- Directive 2009/48/EC — Toy Safety Directive
- Regulation (EU) 2019/1020 — market surveillance, Article 4
- Regulation (EC) No 1907/2006 — REACH
- Regulation (EU) 2023/988 — GPSR, residual
Wer muss benennen
Drei Gruppen sind betroffen. Erstens, Hersteller mit Sitz außerhalb der Union, die Spielzeug auf dem EU-Markt anbieten, sei es über einen Distributor, einen Marktplatz oder ihre eigene Website. Zweitens, Importeure, die die Verpflichtungen des Herstellers übernehmen, wann immer sie das Spielzeug unter ihrem eigenen Namen oder Markenzeichen auf den Markt bringen oder es in einer Weise ändern, die die Konformität beeinflusst. Drittens, Fernverkäufer, die direkt an EU-Verbraucher versenden, wo kein Importeur, kein Erfüllungsdienstleister und kein bevollmächtigter Vertreter in der Union ansässig ist: Artikel 4 der Verordnung 2019/1020 verbietet dann das Inverkehrbringen des Spielzeugs vollständig. Eine Eigenmarke, die eine chinesische Fabrik beauftragt, ein Spielzeug unter ihrem eigenen Namen zu produzieren, ist rechtlich der Hersteller, mit allen sich daraus ergebenden Pflichten, auch wenn sie das Produkt nie berührt.
Schwellen und Ausnahmen
Es gibt keine Umsatz-, Volumen- oder Unternehmensgrößenschwelle. Ein verkauftes Spielzeug an einen Verbraucher in einem Mitgliedstaat löst das vollständige Regime aus. Die einzige echte Grenze ist die Definition selbst: ein Produkt, das für die Nutzung im Spiel durch Kinder unter 14 Jahren entworfen oder bestimmt ist, ob ausschließlich oder nicht. 'Nicht ausschließlich' ist wichtig, denn ein Produkt, das für Erwachsene vermarktet wird, das aber offensichtlich für Kinder attraktiv ist, kann dennoch von einem Inspektor als Spielzeug behandelt werden.
Was auf das Etikett gehört
Die CE-Kennzeichnung, mindestens 5 mm hoch, sichtbar, lesbar und unvergänglich, auf dem Spielzeug, einem angebrachten Etikett oder der Verpackung. Der Name des Herstellers, der eingetragene Handelsname oder das eingetragene Markenzeichen und eine einzige Postadresse, unter der er kontaktiert werden kann. Der Name und die EU-Postadresse des Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters. Eine Typ-, Batch-, Serien- oder Modellnummer, die es ermöglicht, das Spielzeug zu identifizieren. Warnhinweise, die mit dem Wort 'Achtung' eingeleitet werden, einschließlich der Alterswarnung, wo zutreffend, und der spezifischen Formulierung, die durch Anhang V für Kategorien wie Spielzeug für Wasser, funktionales Spielzeug und Spielzeug mit kleinen Teilen festgelegt ist. Warnhinweise, die die Kaufentscheidung bestimmen, müssen auch vor dem Kauf in einem Online-Angebot erscheinen.
Marktplatz-Felder
Amazon verlangt sowohl das Feld Hersteller als auch das Feld Verantwortliche Person, jeweils mit einer EU-Adresse, und setzt dies automatisch in allen europäischen Geschäften durch. eBay, Etsy, Kaufland und TikTok Shop zeigen ein EU-Verantwortliche Person-Feld im Angebot an und unterdrücken Angebote, bei denen es leer ist. Marktplätze verlangen auch, dass die CE-Kennzeichnung in mindestens einem Produktbild sichtbar ist, und mehrere verlangen jetzt die EN 71-Prüfberichte oder die Konformitätserklärung als hochgeladenes Dokument, wenn ein Angebot angefochten wird. Die Wiederherstellung dauert in der Regel Stunden, sobald die Details gespeichert sind, aber nur, wenn die Adresse tatsächlich in der Union liegt: eine Adresse im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz wird abgelehnt.
Unterlagen, die Sie vorhalten müssen
Eine EU-Konformitätserklärung, die vor dem Inverkehrbringen des Spielzeugs erstellt und in die Sprache übersetzt wird, die vom betreffenden Mitgliedstaat verlangt wird. Die technische Dokumentation gemäß Artikel 21. Eine Sicherheitsbewertung, die chemische, physikalische, mechanische, elektrische, brennbare, hygienische und radioaktive Gefahren sowie die Exposition gegenüber diesen analysiert, bevor das Spielzeug entworfen und produziert wird. Prüfberichte, die diese Bewertung unterstützen. Beschreibungen des Herstellungs- und Überwachungsprozesses, Adressen der Herstellungs- und Lagerstätten und, wo eine benannte Stelle verwendet wurde, deren EG-Typprüfzertifikat. Auch ein Register von Beschwerden, nicht konformen Spielzeugen und Rückrufen sowie Nachweise, dass die Distributoren informiert wurden.
Normen und Prüfungen
EN 71-1 für mechanische und physikalische Eigenschaften, einschließlich des Zylinders für kleine Teile, Fall- und Drehmomentprüfungen. EN 71-2 für Brennbarkeit. EN 71-3 für die Migration von neunzehn Elementen aus Spielzeugmaterialien in drei Materialkategorien. EN 62115 für elektrische Spielzeuge. EN 71-12 für N-Nitrosamine in Elastomer-Spielzeugen, die für Kinder unter drei Jahren oder für den Mundkontakt bestimmt sind. Die vollständige Anwendung der harmonisierten Normen gibt eine Vermutung der Konformität und ermöglicht die Selbstdeklaration. Wo eine Norm nicht existiert oder nicht vollständig angewendet wird, wird eine EG-Typprüfung durch eine benannte Stelle obligatorisch.
Sprachanforderungen
Warnungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen müssen in der Amtssprache oder den Amtssprachen jedes Mitgliedstaates vorliegen, in dem das Spielzeug verfügbar gemacht wird. Es gibt keinen englischsprachigen Weg: Der Verkauf nach Deutschland erfordert Deutsch, nach Frankreich Französisch, nach Polen Polnisch. Die Konformitätserklärung muss in die Sprache übersetzt werden, die vom Staat verlangt wird, in dem das Spielzeug in Verkehr gebracht wird. Dies ist der häufigste Grund für eine Angebotsentfernung und für eine Grenzabweisung, da es das Einfachste ist, was ein Inspektor überprüfen kann.
Ab wann es gilt
Die Sicherheitsbewertung muss vor dem Design und der Produktion durchgeführt werden. Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung müssen existieren, bevor die erste Einheit in Verkehr gebracht wird — nicht bevor die erste Beschwerde eingeht. Für Spielzeuge, die bereits in der Lieferkette sind, entsteht die Verpflichtung, die Behörden zu informieren und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, sobald der Hersteller Grund zu der Annahme hat, dass ein Spielzeug nicht konform ist, und sie gilt für bereits verkaufte Einheiten, nicht nur für Lagerbestände.
Aufbewahrungsfristen
Die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung müssen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Spielzeugs aufbewahrt werden. Der bevollmächtigte Vertreter muss in der Lage sein, beides auf Anfrage einer nationalen Behörde vorzulegen, weshalb das Mandat ihm Zugang zur Akte gewähren muss, anstatt nur ein Versprechen auf Zugang. Rückverfolgbarkeitsunterlagen, die jeden wirtschaftlichen Betreiber identifizieren, der ein Spielzeug geliefert hat, und jeden Betreiber, der beliefert wurde, müssen ebenfalls zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Was bei Verstößen passiert
Die praktischen Konsequenzen treten in dieser Reihenfolge ein: eine Marktplatzunterdrückung, die sofort und automatisch erfolgt; eine Zollverweigerung am Eingangspunkt, wo die Sendung festgehalten und oft auf Kosten des Importeurs vernichtet wird; eine Rücknahme- oder Rückrufanordnung von einer nationalen Behörde; eine Warnung im Safety Gate-Schnellwarnsystem, die öffentlich ist, das Produkt und die Marke benennt und von jedem anderen Mitgliedstaat aufgegriffen wird; und schließlich eine Verwaltungsstrafe, die nach nationalem Recht festgelegt wird und von einigen tausend Euro bis zu sechsstelligen Beträgen reicht, je nach Staat. Spielzeuge sind konstant die am häufigsten gemeldete Kategorie im Safety Gate, sodass die Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung erheblich höher ist als bei den meisten Waren.
