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Wärmepumpen, Klimaanlagen und Kältetechnik

Industrie und Ausrüstung

Kurz gefasst
Bevollmächtigter Vertreter mit Sitz in der Union, plus ein F-Gas-Bevollmächtigter für Nicht-EU-Verkäufer von vorbefüllten Geräten

Wer muss benennen

Hersteller und Verkäufer außerhalb der Union, die Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kältegeräte auf dem EU-Markt bereitstellen. Geräte, die mit fluorierten Treibhausgasen vorbefüllt sind, dürfen nur in den Markt gebracht werden, wenn die Gase im Rahmen des EU-Quotensystems erfasst werden, und ein Nicht-EU-Verkäufer muss zu diesem Zweck einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

Schwellen und Ausnahmen

Die F-Gas-Quote gilt für in den Markt gebrachte Hydrofluorocarbons, mit Deklarations- und Prüfpflichten. Die Energiekennzeichnung und das Ökodesign gelten pro Produktgruppe.

Was auf das Etikett gehört

CE-Kennzeichnung, Angaben zum Hersteller und EU-Vertreter, Modell- und Seriennummer, Kältemitteltyp und Füllmenge in Kilogramm und in Tonnen CO2-Äquivalent, das Energielabel mit EPREL-QR-Code, wo die Gruppe dies erfordert, und das WEEE-Symbol.

Marktplatz-Felder

Marktplätze erfordern eine EPREL-Registrierung und das Label für gekennzeichnete Gruppen. Online verkaufte vorbefüllte Split-Systeme an Verbraucher sind ein wiederkehrendes Ziel der Durchsetzung, da die Installation einen zertifizierten Techniker erfordert und die Quotenerfassung häufig fehlt.

Unterlagen, die Sie vorhalten müssen

EU-Konformitätserklärung, technische Unterlagen, elektrische und Druckdokumentation, Aufzeichnungen über die Kältemittelfüllung, die F-Gas-Konformitätserklärung mit dem Quotensystem, die von einem unabhängigen Prüfer verifiziert wurde, EPREL-Registrierung sowie WEEE- und Verpackungsregistrierungen.

Normen und Prüfungen

EN 60335-2-40 für Wärmepumpen und Klimaanlagen, Druckprüfung für den Kältemittelkreis, EMC-Prüfung und Leistungsbewertung für die saisonalen Effizienzwerte, die im Rahmen des Ökodesigns und der Kennzeichnung erklärt werden.

Sprachanforderungen

Installations- und Betriebsanleitungen in der Sprache jedes Mitgliedstaates, einschließlich der Informationen zur Handhabung von Kältemitteln und zur Leckageprüfung, die von den F-Gas-Vorschriften gefordert werden.

Ab wann es gilt

Dokumentation und Quotenerfassung vor dem Inverkehrbringen. Die F-Gas-Verordnung von 2024 verschärft den Rückgang über das Jahrzehnt hinweg erheblich, mit Verboten bestimmter Gerätetypen nach Datum und GWP-Schwelle.

Aufbewahrungsfristen

Zehn Jahre für technische Dokumentation, fünfzehn Jahre für EPREL-Daten und F-Gas-Aufzeichnungen gemäß der Verordnung.

Was bei Verstößen passiert

Rücknahme, Zollverweigerung und Geldstrafen. Illegale HFC-Importe sind seit Jahren ein Durchsetzungspriorität, mit strafrechtlichen Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten, und vorbefüllte Geräte außerhalb des Quotensystems werden an der Grenze beschlagnahmt.

Wer kontrolliert

Marktüberwachungs- und Umweltbehörden, Zoll und Energieagenturen für die Kennzeichnung.

Wo die Grenze verläuft

Der Verkauf eines vorbefüllten Splitgeräts an einen Verbraucher online ist nur rechtmäßig, wenn die Quotenerfassung vorhanden ist und in den meisten Mitgliedstaaten, wenn das Gerät von einem zertifizierten Unternehmen verkauft oder installiert wird. Dies ist das am häufigsten übersehene Erfordernis in dieser Kategorie.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen F-Gas-Vertreter sowie einen Artikel 4-Wirtschaftsakteur?
Wenn Sie vorbefüllte Geräte aus außerhalb der Union in den Markt bringen, ja: Die F-Gas-Verordnung verlangt einen eigenen bevollmächtigten Vertreter für Quotenzwecke.
Können Verbraucher ein Split-System selbst installieren?
Die Handhabung des Kältemittelkreises erfordert in jedem Mitgliedstaat eine Zertifizierung, sodass Geräte, die für die Selbstinstallation verkauft werden, ein Risiko für die Einhaltung und Durchsetzung darstellen.
Art. 4 Wirtschaftsakteur · ab 290 € / Jahr

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EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
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