Alternativen zu Anbietern von Produktsicherheitsverantwortlichen in Großbritannien
- GPSR verlangt einen EU-ansässigen Verantwortlichen (Art. 16) für Nicht-EU-Hersteller.
- Preise reichen von EUR 150/Jahr bis GBP 490/Jahr (Stand: Oktober 2026).
- Leistungsumfang, Produktbegrenzungen und Zusatzkosten variieren stark.
- REP27 deckt alle 27 EU-Länder plus EWR ab, mit verifizierbarem Mandat und Anfrage-Desk.
- Nicht alle Anbieter sind für komplexe Produktportfolios oder alle Vertriebskanäle geeignet.
- Marktplatz- und eigene Shop-Verkäufe haben unterschiedliche Compliance-Fallen.
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechien | EUR 290-890 pro Jahr | GPSR Responsible Person für alle 27 EU-Staaten + EWR, verifizierbares Mandat, Labeltext, Anfrage-Desk, Dokumentationshaltung, keine Produktbegrenzung | Shopify, TikTok Shop, Amazon, Etsy, eigene Shops, unbegrenzte Produkte |
| EldrisQuelle | Estland | GBP 195 einmalig | Responsible Person (EU & UK), weitere Details auf Anfrage | Unternehmen mit Bedarf an einmaliger Bestellung (EU & UK) |
| Westwood SourcingQuelle | Niederlande | EUR 150 pro Jahr | EU Authorised Representative (GPSR), weitere Details auf Anfrage | Kostengünstige Lösung für einfache Fälle |
| EAS ProjectQuelle | Niederlande | EUR 199 pro Jahr | GPSR 1 (1 Produkttyp), weitere Details auf Anfrage | Hersteller/Importeure mit wenigen Produkttypen |
| Fluxy.OneQuelle | Lettland | EUR 249 pro Jahr | Responsible Person only, weitere Details auf Anfrage | Schnelle Bestellung für einzelne Produktlinien |
| EuverifyQuelle | [unspezifiziert EU/UK] | GBP 490 pro Jahr | Starter (bis 5 Produktfamilien), weitere Details auf Anfrage | Unternehmen mit mehreren Produktfamilien |
| EaseCertQuelle | [unspezifiziert] | EUR 400 einmalig | One-time setup, weitere Details auf Anfrage | Firmen mit einmaligem Bedarf |
Preise wie am 25 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt das Gesetz? (GPSR, Artikel 16)
Die EU-Verordnung 2023/988 (General Product Safety Regulation, GPSR) verpflichtet Hersteller außerhalb der EU, die Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen, zur Benennung eines Produktsicherheitsverantwortlichen (Responsible Person) mit Sitz in der EU. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Vertrieb über einen eigenen Shop, Marktplätze wie Amazon, Etsy oder TikTok Shop oder über Großhändler erfolgt. Die Responsible Person übernimmt zentrale Aufgaben:
- Artikel 16 GPSR: Die Responsible Person muss als Kontakt für Behörden und Verbraucher zur Verfügung stehen, die technische Dokumentation und Konformitätserklärungen für jedes Produkt zehn Jahre lang bereithalten und auf Anfragen reagieren.
- Artikel 19 GPSR: Sie muss Behörden über Unfälle und Risiken informieren und ggf. Rückrufe oder Korrekturmaßnahmen koordinieren.
- Die Angaben der Responsible Person (Name, Adresse) müssen dauerhaft und gut sichtbar auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Beileger angebracht werden.
- Für den britischen Markt gelten nach dem Brexit analoge Anforderungen: Hier ist ein UK Responsible Person mit Sitz im Vereinigten Königreich erforderlich.
Wichtig: Die Pflicht trifft auch Importeure und Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder Label verkaufen. Wer nur als Distributor für Markenprodukte agiert, hat reduzierte Pflichten, muss aber dennoch bestimmte Informationen bereithalten.
Leistungsvergleich: Was ist enthalten?
Die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich erheblich. Entscheidend ist, ob der Service alle Produktarten, Vertriebskanäle und Länder abdeckt, wie die Mandatsbestätigung erfolgt und welche Zusatzkosten entstehen können. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Anbieter | Enthalten | Nicht enthalten | Zusatzgebühren |
|---|---|---|---|
| REP27 | Verifizierbares Mandat, Labeltext in mehreren Sprachen, Dokumentationshaltung, Anfrage-Desk, alle EU/EWR-Länder, keine Produktbegrenzung, QR-verifizierbare Urkunde | UK Responsible Person, Schweizer Vertreter | Keine laut Quelle |
| Eldris | Responsible Person (EU & UK) | Weitere Details auf Anfrage | On request |
| Westwood Sourcing | EU Authorised Representative (GPSR) | Weitere Details auf Anfrage | On request |
| EAS Project | GPSR 1 (1 Produkttyp) | Mehrere Produkttypen kosten extra | On request |
| Fluxy.One | Responsible Person only | Weitere Details auf Anfrage | On request |
| Euverify | Bis 5 Produktfamilien | Mehr als 5 Familien kosten extra | On request |
| EaseCert | One-time setup | Weitere Details auf Anfrage | On request |
Worauf Sie achten sollten:
- Werden alle EU-Länder abgedeckt oder nur einzelne?
