Preise für EU-Bevollmächtigte von Anbietern generativer KI-Modelle
- Verpflichtende Bestellung für außereuropäische Anbieter generativer KI-Modelle (Art. 54 AI Act)
- Veröffentlichte Preise: von 420 € bis 1.490 €/Jahr
- Inklusive Leistungen: Mandat, Dokumentationsführung, Ansprechpartner
- Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes bei Verstößen
- Vergleichen Sie stets enthaltene Leistungen und Verlängerungsmodalitäten
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Sitz in | Veröffentlichter Preis | Leistungsumfang | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| REP27 — Europe Services, SE | Tschechische Republik | 1.490 €/Jahr (Verlängerung 1.190 €) | Schriftliches Mandat, EU-Vertretung, Dokumentenaufbewahrung 10 Jahre, Transparenzmeldungen in 8 Sprachen, öffentliches Badge, keine Extrakosten für EWR, Anfragedesk, verifizierbares Zertifikat | Außereuropäische Anbieter generativer KI-Modelle oder Hochrisikosysteme, die umfassenden Schutz und mehrsprachige Transparenz wünschen |
| DPO EuropeQuelle | Niederlande | 950 €/Jahr (erstes Jahr) | Auf Anfrage | Anbieter, die einen Basisservice zu mittlerem Preis suchen |
| PrighterQuelle | Deutschland | 420 €/Jahr (Growth jährlich) | Auf Anfrage | Kleine außereuropäische Unternehmen, die eine kostengünstige Option suchen |
| Engage ComplianceQuelle | Vereinigtes Königreich | 690 €/Jahr (Band 0) | Auf Anfrage | Start-ups und KMU außerhalb der EU |
| PraxikonQuelle | Niederlande | Auf Anfrage | Vertretung, technische Dokumentationsprüfung, Aufbewahrung von Registern 10 Jahre, Ansprechpartner AI Office/Behörden | Unternehmen, die technische Prüfung und Dokumentenmanagement benötigen |
| AI Assurance InstituteQuelle | Vereinigtes Königreich | Auf Anfrage | Vertretung, Ansprechpartner AI Office/Behörden | Anbieter, die nur formelle Vertretung suchen |
Preise wie am 23 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Gesetzliche Anforderungen: Pflichten und zentrale Artikel
Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als AI Act, legt spezifische Pflichten für Anbieter generativer KI-Modelle mit Sitz außerhalb der Europäischen Union fest. Gemäß Artikel 54 muss jeder außereuropäische Anbieter, der generative KI-Modelle auf dem EU-Markt anbietet, vor dem Inverkehrbringen einen EU-Bevollmächtigten mit Sitz in der Union benennen.
- Prüfung der technischen Dokumentation: Der Bevollmächtigte muss sicherstellen, dass die in Anhang XI geforderte technische Dokumentation erstellt wurde und die Pflichten aus den Artikeln 53 und gegebenenfalls 55 eingehalten werden.
- Aufbewahrung der Dokumentation: Die technische Dokumentation ist 10 Jahre nach Inverkehrbringen des KI-Modells aufzubewahren.
- Ansprechpartner: Der Bevollmächtigte fungiert als Kontaktstelle für das AI Office und die zuständigen nationalen Behörden und bearbeitet Anfragen und offizielle Mitteilungen.
Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes führen, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Quelle). Die Benennungspflicht gilt nicht für in der EU ansässige Anbieter, solche, die KI nur intern ohne öffentliche Ausgabe nutzen, oder für reine Forschung und nicht-kommerzielle private Nutzung.
Das Gesetz unterscheidet zwischen „Anbietern“ (die das Modell entwickeln oder vermarkten) und „Nutzern“ (die es einsetzen): Nur außereuropäische Anbieter sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen, während Nutzer Transparenzpflichten (Art. 50) haben, aber nicht zwingend einen Bevollmächtigten benötigen.
Wie wählt man den EU-Bevollmächtigten für den AI Act aus
Die Wahl des EU-Bevollmächtigten ist entscheidend für Compliance und Risikomanagement. Wichtige praktische Kriterien sind:
- Jahrespreis: Zwischen 420 € und 1.490 € pro Anbieter, mit Unterschieden zwischen Erstjahr und Verlängerung. Einige Anbieter (z. B. REP27) bieten vergünstigte Verlängerungen.
- Inklusive Leistungen: Nicht alle Anbieter spezifizieren, was enthalten ist. REP27 bietet Transparenzmeldungen in 8 Sprachen, öffentliches Badge, Anfragedesk, verifizierbares Zertifikat und keine Extrakosten für EWR-Abdeckung. Andere Anbieter (Prighter, Engage Compliance, DPO Europe) geben keine Details auf der Webseite an.
- Erfahrung und Spezialisierung: Bevorzugen Sie Anbieter mit spezifischer Erfahrung in KI-Vertretung, nicht nur GDPR.
- Aktivierungszeiten: REP27 garantiert die Benennung innerhalb von 24 Stunden; bei anderen Anbietern sind keine Angaben verfügbar.
- Dokumentenmanagement: Die 10-jährige Aufbewahrung ist Pflicht, wird aber nur von einigen Anbietern (z. B. Praxikon) explizit genannt.
- Operative Unterstützung: Ein Anfragedesk für Nutzer und Behörden ist ein Plus für die praktische Abwicklung.
Vergleichstabelle der enthaltenen Leistungen:
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| REP27 | Mandat, Meldungen, Badge, Desk, mehrsprachig, Zertifikat, keine Extrakosten EWR | Audit, Konformitätstests, Vertretung Schweiz | Keine angegeben |
| DPO Europe | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Prighter | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Engage Compliance | Auf Anfrage | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| Praxikon | Vertretung, technische Prüfung, Register 10 Jahre | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
| AI Assurance Institute | Vertretung, Ansprechpartner | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Transparenz über enthaltene Leistungen ist essenziell: Fordern Sie immer eine detaillierte Liste vor Vertragsabschluss an.
Was der Preis wirklich beinhaltet: Details beachten
Der veröffentlichte Jahrespreis kann sehr unterschiedliche Leistungen abdecken. Beispiele:
- REP27 bietet im Grundpreis: schriftliches Mandat, EU-Vertretung, Verwaltung und Aufbewahrung der technischen Dokumentation für 10 Jahre, Transparenzmeldungen in 8 Sprachen, öffentliches verifizierbares Badge, keine Extrakosten für EWR-Abdeckung, Anfragedesk, verifizierbares Zertifikat. Nicht enthalten sind Audits, Konformitätstests oder Vertretung in der Schweiz.
- Praxikon nennt technische Dokumentationsprüfung, 10-jährige Registerführung und Ansprechpartner für AI Office/Behörden.
- Andere Anbieter (DPO Europe, Prighter, Engage Compliance, AI Assurance Institute) geben keine öffentlichen Details; hier ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung anzufordern.
Achten Sie auf:
- Mögliche Zusatzkosten für Behördenanfragen, zusätzliche Sprachen, Verwaltung mehrerer Systeme oder jährliche Updates
- Automatische Verlängerungen: Prüfen Sie, ob sich der Preis nach dem ersten Jahr ändert
- Haftungsbeschränkungen und geografische Abdeckung (nur EWR oder auch Schweiz?)
Praktischer Vergleich:
- Bei mehreren KI-Modellen oder Hochrisikosystemen prüfen Sie, ob der Anbieter pro System berechnet oder eine Pauschale anbietet.
- Bei Vertrieb über Marktplätze (Amazon, Etsy) klären Sie, ob die Vertretung auch Anfragen von Marktplätzen abdeckt.
Vertragliche Klarheit ist entscheidend, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Versteckte Kosten und Grenzen: Was vor Vertragsabschluss zu wissen ist
Viele Anbieter veröffentlichen keine Details zu Zusatzkosten, Leistungsgrenzen oder Ausschlüssen. Folgendes ist bekannt:
- REP27 weist explizit darauf hin, dass Audits, Konformitätstests und Vertretung in der Schweiz nicht enthalten sind. Die Bewertung für die Schweiz ist kostenfrei, eine tatsächliche Vertretung wird nicht angeboten.
- Für DPO Europe, Prighter, Engage Compliance, AI Assurance Institute sind Details zu Zusatzkosten, Haftungsgrenzen, Reaktionszeiten und Mehrfachanfragen „auf Anfrage“ und müssen vor Vertragsabschluss erfragt werden.
- Praxikon bietet technische Prüfung und Registermanagement, nennt aber keine Zusatzkosten oder Grenzen.
Weitere wichtige Punkte:
- Kündigungsfristen und automatische Verlängerung: Einige Anbieter verlängern Verträge automatisch, wenn nicht explizit gekündigt wird.
- Haftung bei Fehlern oder fehlender Reaktion auf Behördenanfragen: Die meisten Anbieter beschränken ihre Haftung vertraglich.
- Bearbeitung dringender Anfragen: Prüfen Sie, ob maximale Reaktionszeiten und Kosten für Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten geregelt sind.
Praktischer Tipp: Fordern Sie immer eine Vertragskopie an und prüfen Sie alle Klauseln zu Kosten, Haftung und Kündigung vor Vertragsabschluss.
Wie die Bestellung funktioniert: operative Schritte
Die Bestellung eines EU-Bevollmächtigten für den AI Act folgt einem klaren Ablauf, gültig für alle Anbieter:
- Pflicht prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und generative KI-Modelle oder Hochrisikosysteme auf dem EU-Markt anbietet.
- Anbieter auswählen: Vergleichen Sie Preise, enthaltene Leistungen und Aktivierungszeiten. Fordern Sie immer ein detailliertes Angebot an.
- Onboarding: Füllen Sie das Formular mit Unternehmensdaten, Beschreibung der KI-Systeme, Rollen (Anbieter/Nutzer) und Vertriebswegen in der EU aus.
- Mandat unterschreiben: Der Anbieter sendet ein schriftliches Mandat (oft elektronisch unterschrieben), das die Vertretung formalisiert.
- Dokumente erhalten: Sie erhalten die Ernennungsurkunde, Anweisungen zu Transparenzmeldungen (falls enthalten) und das Register der KI-Systeme.
- Umsetzung: Veröffentlichen Sie die Transparenzmeldungen auf den geforderten Kanälen, bewahren Sie die technische Dokumentation auf und aktualisieren Sie das Systemregister.
- Anfragen bearbeiten: Bei Anfragen von Behörden oder Nutzern leitet der Anbieter diese weiter und antwortet innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen.
REP27 stellt die Ernennung innerhalb von 24 Stunden aus. Bei anderen Anbietern sind die Zeiten nicht veröffentlicht und sollten erfragt werden. Die Bestellung kann auch über den AWS Marketplace (REP27) abgewickelt werden, was die Abrechnung und das Onboarding für AWS-Nutzer erleichtert.
Checkliste:
- Prüfen, ob Ihr KI-Modell generativ ist und für den EU-Markt bestimmt ist
- Firmensitz identifizieren
- Detaillierte Angebote der ausgewählten Anbieter anfordern
- Leistungsumfang und Zusatzkosten klären
- Technische Dokumentation gemäß Anhang XI vorbereiten
- Mandat mit dem ausgewählten Bevollmächtigten unterschreiben
- Transparenzmeldungen umsetzen und Zertifikat aufbewahren
- Interne Prozesse für Behördenanfragen vorbereiten
Risiken und Sanktionen: Folgen fehlender Bestellung
Die Nichtbenennung eines EU-Bevollmächtigten birgt erhebliche Risiken und Sanktionen:
- Bußgelder: Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes gemäß AI Act. Die Behörden können die höhere Summe verhängen.
- Ausschluss vom EU-Markt: Ohne Bevollmächtigten ist das legale Angebot generativer KI-Modelle oder Hochrisikosysteme in der EU nicht möglich, was zur Entfernung von Produkten von Plattformen und Marktplätzen führen kann.
- Verlust von B2B-Kunden: Viele Unternehmen und Plattformen verlangen Compliance-Nachweise als Voraussetzung für Kooperationen oder Verträge.
- Reputationsrisiko: Fehlende Transparenz oder Nichtkonformität kann den Ruf schädigen und Vertrauen von Partnern und Kunden mindern.
- Informationsanfragen: Behörden können jederzeit die technische Dokumentation und den Nachweis der Bestellung anfordern. Fehlende oder verspätete Antworten verschlechtern die Lage.
Compliance ist nicht nur rechtlich, sondern auch kommerziell wichtig: Kunden, Investoren und internationale Marktplätze fordern häufig die Einhaltung. Die Nachvollziehbarkeit der Bestellung und die sofortige Verfügbarkeit der Dokumentation sind entscheidend, um Blockaden und Sanktionen zu vermeiden.
Praxisbeispiel: Ein US-SaaS-Anbieter, der ein generatives KI-Modell in der EU ohne Bevollmächtigten anbietet, riskiert Bußgelder, Entfernung von Marktplätzen und Kundenverlust.
Entscheidungsmatrix: Wer benötigt einen EU-Bevollmächtigten?
| Wenn Sie... | Müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen? | Hinweise |
|---|---|---|
| Außereuropäischer Anbieter generativer KI-Modelle (B2B/B2C) | Ja | Verpflichtend (Art. 54) |
| Anbieter mit Sitz in der EU | Nein | Nicht erforderlich |
| Marktplatz (Amazon, Etsy, eBay) mit Sitz außerhalb der EU | Ja | Wenn generative KI-Modelle in der EU angeboten werden |
| Verkäufer, der KI nur intern nutzt, kein öffentliches Ergebnis | Nein | Nur interne Transparenzpflichten |
| Reine Forschung, nicht-kommerzielle private Nutzung | Nein | Ausgenommen von der Pflicht |
| Chinesischer Verkäufer auf Amazon, der ein KI-System in der EU anbietet | Ja | Pflicht, wenn das System in der EU verkauft wird |
| UK-Start-up, das eigenes KI-Modell in der EU verkauft | Ja | Pflicht zur Bestellung eines EU-Bevollmächtigten |
| US-Unternehmen, das KI nur für interne Prozesse nutzt | Nein | Keine Bevollmächtigtenpflicht |
Die Matrix hilft, schnell zu erkennen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist. Im Zweifel bieten viele Anbieter (z. B. REP27) eine kostenlose Prüfung der individuellen Situation an.
Was Anbieter meist nicht offenlegen
- Zusatzkosten: Viele Anbieter geben nicht an, ob Kosten für zusätzliche Anfragen, weitere Sprachen oder Verwaltung mehrerer Systeme anfallen. REP27 stellt klar, dass keine Extrakosten für EWR oder Standardanfragen entstehen, bietet aber keine Audits oder technische Tests an.
- Haftungsbeschränkungen: Die meisten Anbieter beschränken ihre Haftung vertraglich; prüfen Sie stets die Klauseln.
- Kündigungsfristen und Verlängerung: Einige Anbieter verlängern Verträge automatisch, sofern nicht gekündigt wird; prüfen Sie die Bedingungen.
- Territoriale Ausschlüsse: Vertretung in der Schweiz ist nicht enthalten; REP27 bietet nur eine kostenlose Bewertung der Schweizer Pflicht an.
- Nicht enthaltene Leistungen: Audits, Konformitätstests, tiefgehende technische Bewertungen und Vertretung für andere Regelwerke (z. B. GPSR, DSGVO) sind separate Services.
Praktischer Tipp: Fordern Sie immer eine schriftliche und detaillierte Liste der enthaltenen Leistungen, Ausschlüsse sowie Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen vor Vertragsabschluss an.
3 Praxisbeispiele: Pflichten und Lösungen
- US-SaaS mit generativem KI-Modell in der EU: Muss einen EU-Bevollmächtigten benennen (Art. 54), technische Dokumentation und Transparenzmeldungen bereitstellen. Lösung: REP27 für umfassenden und mehrsprachigen Schutz oder Prighter als kostengünstige Option, je nach Budget und Transparenzbedarf.
- Chinesischer Verkäufer auf Amazon mit KI-Empfehlungssystem: Wenn das KI-System als Produkt/Dienstleistung in der EU verkauft wird, besteht Bevollmächtigtenpflicht. Bei rein internem Gebrauch keine Pflicht. Lösung: REP27, Engage Compliance oder Praxikon, unter Prüfung der Marktplatz-Anfrageabdeckung.
- Online-Shop aus UK mit eigenem KI-Modell in der EU: Pflicht zur Bestellung eines EU-Bevollmächtigten, Auswahl zwischen REP27, Engage Compliance oder anderen Anbietern. Bei Hochrisikomodellen ist auch Dokumentenmanagement für 10 Jahre erforderlich.
In allen Fällen beginnt Compliance mit der Prüfung der Art des KI-Modells (generativ oder Hochrisiko), des Firmensitzes und der Vertriebsform im EU-Markt.
Wann Sie das nicht brauchen
Ein EU-Bevollmächtigter ist nicht erforderlich, wenn:
- Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist
- Sie KI nur intern ohne öffentliche Ausgabe nutzen
- Sie reine Forschung oder nicht-kommerzielle private Nutzung betreiben
- Sie nur Dienstleistungen außerhalb des EU-Markts anbieten
Häufige Fragen
Wer muss gemäß AI Act einen EU-Bevollmächtigten benennen?
Jeder Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, der generative KI-Modelle oder Hochrisikosysteme auf dem EU-Markt anbietet, muss vor dem Inverkehrbringen einen EU-Bevollmächtigten bestellen, wie in Art. 54 des AI Act vorgesehen.
Was passiert, wenn ich keinen Bevollmächtigten benenne?
Die Nichtbenennung kann Bußgelder von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen, zusätzlich zu Handelsblockaden und Kunden- oder Marktplatzverlusten. Behörden können jederzeit die Dokumentation und den Nachweis der Bestellung anfordern.
Deckt der Preis auch die Vertretung in der Schweiz ab?
Nein, die Vertretung in der Schweiz ist weder bei REP27 noch bei den anderen gelisteten Anbietern enthalten. REP27 bietet jedoch eine kostenlose Bewertung der Schweizer Pflicht und bei Nichtpflicht eine unterschriebene Befreiungserklärung.
Wie lange dauert die Benennung?
REP27 stellt die Ernennung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Daten und Zahlung aus. Bei anderen Anbietern sind die Zeiten nicht veröffentlicht und müssen direkt erfragt werden.
Fallen neben dem Jahrespreis noch Zusatzkosten an?
REP27 erhebt keine Zusatzkosten für Anfragen, Sprachen oder EWR-Abdeckung. Bei anderen Anbietern sind diese Informationen nicht öffentlich und sollten vor Vertragsabschluss erfragt werden.
Brauche ich für jedes KI-Modell einen eigenen Bevollmächtigten?
Die Benennungspflicht gilt für jeden Anbieter, der generative KI-Modelle auf dem EU-Markt anbietet. Einige Anbieter können mehrere Systeme mit einem Mandat abdecken, das ist aber individuell zu prüfen.
Welche Aufgaben hat der EU-Bevollmächtigte?
Er muss die technische Dokumentation aufbewahren, auf Behördenanfragen reagieren, Anfragen weiterleiten und sicherstellen, dass Transparenz- und Sicherheitsanforderungen für die in der EU angebotenen KI-Modelle eingehalten werden.
Kann ich den Bevollmächtigten später wechseln?
Ja, ein Wechsel ist möglich, erfordert aber die Benachrichtigung der Behörden und Aktualisierung der Dokumentation. Prüfen Sie Kündigungs- und Vorankündigungsfristen im Vertrag mit dem Anbieter.
Kann der EU-Bevollmächtigte eine natürliche Person sein?
Das Gesetz verlangt einen Sitz in der EU; der Bevollmächtigte kann eine natürliche oder juristische Person sein. Die meisten Anbieter bieten den Service über spezialisierte Gesellschaften an, um Kontinuität und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Deckt der Service auch die Transparenzmeldungen (Art. 50) ab?
REP27 beinhaltet Transparenzmeldungen in 8 Sprachen und ein öffentliches Badge. Bei anderen Anbietern muss die Abdeckung der Meldungen geprüft werden, da sie nicht immer im Grundpreis enthalten sind.
Ist der Bevollmächtigte auch für Verkäufe über Marktplätze (Amazon, Etsy) erforderlich?
Ja, wenn generative KI-Modelle über Marktplätze in der EU angeboten werden, besteht für außereuropäische Anbieter die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten.
Was passiert, wenn ich den Anbieter im laufenden Jahr wechsle?
Der neue Bevollmächtigte muss formal bestellt und die Behörden informiert werden. Eine unterbrechungsfreie Übergabe ist wichtig, um Compliance-Lücken zu vermeiden.
Quellen
- REP27 — Europe Services, SE — AI Act — gdprrepresentative.com
- DPO Europe — EU AI Act Authorised Representative — data-privacy-office.eu
- Prighter — General Purpose AI Representative — prighter.com
- Engage Compliance — AI Act Representative — engagecompliance.co
- Praxikon — Gemachtigde AI — praxikon.com
- AI Assurance Institute — Authorised AI Representative — aiassurance.institute
- AI Act Service Desk — Article 54 — ai-act-service-desk.ec.europa.eu
- REP27 — Sanktionen und Vergleiche — gdprrepresentative.com
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