- Regulation (EU) 2019/1009 — fertilising products
- Regulation (EC) No 1107/2009 — plant protection products
- Regulation (EC) No 1272/2008 — CLP
- Regulation (EU) No 528/2012 where the claim is biocidal
Wer muss benennen
Jeder, der Düngemittel oder Pflanzenschutzprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Düngemittel können gemäß der Verordnung 2019/1009 mit einem bevollmächtigten Vertreter CE-gekennzeichnet werden oder nationalen Vorschriften folgen. Pflanzenschutzmittel erfordern eine Produktgenehmigung in jedem Mitgliedstaat mit genehmigten Wirkstoffen, und es gibt keine Abkürzung für Vertreter.
Schwellen und Ausnahmen
Keine. Verbraucher-Gartenpackungen unterliegen dem gleichen Regime wie professionelle Produkte, mit zusätzlichen Einschränkungen, welche Wirkstoffe an Amateurbenutzer verkauft werden dürfen.
Was auf das Etikett gehört
Für CE-gekennzeichnete Düngemittel: CE-Kennzeichnung, Produktfunktionskategorie, Nährstoffdeklaration, Hersteller- und Vertreterdetails, Chargennummer und die erforderlichen Warnhinweise. Für Pflanzenschutzmittel: die Genehmigungsnummer, die genehmigten Anwendungen, Dosierungsraten, Vorerntefristen, Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung und die vollständigen CLP-Informationen.
Marktplatz-Felder
Marktplätze blockieren Pflanzenschutzmittel ohne nationale Genehmigungsnummer, und grenzüberschreitende Verbraucherverkaufs sind in den meisten Mitgliedstaaten verboten.
Unterlagen, die Sie vorhalten müssen
Für Düngemittel: technische Dokumentation, Konformitätsbewertung pro Produktfunktionskategorie und die Konformitätserklärung. Für Pflanzenschutzmittel: die nationale Genehmigung, das Dossier, Rückstandsdatensätze und das Sicherheitsdatenblatt. Benachrichtigung des Giftzentrums mit UFI für klassifizierte Mischungen.
Normen und Prüfungen
Überprüfung des Nährstoffgehalts, Grenzwerte für Verunreinigungen einschließlich Cadmium in Phosphatdüngemitteln, und für Pflanzenschutzmittel Wirksamkeits-, Rückstands- und ökotoxikologische Studien.
Sprachanforderungen
Das vollständige Etikett einschließlich Anwendungen und Sicherheitsphrasen in der Sprache jedes Mitgliedstaates des Verkaufs.
Ab wann es gilt
Genehmigung vor dem ersten Verkauf für Pflanzenschutzmittel; Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen für CE-gekennzeichnete Düngemittel.
Aufbewahrungsfristen
Zehn Jahre.
Was bei Verstößen passiert
Beschlagnahme, Rücknahme und strafrechtliche Verfahren für nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel, die als Umweltverstoß und nicht als Kennzeichnungsangelegenheit behandelt werden.
Wer kontrolliert
Nationale Pflanzenschutz- und Düngemittelbehörden, Umweltagenturen und Zoll.
Wo die Grenze verläuft
Düngemittel können einen bevollmächtigten Vertreter nutzen; Pflanzenschutzmittel können dies nicht, da die Genehmigung an das Produkt in jedem Mitgliedstaat gebunden ist. Ein Moosvernichter oder Unkrautbehandlung, die einen biocidalen anstelle eines Pflanzenschutzanspruchs erhebt, fällt stattdessen unter die Verordnung 528/2012.
Häufige Fragen
- Können wir Unkrautvernichter an EU-Verbraucher von außerhalb versenden?
- Nein. Pflanzenschutzmittel erfordern eine nationale Genehmigung und können in den meisten Mitgliedstaaten nicht grenzüberschreitend an Verbraucher verkauft werden.
- Ist ein organischer Dünger ausgenommen?
- Nein. Er folgt entweder dem CE-gekennzeichneten Weg gemäß der Verordnung 2019/1009 mit Verunreinigungsgrenzen oder nationalen Vorschriften.
Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom