- Regulation (EU) 2016/426 — Gas Appliances
- Regulation (EU) 2019/1020 — Art. 4
Wer muss benennen
Hersteller außerhalb der Union, die gasbrennende Geräte oder Einrichtungen auf dem EU-Markt bereitstellen.
Schwellen und Ausnahmen
Keine. Tragbare Gasgrills und Terrassenheizungen fallen vollständig in den Anwendungsbereich.
Was auf das Etikett gehört
CE-Kennzeichnung mit der Nummer der benannten Stelle, Gerätekategorien und Gasversorgungsdrücken, Hersteller- und Vertretersdaten sowie dem Typenschild des Geräts.
Marktplatz-Felder
Marktplätze verlangen das EU-Baumusterprüfzertifikat für diese Kategorie.
Unterlagen, die Sie vorhalten müssen
EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation, EU-Baumusterprüfzertifikat und die Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Normen und Prüfungen
Die EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle ist für alle Geräte obligatorisch, zusätzlich die anwendbare EN-Norm pro Gerätetyp.
Sprachanforderungen
Installations- und Gebrauchsanleitungen in der Sprache jedes Mitgliedstaates des Verkaufs, einschließlich der in diesem Land verfügbaren Gasarten.
Ab wann es gilt
Vor dem Inverkehrbringen.
Aufbewahrungsfristen
10 Jahre.
Was bei Verstößen passiert
Sofortige Rücknahme und Rückruf. Kohlenmonoxidvorfälle machen dies zu einer der am stärksten durchgesetzten Kategorien.
Wer kontrolliert
Nationale Marktüberwachungsbehörden und Gas-Sicherheitsstellen.
Wo die Grenze verläuft
Gasgeräte erfordern immer eine benannte Stelle: Es gibt keinen Selbstdeklarationsweg, im Gegensatz zu den meisten elektrischen Produkten.
Häufige Fragen
- Fällt ein Campingkocher in den Anwendungsbereich?
- Ja. Tragbare Geräte, die gasförmigen Brennstoff verbrennen, sind ebenso abgedeckt wie feste.
Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom