- Regulation (EU) 2023/988 — GPSR
- Regulation (EU) No 1007/2011 — textile labelling
- Regulation (EC) No 1907/2006 — REACH
- Directive 2009/48/EC where the item is a children's product with play value
Wer muss benennen
Print-on-Demand- und Merchandise-Unternehmen außerhalb der Union, die an EU-Verbraucher verkaufen. Das Bedrucken eines Blankoartikels und der Verkauf unter Ihrem eigenen Namen macht Sie rechtlich zum Hersteller, mit der vollen Verpflichtung zur technischen Dokumentation.
Schwellen und Ausnahmen
Keine. Einzelbestellungen stellen ein Produkt auf dem Markt in derselben Weise dar wie eine Produktionsserie.
Was auf das Etikett gehört
Faserzusammensetzung, Pflegehinweise, Größe sowie Angaben zum Hersteller und zur verantwortlichen Person. Das Etikett des Blanko-Lieferanten ist nicht ausreichend, wenn Sie es überdeckt haben oder wenn das Kleidungsstück als Ihres verkauft wird.
Marktplatz-Felder
Marktplätze setzen die verantwortliche Person bei Print-on-Demand-Angeboten durch, und dieses Geschäftsmodell war stark betroffen, als die GPSR-Felder live gingen, da die Verkäufer keine EU-Einheit hatten.
Unterlagen, die Sie vorhalten müssen
Technische Dokumentation, die sowohl das Blanko als auch den Druck abdeckt, die Risikoanalyse, REACH-Nachweise für die Tinten einschließlich Phthalate und primäre aromatische Amine sowie die Dokumentation zur Faserzusammensetzung vom Blanko-Lieferanten.
Normen und Prüfungen
REACH-Screening des bedruckten Textils, da die Tinte Teil des fertigen Artikels ist, Azo-Farbstofftests, Formaldehyd, wo Oberflächenbehandlungen verwendet werden, und EN 14682 für Schnüre an Kinderbekleidung.
Sprachanforderungen
Faserzusammensetzung und Pflegeinformationen in der Sprache jedes Mitgliedstaates des Verkaufs, unter Verwendung der offiziellen Faserbezeichnungen.
Ab wann es gilt
Bevor das Angebot live geht.
Aufbewahrungsfristen
Zehn Jahre.
Was bei Verstößen passiert
Angebotsunterdrückung, Rücknahme und Geldstrafen. Bedruckte Kinderbekleidung mit Plastisol-Tinten hat bei Phthalaten versagt, was eine Feststellung gegen den Drucker und nicht gegen den Blanko-Lieferanten darstellt.
Wer kontrolliert
Marktüberwachungs- und Verbraucherschutzbehörden sowie Zoll.
Wo die Grenze verläuft
Der Druck ist Teil des Produkts: Das Testen des Blanko belegt nicht die Konformität des bedruckten Artikels, und Phthalate in Plastisol-Tinten sind ein wiederkehrendes Versagen. Designs, die Marken Dritter enthalten, erhöhen die Exposition gegenüber geistigem Eigentum, die kein Konformitätsdossier abdeckt.
Häufige Fragen
- Wir drucken nur auf zertifizierten Blankos — reicht das aus?
- Nein. Sie bringen den fertigen bedruckten Artikel unter Ihrem Namen auf den Markt, und die Tinte ist Teil davon. Ihre Dokumentation muss den Druck abdecken.
- Zählen einzelne benutzerdefinierte Artikel?
- Ja. Jeder Artikel, der einem Verbraucher geliefert wird, ist ein Produkt, das auf dem Markt platziert wird.
Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom