- Regulation (EC) No 1831/2003 — feed additives
- Regulation (EC) No 183/2005 — feed hygiene
- Regulation (EU) 2019/1009 — fertilising products
- Regulation (EC) No 767/2009
Wer muss benennen
Jeder, der Futtermittelzusätze oder landwirtschaftliche Betriebsmittel auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Futtermittelzusätze erfordern eine Genehmigung der Union, die für einen bestimmten Inhaber erteilt wird, und das Unternehmen, das sie verarbeitet, muss registriert oder genehmigt sein.
Schwellen und Ausnahmen
Die Genehmigung gilt pro Zusatz und pro Verwendung. Für Betriebe, die bestimmte Zusatzkategorien verarbeiten, ist eine Genehmigung anstelle einer Registrierung erforderlich.
Was auf das Etikett gehört
Name und Identifikationsnummer des Zusatzes, der Genehmigungsinhaber, der garantierte Gehalt, die Chargennummer, Gebrauchsanweisungen, das Haltbarkeitsdatum und für Mischfuttermittel die vollständigen Angaben, die durch die Verordnung 767/2009 erforderlich sind.
Marktplatz-Felder
Futtermittelhersteller benötigen die Genehmigungsreferenz und das Analysezertifikat für jede Charge, und nicht genehmigte Zusätze dürfen nicht rechtmäßig in Futtermitteln verwendet werden.
Unterlagen, die Sie vorhalten müssen
Union-Genehmigung für den Zusatz, Registrierung oder Genehmigung des Betriebs, HACCP-Verfahren, Rückverfolgbarkeit, Analysezertifikate und für Düngemittelprodukte die Konformitätsbewertung gemäß der Verordnung 2019/1009.
Normen und Prüfungen
Identitäts- und Gehaltsüberprüfung für jede Charge, Kontaminantentests einschließlich Schwermetalle und Mykotoxine sowie Stabilitätstests für die angegebene Haltbarkeit.
Sprachanforderungen
Kennzeichnung in der Amtssprache jedes Mitgliedstaates, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Ab wann es gilt
Genehmigung vor Verwendung oder Verkauf. Genehmigungen sind zeitlich befristet und erfordern eine Erneuerung.
Aufbewahrungsfristen
Rückverfolgbarkeit und Analyseunterlagen gemäß dem Futtermittelrecht, in der Regel mindestens fünf Jahre.
Was bei Verstößen passiert
Rücknahme, Zerstörung und strafrechtliche Verfolgung, wenn nicht genehmigte Zusätze in die Lebensmittelkette gelangen, da die Folgen über tierische Produkte die menschliche Nahrung erreichen.
Wer kontrolliert
Nationale Futtermittelbehörden, EFSA für die wissenschaftliche Bewertung und die Kommission für die Genehmigung.
Wo die Grenze verläuft
Genehmigungen für Futtermittelzusätze benennen einen Inhaber, und ein anderes Unternehmen kann sich nicht auf die Genehmigung eines anderen ohne die entsprechende Vereinbarung stützen. Düngemittelprodukte können den CE-gekennzeichneten Weg mit einem autorisierten Vertreter nutzen, was für Zusätze nicht möglich ist.
Häufige Fragen
- Können wir einen anderswo genehmigten Zusatz importieren?
- Nur wenn er eine Genehmigung der Union für diese Verwendung hat. Genehmigungen aus anderen Rechtsordnungen haben keine Wirkung.
- Ist ein Vertreter für Futtermittelzusätze möglich?
- Nein. Die Genehmigung wird von einer benannten Stelle gehalten und das Unternehmen muss in der Union registriert oder genehmigt sein.
Wer für Sie unterzeichnet
EU-Vertreter Europe Services, SE — Na Čečeličce 425/4, Smíchov, 150 00 Praha 5, Czech Republic
UK-Vertreter REP27 LTD — Unit 82a James Carter Road, Mildenhall, Suffolk IP28 7DE, United Kingdom