben Sie das Mandat. Dies ist ein rechtlich bindendes Dokument, das den Anbieter verpflichtet, als verantwortliche Person zu handeln.
- Benennung erhalten: Der Anbieter stellt ein Benennungsschreiben oder Zertifikat aus, oft mit QR-Code oder Eintrag in ein öffentliches Register zur Verifikation.
- Etiketten und Angebote aktualisieren: Fügen Sie Name und Adresse der verantwortlichen Person auf Produktetiketten, Verpackungen und Online-Angeboten hinzu. Marktplatzverkäufer aktualisieren die entsprechenden Felder im Seller Center oder Äquivalent.
- Dokumentation übermitteln: Übergeben Sie Ihre technische Dokumentation und Konformitätserklärung zur Aufbewahrung an den Anbieter. Diese Unterlagen müssen den Behörden zehn Jahre lang zugänglich sein.
- In Verkehr bringen: Verwenden Sie für neue Ware aktualisierte Etiketten. Bestehende Bestände mit alten Angaben können meist weiterverkauft werden, sofern die Benennung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültig war.
- Anbieterwechsel: Bei Wechsel unterschreiben Sie mit dem neuen Anbieter, bevor Sie den alten Vertrag beenden, um eine Compliance-Lücke zu vermeiden. Überkleben von Etiketten ist bei großen Beständen üblich und akzeptiert.
Checkliste für heute:
- Prüfen, ob eine verantwortliche Person benötigt wird
- Leistungsdetails und Preise bei Anbietern anfragen
- Benennung vornehmen und Mandat unterschreiben
- Produkt- und Online-Informationen aktualisieren
- Technische Dokumentation übermitteln
- Alle Zertifikate und Kommunikation aufbewahren
- Regulatorische Änderungen und Durchsetzungsmaßnahmen beobachten
Risiken, Bußgelder und Durchsetzung
Die Nichtbenennung einer erforderlichen verantwortlichen Person birgt erhebliche Risiken. Die Durchsetzung kann an verschiedenen Stellen erfolgen:
- Zollstopps: Produkte können an der Grenze zurückgehalten werden, wenn Angaben zur verantwortlichen Person fehlen oder nicht verifizierbar sind.
- Marktplatz-Sperrungen: Plattformen wie Amazon und TikTok Shop verlangen vor Veröffentlichung der Angebote Angaben zur verantwortlichen Person. Bei Nicht-Einhaltung werden Angebote sofort entfernt oder gesperrt.
- Verbraucherbeschwerden: Behörden können nach Beschwerden Ermittlungen einleiten, was zu Produktrückrufen oder -rücknahmen führt, wenn die Einhaltung nicht nachgewiesen wird.
- Großhandelsprüfungen: B2B-Käufer in Europa können Nachweise zur Compliance verlangen, einschließlich Angaben zur verantwortlichen Person und Konformitätserklärung.
Bußgelder und Sanktionen:
- DSGVO Artikel 83(4)(a): Für Datenschutzverstöße können Strafen bis zu 10 Millionen EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden. Produktsicherheitsbußgelder werden national festgelegt und können bei schweren Verstößen oder Wiederholungen erheblich sein.
- Rückwirkende Durchsetzung: Eigene Shop-Verkäufer können Monate oder Jahre nach Verkauf mit Durchsetzungsmaßnahmen konfrontiert werden, oft ohne Vorwarnung.
- Haftung: Die verantwortliche Person ist offizieller Ansprechpartner, aber der Hersteller bleibt letztlich für Produktsicherheit verantwortlich. Anbieter begrenzen ihre Haftung oft in den Vertragsbedingungen – prüfen Sie diese sorgfältig.
Praktischer Tipp: Halten Sie Ihre Dokumentation stets aktuell und sorgen Sie für eine klare, verifizierbare Verbindung zu Ihrer verantwortlichen Person, um kostspielige Unterbrechungen zu vermeiden.
Entscheidungshilfe: Brauchen Sie eine verantwortliche Person?
| Wenn Sie… | Benötigen Sie… | Benötigen Sie nicht… |
|---|---|---|
| Unternehmen außerhalb EU/UK, das B2C in EU/UK verkauft | Verantwortliche Person gemäß GPSR | |
| Unternehmen außerhalb EU/UK, das nur B2B verkauft | Kommt darauf an (wenn Produkte Verbraucher erreichen, erforderlich) | Wenn Produkte nie Verbraucher erreichen |
| Unternehmen mit Sitz in EU/UK | Bereits etabliert, keine externe verantwortliche Person nötig | |
| Marktplatzverkäufer (Amazon, TikTok Shop etc.) | Verantwortliche Person (Plattform erzwingt meist) | |
| eBay/Etsy-Verkäufer | Verantwortliche Person (bei Eigenmarke) | |
| Wiederverkäufer von Fremdmarken | In der Regel nicht (Markeninhaber verantwortlich) | |
| Software-only Unternehmen (keine physischen Produkte) | Keine verantwortliche Person erforderlich |
Nutzen Sie diese Matrix, um Ihre Pflichten schnell zu ermitteln. Im Zweifel konsultieren Sie die Verordnung oder einen qualifizierten Anbieter.
Was Anbieter oft nicht sagen
- Gebühren pro Produkt oder Anfrage: Manche Anbieter berechnen für jeden Produkttyp oder die Bearbeitung einzelner Behördenanfragen. Fragen Sie immer nach einer vollständigen Gebührenübersicht.
- Kündigungsfristen: Die Beendigung eines Vertrages kann Vorlaufzeit erfordern. Vermeiden Sie Lücken in der Abdeckung durch überlappende Benennungen während des Wechsels.
- Haftungsbeschränkungen: Anbieter begrenzen häufig ihre Haftung bei Compliance-Verstößen – prüfen Sie den Vertrag sorgfältig.
- Verifikation: Nicht alle Anbieter bieten öffentliche Register oder verifizierbare Zertifikate an. Dies kann bei Prüfungen oder Zollkontrollen entscheidend sein.
- Dokumentationspflichten: Sie bleiben für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer technischen Unterlagen verantwortlich, auch wenn der Anbieter diese hält.
- Risiken für eigene Shop-Verkäufer: Die Durchsetzung ist weniger sichtbar, aber Konsequenzen können schwerwiegend und rückwirkend sein. Viele Verkäufer sind bis zu einem Vorfall nicht konform.
Fordern Sie immer vollständige Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibungen schriftlich an, bevor Sie einen Anbieter benennen.
Realistische Szenarien: Wer braucht was?
- Szenario 1: US SaaS-Unternehmen
Ein in den USA ansässiges Softwareunternehmen, das ausschließlich digitale Dienste an EU/UK-Kunden verkauft, benötigt keine verantwortliche Person für Produktsicherheit, da die GPSR nur für physische Konsumgüter gilt. Es könnte jedoch einen Art. 27 DSGVO-Vertreter für Datenschutz benötigen. - Szenario 2: Chinesischer Amazon-Verkäufer
Ein chinesischer Hersteller, der Spielzeug auf Amazon an EU-Verbraucher verkauft, muss vor der Veröffentlichung der Angebote eine EU-verantwortliche Person benennen. Amazon erzwingt diese Vorgabe beim Onboarding. Die Angaben der verantwortlichen Person müssen auf Produkt und Verpackung gedruckt sein, und die technische Dokumentation muss zehn Jahre verfügbar sein. - Szenario 3: UK-Online-Shop für Eigenmarken-Elektronik
Ein in Großbritannien ansässiger Online-Shop, der eigene Elektronikmarken direkt an EU-Verbraucher verkauft, muss eine EU-verantwortliche Person für Produktsicherheit benennen. Die Angaben der verantwortlichen Person müssen auf allen Produkten, Verpackungen und im Online-Shop erscheinen. Die technische Dokumentation muss der verantwortlichen Person übergeben und Behörden auf Anfrage zugänglich gemacht werden.
Jedes Szenario verdeutlicht die Bedeutung, die eigenen Pflichten anhand von Produkttyp, Vertriebskanal und Zielmarkt zu verstehen.
Wann Sie das nicht brauchen
- Hersteller mit Sitz in EU/UK (bereits im Markt etabliert)
- B2B-Verkäufer, deren Produkte nie Verbraucher erreichen
- Wiederverkäufer von Fremdmarken (Markeninhaber ist verantwortlich)
- Software-only Unternehmen (keine physischen Produkte)
Häufige Fragen
Was ist eine verantwortliche Person gemäß GPSR?
Eine verantwortliche Person ist eine in der EU oder im Vereinigten Königreich ansässige Einheit, die von Herstellern außerhalb der EU/UK benannt wird, um als offizieller Ansprechpartner für Produktsicherheits-Compliance zu fungieren. Sie hält technische Dokumentation, kooperiert mit Behörden und muss auf Produkt oder Verpackung genannt werden.
Brauche ich eine verantwortliche Person für B2B-Verkäufe?
Wenn Ihre Produkte ausschließlich an andere Unternehmen verkauft werden und nie Endverbraucher erreichen, benötigen Sie möglicherweise keine verantwortliche Person. Erreichen die Produkte jedoch Verbraucher, besteht die Verpflichtung weiterhin.
Was passiert, wenn ich keine verantwortliche Person benenne?
Sie riskieren Zollstopps, Produktrücknahmen, Bußgelder und Ausschluss von Marktplätzen. Die Durchsetzung kann durch Prüfungen, Beschwerden oder Stichproben erfolgen. Bußgelder variieren je nach Land und können erheblich sein.
Kann ich den Anbieter der verantwortlichen Person wechseln?
Ja. Schließen Sie mit dem neuen Anbieter einen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen, um Lücken zu vermeiden. Aktualisieren Sie Etiketten und Marktplatzangaben entsprechend. Bestände mit alten Angaben können meist weiterverkauft werden.
Ist die verantwortliche Person dasselbe wie ein Bevollmächtigter?
Nicht immer. Manche Vorschriften verwenden die Begriffe unterschiedlich. Unter der GPSR ist die verantwortliche Person speziell für Produktsicherheit zuständig; andere Richtlinien (z. B. CE-Kennzeichnung) können einen Bevollmächtigten verlangen.
Gibt es versteckte Gebühren bei verantwortlichen Personen-Diensten?
Manche Anbieter berechnen pro Produkt, pro Anfrage oder für Eilbearbeitung. Bestätigen Sie immer, was im veröffentlichten Preis enthalten ist, und fragen Sie vor Vertragsabschluss nach möglichen Zusatzkosten.
Wie schnell kann ich eine verantwortliche Person benennen?
Die Benennung kann oft innerhalb von 24 Stunden erfolgen, sobald der Anbieter Ihr unterschriebenes Mandat und die Zahlung erhalten hat. Aktualisieren Sie danach sofort Ihre Produktetiketten und Dokumentation.
Welche Dokumentation muss die verantwortliche Person halten?
Sie muss die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation für jedes Produkt halten, die den Behörden zehn Jahre nach Inverkehrbringen zur Verfügung stehen muss.
Brauche ich eine verantwortliche Person für digitale Produkte?
Nein. Die GPSR gilt für physische Konsumgüter. Digitale Produkte (z. B. SaaS) benötigen keine verantwortliche Person für Produktsicherheit, können aber andere Pflichten (z. B. DSGVO) haben.
Deckt der verantwortliche Personen-Service UK und EU ab?
Manche Anbieter bieten sowohl EU- als auch UK-Abdeckung an, bestätigen Sie dies jedoch immer. REP27 deckt die EU/EEA ab; UK-Abdeckung ist separat.
Welche Angaben müssen auf dem Etikett stehen?
Name und Adresse der verantwortlichen Person mit Sitz in EU/UK müssen auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument gedruckt sein, zusammen mit Sicherheitswarnungen und Anleitungen in der Landessprache.
Kann mein Spediteur oder Lager als verantwortliche Person fungieren?
Nein. Nur eine in der EU/UK ansässige Einheit, die die gesetzlichen Verpflichtungen schriftlich akzeptiert, kann als verantwortliche Person auftreten. Logistikdienstleister übernehmen diese Haftung nicht.
Quellen
- REP27 — Europe Services, SE: GPSR Responsible Person for Shopify — gdprrepresentative.com
- Eldris Responsible Person Service — responsible.eldris.ai
- Westwood Sourcing — westwoodsourcing.com
- EAS Project — easproject.com
- Fluxy.One — checkedsource.com
- Euverify — euverify.com
- EaseCert — responsiblepersonfinder.com
Verwandte Ratgeber
- Verantwortlichen-Dienste für eBay UK-Verkäufer: Anbieter & Preise 2026
- Kosten für UK-Verantwortliche Person Produktsicherheit 2026
- Bester UK Verantwortlicher für Nicht-UK Amazon Verkäufer
- UK Responsible Person für Produktsicherheit auf Amazon UK
- Beste Cyber Resilience Act (CRA) Bevollmächtigte Vertreter 2026
- Kosten für EU-Verantwortlichen Person Kosmetik 2026