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Holz, Kaffee, Kakao, Gummi, Soja, Palm- und Rinderprodukte

Handel und Lieferkette

Kurz gefasst
Bevollmächtigter, der in der Union ansässig ist und durch schriftliche Vollmacht ernannt wurde

Wer muss benennen

Betriebe und Händler, die die aufgeführten Waren oder Produkte, die aus ihnen hergestellt werden, auf dem EU-Markt anbieten, einschließlich Möbel, Papier, Schokolade, Lederwaren und Reifen.

Schwellen und Ausnahmen

Kleine und mittlere Betriebe haben vereinfachte Pflichten und spätere Fristen, aber die Produkte bleiben im Geltungsbereich.

Was auf das Etikett gehört

Kein physisches Etikett. Erforderlich ist eine Sorgfaltserklärung, die im EU-Informationssystem hinterlegt wird, mit ihrer Referenznummer, die in der Kette weitergegeben wird.

Marktplatz-Felder

Die Zollbehörden überprüfen die Referenz der Sorgfaltserklärung bei der Einfuhr.

Unterlagen, die Sie vorhalten müssen

Sorgfaltserklärung, Geokoordinaten jedes Grundstücks, auf dem die Ware produziert wurde, Nachweise der Rechtmäßigkeit im Produktionsland sowie die Risikoanalyse und -minderungsunterlagen.

Normen und Prüfungen

Keine Produktprüfungen. Die Überprüfung erfolgt dokumentarisch und geospatial.

Sprachanforderungen

Erklärungen werden in den Sprachen des Systems eingereicht; unterstützende Nachweise sollten auf Anfrage übersetzbar sein.

Ab wann es gilt

Gilt ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Betriebe und ab dem 30. Juni 2026 für Mikro- und Kleinunternehmen, vorbehaltlich der von den Mitgesetzgebern beschlossenen Verschiebungen.

Aufbewahrungsfristen

5 Jahre für die Sorgfaltserklärungen.

Was bei Verstößen passiert

Bußgelder von mindestens 4 % des EU-Umsatzes, Beschlagnahme der Produkte und der Einnahmen sowie vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Wer kontrolliert

Nationale zuständige Behörden und Zoll.

Wo die Grenze verläuft

Holzprodukte können gleichzeitig in zwei Regimen liegen: EUDR für den Ursprung des Holzes und GPSR oder die Spielzeugrichtlinie für die Sicherheit des fertigen Artikels.

Häufige Fragen

Wir importieren fertige Möbel, kein Holz – sind wir betroffen?
Ja. Möbel aus Holz fallen unter Anhang I, und die Geolokalisierungspflicht reicht bis zu dem Grundstück zurück, auf dem der Baum gewachsen ist.
EUDR-Bevollmächtigter · auf Anfrage

Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom

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