- Gibt es eine Begrenzung der Produktarten oder -familien?
- Wie erfolgt die Mandatsbestätigung (z.B. verifizierbares Zertifikat, QR-Code)?
- Sind Labeltexte und Übersetzungen enthalten?
- Wie schnell werden Anfragen von Behörden oder Verbrauchern weitergeleitet?
- Gibt es einen Wechselservice für bestehende Produkte?
Gerade bei Marktplatz-Verkäufen ist ein verifizierbares Mandat (z.B. QR-Code, Register) entscheidend, um Compliance gegenüber Plattformen und Behörden nachzuweisen.
Entscheidungsmatrix: Wer braucht was?
Ob Sie einen Produktsicherheitsverantwortlichen benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab. Die folgende Matrix hilft bei der schnellen Einordnung:
| Wenn Sie ... | Sie brauchen ... | Sie brauchen es nicht, wenn ... |
|---|---|---|
| Hersteller außerhalb der EU/UK, B2C, eigener Shop | EU/UK Responsible Person | Sie nur B2B an EU-Importeure verkaufen und diese die Verantwortung übernehmen |
| Nur über Marktplätze (Amazon, Etsy, eBay, TikTok Shop) | Responsible Person für Marktplatz erforderlich (Angabe im Seller Center) | Marktplatz übernimmt die Rolle (selten, meist bei Eigenmarken des Marktplatzes) |
| EU-Unternehmen, Produktion in der EU | Keine Responsible Person nötig | --- |
| Nur digitale Produkte/Dienstleistungen | Keine Responsible Person nötig | --- |
| Handgefertigte Produkte, Einzelstücke | Responsible Person, wenn Verkauf an Verbraucher in der EU | Nur B2B und keine Endkunden in der EU |
| Großhändler mit eigenem Label | Responsible Person, da Sie als Hersteller gelten | Nur Vertrieb von Markenprodukten ohne Labeländerung |
Praktisch bedeutet das: Sobald Sie als Nicht-EU-Unternehmen physische Produkte an Endkunden in der EU liefern, ist ein Responsible Person Service Pflicht. Auch Dropshipping-Shops und Print-on-Demand-Anbieter sind betroffen, sofern sie als Hersteller auftreten.
Ablauf: So funktioniert die Bestellung
Die Bestellung eines Produktsicherheitsverantwortlichen ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältig geplant werden sollte, um Compliance-Lücken und Lieferverzögerungen zu vermeiden. Die wichtigsten Schritte:
- Anbieter auswählen: Vergleichen Sie Preise, Leistungsumfang, Produktbegrenzungen und Zusatzgebühren. Prüfen Sie, ob der Anbieter für Ihre Produktarten und Vertriebskanäle geeignet ist.
- Kontaktaufnahme und Angebot: Fordern Sie ein Angebot an und klären Sie offene Fragen (z.B. zu Produktfamilien, Labeltexten, Dokumentationsanforderungen).
- Vertrag/Mandat abschließen: Unterschreiben Sie das Mandat. Bei REP27 erfolgt die Ausstellung innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung und Formulareingang.
- Angaben für Label und Verpackung erhalten: Sie erhalten die rechtlich vorgeschriebenen Angaben (Name, Adresse, ggf. QR-Code) für Produkt, Verpackung und Beileger. Bei REP27 sind Übersetzungen für verschiedene Märkte enthalten.
- Produkt- und Verpackungsdesign anpassen: Integrieren Sie die Angaben in Ihr Artwork. Änderungen sollten vor der nächsten Produktionscharge erfolgen, um teure Nachbesserungen zu vermeiden.
- Dokumentation bereitstellen: Übermitteln Sie Konformitätserklärungen und technische Unterlagen an den Anbieter. Diese werden zehn Jahre lang aufbewahrt und bei Behördenanfragen vorgelegt.
- Responsible Person auf Website und Marktplatz eintragen: Tragen Sie die Angaben im Seller Center (z.B. Amazon, TikTok Shop) und auf Ihrer Website ein.
- Regelmäßige Überprüfung: Aktualisieren Sie die Angaben bei Produktwechseln, Anbieterwechsel oder neuen Märkten. Bei REP27 ist ein Wechselservice für bestehende Produkte enthalten.
Checkliste für heute:
- Prüfen Sie, ob Sie als Hersteller/Importeur betroffen sind.
- Vergleichen Sie Anbieter und Preise.
- Bereiten Sie Produktliste und technische Dokumentation vor.
- Planen Sie Artwork-Änderungen für die nächste Produktion.
- Stellen Sie sicher, dass die Responsible Person auf allen Kanälen korrekt angegeben ist.
Was Anbieter oft nicht sagen
Viele Anbieter kommunizieren nicht offen über Begrenzungen, Zusatzkosten und Haftungsfragen. Folgende Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss klären:
- Produktbegrenzungen: Einige Anbieter (z.B. EAS Project, Euverify) begrenzen die Anzahl der abgedeckten Produktarten oder -familien. Für zusätzliche Produkte fallen meist weitere Gebühren an (On request, wenn nicht angegeben).
- Zusatzgebühren: Für nachträgliche Änderungen, zusätzliche Produktarten, Übersetzungen oder besondere Services können Gebühren anfallen, die nicht immer transparent ausgewiesen sind.
- Haftung und Verantwortlichkeit: Die Haftung des Anbieters ist häufig auf die reine Weiterleitung von Anfragen und die Aufbewahrung der Dokumentation beschränkt. Für Fehler bei der Produktkonformität haftet in der Regel weiterhin der Hersteller.
- Kündigungsfristen und Notice Periods: Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen werden selten offen kommuniziert. Bei REP27 ist ein Wechselservice enthalten, der eine lückenlose Compliance sicherstellt.
- Verfügbarkeit und Reaktionszeit: Nicht jeder Anbieter garantiert eine schnelle Weiterleitung von Behörden- oder Verbraucher-Anfragen. Bei REP27 erfolgt die Weiterleitung am selben Werktag.
- Verifizierung des Mandats: Ein verifizierbares Mandat (z.B. QR-Code, öffentliches Register) ist wichtig, um Compliance gegenüber Marktplätzen und Behörden nachzuweisen. Nicht alle Anbieter bieten diese Funktion.
Vor Vertragsabschluss sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche nicht.
Risiken und Bußgelder
Die Nicht-Benennung oder fehlerhafte Angabe eines Produktsicherheitsverantwortlichen kann gravierende Folgen haben. Behörden können den Verkauf Ihrer Produkte in der gesamten EU untersagen, Rückrufe anordnen oder Bußgelder verhängen. Die GPSR selbst sieht keine festen Bußgeldrahmen vor, aber nationale Behörden können empfindliche Strafen aussprechen. Weitere Risiken:
- Zollstopps: Produkte ohne korrekte Responsible Person werden oft bei der Einfuhr gestoppt.
- Rückrufe: Bei Sicherheitsmängeln kann die Responsible Person zur Koordination von Rückrufen verpflichtet werden.
- Marktplatz-Sperrungen: Amazon, TikTok Shop und andere Plattformen verlangen die Angabe einer Responsible Person. Fehlt diese, werden Listings unter Umständen sofort entfernt.
- Reputationsverlust: Fehlende Compliance kann zu Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern führen.
Ein Wechsel der Responsible Person muss sorgfältig geplant werden: Erst das neue Mandat unterschreiben, dann die Angaben auf Marktplätzen und Labels aktualisieren, erst danach den alten Vertrag kündigen. So vermeiden Sie eine Compliance-Lücke.
Drei realistische Szenarien
- US SaaS-Unternehmen: Für rein digitale Dienstleistungen ist keine Responsible Person nach GPSR erforderlich. Allerdings kann ein EU-Vertreter nach DSGVO Art. 27 notwendig sein, wenn personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. REP27 bietet diesen Service ab EUR 290/Jahr.
- Chinesischer Amazon-Seller: Ein Händler aus China, der physische Produkte an EU-Verbraucher verkauft, muss eine Responsible Person mit Sitz in der EU benennen. Diese Angabe ist im Amazon Seller Central verpflichtend. Anbieter wie REP27, Westwood Sourcing oder EAS Project sind geeignet. Wichtig ist, dass die Responsible Person auf dem Produkt, der Verpackung und im Seller Center korrekt angegeben wird. Die technische Dokumentation muss bereitgestellt werden.
- UK Online-Shop mit eigenem Versand nach EU: Ein britischer Shop, der nach dem Brexit weiterhin an EU-Kunden liefert, benötigt eine Responsible Person in der EU für GPSR. Für UK-Verkäufe ist zusätzlich ein UK Responsible Person erforderlich (nicht von REP27 abgedeckt). Die Angaben müssen auf allen Produkten und in den Online-Shops sichtbar sein. Anbieter wie REP27 oder EAS Project können die EU-Seite abdecken.
Diese Szenarien zeigen: Die Pflicht zur Responsible Person betrifft nicht nur große Hersteller, sondern auch kleine Online-Shops, Markeninhaber und Importeure. Ein passender Anbieter spart Zeit, Kosten und minimiert das Risiko von Compliance-Lücken.
Wann Sie das nicht brauchen
- EU-Unternehmen mit Produktion und Sitz in der EU
- Verkauf ausschließlich an gewerbliche EU-Importeure (B2B), die die Verantwortung übernehmen
- Verkauf rein digitaler Produkte oder Dienstleistungen (z.B. SaaS ohne physische Komponenten)
Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Produktsicherheitsverantwortlichen (Responsible Person)?
Wenn Sie als Hersteller oder Importeur außerhalb der EU physische Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen, verlangt die GPSR die Benennung eines Verantwortlichen mit Sitz in der EU. Für den Verkauf nach Großbritannien gelten analoge Regeln mit eigenem UK Responsible Person.
Kann mein Logistiker oder Fulfillment-Dienstleister als Responsible Person fungieren?
Nein, laut GPSR darf nur ein Unternehmen mit Sitz in der EU, das die Aufgaben schriftlich übernimmt, als Responsible Person benannt werden. Logistiker, 3PL oder Marktplätze übernehmen diese Rolle in der Regel nicht.
Wie viele Produkte kann ich pro Responsible Person anmelden?
Das hängt vom Anbieter ab. REP27 erlaubt unbegrenzte Produkte pro Mandat. Andere Anbieter begrenzen auf einzelne Produkttypen oder Produktfamilien und verlangen für mehr Auswahl oft Zusatzgebühren (z.B. EAS Project, Euverify).
Was passiert, wenn ich den Anbieter wechseln möchte?
Zuerst das neue Mandat unterschreiben, dann die Angaben auf Marktplätzen und Labels aktualisieren, erst danach den alten Vertrag kündigen. So vermeiden Sie eine Lücke in der Compliance und den Verlust von Listings. REP27 bietet einen Wechselservice an.
Wie schnell erfolgt die Ernennung?
Bei REP27 erfolgt die Ausstellung des Mandats in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung und Formulareingang. Bei anderen Anbietern kann es variieren (On request, wenn nicht angegeben).
Welche Dokumente muss ich bereitstellen?
Sie benötigen eine Konformitätserklärung und die technische Dokumentation für jedes Produkt, die zehn Jahre lang verfügbar gehalten werden muss. Diese werden vom Responsible Person-Anbieter verwahrt und bei Behördenanfragen vorgelegt.
Welche Kosten können zusätzlich entstehen?
Zusatzkosten entstehen oft für weitere Produkttypen, nachträgliche Änderungen oder spezielle Services. Die genauen Gebühren sind bei vielen Anbietern nur auf Anfrage erhältlich. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, was im Preis enthalten ist.
Gilt die Responsible Person auch für Marktplatz-Verkäufe (Amazon, Etsy, TikTok Shop)?
Ja, für den Verkauf über Marktplätze ist die Benennung einer Responsible Person erforderlich, die im jeweiligen Seller Center eingetragen wird. Die Anforderungen sind identisch mit denen für eigene Shops.
Was passiert bei fehlender Responsible Person?
Ohne Responsible Person drohen Zollstopps, Rückrufe, Bußgelder und der Verlust von Marktplatz-Listings. Behörden können den Verkauf in der gesamten EU untersagen. Auch Reputationsschäden sind möglich.
Kann ich die Responsible Person selbst übernehmen?
Nur, wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in der EU sind. Für Unternehmen außerhalb der EU ist die Bestellung eines externen Anbieters zwingend erforderlich. Für UK gilt das Gleiche mit Sitz im Vereinigten Königreich.
Wie lange gilt das Mandat?
Das Mandat gilt in der Regel für die vereinbarte Laufzeit (z.B. 1 Jahr) und muss bei Anbieterwechsel oder Vertragsende erneuert werden. Bei REP27 ist die Laufzeit jährlich, bei anderen Anbietern teils einmalig oder nach Produktfamilie.
Muss ich die Responsible Person auf dem Produkt angeben?
Ja, Name und Adresse der Responsible Person müssen dauerhaft auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Beileger angebracht werden. Dies ist eine zentrale Anforderung der GPSR.
Quellen
- REP27 – GPSR Responsible Person für Shopify — gdprrepresentative.com
- Eldris – EU Responsible Person Service — responsible.eldris.ai
- Westwood Sourcing — westwoodsourcing.com
- EAS Project – GPSR — easproject.com
- Fluxy.One — checkedsource.com
- Euverify — euverify.com
- EaseCert — responsiblepersonfinder.com
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