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Streaming, Abonnements und digitale Inhalte

Digitale und verbundene Produkte

Kurz gefasst
Vertreter in der Union gemäß Artikel 27 DSGVO und ein rechtlicher Vertreter gemäß dem DSA, wo Nutzerinhalte gehostet werden

Wer muss benennen

Anbieter, die außerhalb der Union ansässig sind und Streaming- oder Abonnementdienste für Verbraucher in der EU anbieten. Drei Rechtsbereiche gelten gleichzeitig: Datenschutz für den Abonnenten und die Seh-Daten, Verbraucherrecht für den Vertrag und audiovisuelle Medienvorschriften für On-Demand-Videodienste, die auf einen Mitgliedstaat abzielen.

Schwellen und Ausnahmen

Keine Schwelle für die Datenpflichten. Verpflichtungen für audiovisuelle Mediendienste, einschließlich der 30%-Quote für europäische Werke in On-Demand-Katalogen, gelten für Dienste unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaates, mit Ausnahmen für niedrige Umsätze oder geringe Zuschauerzahlen.

Was auf das Etikett gehört

Nicht physisch. Die Identität des Vertreters in der Datenschutzerklärung, die vorvertraglichen Informationen, die das Verbraucherrecht verlangt, einschließlich des Gesamtpreises und der Bedingungen für die Verlängerung, sowie klare Informationen zur Stornierung. Nach dem DSA muss Werbung identifizierbar sein, wobei der Werbetreibende genannt wird.

Marktplatz-Felder

App-Stores setzen ihre eigenen Regeln zur Offenlegung von Abonnements durch. Verbraucherbehörden haben in der gesamten Union gegen automatische Verlängerungen, schwierige Stornierungsabläufe und unklare Preisgestaltung gehandelt, und das CPC-Netzwerk koordiniert diese Maßnahmen.

Unterlagen, die Sie vorhalten müssen

Artikel 30 Aufzeichnungen über Konto-, Zahlungs-, Seh- und Empfehlungsdaten. Die Benennung gemäß Artikel 27. Einwilligungsaufzeichnungen für nicht wesentliche Nachverfolgung. Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn Profiling Empfehlungen steuert. Bedingungen, die mit der Richtlinie über digitale Inhalte zur Konformität, zu Rechtsbehelfen und zur Änderung des Dienstes übereinstimmen. Wo Nutzerinhalte gehostet werden, das DSA-Benachrichtigungs- und Maßnahmenverfahren.

Normen und Prüfungen

Nicht anwendbar, obwohl Stornierungs- und Einwilligungsabläufe direkt von Behörden und Verbraucherorganisationen geprüft werden.

Sprachanforderungen

Vertragsbedingungen, Stornierungsinformationen und Datenschutzerklärungen in der Sprache jedes anvisierten Marktes.

Ab wann es gilt

Der Vertreter vor Beginn der Verarbeitung. Verbraucherinformationen vor Abschluss des Vertrags. Die Richtlinie über digitale Inhalte gilt seit dem 1. Januar 2022 für Verträge.

Aufbewahrungsfristen

Abonnentendaten für die Vertragsdauer plus gesetzliche Aufbewahrung. Sehhistorien, die für Empfehlungen verwendet werden, benötigen einen definierten Aufbewahrungszeitraum anstelle von unbegrenzter Speicherung.

Was bei Verstößen passiert

Bis zu 20 Millionen € oder 4% des Umsatzes für unrechtmäßige Verarbeitung und Verbraucherrechtsstrafen bis zu 4% des Jahresumsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten für weit verbreitete Verstöße. Verstöße gegen Geo-Blocking werden separat durchgesetzt und ziehen nationale Geldstrafen nach sich.

Wer kontrolliert

Datenschutzbehörden, Verbraucher-schutzbehörden über das CPC-Netzwerk, nationale audiovisuelle Regulierungsbehörden und digitale Dienstkoordinatoren.

Wo die Grenze verläuft

Inhaltslizenzbeschränkungen sind für audiovisuelle Dienste zulässig, sodass Geo-Blocking-Regeln keine pan-europäischen Kataloge erzwingen, aber die Portabilität für Abonnenten, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat sind, ist obligatorisch. Das Design der Stornierung ist der Bereich, in dem die meisten Durchsetzungsmaßnahmen anfallen: Ein Abonnement, das einen Klick zum Starten und fünf zum Stornieren benötigt, wird als unlautere Praxis behandelt.

Häufige Fragen

Zwingt uns die Geo-Blocking-Verordnung dazu, überall zu streamen?
Nein. Audiovisuelle Inhalte sind aus Lizenzgründen ausgeschlossen, aber die Portabilitätsverordnung verlangt Zugang für Abonnenten, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat sind.
Sind Empfehlungsalgorithmen reguliert?
Nach dem DSA müssen Plattformen die Hauptparameter erklären, und das Profiling von Minderjährigen zu Werbezwecken ist verboten. Die DSGVO gilt für die zugrunde liegende Verarbeitung durchgehend.
EU-Vertreter · ab 290 € / Jahr

Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom

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