- Regulation (EU) 2016/2031 — plant health
- Regulation (EU) 2017/625 — official controls
- Regulation (EU) 2016/2032 and Directive 66/402/EEC for seed marketing
- Regulation (EU) No 1143/2014 — invasive alien species
Wer muss benennen
Jeder, der Pflanzen, Samen oder Zwiebeln in der Union importiert oder handelt. Professionelle Betreiber müssen bei der nationalen Pflanzenschutzorganisation registriert sein, und die meisten Pflanzen für die Pflanzung benötigen einen Pflanzenpass für die Bewegung innerhalb der Union sowie ein phytosanitäres Zertifikat für den Import.
Schwellen und Ausnahmen
Keine allgemeine Schwelle. Kleine Mengen im Gepäck von Reisenden haben 2019 ihre Ausnahme verloren, und Online-Verkäufe an Verbraucher erfordern die gleiche Dokumentation wie kommerzielle Sendungen.
Was auf das Etikett gehört
Der Pflanzenpass im harmonisierten Format mit dem botanischen Namen, dem Rückverfolgbarkeitscode, dem Ländercode und der Registrierungsnummer des Betreibers, die an der Handelsware angebracht ist. Samen benötigen die Kategorie, Sorte, Chargennummer und das offizielle Etikett, wenn die Regeln für zertifizierte Samen gelten.
Marktplatz-Felder
Marktplätze verlangen zunehmend die Registrierungsnummer des Betreibers für lebende Pflanzen, und grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher ohne Pflanzenpass sind selbst innerhalb der Union rechtswidrig.
Unterlagen, die Sie vorhalten müssen
Registrierung als professioneller Betreiber, Genehmigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen, Rückverfolgbarkeitsunterlagen für mindestens drei Jahre, phytosanitäre Zertifikate für Importe und für bestimmte Arten Einfuhrgenehmigungen oder -verbote.
Normen und Prüfungen
Inspektionen statt Laboruntersuchungen in den meisten Fällen: visuelle Prüfung auf Quarantäne-Schädlinge, mit Probenahme, wenn die Art ein hohes Risiko darstellt. Einige Arten erfordern Tests auf spezifische Krankheitserreger vor der Zertifizierung.
Sprachanforderungen
Dokumentation in der Sprache der zuständigen Behörde; das Format des Pflanzenpasses ist harmonisiert und größtenteils codebasiert.
Ab wann es gilt
Registrierung und Genehmigung vor dem Handel. Die Importdokumentation muss der Sendung an der Grenzkontrollstelle beigefügt werden.
Aufbewahrungsfristen
Rückverfolgbarkeitsunterlagen für mindestens drei Jahre aufbewahren.
Was bei Verstößen passiert
Zerstörung der Sendung an der Grenze, Handelsverbot und Geldstrafen. Invasive Arten auf der Unionsliste dürfen überhaupt nicht gehandelt werden, und die Durchsetzung ist streng, da der Schaden irreversibel ist.
Wer kontrolliert
Nationale Pflanzenschutzorganisationen, Grenzkontrollstellen und Zoll.
Wo die Grenze verläuft
Dieses Regime hat nichts mit dem Produktsicherheitsrecht zu tun und kann nicht von einem Vertreter behandelt werden: Es erfordert die Registrierung eines Betreibers bei der Pflanzenschutzbehörde. Saatgut für die Aussaat unterliegt auch den Regeln zur Sortenlistung, sodass eine Sorte, die nicht im EU-Katalog aufgeführt ist, nicht vermarktet werden kann.
Häufige Fragen
- Können wir Zimmerpflanzen an EU-Verbraucher versenden?
- Nur als registrierter professioneller Betreiber, der Pflanzenpässe ausstellt, und Importe benötigen ein phytosanitäres Zertifikat über eine Grenzkontrollstelle.
- Sind Samen einfacher als Pflanzen?
- Nicht unbedingt. Samen unterliegen zusätzlich zu den Anforderungen an die Pflanzengesundheit den Regeln zur Sortenlistung und Zertifizierung.
Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom