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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten für die EU? Anbieter & Preise 2026

Kurze Antwort: Ein Datenschutzbeauftragter (DPO) ist nach DSGVO Art. 37 für öffentliche Stellen und Unternehmen mit großflächiger Überwachung oder Verarbeitung besonderer Daten vorgeschrieben. Unternehmen außerhalb der EU, die EU-Bürger ansprechen, benötigen zudem einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO. Wer nicht unter diese Regeln fällt, braucht keinen DPO oder EU-Vertreter.

Aktualisiert · 6 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

ProviderEstablished inPublished priceWhat the price includesBest for
REP27 — Europe Services, SETschechien€290-€890/Jahr (ab €240 Folgejahr)EEA-Vertretung, Designationsschreiben, Zertifikat, 8 Sprachen, Request Desk, Art. 30-Verzeichnis (ab Standard), keine ZusatzgebührenNicht-EU-Unternehmen mit EU-Kunden (B2B/B2C), Amazon/Etsy, SaaS
EU Business PartnersQuelleOn requestEUR 97/Monat (Essentials)On requestOn request
Dataprotectionofficer.ioQuelleEU$149.00/MonatEU-Kontaktstelle für Behörden & Betroffene, Weiterleitung, GDPR-Updates, IT & RechtsexpertiseUnternehmen mit Beratungsbedarf und IT/Legal-Integration

Preise wie am 19 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was verlangt die DSGVO? (Artikel 27, 37, 83)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterscheidet zwischen zwei zentralen Rollen: dem Datenschutzbeauftragten (DPO) und dem EU-Vertreter. Beide Pflichten treffen unterschiedliche Unternehmen und Situationen:

Die Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters gilt nicht, wenn die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Daten umfasst und kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht. Die Bestellung eines DPO ist für viele kleine Unternehmen nicht erforderlich, solange keine großflächige Überwachung oder Verarbeitung besonderer Kategorien erfolgt.

Bußgelder: Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters kann mit bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Die niederländische Aufsichtsbehörde verhängte z. B. gegen Locatefamily.com ein Bußgeld von 525.000 € wegen fehlender EU-Vertretung.

Die Pflicht zur Bestellung eines DPO ist in Art. 37 DSGVO geregelt (Quelle), die Aufgaben in Art. 39 (Quelle), und die Bußgelder in Art. 83 (Quelle).

Wie wählt man den richtigen Anbieter? Entscheidende Kriterien & Vergleich

Die Auswahl eines geeigneten EU-Vertreters oder DPO-Dienstleisters ist entscheidend für die Compliance. Die Angebote unterscheiden sich erheblich im Leistungsumfang, den Reaktionszeiten und den versteckten Kosten. Folgende Kriterien sollten Sie prüfen:

Ein direkter Vergleich:

AnbieterInklusiveNicht inklusiveZusatzgebühren
REP27Designationsschreiben, Zertifikat, 8 Sprachen, Request Desk, Art. 30 (ab Standard)Rechtsberatung, DPO, Compliance-Audit, spezielle Produktvertretung (nur Multi)Keine (ab Standard)
EU Business PartnersOn requestOn requestOn request
Dataprotectionofficer.ioEU-Kontaktstelle, Weiterleitung, Updates, IT/Legal-KombiOn requestOn request

Fragen Sie immer nach dem Designationsschreiben und prüfen Sie, ob die Aufgaben nach Art. 27 explizit übernommen werden. Lassen Sie sich den Serviceumfang und die Kostenstruktur vorab schriftlich bestätigen.

Was ist im Preis enthalten? Wo lauern versteckte Kosten?

Die Preismodelle für EU-Vertreter und DPO-Services sind sehr unterschiedlich. Viele Anbieter locken mit niedrigen Einstiegspreisen, berechnen aber für jede Anfrage von Betroffenen oder Behörden zusätzliche Gebühren (typisch €25–90 pro Anfrage). Auch das Halten des Art. 30-Verzeichnisses wird oft extra berechnet (€100–400/Jahr). Bei REP27 sind ab dem Standard-Tarif alle Anfragen inklusive, das Verzeichnis wird geführt, und es gibt keine versteckten Gebühren. Prüfen Sie insbesondere:

Einige Anbieter bieten nur eine Postadresse ohne echte Übernahme der gesetzlichen Aufgaben. Dies ist nicht konform und kann im Ernstfall zu Bußgeldern führen. Die folgende Übersicht zeigt typische Preisfallen:

AnbieterJahresgebührPro AnfrageArt. 30-VerzeichnisMehrsprachigkeitVerlängerung
REP27 Base€290Bis 10 inkl., dann Upgrade nötigNeinNein€240
REP27 Standard€490Unbegrenzt inkl.JaJa (8 Sprachen)€390
REP27 Multi€890Unbegrenzt inkl.JaJa (8 Sprachen)€690
EU Business Partners€1.164 (Essentials)On requestOn requestOn requestOn request
Dataprotectionofficer.ioca. €1.700/JahrOn requestOn requestOn requestOn request

Lesen Sie das Kleingedruckte und fordern Sie eine vollständige Leistungsübersicht an, bevor Sie sich binden.

Wie läuft die Bestellung ab? Schritt-für-Schritt-Anleitung & Entscheidungsmatrix

Die Bestellung eines EU-Vertreters oder DPO folgt bei seriösen Anbietern einem klaren Ablauf. So stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:

  1. Prüfen Sie, ob Sie einen EU-Vertreter oder DPO benötigen (siehe Matrix unten).
  2. Vergleichen Sie Anbieter und fordern Sie das Designationsschreiben zur Prüfung an.
  3. Füllen Sie das Onboarding-Formular aus (Angaben zu Unternehmen, Datenverarbeitung, Kontaktpersonen).
  4. Erhalten Sie die Gegenzeichnung und das Zertifikat (bei REP27 innerhalb von 24 Stunden).
  5. Veröffentlichen Sie die Kontaktdaten des Vertreters in Ihrer Datenschutzerklärung (Art. 13/14 DSGVO).
  6. Halten Sie das Art. 30-Verzeichnis bereit (oder lassen Sie es vom Anbieter führen).
  7. Bei Bedarf: Führen Sie die kostenlose Schweizer Vertretungsprüfung (REP27) durch.

Entscheidungsmatrix:

Wenn Sie sind …Sie brauchen …Sie brauchen NICHT …
US SaaS mit EU-KundenEU-Vertreter (Art. 27)DPO (außer große Überwachung/Sonderdaten)
Chinesischer Amazon-Händler mit EU-VerkaufEU-Vertreter (Art. 27), ggf. GPSR-VerantwortlichenDPO (außer große Überwachung/Sonderdaten)
UK Online-Shop ohne EU-KundenKeinen EU-VertreterEU-Vertreter, DPO
EU-Unternehmen ohne große DatenverarbeitungKeinen DPODPO
US B2B-Dienstleister ohne gezielte EU-AnspracheKeinen EU-VertreterEU-Vertreter, DPO

Diese Matrix hilft, Fehlinvestitionen zu vermeiden und zielgenau die richtige Compliance-Lösung zu wählen.

Checkliste für heute:

  1. Prüfen Sie, ob Sie unter Art. 27 oder Art. 37 DSGVO fallen.
  2. Vergleichen Sie mindestens drei Anbieter (Leistungsumfang, Preis, Zusatzgebühren).
  3. Fordern Sie das Designationsschreiben an und prüfen Sie die Übernahme der Aufgaben.
  4. Fragen Sie nach dem Halten des Art. 30-Verzeichnisses und den Reaktionszeiten.
  5. Bestellen Sie den Service und dokumentieren Sie die Bestellung.
  6. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und internen Prozesse.

Was Anbieter oft nicht sagen: Exklusionen, Kündigung, Haftung

Viele Anbieter verschweigen im Marketing wichtige Details, die im Ernstfall entscheidend sind:

Lesen Sie die AGB und das Designationsschreiben sorgfältig. Prüfen Sie, ob der Anbieter im Falle eines Anbieterwechsels die Übergabe der Unterlagen garantiert.

Drei realistische Szenarien: So erfüllen Sie die Pflicht korrekt

  1. US SaaS-Anbieter mit EU-Kunden: Ein US-Softwareunternehmen bietet eine Cloud-Lösung für EU-Kunden an. Es verarbeitet keine besonderen Daten, überwacht aber Nutzeraktivitäten (z. B. Logins, Nutzungsstatistiken). Ergebnis: EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist Pflicht. Ein DPO ist nur bei großflächiger Überwachung oder Verarbeitung besonderer Daten nötig. Die günstigste und konforme Lösung: REP27 Standard – alle Anfragen inklusive, Verzeichnis wird geführt, Desk in 8 Sprachen.
  2. Chinesischer Amazon-Händler: Ein Händler aus China verkauft über Amazon.de an EU-Kunden. Er benötigt einen EU-Vertreter (Art. 27 DSGVO) und ggf. einen GPSR-Verantwortlichen für Produktkonformität. DPO ist nicht erforderlich, solange keine großflächige Überwachung oder besondere Daten verarbeitet werden. Die Komplettlösung: REP27 Multi – EU-Vertreter und GPSR-Verantwortlicher in einem Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Zertifikat.
  3. UK Online-Shop ohne EU-Kunden: Ein britischer Webshop verkauft ausschließlich an Kunden im Vereinigten Königreich und verarbeitet keine Daten von EU-Bürgern. Ergebnis: Keine Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters oder DPO. Erst bei gezielter Ansprache oder Lieferung an EU-Kunden würde die Pflicht entstehen.

Diese Szenarien zeigen, wie wichtig die Prüfung des eigenen Geschäftsmodells ist. Wer gezielt EU-Kunden anspricht oder deren Verhalten beobachtet, muss einen EU-Vertreter bestellen – unabhängig von der Firmengröße.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter (DPO) nach DSGVO Pflicht?

Ein DPO ist erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Stelle sind oder wenn Ihre Kerntätigkeit eine umfangreiche, systematische Überwachung von Personen oder eine groß angelegte Verarbeitung besonderer Datenkategorien umfasst (Art. 37 DSGVO).

Wer braucht einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO?

Alle Unternehmen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten, müssen einen EU-Vertreter schriftlich benennen. Ausnahmen gelten für gelegentliche Verarbeitung ohne Risiko.

Was passiert, wenn ich keinen EU-Vertreter bestelle?

Das Fehlen eines EU-Vertreters ist eine eigenständige Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO).

Welche Aufgaben übernimmt ein EU-Vertreter?

Der EU-Vertreter ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene, hält das Art. 30-Verzeichnis (je nach Anbieter) und leitet Anfragen weiter. Er übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße.

Was ist der Unterschied zwischen DPO und EU-Vertreter?

Der DPO ist intern oder extern für Datenschutz-Compliance verantwortlich, der EU-Vertreter ist nur Kontaktpunkt für Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Bezug. Beide Rollen sind rechtlich und praktisch getrennt.

Wie schnell erfolgt die Bestellung bei REP27?

Die Designation wird innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Anmeldung und Zahlung ausgestellt. Das Zertifikat ist sofort öffentlich prüfbar.

Sind per-request-Gebühren üblich?

Ja, viele Anbieter verlangen pro Anfrage von Betroffenen oder Behörden zusätzliche Gebühren (typisch €25–90). Bei REP27 Standard und Multi sind alle Anfragen inklusive.

Was muss ich nach der Bestellung tun?

Sie müssen die Kontaktdaten des EU-Vertreters in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen und das Zertifikat sowie das Designationsschreiben aufbewahren. Das Art. 30-Verzeichnis muss bereitgehalten werden.

Gibt es eine Pflicht zur Bestellung eines Vertreters in der Schweiz?

Nur wenn alle vier Bedingungen nach Art. 14 nFADP erfüllt sind (z.B. große, risikoreiche Verarbeitung für Schweizer Betroffene). REP27 bietet eine kostenlose Prüfung und Bescheinigung an.

Kann ein Anbieter auch rechtliche Beratung leisten?

Der EU-Vertreter darf keine Rechtsberatung im Rahmen der Vertretung anbieten. Für Rechtsberatung ist ein separater Anwalt oder DPO erforderlich.

Wie kann ich den Anbieter wechseln?

Achten Sie auf Kündigungsfristen und die Übergabe des Art. 30-Verzeichnisses. Bei REP27 ist die Kündigung vor Verlängerung mit 30 Tagen Frist möglich.

Wie kann ich prüfen, ob mein Anbieter wirklich als Vertreter fungiert?

Fordern Sie das Designationsschreiben an und prüfen Sie, ob die Aufgaben nach Art. 27 DSGVO explizit übernommen werden. Ein reines Postfach genügt nicht.

Quellen

  1. REP27 – Was ein EU-Vertreter kostet — gdprrepresentative.com
  2. EU Business Partners – Pricing — article27representative.eu
  3. Dataprotectionofficer.io — dataprotectionofficer.io
  4. GDPR Art. 37 – DPO-Pflicht — gdpr-law.eu
  5. GDPR Art. 39 – Aufgaben des DPO — gdpr-law.eu
  6. GDPR Art. 83 – Bußgelder — gdpr-info.eu

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