Wer kontrolliert
Nationale Marktüberwachungsbehörden in jedem Mitgliedstaat, koordiniert durch das ICSMS-Informationssystem und das Safety Gate. Zollbehörden am Eingangspunkt, die die Freigabe einer Sendung aussetzen und sie an die Marktüberwachung verweisen können. Benannte Stellen, wo die Typprüfung gilt. Die Marktplätze selbst fungieren als de facto erste Durchsetzungsinstanz gemäß dem Digital Services Act und der GPSR.
Wo die Grenze verläuft
Die am häufigsten missverstandene Grenze in dieser Kategorie. Ein als Familien- oder Gartenspiel verkauftes Objekt — riesiges Jenga, übergroße Dominosteine, ein Rasenspiel — ist ein allgemeines Verbraucherprodukt gemäß GPSR, das eine verantwortliche Person gemäß Artikel 16 benötigt und keine CE-Kennzeichnung erfordert. Dasselbe Objekt, das für Kinder unter 14 Jahren präsentiert wird, mit Kindern in den Bildern gezeigt oder in einer Kinderkategorie gelistet ist, ist ein Spielzeug: CE-Kennzeichnung, EN 71-Prüfung, Anhang V-Warnungen und ein Artikel 4 wirtschaftlicher Betreiber. Die Listung entscheidet über das Regime, nicht das Objekt. Zwei weitere Aspekte: Kostüme und Karnevalskostüme für Kinder sind Spielzeuge, keine Textilien; und 'Sammler'-Figuren, die an Erwachsene vermarktet werden, aber in Größe und Preis wie Kinderspielzeuge gestaltet sind, werden routinemäßig von Inspektoren umklassifiziert.
Häufige Fragen
- Bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass eine EU-Behörde mein Spielzeug zertifiziert hat?
- Nein. Für die meisten Spielzeuge erklärt der Hersteller die Konformität selbst, nachdem er die harmonisierten Normen vollständig angewendet und getestet hat. Eine benannte Stelle und ein EG-Typprüfzertifikat sind nur erforderlich, wenn keine harmonisierte Norm für die Gefahr existiert, wenn die Norm nicht vollständig angewendet wird oder wenn der Hersteller diesen Weg wählt.
- Kann unser Erfüllungsdienstleister die verantwortliche Person sein?
- Ein in der Union ansässiger Erfüllungsdienstleister kann die Rolle des Artikel 4 übernehmen, und einige große tun dies. In der Praxis lehnen die meisten ab, da die Rolle Pflichten zur Aufbewahrung der Konformitätserklärung, zur Zusammenarbeit mit Behörden und zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen mit sich bringt. Was rechtlich zählt, ist ein schriftliches Mandat, das von dieser Stelle akzeptiert wird, nicht eine Annahme.
- Wir verkaufen bereits in den USA mit ASTM F963-Tests — reicht das aus?
- Nein. ASTM F963 und EN 71 unterscheiden sich in den Grenzwerten für chemische Migration, Kriterien für kleine Teile und Formulierungen von Warnhinweisen. US-Prüfberichte werden nicht als Nachweis für die EU-Konformität akzeptiert, und die Konformitätserklärung muss auf die EU-Normen verweisen.
- Was ist, wenn das Spielzeug bereits verkauft wurde und wir ein Problem entdecken?
- Sie müssen sofort Korrekturmaßnahmen ergreifen, und wenn das Spielzeug ein Risiko darstellt, müssen Sie die Marktüberwachungsbehörden jedes Mitgliedstaates, in dem Sie es verfügbar gemacht haben, informieren und Einzelheiten zur Nichtkonformität und den ergriffenen Maßnahmen angeben. Schweigen zu diesem Zeitpunkt ist ein separates Vergehen von dem ursprünglichen Mangel.
Wer für Sie unterzeichnet
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UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom