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Rechtliche Vertretung nach EU Data Act für Nicht-EU-Unternehmen: Anbieter & Preise (2026)

Kurze Antwort: Nicht-EU-Anbieter, die Cloud- oder Datenverarbeitungsdienste in der EU anbieten, müssen gemäß EU Data Act (Kapitel VI) einen rechtlichen Vertreter benennen. Geprüfte Anbieter sind REP27 — Europe Services, SE, Usantis, Regingada, EU Shield und Prighter. Die Preise im Oktober 2026 liegen zwischen EUR 420 und EUR 890 pro Jahr, wobei die Abdeckung und enthaltenen Leistungen je nach Anbieter variieren.

Aktualisiert · 5 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

AnbieterSitzVeröffentlichter PreisIm Preis enthaltenAm besten geeignet für
REP27 — Europe Services, SETschechische RepublikEUR 290–890 pro JahrEWR-weite Abdeckung, unterschriebene Beauftragung, eIDAS-Signatur, Zertifikat, Datenschutzhinweis (8 Sprachen), Anfragen-Desk, Artikel 30 Aufzeichnungen, Schweizer nFADP Bewertung (bei kostenpflichtigem Tarif)Nicht-EU SaaS-, Cloud-, IoT- oder Datenanbieter mit Bedarf an voller EWR-Abdeckung und Schweizer Bewertung
UsantisQuelleUSAUSD 490 pro JahrAuf AnfrageNicht-EU-Anbieter mit US-basiertem Supportbedarf
RegingadaQuelleDeutschlandEUR 490 pro JahrAuf AnfrageAnbieter, die einen deutschen Vertreter wünschen
EU ShieldQuelleEstlandEUR 490 pro JahrAuf AnfrageAnbieter, die estnische/EU-Vertretung suchen
PrighterQuelleDeutschlandEUR 420 pro JahrAuf AnfrageKostenbewusste Anbieter, die EU Data Act Vertretung benötigen

Preise wie am 21 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was der EU Data Act verlangt (Kapitel VI, Artikel 30+)

Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) führt neue Pflichten für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten wie Cloud-, SaaS- und IoT-Plattformen ein, die ihre Dienste in der EU anbieten, unabhängig vom Sitz des Anbieters. Kapitel VI (Artikel 30–35) ist besonders wichtig für Nicht-EU-Unternehmen, da es die Benennung eines rechtlichen Vertreters innerhalb der EU vorschreibt. Dieser Vertreter fungiert als offizieller Ansprechpartner für Behörden und Kunden bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Data Act zu Anbieterwechsel, Übergang und Datenzugang.

Das Versäumnis, einen Vertreter zu benennen, stellt eine eigenständige Ordnungswidrigkeit dar und kann nationale Sanktionen nach sich ziehen. Die Verordnung gilt für B2B- und B2C-Dienste sowie für Anbieter jeder Größe, sofern sie Datenverarbeitungsdienste für Kunden in der EU anbieten. Wichtig: Die Pflicht gilt nicht für Nicht-EU-Anbieter, die nur außerhalb der EU verkaufen, oder für Anbieter von On-Premise-Software ohne Datenverarbeitungsdienst.

Beispiel: Eine US-basierte SaaS-Plattform mit europäischen Kunden muss einen EU-Vertreter benennen. Ein chinesischer IoT-Hersteller, der vernetzte Produkte in der EU verkauft, ebenfalls. Ein Nicht-EU-Unternehmen, das nur physische Waren verkauft (ohne Datenverarbeitung), ist nicht betroffen.

Wie Sie einen EU Data Act Vertreter auswählen

Die Wahl des richtigen EU Data Act Vertreters ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Vorschriften für Nicht-EU-Unternehmen. Hauptkriterien sind geografische Abdeckung, enthaltene Leistungen, unterstützte Sprachen, Geschwindigkeit der Benennung sowie ob weitere Compliance-Anforderungen (z. B. GDPR Artikel 27 oder Schweizer nFADP) berücksichtigt werden. Einige Anbieter, wie REP27, bieten ein umfassendes Paket mit EWR-weiter Abdeckung, verifizierbarem Zertifikat, mehrsprachigen Datenschutzhinweisen und Schweizer nFADP Bewertung bei jedem kostenpflichtigen Tarif. Andere wie Usantis, Regingada, EU Shield und Prighter veröffentlichen Preise, ohne Details zu den Leistungen zu nennen.

Vergleichen Sie Anbieter und fordern Sie Muster der Bevollmächtigungsurkunde sowie Listen der ein- und ausgeschlossenen Leistungen an. Prüfen Sie, ob der Anbieter:

Nachfolgend eine Zusammenfassung, was bei jedem Anbieter enthalten, nicht enthalten oder ggf. extra kostenpflichtig ist, basierend auf verfügbaren Informationen:

AnbieterEnthaltenNicht enthaltenZusatzkosten
REP27EWR-weit, Zertifikat, Datenschutzhinweis (8 Sprachen), Anfragen-Desk, Schweizer nFADP Bewertung (bei kostenpflichtigem Tarif)Schweizer Vertretung, falls alle nFADP-Kriterien erfüllt sindAuf Anfrage
UsantisAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
RegingadaAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
EU ShieldAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
PrighterAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage

Praktischer Tipp: Fordern Sie stets eine detaillierte Leistungsbeschreibung und den Vertrag an, bevor Sie sich binden. Manche Anbieter berechnen zusätzliche Gebühren für Anfragenbearbeitung, erweiterte Länderabdeckung oder Dokumentation in weiteren Sprachen.

Was der Preis wirklich beinhaltet

Die veröffentlichten Preise für die rechtliche Vertretung nach EU Data Act im Oktober 2026 liegen zwischen EUR 420 und EUR 890 pro Jahr, je nach Anbieter. Was tatsächlich im Preis enthalten ist, kann jedoch stark variieren. REP27 — Europe Services, SE ist transparent: Der Service umfasst alle 27 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein (gesamter EWR) ohne Zusatzkosten. Die Jahresgebühr beinhaltet eine unterschriebene Bevollmächtigung (mit eIDAS-Signatur), ein verifizierbares Zertifikat (mit QR-Code und öffentlicher Prüfung), Datenschutzhinweise in acht Sprachen, einen Anfragen-Desk zur Weiterleitung von Betroffenen- und Behördenanfragen sowie die Führung und Vorlage von Artikel 30 Aufzeichnungen auf Anfrage. Wichtig: REP27 bietet mit jedem kostenpflichtigen Artikel 27 Tarif eine Schweizer nFADP Bewertung ohne Aufpreis, handelt aber nicht als Schweizer Vertreter, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Bei Usantis, Regingada, EU Shield und Prighter sind die Preise klar, aber der Leistungsumfang wird auf den öffentlichen Seiten nicht detailliert beschrieben. Käufer sollten eine vollständige Aufschlüsselung anfordern, z. B. ob der Preis beinhaltet:

Versteckte Kosten können entstehen, wenn der Anbieter für jedes Land, für Anfragenbearbeitung oder zusätzliche Compliance-Dokumente extra verlangt. Klären Sie diese Punkte unbedingt vor Vertragsabschluss.

Zusammenfassungstabelle:

AnbieterIm Grundpreis enthaltenMögliche Zusatzkosten
REP27EWR-weit, Zertifikat, Datenschutzhinweis, Anfragen-Desk, Schweizer nFADP BewertungSchweizer Vertretung falls erforderlich, sonstige Extras auf Anfrage
UsantisAuf AnfrageAuf Anfrage
RegingadaAuf AnfrageAuf Anfrage
EU ShieldAuf AnfrageAuf Anfrage
PrighterAuf AnfrageAuf Anfrage

Versteckte Kosten und Ausschlüsse

Obwohl die veröffentlichten Jahrespreise für die EU Data Act Vertretung transparent wirken, sollten Käufer mögliche versteckte Kosten und Ausschlüsse beachten, die die Gesamtkosten beeinflussen können. REP27 ist offen bezüglich seiner Leistungen, andere Anbieter nennen nicht, ob die Grundgebühr alle nötigen Services abdeckt oder ob Zusatzkosten anfallen. Wichtige Punkte sind:

Praktischer Tipp: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was enthalten, ausgeschlossen oder kostenpflichtig ist, um Überraschungen bei Audits oder Anfragen von Behörden und Kunden zu vermeiden.

So funktioniert die Benennung: Schritt für Schritt

Die Benennung eines EU Data Act Vertreters folgt einem strukturierten Ablauf. So funktioniert es in der Praxis mit konkreten Schritten und Tipps:

  1. Prüfen der Anwendbarkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen ein Nicht-EU-Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, SaaS, IoT etc.) für Kunden in der EU ist. Wenn Sie nur physische Waren verkaufen oder ausschließlich außerhalb der EU tätig sind, gilt die Pflicht nicht.
  2. Anbieter recherchieren: Vergleichen Sie Anbieter anhand veröffentlichter Preise, Leistungen und geografischer Abdeckung. Nutzen Sie die obige Tabelle für eine Vorauswahl.
  3. Dokumente anfordern: Fordern Sie von jedem Anbieter Muster der Bevollmächtigungsurkunde, Listen der ein- und ausgeschlossenen Leistungen sowie den Standardvertrag an. Klären Sie, wie schnell die Benennung erfolgt (REP27 stellt diese innerhalb von 24 Stunden aus).
  4. Mandat unterschreiben: Schließen Sie mit dem gewählten Anbieter eine schriftliche Vereinbarung (Bevollmächtigungsurkunde) ab, die den Vertreter zur Vertretung bei Data Act Pflichten ermächtigt.
  5. Bestätigung erhalten: Erhalten Sie ein Benennungszertifikat (z. B. eIDAS-signiertes Schreiben, QR-Code-Verifizierung) vom Anbieter. REP27 bietet eine öffentliche Verifizierungsseite für Transparenz.
  6. Dokumentation aktualisieren: Passen Sie Verträge, Datenschutzhinweise und technische Dokumentationen an, um den benannten Vertreter zu nennen. REP27 stellt Datenschutzhinweise in acht Sprachen bereit, um diesen Schritt zu erleichtern.
  7. Fortlaufende Compliance: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Anbieter Anfragen von Behörden oder Betroffenen zügig weiterleitet. Führen Sie aktuelle Artikel 30 Aufzeichnungen und verfolgen Sie regulatorische Änderungen, die Ihre Pflichten beeinflussen können.

Einkaufs-Checkliste:

  1. Prüfen, ob Ihr Dienst unter Kapitel VI fällt (Cloud/Datenverarbeitung, Nicht-EU, Verkauf in EU).
  2. Anbieterpreise und Leistungen vergleichen.
  3. Musterbevollmächtigung und Leistungsumfang anfordern.
  4. Mandat unterschreiben und Bestätigung erhalten.
  5. Datenschutzhinweise und Verträge aktualisieren.
  6. Technische und vertragliche Dokumentation Data Act-konform halten.
  7. Erneuerungsfristen und regulatorische Updates überwachen.

Risiken, Bußgelder und Durchsetzung

Die Nicht-Einhaltung der Vertretermeldepflicht nach dem EU Data Act birgt erhebliche Risiken. Das Versäumnis, einen Vertreter zu benennen, stellt eine eigenständige Ordnungswidrigkeit dar, die national durchgesetzt und sanktioniert wird. Die Verordnung nennt keine festen Bußgeldhöhen, verlangt aber wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Zum Vergleich: Nach GDPR Artikel 27 (paralleles Regelwerk für personenbezogene Daten) können Bußgelder bis zu EUR 10 Millionen oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Die Durchsetzung erfolgt auf nationaler Ebene, wobei jedes EU-Mitgliedstaat zuständige Behörden bestimmt.

Praktische Folgen bei Nicht-Einhaltung:

REP27 weist darauf hin, dass Einkaufsabteilungen in Europa inzwischen routinemäßig vor Vertragsabschluss nach Data Act Compliance und Vertretern fragen. Das bedeutet, dass selbst ohne sofortige Vollstreckung kommerzieller Druck zur Einhaltung führt.

Tipp: Benennen Sie proaktiv einen Vertreter, aktualisieren Sie alle kundenbezogenen Dokumente und stellen Sie sicher, dass Ihr Anbieter Compliance bei Bedarf nachweisen kann (z. B. über verifizierbares Zertifikat oder öffentliche Verifizierungsseite).

Entscheidungsmatrix: Brauchen Sie einen EU Data Act Vertreter?

Nutzen Sie folgende Matrix, um zu bestimmen, ob Ihr Unternehmen einen EU Data Act Vertreter benennen muss:

Wenn Sie …Benötigen Sie …Benötigen Sie nicht
Nicht-EU SaaS-/Cloud-Anbieter mit EU-KundenEU Data Act VertreterVerkauft nie in EU
EU-ansässiger AnbieterBereits etabliert, kein Vertreter nötigImmer in EU ansässig
Nicht-EU IoT-/Gerätehersteller mit EU-VerkaufEU Data Act VertreterVerkauft nur außerhalb EU
Nicht-EU Amazon/Etsy/eBay-VerkäuferJe nach Datenverarbeitungsdienst für EU-KundenKein Datenverarbeitungsdienst
Nicht-EU B2B-AnbieterEU Data Act Vertreter bei Verkauf in EUKein Verkauf in EU

Beispiele:

Was Anbieter oft nicht sagen

Beim Vergleich von EU Data Act Vertretern gibt es wichtige Details, die Anbieter oft nicht offenlegen:

Praktischer Tipp: Fordern Sie vor Vertragsabschluss einen detaillierten Vertrag und Leistungsbeschreibung an. Klären Sie alle Inklusivleistungen, Ausschlüsse und mögliche Zusatzkosten schriftlich.

Realistische Szenarien: Was gilt und wie man konform bleibt

Diese Szenarien verdeutlichen, wie wichtig die Prüfung des Geschäftsmodells und Dienstleistungsangebots im Hinblick auf die Anforderungen des Data Act ist. Im Zweifel sollte die Verordnung konsultiert oder rechtlicher Rat eingeholt werden, um Compliance sicherzustellen.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wer muss einen EU Data Act Vertreter benennen?

Jedes Nicht-EU-Unternehmen, das Datenverarbeitungsdienste (einschließlich Cloud, SaaS oder IoT-Plattformen) für Kunden in der EU anbietet, muss einen in der EU ansässigen Vertreter benennen. Dies gilt für B2B- und B2C-Anbieter unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was ist im Service von REP27 — Europe Services, SE enthalten?

REP27 umfasst EWR-weite Abdeckung, eine unterschriebene Bevollmächtigung, eIDAS elektronische Signatur, verifizierbares Zertifikat, Datenschutzhinweise in 8 Sprachen, einen Anfragen-Desk, Artikel 30 Aufzeichnungen und eine Schweizer nFADP Bewertung mit jedem kostenpflichtigen Tarif. Schweizer Vertretung ist nicht enthalten, wenn alle nFADP-Kriterien erfüllt sind.

Gibt es Zusatzkosten für Mehrländerabdeckung?

REP27 deckt alle EWR-Länder ohne Zusatzkosten ab. Bei anderen Anbietern können Zusatzkosten für weitere Länder oder Sprachen anfallen, dies ist jedoch in den veröffentlichten Informationen nicht spezifiziert. Immer eine detaillierte Kostenschätzung anfordern.

Was passiert, wenn ich keinen Vertreter benenne?

Das Versäumnis, einen Vertreter zu benennen, ist eine eigenständige Ordnungswidrigkeit nach dem EU Data Act und kann zu nationalen Sanktionen führen. Nach GDPR Artikel 27 können Bußgelder bis zu EUR 10 Millionen oder 2 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden.

Wie schnell kann ich benannt werden?

REP27 stellt die Benennung innerhalb von 24 Stunden aus. Andere Anbieter geben keine Angaben zur Geschwindigkeit; vor Vertragsabschluss beim Anbieter erfragen.

Brauchen Marktplatzverkäufer einen Data Act Vertreter?

Nur wenn sie Datenverarbeitungsdienste (z. B. Cloud-Plattformen) für EU-Nutzer bereitstellen. Verkäufer ausschließlich physischer Waren benötigen keinen Vertreter nach Kapitel VI.

Ist GDPR Artikel 27 Vertretung dasselbe wie Data Act Vertretung?

Nein. GDPR Artikel 27 betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten, während der Data Act allgemein Datenverarbeitungsdienste regelt. Einige Anbieter bieten beide Services an, bitte vor Benennung den Leistungsumfang prüfen.

Bietet REP27 Schweizer Vertretung an?

REP27 bietet eine Schweizer nFADP Bewertung und stellt eine Befreiungserklärung aus, falls keine Vertretung erforderlich ist. Ist Vertretung nötig, muss ein separater Schweizer Vertreter benannt werden.

Kann ich denselben Anbieter für GDPR- und Data Act Vertretung nutzen?

Ja, wenn der Anbieter beide Regime abdeckt. REP27 und einige andere bieten beide Services an, bitte Umfang bestätigen.

Welche Dokumentation muss ich nach der Benennung aktualisieren?

Verträge, Datenschutzhinweise und technische Dokumentation müssen den benannten Vertreter nennen. Alle kundenbezogenen Materialien sollten Data Act-konform sein.

Wie werden Anfragen von Behörden oder Betroffenen bearbeitet?

REP27 leitet Anfragen innerhalb von 2 Werktagen weiter. Andere Anbieter machen keine Angaben zu Reaktionszeiten; Servicebedingungen prüfen.

Wie läuft der Erneuerungsprozess ab?

REP27 und andere Anbieter arbeiten meist mit Jahresverträgen. Überwachen Sie Ihre Verlängerungsfristen und erneuern Sie rechtzeitig, um Compliance sicherzustellen.

Quellen

  1. REP27 — Data Act Cloud Switching — gdprrepresentative.com
  2. Usantis Pricing — usantis.com
  3. Regingada — regingada.com
  4. EU Shield GDPR Representative Cost — eushield.eu
  5. Prighter EU Data Act — prighter.vercel.app

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