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Funkgeräte, Bluetooth- und Wi-Fi-Geräte

Digitale und vernetzte Produkte

Kurz gefasst
Bevollmächtigter oder wirtschaftlicher Betreiber mit Sitz in der Union

Wer muss benennen

Hersteller außerhalb der Union, die Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen, die absichtlich Funkwellen zur Kommunikation oder Radiodetermination senden oder empfangen. Dazu gehören Bluetooth-Zubehör, Wi-Fi-Geräte, intelligente Lautsprecher, Drohnen, tragbare Geräte, Fernbedienungen, NFC-fähige Produkte und jedes Gerät mit einem Mobilfunkmodul. Importeure, die das Produkt kennzeichnen, werden zu Herstellern. Fernverkäufer benötigen einen in der EU ansässigen Betreiber gemäß Artikel 4.

Schwellen und Ausnahmen

Kein Schwellenwert. Die Richtlinie über Funkanlagen ersetzt die Niederspannungs- und EMV-Richtlinien für Produkte in ihrem Anwendungsbereich, sodass ein drahtloses Gerät gemäß RED und nicht gemäß LVD bewertet wird, und die wesentlichen Anforderungen beider werden übernommen. Produkte, die nur Rundfunkradio oder Fernsehen empfangen, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich.

Was auf das Etikett gehört

CE-Kennzeichnung. Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Postanschrift, zusätzlich dasselbe für den Importeur oder bevollmächtigten Vertreter. Typ-, Batch- oder Seriennummer. Wo die Verwendung des Geräts in einem Mitgliedstaat eingeschränkt ist, eine kurze Angabe auf der Verpackung, die die Einschränkungen identifiziert. Die Anweisungen müssen die Frequenzbänder angeben, in denen das Gerät arbeitet, und die maximale Funkfrequenzleistung, die in diesen Bändern übertragen wird.

Marktplatz-Felder

Amazon und andere Marktplätze verlangen die Konformitätserklärung für Funkprodukte bei Herausforderungen und blockieren Listen, die keine vorlegen können. Seit dem 1. August 2025 gelten die Cybersicherheitsanforderungen der delegierten Verordnung, und für vernetzte Geräte wird zunehmend nach Nachweisen für die Einhaltung von EN 18031 gefragt. Drohnen unterliegen einem zusätzlichen Klassifizierungsregime gemäß den EU-Drohnenvorschriften.

Unterlagen, die Sie vorhalten müssen

EU-Konformitätserklärung, die für Funkgeräte vollständig oder als vereinfachte Erklärung mit einer Internetadresse bereitgestellt werden muss. Technische Dokumentation mit dem Design, den Funkprüfberichten, der Bewertung der Konformität mit den wesentlichen Anforderungen und, wo harmonisierte Standards nicht vollständig angewendet wurden, der Stellungnahme der benannten Stelle. Ab August 2025 die Dokumentation, die zeigt, wie die Anforderungen an den Netzschutz, den Schutz personenbezogener Daten und die Betrugsprävention erfüllt werden. Ab Dezember 2027 die technische Dokumentation gemäß CRA und SBOM zusätzlich.

Normen und Prüfungen

EN 300 328 für Breitband 2,4 GHz, EN 301 893 für 5 GHz RLAN, EN 301 511 und EN 301 908 für Mobilfunk, EN 303 645 als Grundlage für die Sicherheit von Verbraucher-IoT und die EN 18031-Serie für die Anforderungen der delegierten Verordnung. EN IEC 62368-1 für Sicherheit und die EN 301 489-Serie für elektromagnetische Verträglichkeit. Funkparameter müssen von einem kompetenten Labor gemessen werden; eine Selbstdeklaration ist möglich, wenn harmonisierte Standards vollständig angewendet werden, andernfalls muss eine benannte Stelle einbezogen werden.

Sprachanforderungen

Anweisungen, Sicherheitsinformationen und die Informationen zu Frequenzbändern und Leistung in der Sprache jedes Mitgliedstaates, in dem das Gerät bereitgestellt wird. Die Konformitätserklärung oder die vereinfachte Erklärung muss in die Sprache übersetzt werden, die von diesem Staat gefordert wird.

Ab wann es gilt

Dokumentation vor dem Inverkehrbringen. Die Cybersicherheitsanforderungen gemäß Artikel 3(3)(d), (e) und (f) gelten seit dem 1. August 2025 ohne verbleibende Übergangsfrist. Die CRA-Schwachstellenberichterstattung beginnt am 11. September 2026 und das vollständige CRA-Regime am 11. Dezember 2027, zu diesem Zeitpunkt überschneiden sich die beiden Rahmenbedingungen für verbundene Funkprodukte.

Aufbewahrungsfristen

Technische Dokumentation und die Konformitätserklärung für zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen. Wo die CRA gilt, für den Unterstützungszeitraum, wenn dieser länger ist.

Was bei Verstößen passiert

Funkprodukte werden an der EU-Grenze häufiger überprüft als die meisten Kategorien, da die Kennzeichnung und die EU-Adresse leicht zu überprüfen sind und nicht konforme Sender Störungen verursachen. Die Konsequenzen reichen von Zollverweigerung und Zerstörung über Rückrufverfügungen und Safety Gate-Warnungen bis hin zu nationalen Geldstrafen. Störungen im lizenzierten Frequenzspektrum können auch Maßnahmen der nationalen Funkregulierungsbehörde nach sich ziehen, unabhängig von der Marktüberwachung.

Wer kontrolliert

Nationale Marktüberwachungsbehörden und nationale Funkfrequenzregulierungsbehörden, Zoll bei der Einfuhr und benannte Stellen, wenn harmonisierte Standards nicht vollständig angewendet werden.

Wo die Grenze verläuft

Das Hinzufügen einer drahtlosen Funktion verschiebt ein Produkt von den Niederspannungs- und EMV-Richtlinien in die RED, was Hersteller überrascht, die ein Bluetooth-Modul zu einem bestehenden Produkt hinzufügen, ohne die Bewertung erneut durchzuführen. Umgekehrt ist ein passives Zubehör — ein Kabel, ein Gehäuse — kein Funkgerät. Ab Dezember 2027 fügt die CRA Verpflichtungen hinzu, die die Cybersicherheitsanforderungen der RED nicht abdecken, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Schwachstellen und den Unterstützungszeitraum, sodass die Einhaltung von EN 18031 allein nicht ausreichen wird.

Häufige Fragen

Benötigt ein USB-Dongle das?
Wenn es Funkwellen sendet oder empfängt, ja. Wenn es sich um ein passives Kabel oder einen kabelgebundenen Adapter handelt, fällt es stattdessen unter die Niederspannungs- und EMV-Richtlinien.
Wir entsprechen bereits den FCC-Vorschriften — hilft das?
Die Testdaten können teilweise wiederverwendet werden, aber die FCC-Grenzwerte, die Frequenzzuweisungen und die wesentlichen Anforderungen unterscheiden sich. Eine FCC-ID hat keine rechtliche Wirkung in der Union und kann nicht anstelle der EU-Konformitätserklärung erscheinen.
Was hat sich am 1. August 2025 geändert?
Die delegierte Verordnung machte drei wesentliche Cybersicherheitsanforderungen für die meisten internetverbundenen Funkgeräte anwendbar: Schutz des Netzwerks, Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre sowie Schutz vor Betrug. Produkte, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden, müssen diese Anforderungen erfüllen.
Sind Drohnen davon betroffen?
Ja, für ihre Funkfunktion, und separat durch die EU-Drohnenverordnungen 2019/945 und 2019/947 für die Klassifizierung und die Betriebsregeln. Beide gelten gleichzeitig.
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Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom

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