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Gemeinnützige Organisationen, Spendenplattformen und Mitgliedsorganisationen

Datenschutz

Kurz gefasst
Vertreter in der Union gemäß Artikel 27 DSGVO

Wer muss benennen

Gemeinnützige Organisationen und Spendenplattformen, die außerhalb der Union ansässig sind und Daten über Spender, Mitglieder oder Begünstigte in der EU erheben. Der gemeinnützige Status schafft keine Ausnahme: Die DSGVO gilt für jeden Verantwortlichen, der personenbezogene Daten verarbeitet, und Fundraising-Kommunikationen unterliegen denselben Marketingregeln wie kommerzielle.

Schwellen und Ausnahmen

Keine Schwelle, und die Ausnahme gemäß Artikel 27(2) gilt selten, da Spenderdatenbanken weder gelegentlich noch geringfügig sind. Daten, die religiöse oder politische Zugehörigkeit offenbaren, die in diesem Sektor häufig vorkommen, sind besondere Kategorien von Daten, die eine Bedingung gemäß Artikel 9 erfordern.

Was auf das Etikett gehört

Nicht physisch. Die Identität des Vertreters in der Datenschutzerklärung, transparente Informationen darüber, wie Spenden verwendet werden, und klare Einwilligungsmechanismen für Fundraising-Kommunikationen.

Marktplatz-Felder

Zahlungsanbieter und Kartensysteme wenden ihre eigene Sorgfaltspflicht auf Spendenplattformen an, und grenzüberschreitendes Fundraising zieht nationale Regeln für öffentliche Sammlungen in mehreren Mitgliedstaaten an.

Unterlagen, die Sie vorhalten müssen

Artikel 30 Aufzeichnungen, die Benennung gemäß Artikel 27, Einwilligungsaufzeichnungen für Marketing, Aufbewahrungsfristen für inaktive Spender, der Übertragungsmechanismus und, wo die Organisation Daten verarbeitet, die Überzeugungen oder politische Meinungen offenbaren, die Grundlage gemäß Artikel 9, die für Mitgliedsorganisationen in der Regel die Ausnahme für gemeinnützige Körperschaften ist.

Normen und Prüfungen

Nicht anwendbar, obwohl Vermögensscreening und Spenderprofiling von den Behörden kritisiert wurden und eine dokumentierte Bewertung erfordern.

Sprachanforderungen

Datenschutz- und Einwilligungsinformationen in der Sprache der Spender.

Ab wann es gilt

Der Vertreter vor Beginn der Verarbeitung. Einwilligung vor jeglichem nicht wesentlichen Tracking auf der Spendenseite, wo viele Plattformen scheitern.

Aufbewahrungsfristen

Daten inaktiver Spender für einen definierten Zeitraum anstelle von dauerhaft. Die unbegrenzte Aufbewahrung von Spenderhistorien wurde bestraft.

Was bei Verstößen passiert

Bis zu 20 Millionen € oder 4 % des Umsatzes, und die Behörden haben keine Zurückhaltung gezeigt, gemeinnützige Organisationen zu bestrafen: mehrere der frühesten Fälle im Vereinigten Königreich und in der EU in diesem Bereich betrafen Spenderprofiling und Datenaustausch zwischen Organisationen.

Wer kontrolliert

Datenschutzbehörden, nationale Behörden, die öffentliche Sammlungen regulieren, und Finanzermittlungsstellen für AML-Aspekte.

Wo die Grenze verläuft

Die Mitgliedschaft in einer Organisation kann selbst religiöse oder politische Überzeugungen offenbaren, wodurch die Mitgliederliste besondere Kategorien von Daten darstellt. Die Ausnahme für gemeinnützige Körperschaften gemäß Artikel 9(2)(d) umfasst Mitglieder und regelmäßige Kontakte, jedoch nicht allgemeines Marketing an gekauften Listen.

Häufige Fragen

Sind gemeinnützige Organisationen von der DSGVO ausgenommen?
Nein. Es gibt keine Ausnahme für gemeinnützige Organisationen. Die einzige Erleichterung ist die Bedingung gemäß Artikel 9(2)(d) für die Verarbeitung von Mitgliederdaten innerhalb der Organisation.
Können wir Spenderlisten mit Partnerorganisationen teilen?
Nur mit einer rechtmäßigen Grundlage und Transparenz, und wo Überzeugungen offenbart werden, eine Bedingung gemäß Artikel 9. Das Teilen von Spenderlisten ohne Einwilligung hat in mehreren Mitgliedstaaten zu Durchsetzungsmaßnahmen geführt.
EU-Vertreter · ab 290 € / Jahr

Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom

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